Aktualisiert am 12. September 2026 · Lesezeit: 11 Min.
Umzug: Post nachsenden lassen – wann, wie und was es kostet
Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 12. September 2026
Ein Umzug bedeutet Stress: Kartons packen, Transporter organisieren, Ummeldungen erledigen. Was dabei oft vergessen wird — die Post nachsenden lassen. Ohne Nachsendeauftrag landen Briefe, Rechnungen und Behördenpost weiterhin an Ihrer alten Adresse. Im schlimmsten Fall gehen sie verloren oder werden an den Absender zurückgeschickt.
Dieser Ratgeber behandelt die Post beim Umzug: wann Sie den Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post stellen, was er kostet, was nachgesendet wird und was nicht — und wie er mit der Ummeldung, der Umzugsmitteilung und Ihren Adressänderungen zusammenspielt. Den zeitlichen Ablauf des gesamten Umzugs finden Sie in der Umzugscheckliste für acht Wochen, alle Stellen, die Ihre neue Anschrift brauchen, in der Checkliste zum Adresse ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Nachsendeauftrag bleibt Ihre Post an der alten Adresse. Sie landet im alten Briefkasten, beim Nachmieter oder geht als unzustellbar an den Absender zurück — Rechnungen, Bescheide und Kartenbriefe eingeschlossen.
- Stellen Sie den Auftrag zwei bis drei Wochen vor dem Umzug. Das Minimum der Deutschen Post sind fünf Werktage vor dem Starttermin; rückwirkend ist ein Nachsendeauftrag nicht möglich.
- Er gilt für Briefsendungen, nicht für Pakete. DHL-Pakete sind nicht enthalten — die Lieferadresse ändern Sie bei jedem Shop selbst.
- Kosten: 31,90 € online oder 34,90 € in der Filiale für sechs Monate bei der Deutschen Post; länger geht nur mit einem Anschlussauftrag. Über uns 129,90 € für 6, 239,90 € für 12 und 449,90 € für 24 Monate, Post-Gebühren enthalten — wer selbst bestellt, zahlt weniger.
- Nach dem Umzug bleiben drei Dinge: das Namensschild am neuen Briefkasten, die Anmeldung bei der Meldebehörde binnen zwei Wochen (§ 17 BMG) und die nachgesendete Post als Arbeitsliste für Ihre Adressänderungen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ohne Nachsendeauftrag mit Ihrer Post passiert
- Die Zeitschiene: Post vor, am und nach dem Umzugstag
- Vor dem Umzug: Wann Sie den Nachsendeauftrag stellen
- Was nachgesendet wird — und was nicht
- Was der Nachsendeauftrag beim Umzug kostet
- Am Umzugstag: Briefkasten und Namensschilder
- Nach dem Umzug: Post als Arbeitsliste, Ummeldung, Anschlussauftrag
- Umzugsmitteilung oder Nachsendeauftrag?
- Post umleiten ersetzt keine Adressänderung
- Fazit
- Häufige Fragen
Was ohne Nachsendeauftrag mit Ihrer Post passiert
Wenn Sie umziehen und keinen Nachsendeauftrag einrichten, ändert sich für die Zustellung zunächst nichts: Jeder Brief, der an Ihre alte Anschrift adressiert ist, wird dort weiterhin eingeworfen — solange Ihr Name am Briefkasten steht. Hängt kein Namensschild mehr, gilt die Sendung als unzustellbar und geht an den Absender zurück, sofern einer auf dem Umschlag steht. Und liegt der Brief erst einmal im Kasten des Nachmieters, hängt alles davon ab, ob dieser ihn zurück in den Postkasten wirft, an Sie weiterreicht — oder entsorgt. Einen Anspruch darauf, dass Nachmieter Ihre Post aufbewahren oder weiterleiten, haben Sie nicht.
Das klingt harmlos, kann aber ernste Folgen haben:
- Rechnungen und Mahnungen erreichen Sie nicht — es drohen Mahngebühren und Inkasso.
