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Aktualisiert am 12. September 2026 · Lesezeit: 11 Min.

Nachsendeauftrag: Was wird nicht nachgesendet? Alle Ausnahmen im Überblick

Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 12. September 2026

Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post leitet Ihre Briefe zuverlässig an Ihre neue Adresse weiter — aber nicht alles. Es gibt einige wichtige Ausnahmen und Einschränkungen, die Sie vor dem Umzug kennen sollten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen genau, welche Sendungen nachgesendet werden und welche nicht.

Die Kurzfassung vorweg: Nachgesendet wird, was als Briefsendung durch das Briefnetz der Deutschen Post läuft. Alles andere — Pakete, unadressierte Werbung, die meisten Zeitungen, Sendungen anderer Zusteller — bleibt außen vor. Dazu kommen Sonderfälle wie Einschreiben ins Ausland und förmliche Zustellungen, bei denen es auf die Umstände ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachgesendet werden nur Briefsendungen der Deutschen Post: Briefe, Postkarten, Einschreiben, Bücher- und Warensendungen, Blindensendungen sowie adressierte Dialogpost und Zeitschriften in Umhüllung.
  • Nicht nachgesendet werden Pakete und Päckchen (auch von DHL), Werbung ohne Umhüllung oder ohne Namen, Tageszeitungen und Kundenzeitschriften, Express-Sendungen sowie alles, was ein Absender mit „Nicht nachsenden“ versehen hat.
  • Hermes, DPD, GLS, UPS, FedEx, Amazon und Zeitungszusteller sind nicht betroffen — sie nutzen das Briefnetz der Post gar nicht, ein Auftrag dort erreicht sie nicht.
  • Einschreiben werden im Inland nachgesendet, ins Ausland nicht. Förmliche Zustellungen mit Zustellungsurkunde folgen eigenen Regeln, und eine Nachsendung verlängert keine Frist.
  • Der Nachsendeauftrag kostet privat 31,90 € online (34,90 € in der Filiale) für sechs Monate — seit Januar 2025 die einzige Laufzeit. Beauftragen Sie ihn zwei bis drei Wochen vorher, mindestens fünf Werktage; rückwirkend geht es nicht.

Was der Nachsendeauftrag abdeckt

Zunächst die gute Nachricht: Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post deckt den Großteil aller Briefsendungen ab, die über das Briefnetz der Deutschen Post zugestellt werden. Wenn Sie einen Nachsendeauftrag beim Umzug einrichten, werden folgende Sendungsarten automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet:

Diese Sendungen werden nachgesendet:

  • Briefe in allen Formaten (Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief)
  • Postkarten
  • Einschreiben (Einwurf, Standard, Rückschein) sowie Einschreiben Wert
  • Bücher- und Warensendungen
  • Blindensendungen
  • Dialogpost in adressierter Umhüllung (Werbung mit Ihrem Namen im Umschlag)
  • Streifbandzeitungen (Zeitungen oder Zeitschriften in adressierter, freigemachter Hülle)

All diese Briefsendungen werden vom Nachsendeauftrag erfasst und automatisch an Ihre neue Adresse umgeleitet. Pakete und Päckchen zählen nicht dazu — das ist auch die häufigste Erklärung dafür, dass ein Nachsendeauftrag scheinbar nicht funktioniert. Die Nachsendung beginnt frühestens 5 Werktage nach Beauftragung — die Deutsche Post empfiehlt 2 bis 3 Wochen Vorlauf — und läuft für 6 Monate. Seit Januar 2025 ist das die einzige Laufzeit; rückwirkend lässt sich ein Auftrag nicht einrichten.

Zwei Bedingungen gelten für jede Sendungsart in dieser Liste: Die Umleitung greift nur für die Personen, die im Auftrag namentlich eingetragen sind, und nur für die dort hinterlegte alte Anschrift. Weicht Name oder Adresse auf dem Brief davon ab, wird er nicht nachgesendet — mehr dazu in Abschnitt 3. Nachnahme-Briefe, die in älteren Ratgebern noch als nachgesendete Sendungsart auftauchen, gibt es nicht mehr: Die Deutsche Post hat die Zusatzleistung Nachnahme für Briefe zum 31. Dezember 2024 eingestellt.

