Aktualisiert am 12. September 2026 · Lesezeit: 12 Min.
Nachsendeauftrag im Sterbefall: Was Angehörige wissen müssen
Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 12. September 2026
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine schwere Zeit. Neben der Trauer stehen Angehörige vor zahlreichen organisatorischen Aufgaben. Eine davon wird oft übersehen, ist aber wichtig: die Post des Verstorbenen. Ein Nachsendeauftrag im Sterbefall stellt sicher, dass Briefe, Rechnungen und behördliche Schreiben nicht verloren gehen, sondern zuverlässig an Sie weitergeleitet werden.
Die Deutsche Post nennt den Sterbefall ausdrücklich als Anlass für ihren Nachsendeservice: Briefsendungen an die bisherige Anschrift werden für sechs Monate an eine Adresse Ihrer Wahl weitergeleitet, für 31,90 € online oder 34,90 € in der Filiale. Dieser Ratgeber erklärt, wer den Auftrag stellen kann, welche Unterlagen sinnvoll sind, wohin die Post gehen sollte und wie lange die Nachsendung laufen sollte.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Sterbefall ist ein regulärer Anlass für den Nachsendeservice. Die Deutsche Post leitet Briefsendungen an die bisherige Anschrift des Verstorbenen bis zu sechs Monate an eine Adresse Ihrer Wahl weiter — für 31,90 € online oder 34,90 € in der Filiale.
- Wer stellt den Auftrag? In der Praxis Erben, Bevollmächtigte oder nahe Angehörige. Sinnvoll sind Sterbeurkunde, Erbschein oder Vollmacht und der eigene Ausweis; was im Einzelfall genügt, klärt die Filiale beziehungsweise der Kundenservice.
- Sechs Monate reichen oft nicht. Versicherungen, Rentenversicherungsträger, Finanzamt und Banken schreiben auch später noch. Wir empfehlen mindestens zwölf Monate — bei der Post heißt das: ein Anschlussauftrag nach dem ersten.
- Vorlauf einplanen. Die Nachsendung startet frühestens fünf Werktage nach der Beauftragung, empfohlen sind zwei bis drei Wochen. Rückwirkend ab dem Todestag geht es nicht.
- Nur Briefsendungen. Pakete, Express-Sendungen und Post mit dem Vermerk „Nicht nachsenden“ laufen am Auftrag vorbei; solche Absender informieren Sie direkt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Warum ein Nachsendeauftrag im Todesfall sinnvoll ist
- 2. Wer den Auftrag stellen darf
- 3. Welche Unterlagen sinnvoll sind
- 4. Schritt für Schritt: den Auftrag stellen
- 5. Wohin die Post nachgesendet wird
- 6. Was der Nachsendeauftrag kostet
- 7. Wie lange die Nachsendung laufen sollte
- 8. Was nicht nachgesendet wird
- 9. Wer vom Todesfall erfahren muss
- 10. Auftrag beenden oder anschließen
- 11. Fazit
- Häufige Fragen
Warum ein Nachsendeauftrag im Todesfall sinnvoll ist
Auch nach dem Tod einer Person werden noch über Monate hinweg Briefe an die alte Adresse zugestellt. Dazu gehören unter anderem:
- Schreiben von Versicherungen und Banken
- Steuerbescheide und behördliche Mitteilungen
- Rechnungen und Mahnungen für laufende Verträge
- Korrespondenz von Vermietern oder Vereinen
Ohne einen Nachsendeauftrag für Verstorbene landen diese Schreiben im Briefkasten der alten Wohnung — und gehen möglicherweise verloren, wenn die Wohnung aufgelöst wird. Fristen können verstreichen und finanzielle Nachteile entstehen. Ein Nachsendeauftrag sorgt dafür, dass alle Post an eine von Ihnen bestimmte Adresse weitergeleitet wird.
Die Deutsche Post führt den Sterbefall auf ihren Seiten ausdrücklich als Anlass für den Nachsendeservice auf, neben dem Umzug und der vorübergehenden Abwesenheit. Es handelt sich also nicht um eine Ausnahme, die gesondert begründet werden muss, sondern um einen regulären Auftrag: Briefsendungen an die bisherige Anschrift werden bis zu sechs Monate an die gewünschte Adresse nachgesendet.
Ein Fall braucht keinen Auftrag: Haben Sie mit dem Verstorbenen in einem Haushalt gelebt und bleiben Sie dort wohnen, kommt die Post weiterhin in Ihren Briefkasten. Der Nachsendeauftrag ist für die Situation gedacht, in der die Wohnung aufgegeben wird oder die Person, die den Nachlass abwickelt, an einem anderen Ort lebt.
Wer darf den Nachsendeauftrag für einen Verstorbenen stellen?
Nicht jede Person kann einen Post-Nachsendeauftrag im Todesfall einrichten — schließlich wird damit die Post eines anderen Menschen umgeleitet. Eine feste Liste der Berechtigten veröffentlicht die Deutsche Post nicht. In der Praxis kommen drei Gruppen in Betracht:
- Erben — laut Erbschein oder Testament
- Bevollmächtigte — mit einer über den Tod hinaus gültigen Vollmacht
- Nahe Angehörige — Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder, die im selben Haushalt gelebt haben
Die Deutsche Post kann dabei einen Nachweis über das Verhältnis zum Verstorbenen verlangen. Welche Unterlage im Einzelfall genügt, klärt die Filiale beziehungsweise der Kundenservice — fragen Sie im Zweifel vorher nach, statt mit unvollständigen Papieren hinzugehen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie überhaupt erbberechtigt sind, wenden Sie sich an das zuständige Nachlassgericht; das ist allerdings eine Frage des Erbrechts, nicht des Nachsendeauftrags.
Gibt es mehrere Erben, sprechen Sie sich ab, wer den Auftrag stellt und die Post entgegennimmt: Die Nachsendung hat eine Zieladresse, und die Person dort trägt die Verantwortung, die anderen über eingehende Schreiben zu informieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung eines Nachsendeauftrags im Sterbefall halten Sie bitte folgende Dokumente bereit. Es ist die Zusammenstellung, die in der Praxis verlangt wird — nicht jede Filiale fragt nach allem, aber mit diesen drei Unterlagen sind Sie vorbereitet:
-
1
Sterbeurkunde — Original oder beglaubigte Kopie. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeorts.
-
2
Erbschein oder Vollmacht — Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt (weitere Informationen beim Bundesministerium der Justiz). In der Praxis werden auch eine notarielle Vollmacht oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll akzeptiert; ob das im Einzelfall genügt, klärt die Filiale beziehungsweise der Kundenservice.
-
3
Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass — zur Identifikation als antragstellende Person.
Tipp: Beantragen Sie die Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung. Sie benötigen sie auch für Banken, Versicherungen und Behörden.
Ob die Unterlagen im Original in der Filiale vorzulegen sind oder online als Kopie genügen, hängt vom Bestellweg ab; auch das klärt die Filiale beziehungsweise der Kundenservice. Liegt der Erbschein noch nicht vor, warten Sie nicht auf ihn, sondern fragen Sie nach, ob Sterbeurkunde und Ausweis für den Anfang ausreichen — rückwirkend lässt sich die Nachsendung nicht einrichten, und jede Woche ohne Auftrag ist eine Woche, in der Post an die alte Anschrift geht.
Die vier Schritte im Überblick:
Schritt für Schritt: So beantragen Sie den Nachsendeauftrag
Der Ablauf unterscheidet sich kaum von einem gewöhnlichen Auftrag; die Besonderheit liegt in den Nachweisen. Die allgemeine Anleitung für die Bestellstrecke steht im Ratgeber Nachsendeauftrag einrichten.
- Unterlagen zusammenstellen — Sterbeurkunde, Erbschein oder Vollmacht und Ausweis bereitlegen.
- Antrag stellen — Sie können den Nachsendeauftrag online auf der Website der Deutschen Post oder in einer Postfiliale beantragen. Geben Sie als bisherige Anschrift die letzte Wohnadresse des Verstorbenen an und tragen Sie seinen Namen so ein, wie er auf der Post steht. Was für den einen oder anderen Weg spricht, vergleicht der Ratgeber Nachsendeauftrag online oder in der Filiale.
- Zieladresse festlegen — Bestimmen Sie, an welche Adresse die Post künftig zugestellt werden soll. Das kann Ihre eigene Anschrift oder die eines anderen Erben sein.
- Laufzeit wählen — Die Deutsche Post bietet derzeit eine Laufzeit von 6 Monaten an. Wir empfehlen für den Sterbefall mindestens 12 Monate (mehr dazu unten).
- Bezahlung und Bestätigung — Nach der Bezahlung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Nachsendung startet frühestens 5 Werktage später; empfohlen sind 2 bis 3 Wochen Vorlauf.
Bewahren Sie die Auftragsbestätigung auf. Sie nennt das Enddatum, an dem sich ein späterer Anschlussauftrag orientiert, und Sie brauchen sie, falls Sie den Auftrag ändern oder vorzeitig beenden möchten.
Wohin die Post nachgesendet wird
Wer die Post nach einem Todesfall umleiten möchte, muss sich für eine Zieladresse entscheiden — der Auftrag kennt nur eine. Sinnvoll ist die Anschrift der Person, die den Nachlass tatsächlich abwickelt, also die Briefe öffnet, Verträge kündigt und mit Banken und Behörden spricht. Das kann ein Angehöriger sein, ein Miterbe, ein Testamentsvollstrecker oder ein gerichtlich bestellter Nachlassverwalter beziehungsweise Nachlasspfleger. Wer das ist, ergibt sich aus der Situation der Familie und aus dem, was der Verstorbene verfügt hat; der Nachsendeauftrag schreibt hier nichts vor.
Wechselt diese Person später — etwa weil ein anderer Erbe die Abwicklung übernimmt oder Sie selbst umziehen —, muss die Zieladresse angepasst werden. Welche Angaben sich an einem laufenden Auftrag noch ändern lassen und wann ein Neuauftrag nötig ist, erklärt der Ratgeber Nachsendeauftrag ändern.
Was mit der Post geschieht, die weiter an die alte Adresse geht
Mit aktivem Auftrag wird jede Briefsendung, die den Namen des Verstorbenen trägt und an die bisherige Anschrift adressiert ist, im Briefnetz umgeleitet, bevor sie den alten Briefkasten erreicht. Sendungen, die vor dem Startdatum zugestellt wurden, bleiben allerdings dort — ein Nachsendeauftrag wirkt nicht rückwirkend. Leeren Sie den Briefkasten deshalb bis zum Start regelmäßig oder bitten Sie Nachbarn oder den Vermieter darum.
Ohne Auftrag hängt alles davon ab, was mit der Wohnung geschieht. Solange der Name am Briefkasten steht und jemand ihn leert, geht die Post weiter dort ein. Wird die Wohnung aufgelöst und das Namensschild entfernt, kann der Zusteller die Sendungen nicht mehr zuordnen; sie gehen dann als unzustellbar an den Absender zurück, sofern eine Absenderangabe vorhanden ist. Der Absender erfährt so zwar, dass die Adresse nicht mehr stimmt — Sie erfahren aber nichts von dem Schreiben, und Fristen laufen trotzdem.
Zieht ein neuer Mieter ein, landet Post für den Verstorbenen unter Umständen in dessen Briefkasten. Für ihn ist sie nicht bestimmt; er kann sie mit einem Hinweis wie „Empfänger verstorben“ in einen Briefkasten der Post zurückgeben. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das zuverlässig geschieht.
Was kostet ein Nachsendeauftrag im Sterbefall?
Die Kosten für einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post betragen aktuell 31,90 Euro für 6 Monate bei Online-Bestellung; an der Poststation oder in der Filiale sind es 34,90 Euro. Es gilt der Preis des privaten Nachsendeauftrags — einen eigenen Tarif für den Sterbefall gibt es nicht. Alle Preisvarianten stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag Kosten.
| Nachsendeauftrag (privat) | online | Poststation / Filiale |
|---|---|---|
| 6 Monate — ein Auftrag | 31,90 € | 34,90 € |
| 12 Monate — zwei Aufträge nacheinander | 63,80 € | 69,80 € |
| 24 Monate — vier Aufträge nacheinander | 127,60 € | 139,60 € |
Für längere Laufzeiten gibt es bei der Post keine Verlängerung im Wortsinn: Ein laufender Auftrag lässt sich nicht strecken. Nötig ist ein kompletter Neuauftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird — mit allen Angaben von vorn, also erneuter Aufwand und erneute Kosten. Wie Sie das Anschlussdatum wählen, damit keine Lücke entsteht, erklärt der Ratgeber Nachsendeauftrag verlängern.
Wie lange sollte die Nachsendung laufen?
Unsere Empfehlung: Mindestens 12 Monate. Sechs Monate sind bei der Post die Laufzeit eines einzelnen Auftrags — nicht die Zeit, die eine Nachlassabwicklung braucht. Ein Teil der wichtigen Post kommt erst, nachdem die jeweilige Stelle vom Todesfall erfahren und ihre Vorgänge bearbeitet hat:
- Versicherungen — Abrechnungen, Beitragsrückerstattungen, Leistungsbescheide und die Bestätigung gekündigter Verträge
- Rentenversicherungsträger — Schreiben zur Beendigung der Rente und zu Ansprüchen von Hinterbliebenen
- Finanzamt — Bescheide zur letzten Steuererklärung und Schreiben rund um den Nachlass
- Banken — Kontoauszüge, Abschlussmitteilungen und Post zu Depots oder Krediten
Dazu kommen Vereine, Abonnements, Energieversorger und Telekommunikationsanbieter, die noch Rechnungen, Kündigungsbestätigungen oder Guthabenabrechnungen schicken. Bei der Post bedeutet „12 Monate“ zwei Aufträge nacheinander: den ersten und einen Anschlussauftrag, der am Tag nach dem Ablauf beginnt. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag für 12 Monate.
Besonders wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört oder die Erbauseinandersetzung komplexer ist, kann auch eine Laufzeit von 24 Monaten sinnvoll sein. So gehen keine relevanten Schreiben verloren.
Notieren Sie sich das Enddatum aus der Auftragsbestätigung und stellen Sie den Anschlussauftrag zwei bis drei Wochen davor. Eine Lücke zwischen zwei Aufträgen lässt sich nachträglich nicht schließen; Post, die in dieser Zeit ankommt, geht an die alte Adresse.
Was nicht nachgesendet wird
Der Nachsendeauftrag gilt für Briefsendungen. In ihren Hinweisen zum Nachsendeservice nimmt die Deutsche Post mehrere Sendungsarten ausdrücklich aus:
- Pakete und Päckchen — DHL Paket, DHL Kleinpaket und DHL Päckchen sind nicht enthalten, obwohl DHL zur Deutsche Post DHL Group gehört; Brief- und Paketnetz sind getrennt. Sendungen von Hermes, DPD, GLS oder UPS erreicht ein Auftrag bei der Post ohnehin nicht. Einzelheiten im Ratgeber DHL Nachsendeauftrag.
- Express-Sendungen
- Pressepost und Dialogpost — Zeitungen, Zeitschriften und adressierte Werbung werden in der Regel nicht nachgesendet; hier hilft nur die Kündigung beim Verlag oder Absender.
- Sendungen mit dem Vermerk „Nicht nachsenden“ — sie gehen trotz aktivem Auftrag an den Absender zurück. Banken, Versicherungen und Behörden verwenden diesen Vermerk häufig — also genau die Stellen, deren Post im Sterbefall wichtig ist.
Einschreiben sind ein Sonderfall: Innerhalb Deutschlands werden sie nachgesendet, ins Ausland dagegen nicht. Liegt die Zieladresse im Ausland, gehen Einschreiben an den Absender zurück — gerade Banken und Versicherungen nutzen diese Versandart gern. Die vollständige Liste mit allen Einschränkungen steht im Ratgeber Was wird nicht nachgesendet?.
Für den Sterbefall folgt daraus: Der Nachsendeauftrag ist ein Sicherheitsnetz für Post, an die niemand gedacht hat. Die Stellen, von denen Sie wichtige Schreiben erwarten, informieren Sie zusätzlich direkt — mit der neuen Anschrift und, wo nötig, mit der Sterbeurkunde.
Weitere wichtige Schritte: Wer vom Todesfall erfahren muss
Neben dem Nachsendeauftrag gibt es eine Reihe weiterer Punkte, die zeitnah erledigt werden sollten. Die Liste ist keine Reihenfolge, sondern ein Überblick — vieles davon ergibt sich aus den Briefen, die in den ersten Wochen eintreffen:
- Versicherungen informieren — Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung, Haftpflicht
- Banken und Sparkassen benachrichtigen — Konten sperren lassen, Daueraufträge prüfen
- Vermieter kontaktieren — Mietvertrag kündigen oder übernehmen
- Arbeitgeber oder Rentenversicherung informieren
- Laufende Verträge prüfen — Strom, Telefon, Internet, Abonnements kündigen
- Finanzamt — letzte Steuererklärung einreichen
- Digitaler Nachlass — E-Mail-Konten, Social Media, Online-Accounts
Eine ausführlichere Liste der Stellen, die bei einer Adressänderung Bescheid bekommen müssen, enthält die Checkliste zum Adresse ändern. Sie ist für den Umzug geschrieben, deckt sich aber in weiten Teilen mit dem, was nach einem Todesfall zu benachrichtigen ist — statt der neuen Adresse teilen Sie den Todesfall mit.
Ein Nachsendeauftrag hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten: Alle eingehenden Briefe landen gesammelt bei Ihnen, sodass Sie keine Frist und keinen Vertrag übersehen. Viele dieser Stellen erfahren vom Todesfall überhaupt erst durch Sie — und bis dahin schreiben sie weiter an die alte Adresse.
Auftrag beenden oder anschließen
Der Nachsendeauftrag endet nach Ablauf der gewählten Laufzeit von selbst; eine Kündigung ist dafür nicht nötig. Ist der Nachlass früher abgewickelt und sind alle Absender umgestellt, können Sie den Auftrag vorzeitig beenden — was dabei möglich ist und ob Geld zurückfließt, erklärt der Ratgeber Nachsendeauftrag kündigen und stornieren. In der Regel spricht wenig dafür: Solange der Auftrag läuft, entstehen keine weiteren Kosten, und die nächste wichtige Sendung kommt vielleicht erst in einigen Wochen.
Soll die Nachsendung dagegen über die sechs Monate hinaus weiterlaufen, ist das Gegenteil gefragt: ein Anschlussauftrag, rechtzeitig vor dem Ablauf gestellt. Halten Sie dafür Auftragsnummer, Bestätigung und die Unterlagen aus dem ersten Auftrag griffbereit.
Fazit
Ein Nachsendeauftrag im Sterbefall gehört zu den wichtigsten organisatorischen Schritten nach dem Verlust eines Angehörigen. Er stellt sicher, dass keine Post verloren geht, Fristen eingehalten werden und Sie die Nachlassangelegenheiten in Ruhe regeln können. Besonders bei einem Todesfall empfiehlt sich eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten — bei der Post also ein Auftrag und ein Anschlussauftrag, jeweils mit Vorlauf.
Halten Sie Sterbeurkunde, Erbschein oder Vollmacht und Ihren Ausweis bereit, wählen Sie als Zieladresse die Person, die den Nachlass abwickelt, und informieren Sie die wichtigsten Absender zusätzlich direkt. Alles Weitere lässt sich Schritt für Schritt erledigen.
Wenn Sie die Abwicklung abgeben möchten
Wir stellen den Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post, prüfen die Angaben vorab und behalten bei den längeren Laufzeiten den Ablauftermin im Blick, damit die Nachsendung nicht unbemerkt endet. Günstiger als direkt bei der Post ist das nicht — wer selbst bestellt und selbst an den Anschlussauftrag denkt, zahlt weniger.
Nachsendeauftrag einrichten lassen →129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate · Postgebühren enthalten. Direkt bei der Deutschen Post: 31,90 € online für 6 Monate.
Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag
Häufige Fragen zum Nachsendeauftrag im Sterbefall
Wer darf einen Nachsendeauftrag für einen Verstorbenen einrichten?
In der Praxis Erben, Bevollmächtigte oder nahe Angehörige wie Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Die Deutsche Post kann einen Nachweis über das Verhältnis zum Verstorbenen verlangen; üblich sind die Sterbeurkunde, ein Erbschein oder eine Vollmacht sowie der eigene Ausweis. Was im Einzelfall genügt, klärt die Filiale beziehungsweise der Kundenservice.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Nachsendeauftrag im Todesfall?
Halten Sie die Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie), einen Erbschein oder eine Vollmacht sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass bereit. Eine feste Liste veröffentlicht die Post nicht; liegt der Erbschein noch nicht vor, fragen Sie nach, ob Sterbeurkunde und Ausweis für den Anfang ausreichen. Beantragen Sie die Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen sie ebenfalls.
Wie lange sollte ein Nachsendeauftrag im Sterbefall laufen?
Wir empfehlen mindestens 12 Monate. Versicherungen, Rentenversicherungsträger, Finanzamt und Banken schreiben auch dann noch, wenn die ersten sechs Monate vorbei sind — oft erst, nachdem sie selbst vom Todesfall erfahren haben. Bei der Post bedeutet das zwei Aufträge nacheinander, denn ein einzelner Auftrag läuft höchstens sechs Monate. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, können auch 24 Monate sinnvoll sein.
Was kostet der Nachsendeauftrag für einen Verstorbenen?
Es gilt der Preis des privaten Nachsendeauftrags: 31,90 € für sechs Monate bei Online-Bestellung, 34,90 € an der Poststation oder in der Filiale. Einen gesonderten Tarif für den Sterbefall gibt es nicht. Für zwölf Monate sind zwei Aufträge nötig, also 63,80 € online.
Kann ich den Nachsendeauftrag rückwirkend ab dem Todestag einrichten?
Nein. Die Nachsendung beginnt frühestens fünf Werktage nach der Beauftragung, empfohlen sind zwei bis drei Wochen Vorlauf. Briefe, die vorher zugestellt wurden, liegen im Briefkasten der alten Adresse und werden nicht nachträglich umgeleitet. Sorgen Sie deshalb dafür, dass der Briefkasten bis zum Start geleert wird.
Werden Pakete und Einschreiben für den Verstorbenen nachgesendet?
Pakete nicht: DHL Paket, Päckchen und Kleinpaket sind vom Nachsendeauftrag ausgenommen, Sendungen anderer Paketdienste ohnehin. Einschreiben werden innerhalb Deutschlands nachgesendet, ins Ausland nicht. Sendungen mit dem Vermerk „Nicht nachsenden“ gehen an den Absender zurück — diesen Vermerk nutzen Banken, Versicherungen und Behörden häufig. Informieren Sie solche Absender direkt.
Was passiert mit der Post, wenn kein Nachsendeauftrag gestellt wird?
Sie wird weiter an die alte Adresse zugestellt, solange der Name am Briefkasten steht. Wird die Wohnung aufgelöst und das Namensschild entfernt, gehen die Sendungen als unzustellbar an den Absender zurück, sofern eine Absenderangabe vorhanden ist. Sie selbst erfahren davon nichts — Fristen aus diesen Schreiben laufen trotzdem.
Brauche ich einen Nachsendeauftrag, wenn ich mit dem Verstorbenen zusammengewohnt habe?
Nicht, solange Sie in der gemeinsamen Wohnung bleiben: Die Post kommt weiterhin in Ihren Briefkasten. Ein Nachsendeauftrag wird nötig, wenn die Wohnung aufgegeben wird oder wenn eine andere Person an einem anderen Ort den Nachlass abwickelt.
Muss ich den Nachsendeauftrag beenden, wenn der Nachlass abgewickelt ist?
Nein. Der Auftrag endet nach Ablauf der gewählten Laufzeit von selbst. Wer ihn vorzeitig beenden möchte, findet die Möglichkeiten im Ratgeber Nachsendeauftrag kündigen und stornieren. Soll die Nachsendung dagegen weiterlaufen, braucht es rechtzeitig vor dem Ablauf einen Anschlussauftrag.
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