- Behördliche Schreiben wie Steuerbescheide oder Bußgeldbescheide können als bekannt gegeben gelten, auch wenn Sie sie nie gesehen haben — Einspruchsfristen laufen trotzdem.
- Versicherungsunterlagen gehen verloren — Fristen werden versäumt.
- Bankbriefe mit neuen Karten oder PINs landen beim neuen Mieter.
- Vertragsunterlagen und Kündigungsbestätigungen kommen nicht an.
Mit einem Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post werden Briefsendungen, die weiterhin an die alte Adresse gehen, an Ihre neue Anschrift weitergeleitet — unabhängig davon, ob Sie den Absender schon informiert haben. So verpassen Sie nichts, auch wenn noch nicht alle Absender Ihre neue Adresse kennen. Der Auftrag ist damit das Sicherheitsnetz für alle Stellen, die Sie beim Adressändern übersehen, und für alle, die sich nur einmal im Jahr melden.
Die Zeitschiene: Post vor, am und nach dem Umzugstag
Für die Post gibt es beim Umzug drei Phasen, und jede hat einen eigenen Engpass. Vor dem Umzug ist es der Vorlauf des Nachsendeauftrags, am Umzugstag sind es die beiden Briefkästen, danach sind es die Frist der Meldebehörde, die Adressänderungen und die nachgesendete Post, die ausgewertet werden will. Die Tabelle zeigt, was wann ansteht; die folgenden Abschnitte erklären jede Phase im Detail.
| Wann | Was mit der Post zu tun ist | Warum |
|---|---|---|
| 2 bis 3 Wochen vorher | Nachsendeauftrag stellen, Starttermin auf den Umzugstag oder die Schlüsselübergabe legen | Minimum der Post sind 5 Werktage Vorlauf; rückwirkend ist nichts möglich |
| Sobald der Einzugstermin steht | Adressänderungen bei Versorgern, Verträgen und Abos anstoßen | Je weniger Absender an die alte Adresse schreiben, desto weniger muss nachgesendet werden — alle Stellen nennt die Adressliste |
| 1 Woche vorher | Namensschilder für Briefkasten und Klingel der neuen Wohnung vorbereiten | Ohne Namen am Kasten wird auch nachgesendete Post nicht zugestellt |
| Umzugstag | Alten Briefkasten leeren und Namensschild entfernen; neuen Briefkasten und Klingel beschriften | Sonst stellt der Zusteller weiter an die alte Adresse zu — oder an der neuen gar nicht |
| Binnen 2 Wochen danach | Anmeldung bei der Meldebehörde (§ 17 BMG) | Gesetzliche Pflicht; Wohnungsgeberbestätigung mitbringen |
| Erste Wochen danach | Nachgesendete Post öffnen und jeden Absender direkt umstellen; Umzugsmitteilung als Ergänzung | Jeder nachgesendete Brief zeigt einen Absender, der die neue Adresse noch nicht kennt |
| Spätestens 3 Wochen vor Ablauf | Zwischenbilanz: Kommt noch relevante Post über die Nachsendung? Dann Anschlussauftrag bestellen | Der Auftrag der Post endet nach 6 Monaten; auch der Anschlussauftrag braucht Vorlauf |
Die Zeitschiene deckt nur die Post ab. Kündigungen, Handwerker, Zählerstände und Übergabeprotokoll — also der ganze übrige Umzug — stehen in der Umzugscheckliste mit dem 8-Wochen-Plan.
Vor dem Umzug: Wann Sie den Nachsendeauftrag stellen
Die Deutsche Post empfiehlt, den Nachsendeauftrag zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Starttermin zu beauftragen. Verbindlich ist die Untergrenze: mindestens fünf Werktage vor dem Start muss der Auftrag vorliegen. Diesen Vorlauf braucht die Post, um den Auftrag zu prüfen und an die zuständigen Zustellstützpunkte weiterzuleiten. Eine Bearbeitungsdauer in Tagen nennen wir bewusst nicht, weil uns dazu keine belastbare Angabe vorliegt — was zwischen Bestellung und Aktivierung passiert, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag Dauer: Vorlauf, Startdatum und Aktivierung.