Wer länger als sechs Monate absichern möchte, braucht einen Anschlussauftrag mit passendem Startdatum — oder einen Dienstleister, der den Ablauftermin im Blick behält.

Übersicht: Was wird nachgesendet, was nicht — und was kommt darauf an?

Die folgende Übersicht zeigt auf einen Blick, welche Sendungsarten der Nachsendeauftrag der Deutschen Post erfasst und welche nicht. Die Fälle in der Mitte hängen von den Umständen ab — meist vom Ziel (Inland oder Ausland) oder von einer Verfügung des Absenders.

SendungsartNachsendungHinweis
Briefe (Standard bis Maxi), PostkartenJaauch ins Ausland
BlindensendungenJa„Blindensendung Schwer“ ausgenommen
Streifbandzeitung (Zeitschrift in adressierter, freigemachter Hülle)Jaim Inland; ins Ausland ist Pressepost ausgeschlossen
Einschreiben (alle Varianten)Kommt darauf anim Inland ja, ins Ausland nein
Bücher- und WarensendungenKommt darauf anim Inland ja, ins Ausland nein
Dialogpost in adressierter UmhüllungKommt darauf anim Inland ja, ins Ausland nein
Förmliche Zustellung (Postzustellungsauftrag, gelber Umschlag)Kommt darauf anaußerhalb der Gemeinde nur mit Verfügung des Absenders, nur im Inland
DHL Paket, Päckchen, KleinpaketNeinBrief- und Paketnetz sind getrennt
Pakete von Hermes, DPD, GLS, UPS, FedEx, AmazonNeinkein Post-Netz, Auftrag erreicht sie nicht
Dialogpost ohne Umhüllung, Dialogpost SchwerNeinWerbung zum Massentarif
Unadressierte Werbung, PostwurfsendungenNeinkein Name, keine Zuordnung möglich
Tageszeitungen (Postvertriebsstück), Kundenzeitschriften (Pressesendung)NeinAdresse beim Verlag ändern
Zeitungen vom Zeitungszusteller des VerlagsNeinläuft nicht über die Post
Express-SendungenNeinneue Adresse vorab an den Absender
Sendungen mit Vermerk „Nicht nachsenden“ oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück“Neingehen an den Absender zurück
Briefe, bei denen Name oder Anschrift vom Auftrag abweichenNeinalle Personen des Haushalts eintragen

Stand: September 2026, Quelle: Deutsche Post AG. Der Nachsendeauftrag gilt nur für Briefsendungen der Deutschen Post.

Was wird NICHT nachgesendet? Die Ausnahmen im Einzelnen

Trotz des breiten Leistungsumfangs gibt es Ausnahmen beim Nachsendeauftrag, die immer wieder für Überraschungen sorgen. Für jede steht hier, warum sie nicht nachgesendet wird — und was Sie stattdessen tun.

Pakete und Päckchen

Der Nachsendeauftrag gilt ausschließlich für Briefsendungen der Deutschen Post. Pakete und Päckchen sind nicht erfasst — weder von DHL noch von Hermes, DPD, UPS, GLS, FedEx, Amazon oder anderen Paketdiensten. Dass DHL zur Deutsche Post DHL Group gehört, ändert daran nichts: Brief- und Paketnetz sind getrennte Systeme, und der Nachsendeauftrag wird nur im Briefnetz hinterlegt. Alternative: Ändern Sie Ihre Lieferadresse direkt bei den Versendern und Online-Shops sowie im DHL-Kundenkonto. Alle Wege für Pakete stehen im Ratgeber DHL Nachsendeauftrag: Werden Pakete weitergeleitet?.

Werbung: Dialogpost ohne Umhüllung und unadressierte Sendungen

Bei Werbung kommt es auf die Form an. Dialogpost (früher Infopost) ist adressierte Werbung zum Massentarif — Prospekte, Kataloge, Angebote mit Ihrem Namen. Steckt sie in einer adressierten Umhüllung, wird sie im Inland nachgesendet. Dialogpost ohne Umhüllung und die Variante Dialogpost Schwer werden dagegen nicht weitergeleitet. Unadressierte Werbung — Postwurfsendungen „an alle Haushalte“ — kann schon deshalb nicht nachgesendet werden, weil sie keinen Namen trägt, dem sich ein Auftrag zuordnen ließe. Für die meisten Empfänger ist das kein Verlust; vereinzelt verschicken Unternehmen aber auch wichtigere Mitteilungen als Dialogpost. Alternative: Wenn Ihnen an einem Absender liegt, teilen Sie ihm die neue Adresse direkt mit oder bitten Sie ihn, auf einen Standardbrief umzustellen. Ins Ausland wird Dialogpost in keiner Form nachgesendet.

