Aktualisiert am 7. April 2026 · Lesezeit: 7 Min.
Nachsendeauftrag: Was wird nicht nachgesendet? Alle Ausnahmen im Ueberblick
Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post leitet Ihre Briefe und Pakete zuverlaessig an Ihre neue Adresse weiter – aber nicht alles. Es gibt einige wichtige Ausnahmen und Einschraenkungen, die Sie vor dem Umzug kennen sollten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen genau, welche Sendungen nachgesendet werden und welche nicht.
Inhaltsverzeichnis
Was der Nachsendeauftrag abdeckt
Zunaechst die gute Nachricht: Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post deckt den Grossteil aller Sendungen ab, die ueber das Netz der Deutschen Post bzw. DHL zugestellt werden. Wenn Sie einen Nachsendeauftrag beim Umzug einrichten, werden folgende Sendungsarten automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet:
Diese Sendungen werden nachgesendet:
- Standardbriefe (Kompaktbrief, Grossbrief, Maxibrief)
- Postkarten
- Einschreiben (Einwurf, Standard, Rueckschein)
- Nachnahmesendungen
- DHL-Pakete und Paeckchen (da DHL zur Deutschen Post gehoert)
- Buechersendungen
All diese Sendungsarten werden vom Nachsendeauftrag erfasst und automatisch an Ihre neue Adresse umgeleitet. Die Nachsendung beginnt in der Regel 5 bis 7 Werktage nach Beauftragung und laeuft aktuell fuer 6 Monate. Wer laenger nachsenden lassen moechte, kann einen Drittanbieter-Service nutzen, der automatische Verlaengerungen anbietet.
Was wird NICHT nachgesendet? Die wichtigsten Ausnahmen
Trotz des umfangreichen Leistungsspektrums gibt es einige Ausnahmen beim Nachsendeauftrag, die immer wieder fuer Ueberraschungen sorgen. Folgende Sendungsarten werden nicht oder nur eingeschraenkt nachgesendet:
1. Dialogpost und Infopost (Werbung)
Adressierte Werbesendungen – von der Deutschen Post als Dialogpost oder Infopost bezeichnet – werden grundsaetzlich nicht nachgesendet. Diese guenstigen Massenversandarten enthalten meist Werbung, Prospekte oder Kataloge. Nach dem Umzug werden sie nicht weitergeleitet und landen beim Zusteller im Altpapier. Fuer die meisten Empfaenger ist das kein Verlust, aber vereinzelt koennen auch wichtigere Mitteilungen als Dialogpost verschickt werden.
2. Warensendungen (nur teilweise)
Die Nachsendung von Warensendungen ist eingeschraenkt. Kleinere Warensendungen werden in vielen Faellen nicht nachgesendet, da sie aehnlich wie Dialogpost als guenstige Versandart behandelt werden. Pakete und Paeckchen ueber DHL werden hingegen weitergeleitet. Wenn Sie regelmaessig Warensendungen erhalten (z.B. von Online-Apotheken), sollten Sie dort fruehzeitig Ihre neue Adresse hinterlegen.
3. Sendungen anderer Paketdienste (Hermes, DPD, UPS, GLS)
Der Nachsendeauftrag gilt ausschliesslich fuer Sendungen der Deutschen Post und DHL. Pakete, die ueber Hermes, DPD, UPS, GLS, FedEx oder andere private Paketdienste verschickt werden, sind nicht erfasst. Diese Dienstleister haben eigene Zustellsysteme und werden von der Post nicht umgeleitet. Sie muessen Ihre Adresse direkt bei den jeweiligen Versendern und Online-Shops aendern. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel DHL Nachsendeauftrag fuer Pakete.
4. Sendungen mit Vermerk „Nicht nachsenden“
Absender koennen auf ihren Briefen den Vermerk „Nicht nachsenden“ oder „Zurueck bei Unzustellbarkeit“ anbringen. Solche Sendungen werden trotz aktivem Nachsendeauftrag nicht weitergeleitet, sondern gehen an den Absender zurueck. Diesen Vermerk verwenden haeufig Banken, Behoerden oder Unternehmen, die sicherstellen wollen, dass sensible Dokumente nur an die gemeldete Adresse zugestellt werden.
5. Zeitungen und Zeitschriften (Pressepost)
Zeitungen und Zeitschriften im Abo werden in der Regel nicht nachgesendet. Diese sogenannte Pressepost laeuft ueber spezielle Vertriebswege und wird vom Nachsendeauftrag nicht erfasst. Sie muessen die Adressaenderung direkt beim Verlag oder Abo-Anbieter vornehmen – am besten mehrere Wochen vor dem Umzug, da die Umstellung einige Zeit dauern kann.
Uebersicht: Was wird nachgesendet und was nicht?
Die folgende Uebersicht zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Sendungsarten vom Nachsendeauftrag der Deutschen Post abgedeckt sind – und welche nicht:
Sonderfall: Einschreiben bei internationaler Nachsendung
Ein besonderer Punkt betrifft die internationale Nachsendung: Wenn Sie ins Ausland umziehen und einen Nachsendeauftrag mit internationaler Weiterleitung einrichten, werden Einschreiben nicht ins Ausland nachgesendet. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Postsystemen: Einschreiben erfordern eine Unterschrift bei der Zustellung und koennen nicht einfach international umgeleitet werden.
Wichtig bei internationalem Umzug
Wenn Sie ins Ausland ziehen, informieren Sie alle wichtigen Absender (Bank, Versicherung, Finanzamt) vorab ueber Ihre neue Adresse. Einschreiben – die gerade bei solchen Absendern haeufig genutzt werden – koennen international nicht nachgesendet werden und gehen an den Absender zurueck.
Innerhalb Deutschlands werden Einschreiben hingegen problemlos nachgesendet. Weitere Informationen zur internationalen Nachsendung finden Sie in den FAQ der Deutschen Post zum Nachsendeservice.
Was tun bei nicht nachgesendeten Sendungen?
Wenn bestimmte Sendungen nicht vom Nachsendeauftrag erfasst werden, muessen Sie selbst aktiv werden. Folgende Massnahmen helfen, damit keine wichtige Post verloren geht:
Adresse bei allen Versendern aendern
Informieren Sie alle Online-Shops, Paketdienste und Lieferdienste fruehzeitig ueber Ihre neue Adresse. Besonders bei Hermes, DPD und UPS ist das entscheidend, da der Nachsendeauftrag dort nicht greift.
Zeitschriften-Abos umstellen
Kontaktieren Sie Verlage und Abo-Anbieter mindestens 2 bis 4 Wochen vor dem Umzug. Die Adressaenderung bei Pressepost dauert oft laenger als erwartet.
Absender mit „Nicht nachsenden“-Vermerk kontaktieren
Banken, Versicherungen und Behoerden verwenden haeufig den Vermerk „Nicht nachsenden“. Melden Sie Ihre neue Adresse direkt bei diesen Stellen, damit wichtige Dokumente ankommen.
Nachbarn oder Vermieter informieren
Bitten Sie die Nachmieter oder Ihren ehemaligen Vermieter, Ihnen eventuell noch eintreffende Post nachzusenden oder aufzubewahren. Das ist besonders in der Uebergangszeit hilfreich.
Tipps: Adresse rechtzeitig bei allen Absendern aendern
Der Nachsendeauftrag ist ein wichtiges Sicherheitsnetz, sollte aber nie die einzige Massnahme sein. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Adresse proaktiv bei allen relevanten Stellen zu aendern. Hier eine Checkliste der wichtigsten Kontakte:
Adressaenderung nicht vergessen bei:
- Einwohnermeldeamt (Ummeldung!)
- Arbeitgeber
- Banken und Kreditkartenanbieter
- Versicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, etc.)
- Finanzamt und Steuerberater
- Krankenkasse
- GEZ / Rundfunkbeitrag
- Strom-, Gas- und Wasserversorger
- Internet- und Telefonanbieter
- Online-Shops (Amazon, etc.)
- Zeitschriften- und Zeitungs-Abos
- Vereine und Mitgliedschaften
- Kfz-Zulassungsstelle
- Freunde und Familie
Je frueher Sie mit der Adressaenderung beginnen, desto weniger Post geht verloren. Idealerweise starten Sie 4 bis 6 Wochen vor dem Umzug damit, die wichtigsten Stellen zu informieren. Ergaenzend dazu sichert der Nachsendeauftrag ab, dass auch Post von Absendern, die Sie vergessen haben, trotzdem ankommt. Weitere Informationen zu den Kosten des Nachsendeauftrags finden Sie in unserem Kostenratgeber.
Unser Tipp: Richten Sie den Nachsendeauftrag fuer mindestens 12 Monate ein. Erfahrungsgemaess dauert es laenger als gedacht, bis wirklich alle Absender die neue Adresse uebernommen haben. So verhindern Sie, dass nach 6 Monaten ploetzlich Post verloren geht.
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Haeufige Fragen zu Nachsendeauftrag Ausnahmen
Werden DHL-Pakete mit dem Nachsendeauftrag nachgesendet?
Ja, DHL-Pakete und Paeckchen werden nachgesendet, da DHL zur Deutschen Post gehoert. Der Nachsendeauftrag gilt fuer alle Sendungen, die ueber das Netz der Deutschen Post bzw. DHL zugestellt werden. Allerdings kann es bei DHL-Sendungen mit Sendungsverfolgung zu kurzen Verzoegerungen kommen. Wenn Sie haeufig Pakete bestellen, sollten Sie zusaetzlich Ihre Adresse in Ihrem DHL-Kundenkonto aktualisieren.
Was passiert mit Hermes-, DPD- oder UPS-Paketen nach dem Umzug?
Sendungen von Hermes, DPD, UPS, GLS und anderen privaten Paketdiensten werden nicht vom Nachsendeauftrag der Deutschen Post erfasst. Diese Dienste haben eigene Zustellsysteme. Pakete an die alte Adresse werden entweder beim Nachbarn abgegeben, an einen Paketshop umgeleitet oder an den Absender zurueckgeschickt. Aendern Sie daher Ihre Adresse direkt bei den Online-Shops, bei denen Sie regelmaessig bestellen.
Werden Zeitungen und Zeitschriften nachgesendet?
Nein, Zeitungen und Zeitschriften im Abo (Pressepost) werden in der Regel nicht nachgesendet. Die Zustellung erfolgt ueber spezielle Vertriebswege, die der Nachsendeauftrag nicht abdeckt. Kontaktieren Sie Ihren Verlag oder Abo-Anbieter rechtzeitig – am besten 3 bis 4 Wochen vor dem Umzug –, um die Adressaenderung vorzunehmen.
Wird Werbung (Dialogpost) an die neue Adresse nachgesendet?
Nein, Dialogpost und Infopost (adressierte Werbesendungen) werden grundsaetzlich nicht nachgesendet. Diese guenstigen Massenversandarten werden nach einem Umzug nicht weitergeleitet. Fuer die meisten Empfaenger ist das kein Problem, da es sich fast immer um Werbung handelt. Sollte ein wichtiger Absender Dialogpost nutzen, bitten Sie ihn, auf Standardbriefe umzustellen.