Der wichtigste Satz für die Planung: Rückwirkend ist ein Nachsendeauftrag nicht möglich. Briefe, die vor dem Starttermin an der alten Adresse eingeworfen wurden, werden nicht nachträglich umgeleitet. Als Starttermin bietet sich der Umzugstag an — oder der Tag der Schlüsselübergabe, wenn Sie den alten Briefkasten bis dahin ohnehin noch leeren.
Tipp: Starttermin flexibel wählen
Sie können den Nachsendeauftrag schon Wochen im Voraus bestellen und dabei den gewünschten Starttermin festlegen. So vergessen Sie es nicht im Umzugsstress. Wann im Ablauf welcher Schritt ansteht, zeigt unsere Umzugscheckliste für acht Wochen.
Kann ich den Nachsendeauftrag auch nach dem Umzug einrichten? Ja, das ist möglich. Allerdings gehen in der Zwischenzeit Briefe an die alte Adresse — und auch ein nachträglicher Auftrag beginnt frühestens fünf Werktage nach der Bestellung. Je früher Sie handeln, desto besser.
Drei Angaben sollten vor der Bestellung feststehen: die alte und die neue Anschrift genau so, wie sie auf Ihren Briefen stehen, der Starttermin und die Namen aller Personen, deren Post umgeleitet werden soll. Ein privater Auftrag der Post kann mehrere Personen umfassen, wenn alle von derselben alten zur selben neuen Adresse ziehen; wer nicht eingetragen ist, bekommt seine Post nicht nachgesendet — die Regeln dazu stehen unter Nachsendeauftrag für WG und mehrere Personen. Wie die Bestellung Schritt für Schritt abläuft, online wie in der Filiale, zeigt die Anleitung zum Einrichten des Nachsendeauftrags.
Was nachgesendet wird — und was nicht
Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post gilt nicht für alle Sendungen. Er umfasst Briefsendungen — und nur die. Es ist wichtig zu wissen, was weitergeleitet wird und was nicht:
Wird nachgesendet
- ✓Briefe und Postkarten
- ✓Einschreiben
- ✓Adressierte Zeitungen und Zeitschriften
- ✓Büchersendungen
- ✓Warensendungen (Deutsche Post)
Wird NICHT nachgesendet
- ✗DHL-Pakete
- ✗Pakete von Hermes, DPD, UPS und GLS
- ✗Unadressierte Werbesendungen
- ✗Postwurfsendungen
- ✗Sendungen anderer Postdienstleister
Wichtig: Wenn Sie regelmäßig Pakete bestellen, müssen Sie Ihre Adresse bei jedem Online-Shop einzeln ändern. Der Nachsendeauftrag deckt Pakete nicht ab — weder von DHL noch von anderen Paketdiensten, und das gilt auch, obwohl Brief und DHL-Paket zur selben Unternehmensgruppe gehören: Brief- und Paketnetz sind getrennt. Welche Möglichkeiten es für Pakete trotzdem gibt, steht im Ratgeber DHL Nachsendeauftrag: Werden Pakete auch weitergeleitet?
Unadressierte Werbung und Postwurfsendungen bleiben an der alten Adresse — das ist in der Regel kein Verlust. Ärgerlicher ist die andere Lücke: Briefe, die nicht über die Deutsche Post laufen, sondern über einen anderen Briefdienstleister, werden von dessen Zustellern nach wie vor in den alten Briefkasten geworfen. In Berlin betrifft das vor allem die PIN AG, die dafür einen eigenen Nachsendeauftrag anbietet. Wer feststellt, dass ein Teil der Post nicht ankommt, findet die Ursachen der Reihe nach im Ratgeber Nachsendeauftrag funktioniert nicht.