Zeitungen und Zeitschriften

Zeitungen und Zeitschriften im Abo werden in der Regel nicht nachgesendet. Tageszeitungen laufen als Postvertriebsstück, Kundenzeitschriften als Pressesendung — beide sind von der Nachsendung ausgenommen, obwohl die Post sie zustellt. Viele Tageszeitungen kommen zudem gar nicht über die Post, sondern über eigene Zeitungszusteller des Verlags, die ein Nachsendeauftrag nicht erreicht. Nachgesendet wird nur die Streifbandzeitung: eine Zeitschrift in adressierter, freigemachter Hülle. Alternative: Ändern Sie die Lieferadresse direkt beim Verlag oder Abo-Anbieter, sobald der Umzugstermin feststeht — die Umstellung hat dort ihren eigenen Vorlauf, den nur der Verlag nennen kann.

Bücher- und Warensendungen

Im Inland werden Bücher- und Warensendungen nachgesendet, ins Ausland nicht. Wenn Sie regelmäßig Warensendungen erhalten (zum Beispiel von Online-Apotheken), hinterlegen Sie dort trotzdem frühzeitig Ihre neue Adresse: Viele dieser Absender verschicken je nach Bestellung auch als Päckchen oder Paket — und dann greift die Nachsendung ohnehin nicht.

Sendungen mit dem Vermerk „Nicht nachsenden“

Absender können auf ihren Briefen eine Vorausverfügung anbringen, zum Beispiel „Nicht nachsenden!“ oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!“. Solche Sendungen werden trotz aktivem Nachsendeauftrag nicht weitergeleitet, sondern gehen an den Absender zurück. Diesen Vermerk verwenden häufig Banken, Behörden oder Unternehmen, die sicherstellen wollen, dass sensible Dokumente nur an die gemeldete Adresse zugestellt werden. Alternative: Melden Sie die neue Adresse direkt bei diesen Stellen. Der Rücklauf ist für den Absender zugleich das Signal, dass Ihre alte Anschrift nicht mehr stimmt. Was das für Bankpost bedeutet, zeigt das Beispiel Postbank und Nachsendeauftrag.

Name oder Anschrift weichen vom Auftrag ab

Nachgesendet werden nur Sendungen, deren Name und Adresse zu den im Auftrag hinterlegten Daten passen. Ein Brief an einen Mitbewohner, der nicht eingetragen ist, an ein Familienmitglied mit anderem Nachnamen oder mit abweichender Schreibweise läuft an der Umleitung vorbei. Alternative: Tragen Sie alle Personen des Haushalts in den Auftrag ein — wie das bei mehreren Personen und Wohngemeinschaften funktioniert, steht im eigenen Ratgeber. Für Firmenpost gilt der geschäftliche Nachsendeauftrag mit eigenen Tarifen.

Express-Sendungen

Express-Sendungen sind von der Nachsendung ausgenommen. Alternative: Geben Sie Absendern, die Ihnen etwas per Express schicken, die neue Adresse vorab durch.

Andere Zusteller: Hermes, DPD, GLS, UPS, FedEx, Amazon — und die Zeitungsboten

Ein Nachsendeauftrag ist eine Anweisung an genau ein Unternehmen: die Deutsche Post. Er wird im Briefnetz der Post hinterlegt und wirkt dort, wo Sendungen nach Adresse sortiert werden. Zusteller, die dieses Netz nicht nutzen, erreicht er nicht — nicht einmal theoretisch.

  • Hermes, DPD, GLS, UPS, FedEx: eigenständige Paketdienste mit eigenen Verteilzentren, eigenem Tracking und eigenen Zustellern. Ein Paket an die alte Adresse wird dort ganz normal behandelt: Zustellversuch, gegebenenfalls Abgabe beim Nachbarn oder im Paketshop, sonst Rücksendung an den Absender.
  • Amazon: Lieferungen über die eigene Logistik von Amazon laufen ebenfalls am Postnetz vorbei. Maßgeblich ist allein die Lieferadresse in Ihrem Amazon-Konto.
  • Zeitungszusteller: Tageszeitungen bringen in vielen Regionen Zustellerinnen und Zusteller des Verlags oder eines Zustelldienstes — frühmorgens, außerhalb der Post. Die Adressänderung läuft ausschließlich über den Verlag.
  • Regionale Briefdienste: Briefe, die ein anderer Briefdienstleister selbst zustellt, laufen nicht über das Netz der Deutschen Post; ob und wie sie nachgesendet werden, regelt der jeweilige Dienst. Beispiel Berlin: Nachsendeauftrag bei der PIN AG.

Für alle diese Zusteller gilt derselbe Weg: Die neue Adresse muss dort ankommen, wo sie entsteht — in den Shop-Konten, beim Verlag, beim Absender. Die Checkliste zum Adresse ändern listet die Stellen auf, die dabei am häufigsten vergessen werden.

Sonderfall Einschreiben: im Inland ja, ins Ausland nein

Ein besonderer Punkt betrifft die internationale Nachsendung: Wenn Sie ins Ausland umziehen und einen Nachsendeauftrag mit internationaler Weiterleitung einrichten, werden Einschreiben nicht ins Ausland nachgesendet. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Postsystemen: Einschreiben werden bei der Zustellung dokumentiert — je nach Variante mit Unterschrift — und lassen sich nicht einfach in ein fremdes Postnetz umleiten. Dasselbe gilt für Warensendungen, Dialogpost, Antwortsendungen und Pressepost: Ins Ausland gehen nur Briefe und Postkarten.

Wichtig bei internationalem Umzug

Wenn Sie ins Ausland ziehen, informieren Sie alle wichtigen Absender (Bank, Versicherung, Finanzamt) vorab über Ihre neue Adresse. Einschreiben — die gerade bei solchen Absendern häufig genutzt werden — können international nicht nachgesendet werden und gehen an den Absender zurück.

Innerhalb Deutschlands werden Einschreiben hingegen problemlos nachgesendet — Einwurf-Einschreiben ebenso wie Übergabe-Einschreiben mit Rückschein oder Einschreiben Wert. Die Einzelheiten zur Auslandsnachsendung, von den Gebühren bis zur Postvollmacht als Ergänzung, stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag ins Ausland; die offizielle Liste der Sendungsarten führt die Deutsche Post in den FAQ der Deutschen Post zum Nachsendeservice.

Behördenpost mit Zustellungsurkunde: eigene Regeln, keine Fristverlängerung

Gerichte und Behörden verschicken ihre folgenreichsten Schreiben nicht als normalen Brief, sondern als förmliche Zustellung — erkennbar am gelben Umschlag mit Zustellungsurkunde, auf dem der Zusteller Datum und Art der Übergabe festhält. Für diese Sendungen gelten eigene Regeln: Nach den Bedingungen der Deutschen Post werden sie außerhalb der bisherigen Gemeinde nur dann nachgesendet, wenn die absendende Stelle das ausdrücklich verfügt hat, nur im Inland und nur bei einem Umzug. Ob ein konkreter Bescheid Sie über die Nachsendung erreicht, hängt also von einer Entscheidung ab, die nicht Sie treffen.

Zwei Dinge sind deshalb wichtig. Erstens: Eine Nachsendung verlängert keine Frist. Einspruchs- und Widerspruchsfristen laufen ab dem Tag, der auf der Zustellungsurkunde steht — nicht ab dem Tag, an dem der umgeleitete Brief bei Ihnen ankommt. Zweitens: Eine Behörde, die nur Ihre alte Adresse kennt, stellt weiterhin dorthin zu; die Nachsendung ändert keinen Datensatz in der Akte. Alternative: Melden Sie den Umzug bei jeder Stelle, mit der ein Verfahren läuft, direkt — Finanzamt, Gericht, Jobcenter, Zulassungsstelle — und erledigen Sie die Ummeldung im Bürgeramt zügig, weil manche Stellen ihre Adressdaten aus dem Melderegister erhalten. Wer ins Ausland geht, braucht für solche Post ohnehin eine Person in Deutschland mit Postvollmacht; mehr dazu im Ratgeber zum Nachsendeauftrag ins Ausland.

Was tun bei nicht nachgesendeten Sendungen?

Wenn bestimmte Sendungen nicht vom Nachsendeauftrag erfasst werden, müssen Sie selbst aktiv werden. Folgende Maßnahmen helfen, damit keine wichtige Post verloren geht. Eine weitere Einschränkung betrifft Ziele im Ausland: Einschreiben werden nur im Inland nachgesendet — die Einzelheiten stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag ins Ausland.

  1. Adresse bei allen Versendern ändern. Informieren Sie alle Online-Shops, Paketdienste und Lieferdienste frühzeitig über Ihre neue Adresse. Besonders bei DHL, Hermes, DPD und UPS ist das entscheidend, da der Nachsendeauftrag für Pakete generell nicht greift.
  2. Zeitschriften-Abos umstellen. Kontaktieren Sie Verlage und Abo-Anbieter, sobald der Umzugstermin feststeht. Die Adressänderung bei Abos hat ihren eigenen Vorlauf, den nur der Verlag kennt — je früher, desto sicherer erreicht Sie die erste Ausgabe an der neuen Adresse.
  3. Absender mit „Nicht nachsenden“-Vermerk kontaktieren. Banken, Versicherungen und Behörden verwenden häufig den Vermerk „Nicht nachsenden“. Melden Sie Ihre neue Adresse direkt bei diesen Stellen, damit wichtige Dokumente ankommen.
  4. Nachbarn oder Vermieter informieren. Bitten Sie die Nachmieter oder Ihren ehemaligen Vermieter, Ihnen eventuell noch eintreffende Post nachzusenden oder aufzubewahren. Das ist besonders in der Übergangszeit hilfreich — und für Pakete oft der einzige Weg.
  5. Umzugsmitteilung der Post ergänzend nutzen. Die kostenlose Umzugsmitteilung gibt Ihre neue Adresse an angeschlossene Partnerunternehmen weiter. Sie leitet keine Sendung um und ersetzt weder den Nachsendeauftrag noch die eigene Adressänderung, kann aber einige Absender automatisch erreichen. Was sie leistet und was nicht, steht im Ratgeber Post ummelden: Umzugsmitteilung oder Nachsendeauftrag?.

Urlaub statt Umzug: der Lagerservice als Alternative

Nicht jede Abwesenheit ist ein Umzug. Wer für einige Wochen verreist, will seine Post meist gar nicht umleiten, sondern nur sicher aufbewahrt wissen. Dafür gibt es den Lagerservice der Deutschen Post: Die Briefe werden am Zustellort gesammelt und nach dem Ende des Auftrags gebündelt zugestellt. Er kostet privat 15,90 € online und 17,90 € an der Poststation oder in der Filiale, geschäftlich 24,90 € beziehungsweise 28,90 €; ein Auftrag läuft höchstens einen Monat und muss spätestens fünf Werktage vorher beauftragt werden.

Für die Ausnahmen dieser Seite ändert das wenig: Auch der Lagerservice erfasst nur Briefsendungen — Pakete laufen unabhängig davon weiter, ebenso Express-Sendungen und einige Sonderformen. Wer in den Urlaub fährt, regelt Pakete also getrennt, genau wie beim Umzug. Wann Lagern die bessere Wahl ist und wo die Grenzen liegen, steht im Ratgeber Post lagern: Lagerservice und Postlagerung; den direkten Vergleich beider Produkte zieht der Ratgeber Postlagerung oder Nachsendeauftrag?.

Tipps: Adresse rechtzeitig bei allen Absendern ändern

Der Nachsendeauftrag ist ein wichtiges Sicherheitsnetz, sollte aber nie die einzige Maßnahme sein. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Adressänderung wichtigen Vertragspartnern im Voraus mitzuteilen, und führt den Punkt in ihrer Umzugs-Checkliste neben Meldeamt, Versorgern und Versicherungen auf. Hier eine Checkliste der wichtigsten Kontakte:

Adressänderung nicht vergessen bei:

  • Einwohnermeldeamt (Ummeldung!)
  • Arbeitgeber
  • Banken und Kreditkartenanbieter
  • Versicherungen (Kranken-, Haftpflicht- usw.)
  • Finanzamt und Steuerberater
  • Krankenkasse
  • Rundfunkbeitrag (Beitragsservice, früher GEZ)
  • Strom-, Gas- und Wasserversorger
  • Internet- und Telefonanbieter
  • Online-Shops (Amazon usw.)
  • Zeitschriften- und Zeitungs-Abos
  • Vereine und Mitgliedschaften
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Freunde und Familie

Je früher Sie mit der Adressänderung beginnen, desto weniger Post geht verloren. Ein praktikabler Fixpunkt ist der Tag, an dem Sie den Nachsendeauftrag beauftragen — also zwei bis drei Wochen vor dem Umzug: Gehen Sie an diesem Tag die Liste einmal durch und informieren Sie die wichtigsten Stellen. Ergänzend dazu sichert der Nachsendeauftrag ab, dass auch Post von Absendern, die Sie vergessen haben, trotzdem ankommt. Weitere Informationen zu den Kosten des Nachsendeauftrags finden Sie in unserem Kostenratgeber; für Unternehmen gelten eigene Tarife (51,90 € online, 54,90 € in der Filiale), die der Ratgeber zum Nachsendeauftrag für Firmen erklärt.

Unser Tipp zur Laufzeit: Der Schutz endet zu einem festen Datum — sechs Monate nach dem Start. Bis dahin sollten alle Absender die neue Adresse übernommen haben. Wer sich mehr Zeit geben möchte, plant von Anfang an einen Anschlussauftrag ein, der nahtlos an den ersten anschließt. Bei unseren längeren Laufzeiten behalten wir diesen Ablauftermin für Sie im Blick.

Nachsendeauftrag jetzt einrichten lassen

Wir stellen den Auftrag bei der Deutschen Post und behalten bei den längeren Laufzeiten den Ablauftermin im Blick. Die Postgebühren sind enthalten. Günstiger als bei der Post ist das nicht — wer selbst bestellt und selbst an die Fristen denkt, zahlt weniger. Pakete, Zeitungen und Sendungen anderer Zusteller bleiben in jedem Fall bei Ihnen: Dafür braucht es die Adressänderung an der Quelle.

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129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate · Alle Post-Gebühren inklusive. Direkt bei der Deutschen Post: 31,90 € online für 6 Monate.

Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag

Häufige Fragen zu Nachsendeauftrag Ausnahmen

Werden DHL-Pakete mit dem Nachsendeauftrag nachgesendet?

Nein. Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post gilt ausschließlich für Briefsendungen. DHL-Pakete und Päckchen sind nicht erfasst, obwohl DHL zur Deutsche Post DHL Group gehört: Brief- und Paketnetz sind getrennte Systeme, und der Nachsendeauftrag wird nur im Briefnetz hinterlegt. Wer Pakete umleiten will, ändert seine Adresse im DHL-Kundenkonto und direkt in den Online-Shops, bei denen er bestellt.

Was passiert mit Hermes-, DPD- oder UPS-Paketen nach dem Umzug?

Pakete werden generell nicht nachgesendet: Sendungen von Hermes, DPD, UPS, GLS und anderen Paketdiensten ebenso wenig wie Pakete von DHL. Diese Dienste haben eigene Zustellsysteme. Pakete an die alte Adresse werden entweder beim Nachbarn abgegeben, an einen Paketshop umgeleitet oder an den Absender zurückgeschickt. Ändern Sie daher Ihre Adresse direkt bei den Online-Shops, bei denen Sie regelmäßig bestellen.

Werden Zeitungen und Zeitschriften nachgesendet?

In der Regel nicht. Tageszeitungen (Postvertriebsstücke) und Kundenzeitschriften (Pressesendungen) sind von der Nachsendung ausgenommen, auch wenn die Post sie zustellt; Zeitungen, die der Verlag über eigene Zusteller bringt, erreicht ein Nachsendeauftrag ohnehin nicht. Nachgesendet wird nur die Streifbandzeitung — eine Zeitschrift in adressierter, freigemachter Hülle. Ändern Sie die Lieferadresse deshalb direkt beim Verlag oder Abo-Anbieter, sobald der Umzugstermin feststeht.

Wird Werbung (Dialogpost) an die neue Adresse nachgesendet?

Das hängt von der Form ab. Dialogpost in adressierter Umhüllung — Werbung mit Ihrem Namen im Umschlag — wird im Inland nachgesendet. Dialogpost ohne Umhüllung, Dialogpost Schwer und unadressierte Postwurfsendungen werden nicht weitergeleitet; ins Ausland geht Dialogpost in keiner Form. Für die meisten Empfänger ist das kein Problem, da es sich fast immer um Werbung handelt. Sollte ein wichtiger Absender Dialogpost nutzen, bitten Sie ihn, auf Standardbriefe umzustellen, oder teilen Sie ihm die neue Adresse direkt mit.

Werden Einschreiben nachgesendet?

Im Inland ja: Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben mit oder ohne Rückschein und Einschreiben Wert werden an die neue Adresse umgeleitet. Ins Ausland werden Einschreiben nicht nachgesendet; sie gehen an den Absender zurück. Wer ins Ausland zieht und regelmäßig Einschreiben von Behörden oder Versicherungen erwartet, braucht dafür eine Vertrauensperson in Deutschland mit Postvollmacht.

Was bedeutet der Vermerk „Nicht nachsenden“ auf einem Brief?

Der Absender hat verfügt, dass der Brief nur an die angegebene Adresse zugestellt werden darf. Trotz aktivem Nachsendeauftrag wird er nicht umgeleitet, sondern geht an den Absender zurück — ebenso bei „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!“. Banken, Behörden und Versicherungen nutzen das für sensible Dokumente. Melden Sie diesen Stellen die neue Adresse direkt; der Rücklauf zeigt dem Absender zugleich, dass die alte Anschrift nicht mehr gilt.

Werden Behördenbriefe mit Zustellungsurkunde nachgesendet?

Nicht verlässlich. Förmliche Zustellungen aus Postzustellungsaufträgen werden außerhalb der bisherigen Gemeinde nur nachgesendet, wenn die absendende Stelle das ausdrücklich verfügt hat — und nur im Inland. Unabhängig davon beginnt eine Frist mit der dokumentierten Zustellung, nicht mit dem Eintreffen bei Ihnen: Eine Nachsendung verlängert keine Frist. Melden Sie den Umzug deshalb direkt bei Gerichten und Behörden, mit denen ein Verfahren läuft.

Welche Post wird nachgesendet?

Alle Briefsendungen, die über das Briefnetz der Deutschen Post laufen: Briefe aller Formate, Postkarten, Einschreiben, Bücher- und Warensendungen, Blindensendungen, Dialogpost in adressierter Umhüllung und Streifbandzeitungen. Voraussetzung ist, dass Name und alte Anschrift auf der Sendung mit den Angaben im Auftrag übereinstimmen. Ins Ausland werden nur Briefe und Postkarten weitergeleitet.

Wird Post nachgesendet, wenn der Name nicht im Nachsendeauftrag steht?

Nein. Nachgesendet werden nur Sendungen, deren Name und Adresse zu den im Auftrag hinterlegten Daten passen. Briefe an Mitbewohner, Partner mit anderem Nachnamen oder Kinder, die nicht eingetragen sind, laufen an der Umleitung vorbei. Tragen Sie deshalb alle Personen des Haushalts ein. Was sich an einem laufenden Auftrag noch anpassen lässt, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag ändern.

Kann ich meine Post im Urlaub lagern lassen statt nachzusenden?

Ja. Für eine vorübergehende Abwesenheit bietet die Deutsche Post den Lagerservice an: Die Briefe werden am Zustellort gesammelt und nach Auftragsende gebündelt zugestellt. Er kostet privat 15,90 € online (17,90 € an der Poststation oder in der Filiale) und läuft höchstens einen Monat je Auftrag; Pakete sind auch hier nicht erfasst. Für den reinen Urlaubsfall ist das günstiger als ein Nachsendeauftrag für sechs Monate.

Quellen

  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen (nachgesendete und ausgeschlossene Sendungsarten)“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Hilfe zum Nachsendeservice“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice im Online-Shop“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Nachnahme National — Häufige Fragen (Einstellung zum 31.12.2024)“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
  • Verbraucherzentrale, „Nachsendeauftrag: Wann er sinnvoll ist und was Sie beachten müssen“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
  • Verbraucherzentrale, „Umzugs-Checkliste: Was ist beim Einzug in deine eigene Wohnung zu beachten?“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle