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Nachsendeauftrag im Sterbefall: Was Angehörige wissen müssen

Aktualisiert am 7. April 2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine schwere Zeit. Neben der Trauer stehen Angehörige vor zahlreichen organisatorischen Aufgaben. Eine davon wird oft übersehen, ist aber wichtig: die Post des Verstorbenen. Ein Nachsendeauftrag im Sterbefall stellt sicher, dass Briefe, Rechnungen und behördliche Schreiben nicht verloren gehen, sondern zuverlässig an Sie weitergeleitet werden.

Warum ein Nachsendeauftrag im Todesfall sinnvoll ist

Auch nach dem Tod einer Person werden noch über Monate hinweg Briefe an die alte Adresse zugestellt. Dazu gehören unter anderem:

Ohne einen Nachsendeauftrag für Verstorbene landen diese Schreiben im Briefkasten der alten Wohnung — und gehen möglicherweise verloren, wenn die Wohnung aufgelöst wird. Fristen können verstreichen und finanzielle Nachteile entstehen. Ein Nachsendeauftrag sorgt dafür, dass alle Post an eine von Ihnen bestimmte Adresse weitergeleitet wird.

Wer darf den Nachsendeauftrag für einen Verstorbenen stellen?

Nicht jede Person kann einen Post-Nachsendeauftrag im Todesfall einrichten. Berechtigt sind:

Die Deutsche Post verlangt dabei einen Nachweis über das Verhältnis zum Verstorbenen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie berechtigt sind, wenden Sie sich an das zuständige Nachlassgericht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Nachsendeauftrags im Sterbefall halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

  • 1
    Sterbeurkunde — Original oder beglaubigte Kopie. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeorts.
  • 2
    Erbschein oder Vollmacht — Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt (weitere Informationen beim Bundesministerium der Justiz). Alternativ genügt eine notarielle Vollmacht oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll.
  • 3
    Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass — zur Identifikation als antragstellende Person.

Tipp: Beantragen Sie die Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung. Sie benötigen sie auch für Banken, Versicherungen und Behörden.

Checkliste: Nachsendeauftrag im Sterbefall in 4 Schritten Vertikale Schritt-für-Schritt-Darstellung der wichtigsten Aufgaben nach einem Sterbefall: Sterbeurkunde besorgen, Erbschein oder Vollmacht beantragen, Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post stellen, Versicherungen und Vertragspartner informieren. Checkliste: Nachsendeauftrag im Sterbefall 1 Sterbeurkunde besorgen Beim Standesamt des Sterbeorts beantragen. Mehrere Ausfertigungen anfordern. 2 Erbschein oder Vollmacht beantragen Beim Nachlassgericht oder Notar. Legitimiert Sie als berechtigte Person. 3 Nachsendeauftrag stellen Online oder in der Postfiliale beantragen. Empfehlung: mindestens 12 Monate Laufzeit. 4 Versicherungen informieren Banken, Versicherungen, Vermieter und laufende Verträge prüfen und kündigen.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie den Nachsendeauftrag

  1. Unterlagen zusammenstellen — Sterbeurkunde, Erbschein/Vollmacht und Ausweis bereitlegen.
  2. Antrag stellen — Sie können den Nachsendeauftrag online auf der Website der Deutschen Post oder in einer Postfiliale beantragen. Geben Sie als Absenderadresse die letzte Wohnadresse des Verstorbenen an.
  3. Zieladresse festlegen — Bestimmen Sie, an welche Adresse die Post künftig zugestellt werden soll. Das kann Ihre eigene Anschrift oder die eines anderen Erben sein.
  4. Laufzeit wählen — Die Deutsche Post bietet derzeit eine Laufzeit von 6 Monaten an. Wir empfehlen für den Sterbefall mindestens 12 Monate (mehr dazu unten).
  5. Bezahlung und Bestätigung — Nach der Bezahlung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Nachsendung beginnt in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Werktagen.

Was kostet ein Nachsendeauftrag im Sterbefall?

Die Kosten für einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post betragen aktuell 31,90 Euro für 6 Monate. Für längere Laufzeiten muss der Auftrag manuell verlängert werden — das bedeutet erneuten Aufwand und erneute Kosten.

Über einen Dienstleister wie nachsendeauftrag.help können Sie den Nachsendeauftrag bequem online beauftragen und auch längere Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten wählen. Die automatische Verlängerung spart Ihnen in einer ohnehin belastenden Zeit zusätzliche Behördengänge. Mehr zu den Kosten erfahren Sie in unserem Artikel Nachsendeauftrag Kosten.

Wie lange sollte die Nachsendung laufen?

Unsere Empfehlung: Mindestens 12 Monate. Im Sterbefall dauert die Abwicklung aller Angelegenheiten erfahrungsgemäß deutlich länger als 6 Monate. Versicherungen, Rentenversicherungsträger und Finanzämter versenden teils noch ein Jahr nach dem Todesfall wichtige Unterlagen.

Besonders wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört oder die Erbauseinandersetzung komplexer ist, kann auch eine Laufzeit von 24 Monaten sinnvoll sein. So gehen keine relevanten Schreiben verloren.

Weitere wichtige Schritte nach einem Sterbefall

Neben dem Nachsendeauftrag gibt es eine Reihe weiterer Punkte, die zeitnah erledigt werden sollten:

Ein Nachsendeauftrag hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten: Alle eingehenden Briefe landen gesammelt bei Ihnen, sodass Sie keine Frist und keinen Vertrag übersehen.

Nachsendeauftrag unkompliziert einrichten

Wir übernehmen die Einrichtung für Sie — auch mit längeren Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Jetzt Nachsendeauftrag einrichten

Fazit

Ein Nachsendeauftrag im Sterbefall gehört zu den wichtigsten organisatorischen Schritten nach dem Verlust eines Angehörigen. Er stellt sicher, dass keine Post verloren geht, Fristen eingehalten werden und Sie die Nachlassangelegenheiten in Ruhe regeln können. Besonders bei einem Todesfall empfiehlt sich eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten.

Wenn Sie den Aufwand gering halten möchten, können Sie den Nachsendeauftrag bequem über nachsendeauftrag.help einrichten lassen — mit automatischer Verlängerung und ohne erneuten Behördengang.

Häufige Fragen zum Nachsendeauftrag im Sterbefall

Wer darf einen Nachsendeauftrag für einen Verstorbenen einrichten?

Erben, Bevollmächtigte oder nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder) dürfen einen Nachsendeauftrag im Sterbefall einrichten. Sie müssen sich mit der Sterbeurkunde und einem gültigen Ausweis legitimieren.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Nachsendeauftrag im Todesfall?

Sie benötigen die Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie), einen Erbschein oder eine Vollmacht sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Wie lange sollte ein Nachsendeauftrag im Sterbefall laufen?

Wir empfehlen mindestens 12 Monate. Erfahrungsgemäß treffen auch Monate nach einem Todesfall noch wichtige Briefe ein — etwa von Versicherungen, Behörden oder Banken.