Was der Nachsendeauftrag beim Umzug kostet
Seit Januar 2025 bietet die Deutsche Post den Nachsendeservice nur noch mit einer Laufzeit von sechs Monaten an. Längere Laufzeiten sind direkt bei der Post nicht mehr buchbar; wer länger nachsenden lassen will, braucht einen zweiten Auftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird — eine Verlängerung im Wortsinn gibt es nicht. Privatkunden zahlen 31,90 € bei Online-Bestellung und 34,90 € an der Poststation oder in der Filiale, Geschäftskunden 51,90 € beziehungsweise 54,90 €.
| Option | Laufzeit | Preis | Davon Post-Gebühr* | Aufpreis |
|---|---|---|---|---|
| Direkt bei der Deutschen Post, online | 6 Monate | 31,90 € | 31,90 € | — |
| Direkt bei der Deutschen Post, Filiale oder Poststation | 6 Monate | 34,90 € | 34,90 € | — |
| Über nachsendeauftrag.help | 6 Monate | 129,90 € | 31,90 € | 98,00 € |
| Über nachsendeauftrag.help | 12 Monate | 239,90 € | 63,80 € (2 Aufträge) | 176,10 € |
| Über nachsendeauftrag.help | 24 Monate | 449,90 € | 127,60 € (4 Aufträge) | 322,30 € |
*Gerechnet mit dem Online-Preis der Post für Privatkunden. Bei 12 und 24 Monaten entspricht das zwei beziehungsweise vier aufeinanderfolgenden Aufträgen.
Wer selbst bei der Post bestellt, zahlt deutlich weniger. Der Aufpreis bezahlt nicht die Nachsendung, sondern die Abwicklung: Sie geben Ihre Daten einmal bei uns ein, wir stellen den Auftrag bei der Deutschen Post, und bei 12 oder 24 Monaten behalten wir den Ablauftermin im Blick und melden uns rechtzeitig für den Folgeauftrag — damit zwischen zwei Aufträgen keine Lücke entsteht, in der Post wieder an die alte Adresse geht. Wer das lieber selbst organisiert, findet den Ablauf unter Nachsendeauftrag verlängern: So funktioniert der Anschlussauftrag. Alle Preise der Post, auch für Geschäftskunden, stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag Kosten 2026.
Warum einen Dienstleister nutzen? Wenn Sie den Nachsendeauftrag direkt bei der Post einrichten, erledigen Sie alles selbst — und müssen nach sechs Monaten selbst an den Anschlussauftrag denken. Über nachsendeauftrag.help erhalten Sie:
- eine Bestellung statt des Post-Formulars — Sie geben Ihre Daten einmal ein, den Auftrag bei der Post füllen wir aus
- Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten — wir behalten den Ablauftermin im Blick und melden uns rechtzeitig für den Folgeauftrag
- eine Erinnerung vor Ablauf der Laufzeit
- Kundenservice bei Fragen und Problemen
Am Umzugstag: Briefkasten und Namensschilder
Ein häufig übersehener Punkt beim Umzug: die Namensschilder am Briefkasten. Die Zustellung arbeitet mit dem Namen auf dem Umschlag und dem Namen am Kasten — passt beides nicht zusammen, bleibt Post liegen. Damit die Nachsendung reibungslos funktioniert, beachten Sie am Umzugstag zwei Dinge:
Alte Wohnung
Leeren Sie den Briefkasten ein letztes Mal und entfernen Sie Ihr Namensschild. Sonst könnte der neue Mieter Ihre Post erhalten — oder der Briefträger stellt weiterhin dort zu, weil der Name noch dran steht. Steht kein Name mehr am Kasten, geht Post, die noch nicht umgeleitet wird, an den Absender zurück.
Neue Wohnung
Bringen Sie sofort Ihr Namensschild am neuen Briefkasten an. Auch an der Klingel. Ohne Namensschild stellt der Briefträger keine Post zu — auch keine nachgesendete.
Achtung bei WGs und Mehrfamilienhäusern: Stellen Sie sicher, dass Ihr Name korrekt und vollständig am Briefkasten steht. Abkürzungen oder fehlende Nachnamen führen dazu, dass Post nicht zugestellt wird. Schreiben Sie den Namen so, wie er auf Ihren Briefen steht — Doppelnamen vollständig, bei mehreren Bewohnern jeden Namen einzeln.
Sprechen Sie außerdem kurz mit den Nachmietern oder hinterlassen Sie ihnen Ihre neue Anschrift: Für Post, die trotz allem im alten Kasten landet, sind Sie auf deren Entgegenkommen angewiesen — eine Pflicht zur Weiterleitung gibt es nicht.
Nach dem Umzug: Post als Arbeitsliste, Ummeldung, Anschlussauftrag
Die nachgesendete Post als Arbeitsliste
Gehen Sie in den Wochen nach dem Umzug Ihre eingehende Post bewusst durch. Jeder Brief, der nachgesendet wurde, zeigt Ihnen einen Absender, bei dem Sie Ihre Adresse noch nicht geändert haben. So arbeiten Sie die Liste nach und nach ab. Welche Stellen überhaupt auf diese Liste gehören, steht in unserer Checkliste zum Adresse ändern.
Kommt in den ersten Tagen nach dem Starttermin gar keine nachgesendete Post an, prüfen Sie zuerst die Auftragsbestätigung der Post auf Tippfehler in Name und neuer Anschrift, dann das Namensschild am neuen Briefkasten. Die weiteren Ursachen — vom fehlenden Namen einer mitumgezogenen Person bis zum falsch gesetzten Starttermin — stehen der Reihe nach im Ratgeber Nachsendeauftrag funktioniert nicht: die Ursachen der Reihe nach prüfen.
Anmeldung bei der Meldebehörde: zwei Wochen
Der Nachsendeauftrag ersetzt keine Ummeldung. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden — so steht es in § 17 Bundesmeldegesetz. Mitzubringen sind Ausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters. Wird die Frist versäumt, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; die Höhe handhaben die Länder unterschiedlich, deshalb nennen wir hier keinen Betrag. Allgemeine Informationen zum Meldewesen bietet das Bundesministerium des Innern. Weil Termine in vielen Städten Wochen im Voraus vergeben sind, buchen Sie den Termin am besten schon vor dem Umzug.
Mit der Post hat die Anmeldung nichts zu tun: Die Meldebehörde leitet keine Briefe um und informiert keine Unternehmen über Ihre neue Adresse. Beides bleibt Ihre Aufgabe — das eine übernimmt der Nachsendeauftrag, das andere die Adressliste.
Vor Ablauf der sechs Monate: Zwischenbilanz
Der Auftrag der Post endet nach sechs Monaten von selbst, ohne Kündigung. Danach geht Post wieder an die alte Adresse. Kommt einige Wochen vor dem Ende noch relevante Post über die Nachsendung — etwa von Stellen, die nur einmal im Jahr schreiben, wie Steuerbescheid, Jahresabrechnung oder Beitragsrechnung —, brauchen Sie einen Anschlussauftrag mit Startdatum am Tag nach dem Ablauf. Auch dafür gilt der Vorlauf von zwei bis drei Wochen; wie das läuft, steht unter Nachsendeauftrag verlängern. Ist die Liste vollständig abgearbeitet, können Sie den Auftrag auch vorzeitig beenden — wie das geht und wann sich das lohnt, steht unter Nachsendeauftrag kündigen und stornieren. Eine Erstattung gibt es nach dem Start allerdings nicht; meist ist es einfacher, den Auftrag auslaufen zu lassen.
Umzugsmitteilung oder Nachsendeauftrag?
Die Umzugsmitteilung der Deutschen Post ist ein kostenloser Zusatzservice, den Sie zusammen mit dem Nachsendeauftrag beauftragen können: Die Post informiert angeschlossene Unternehmen und Organisationen, bei denen Sie bereits Kunde sind, über Ihre neue Adresse. Umgeleitet wird dabei keine einzige Sendung — bis die Absender ihre Datenbanken aktualisiert haben, geht Ihre Post weiterhin an die alte Adresse, und nur der Nachsendeauftrag bringt sie von dort zu Ihnen. Die Umzugsmitteilung ersetzt den Nachsendeauftrag also nicht, sie ergänzt ihn.
Typische Empfänger der Umzugsmitteilung sind Banken und Kreditinstitute, Versicherungen, Zeitschriftenverlage, Telekommunikationsanbieter und Versandhändler. Das spart Ihnen einen Teil der Einzelmeldungen, weil Sie diese Absender nicht selbst kontaktieren müssen. Empfehlung: Beauftragen Sie beides — Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung. So sind Sie doppelt abgesichert: Ihre Post wird ab dem Starttermin weitergeleitet, und angeschlossene Absender aktualisieren parallel Ihre Adresse. Was die Umzugsmitteilung im Einzelnen leistet und wo ihre Grenzen liegen, steht im Ratgeber Post ummelden: Umzugsmitteilung und Nachsendeauftrag im Vergleich.
Post umleiten ersetzt keine Adressänderung
Der Nachsendeauftrag leitet Ihre Post weiter — aber er ändert nicht Ihre Adresse bei Unternehmen und Behörden. Nach sechs Monaten endet er, und jeder Absender, der bis dahin noch die alte Anschrift gespeichert hat, schreibt wieder dorthin. Je schneller Sie die Adressänderungen erledigen, desto weniger Post muss nachgesendet werden. Die wichtigsten Gruppen im Überblick:
| Bereich | Stellen | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Behörden und Ämter | Meldebehörde, Finanzamt, Kfz-Zulassungsstelle, Agentur für Arbeit oder Jobcenter | Meldebehörde binnen zwei Wochen (Pflicht); das Finanzamt wird oft automatisch informiert, prüfen Sie es trotzdem; Kfz-Zulassung bei Ortswechsel; Agentur für Arbeit oder Jobcenter, falls Sie Leistungen beziehen |
| Finanzen und Versicherungen | Bank und Sparkasse, Krankenversicherung, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebens- und Rentenversicherung | Bank im Online-Banking oder in der Filiale; Hausrat besonders wichtig, weil sich die Wohnfläche ändern kann; Kfz-Versicherung, weil der Wohnort den Beitrag beeinflussen kann |
| Arbeit und Einkommen | Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger | Personalabteilung über die neue Adresse informieren |
| Medien und Kommunikation | Rundfunkbeitrag, Telefon- und Internetanbieter, Mobilfunkanbieter, Streaming-Dienste, Zeitschriften- und Zeitungsabonnements | Rundfunkbeitrag online unter rundfunkbeitrag.de ummelden; Telefon und Internet haben den längsten Vorlauf — den Umzug melden, sobald das Einzugsdatum steht; bei Streaming-Diensten die Rechnungsadresse |
| Versorgung und Wohnung | Strom- und Gasanbieter, Wasserversorger, Müllabfuhr | Alten Vertrag kündigen, neuen abschließen oder den bestehenden mitnehmen |
| Online-Shops und Sonstiges | Amazon, Otto, Zalando, PayPal, Vereine und Mitgliedschaften (Sportverein, ADAC), Arzt, Zahnarzt, Apotheke, Schule, Kindergarten, Universität | Liefer- und Rechnungsadresse ändern; PayPal-Konto aktualisieren; neue Praxis suchen oder Adresse aktualisieren |
Das ist der Kurzüberblick. Die vollständige Liste mit 46 Stellen, nach Dringlichkeit sortiert und mit den gesetzlichen Fristen, steht in der Checkliste: Adresse ändern beim Umzug.
Fazit: Post ummelden gehört zu jedem Umzug
Ein Nachsendeauftrag beim Umzug ist keine optionale Kleinigkeit — er ist genauso wichtig wie die Anmeldung bei der Meldebehörde. Ohne Nachsendung riskieren Sie, wichtige Post zu verlieren, Fristen zu versäumen und unnötige Kosten durch Mahngebühren zu verursachen.
Die gute Nachricht: Es ist schnell erledigt. Beauftragen Sie den Nachsendeauftrag zwei bis drei Wochen vor dem Umzug, beschriften Sie am Umzugstag den neuen Briefkasten, melden Sie sich binnen zwei Wochen an und nutzen Sie die nachgesendete Post als Arbeitsliste für die Adressänderungen. Dann bleibt an der alten Adresse nichts Wichtiges zurück.
Wenn Sie sich den Aufwand sparen und länger als sechs Monate nachsenden lassen möchten, richten wir Ihren Nachsendeauftrag für Sie ein — die Gebühren der Post sind enthalten, den Ablauftermin behalten wir im Blick und melden uns rechtzeitig für den Folgeauftrag. Günstiger ist das nicht: Wer selbst bei der Post bestellt, zahlt weniger.
Nachsendeauftrag für den Umzug einrichten lassen
Sie geben Ihre Daten einmal ein, wir stellen den Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post — auf Wunsch für 12 oder 24 Monate. Den Ablauftermin behalten wir im Blick und melden uns rechtzeitig für den Folgeauftrag. Die Gebühren der Post sind im Preis enthalten; wer selbst bestellt, zahlt weniger.
Jetzt Nachsendung einrichten →129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate. Direkt bei der Deutschen Post: 31,90 € online für 6 Monate.
Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag
Häufige Fragen zum Nachsendeauftrag beim Umzug
Wie lange dauert es, bis der Nachsendeauftrag aktiv ist?
Die Deutsche Post nennt als Minimum 5 Werktage Vorlauf und empfiehlt 2 bis 3 Wochen. Eine Bearbeitungsdauer in Tagen nennen wir bewusst nicht, weil uns dazu keine belastbare Angabe vorliegt. Rückwirkend ist ein Nachsendeauftrag nicht möglich.
Wann sollte ich den Nachsendeauftrag beim Umzug stellen?
Zwei bis drei Wochen vor dem Umzugstag, mit dem Umzugstag als Starttermin. Bestellen können Sie auch deutlich früher, denn den Starttermin legen Sie selbst fest — er muss nur mindestens fünf Werktage nach der Bestellung liegen. Wer spät dran ist, stellt den Auftrag trotzdem: Er wirkt dann ab dem frühestmöglichen Starttag, nicht rückwirkend. Was zwischen Bestellung und Aktivierung passiert, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag Dauer und Aktivierung.
Werden auch Pakete nachgesendet?
Nein. Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post gilt nur für Briefsendungen — Briefe, Postkarten, Einschreiben und adressierte Zeitungen oder Zeitschriften. Pakete von DHL, Hermes, DPD oder UPS werden nicht nachgesendet; Brief- und Paketnetz sind getrennt. Für Pakete müssen Sie Ihre Adresse direkt beim jeweiligen Online-Shop ändern. Mehr dazu im Ratgeber DHL Nachsendeauftrag: Werden Pakete auch weitergeleitet?
Was ist der Unterschied zwischen Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung?
Der Nachsendeauftrag leitet Ihre Post physisch an die neue Adresse weiter. Die Umzugsmitteilung ist ein kostenloser Zusatzservice, bei dem die Deutsche Post angeschlossene Absender (z. B. Banken, Versicherungen) über Ihre neue Adresse informiert — umgeleitet wird dabei keine Sendung. Beides kann zusammen beauftragt werden und ergänzt sich. Den Vergleich im Detail finden Sie unter Post ummelden: Umzugsmitteilung und Nachsendeauftrag.
Kann ich den Nachsendeauftrag auch nach dem Umzug noch einrichten?
Ja, das ist möglich. Allerdings gehen in der Zwischenzeit Briefe an Ihre alte Adresse verloren oder werden an den Absender zurückgeschickt — und auch ein nachträglicher Auftrag beginnt frühestens fünf Werktage nach der Bestellung. Richten Sie den Nachsendeauftrag daher so früh wie möglich ein — idealerweise schon vor dem Umzug.
Was passiert mit Post, die trotzdem an der alten Adresse ankommt?
Das betrifft vor allem Briefe vor dem Starttermin, Sendungen anderer Briefdienstleister und Pakete. Steht Ihr Name noch am alten Briefkasten, liegt die Post dort; steht er nicht mehr dran, geht sie als unzustellbar an den Absender zurück, sofern einer angegeben ist. Was der Nachmieter mit Post macht, die bei ihm landet, liegt in seinem Ermessen — bitten Sie freundlich um Weiterleitung, einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Hinterlassen Sie deshalb Ihre neue Anschrift und stellen Sie die wichtigsten Absender direkt um.
Muss ich mich trotz Nachsendeauftrag beim Einwohnermeldeamt ummelden?
Ja. Die Anmeldung bei der Meldebehörde am neuen Wohnort ist nach § 17 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug Pflicht — unabhängig davon, ob Ihre Post nachgesendet wird. Mitzubringen sind Ausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig; die Höhe eines Bußgelds handhaben die Länder unterschiedlich, deshalb nennen wir keinen Betrag. Umgekehrt leitet die Meldebehörde keine Post um.
Wie lange sollte die Post nach dem Umzug nachgesendet werden?
Die Deutsche Post bietet sechs Monate an, und für viele Umzüge reicht das, wenn die Adressänderungen konsequent abgearbeitet werden. Absender, die nur einmal im Jahr schreiben — Steuerbescheid, Jahresabrechnung, Beitragsrechnung —, melden sich aber womöglich erst nach dem Ablauf. Dann hilft ein Anschlussauftrag mit Startdatum am Tag nach dem Ende, bestellt mit zwei bis drei Wochen Vorlauf. Wie das geht, steht unter Nachsendeauftrag verlängern.
Gilt der Nachsendeauftrag für alle Personen im Haushalt?
Nur für die eingetragenen. Ein privater Auftrag der Deutschen Post kann bis zu sechs Personen umfassen, wenn alle von derselben alten zur selben neuen Adresse ziehen — verwandt müssen sie nicht sein. Wer nicht eingetragen ist, dessen Post bleibt an der alten Adresse; für eine vergessene Person braucht es einen eigenen Auftrag. Die Einzelheiten stehen unter Nachsendeauftrag für WG und mehrere Personen.
Es kommt keine nachgesendete Post an — was tun?
Prüfen Sie zuerst den Starttermin: Ein Auftrag wirkt nicht vor dem gewählten Startdatum und braucht mindestens fünf Werktage Vorlauf. Dann die Auftragsbestätigung der Post auf Schreibfehler in Name und neuer Anschrift, anschließend das Namensschild am neuen Briefkasten. Für Rückfragen beim Kundenservice der Post brauchen Sie die Auftragsnummer aus der Bestätigung. Die vollständige Fehlersuche steht im Ratgeber Nachsendeauftrag funktioniert nicht.
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Quellen
- Deutsche Post AG, „Nachsendeservice“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Post Umzug — Nachsendeservice und Umzugsmitteilung“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
- Bundesministerium der Justiz, „§ 17 Bundesmeldegesetz — Anmeldung, Abmeldung“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle