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Veröffentlicht am 11. September 2026 · Lesezeit: 11 Min.

Adresse ändern beim Umzug: wo Sie überall Bescheid geben müssen

Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 11. September 2026

Nach einem Umzug muss die neue Anschrift an überraschend vielen Stellen hinterlegt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist davon genau eine: die Anmeldung bei der Meldebehörde. Alles andere ist Vertrags- und Alltagsorganisation — und genau die rächt sich, wenn sie liegen bleibt. Rechnungen erreichen Sie nicht, Fristen laufen ab, und eine Mahnung landet in einer Wohnung, in der längst jemand anderes wohnt.

Diese Seite ist die thematische Adressliste dazu: 46 Stellen in fünf Gruppen, nach Dringlichkeit sortiert und zum Abhaken. In der Spalte „Bis wann“ steht nur dort eine Frist, wo es tatsächlich eine gesetzliche gibt — überall sonst eine Empfehlung aus der Praxis. Den zeitlichen Ablauf des gesamten Umzugs — Kartons, Kündigungen, Handwerker — behandelt dagegen die Umzugscheckliste mit dem 8-Wochen-Plan.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur eine Meldung ist wirklich Pflicht: die Anmeldung bei der Meldebehörde am neuen Wohnort, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Bundesmeldegesetz).
  • Danach kommt das Geld. Bank, Versicherungen und Arbeitgeber gehören ganz nach oben — dort hängen Zahlungen, Kartenversand und im Schadensfall der Versicherungsschutz daran.
  • Die Hausratversicherung braucht zwei Angaben: die neue Anschrift und die neue Wohnfläche. In vielen Tarifen richtet sich die Versicherungssumme danach.
  • Niemand gibt Ihre Adresse flächendeckend weiter. Unternehmen erfahren vom Umzug nur, wenn Sie es ihnen sagen oder die Umzugsmitteilung nutzen.
  • Der Nachsendeauftrag ist das Sicherheitsnetz, nicht der Ersatz für diese Liste: Er fängt sechs Monate lang ab, was Sie übersehen haben — Briefe, keine Pakete.

1. Gesetzlich verpflichtend

Diese Gruppe ist klein, aber sie steht aus gutem Grund vorn: Hier gibt es echte Fristen, keine Empfehlungen.

Die Meldebehörde

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Das regelt § 17 des Bundesmeldegesetzes. Je nach Gemeinde heißt die Stelle Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder Bürgerbüro; gemeint ist dasselbe.

Mitzubringen ist neben dem Ausweis die Wohnungsgeberbestätigung, die Ihnen Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ausstellt. Ohne sie wird die Anmeldung in der Regel nicht bearbeitet — fordern Sie das Dokument deshalb früh an und nicht erst am Terminmorgen.

Zwei Punkte werden regelmäßig falsch verstanden:

  • Eine Abmeldung am alten Wohnort ist normalerweise nicht nötig. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich nur neu an; die alte Gemeinde erfährt das automatisch. Abmelden müssen Sie sich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
  • Termine sind der eigentliche Engpass. In größeren Städten sind Termine im Bürgeramt oft Wochen im Voraus vergeben. Buchen Sie den Termin, sobald das Einzugsdatum feststeht — nicht erst nach dem Einzug.

Wird die Frist versäumt, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wie hoch das ausfällt, handhaben die Länder unterschiedlich, deshalb nennen wir hier bewusst keinen Betrag. Wenn Sie eine Nebenwohnung behalten, gelten zusätzliche Regeln — dazu und zur Nachsendung bei zwei Wohnsitzen steht mehr im Ratgeber Nachsendeauftrag beim Zweitwohnsitz.

Fahrzeug, Waffen, Hund

Drei weitere Meldungen sind verpflichtend, betreffen aber nicht jeden. Die Zulassungsstelle braucht die neue Anschrift für die Zulassungsbescheinigung Teil I; das Kennzeichen dürfen Sie bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in aller Regel behalten. Waffenrechtliche Erlaubnisse sind an die Behörde Ihres Wohnorts gebunden — beim Umzug in einen anderen Kreis wechselt damit auch die Zuständigkeit. Und die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer: In der alten Gemeinde abmelden, in der neuen anmelden.

ErledigtStelleWorum es gehtBis wann
Meldebehörde am neuen WohnortAnmeldung, Wohnungsgeberbestätigung nötig2 Wochen nach Einzug
Kfz-ZulassungsstelleAnschrift in der Zulassungsbescheinigungunverzüglich
Waffenbehörde, falls zutreffendWohnsitzwechsel anzeigen, Zuständigkeit wechseltunverzüglich
Hundesteuer der GemeindeAbmelden und in der neuen Gemeinde anmeldennach kommunaler Satzung

2. Geld und Verträge

Diese Gruppe kostet am schnellsten Geld, wenn sie liegen bleibt — deshalb steht sie direkt hinter den Pflichtmeldungen.

Banken und Konten

Kreditinstitute müssen die Daten ihrer Kundinnen und Kunden aktuell halten; manche verlangen deshalb einen Nachweis oder eine Bestätigung über das Online-Banking. Der praktische Grund ist aber ein anderer: Neue Karten, PIN-Briefe und TAN-Listen gehen an die hinterlegte Adresse. Läuft Ihre Karte im Umzugsjahr ab, landet die Ersatzkarte sonst bei den Nachmietern.

Denken Sie an alle Institute, nicht nur an das Hauptkonto: Tagesgeld bei einer Direktbank, das Depot beim Broker, der Bausparvertrag und die Kreditkarte, die häufig von einem eigenen Herausgeber kommt und deshalb separat geändert werden muss.

Versicherungen

Bei Versicherungen ist die Adressänderung mehr als eine Postanschrift — sie verändert teilweise den Vertrag selbst:

  • Hausrat: Der Versicherungsschutz hängt an der versicherten Wohnung. Melden Sie den Umzug, und melden Sie die neue Wohnfläche gleich mit — in vielen Tarifen wird die Versicherungssumme daraus berechnet. Wer in eine größere Wohnung zieht und die Summe nicht anpasst, riskiert im Schadensfall eine Unterversicherung. Während des Umzugs sind in vielen Verträgen beide Wohnungen für eine Übergangszeit versichert; wie lange genau, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
  • Kfz-Versicherung: Der Wohnort bestimmt die Regionalklasse. Der Beitrag kann nach dem Umzug also steigen oder sinken.
  • Privathaftpflicht, Rechtsschutz, Leben und Rente: Hier geht es vor allem um Erreichbarkeit und um Jahresmitteilungen, die Sie tatsächlich lesen sollten.
  • Krankenversicherung: Melden Sie die Anschrift Ihrer Kasse oder Ihrem Versicherer. Ob eine neue Gesundheitskarte ausgestellt wird, sagt Ihnen die Kasse.

Arbeitgeber

Die Personalabteilung braucht die neue Anschrift für die Lohnabrechnung und die Personalakte. Auch wenn Ihre Steuermerkmale elektronisch abgerufen werden, aktualisiert sich die Adresse in der Personalakte dadurch nicht von selbst. Nebenbei ändert sich mit dem Umzug die Entfernung zur Arbeit — relevant für die nächste Steuererklärung und damit auch für Ihr Steuerbüro.

ErledigtStelleWorum es gehtBis wann
Bank oder SparkasseGirokonto, Kartenversand, PIN-BriefeUmzugswoche
Zweitbank, Tagesgeld, SparkontoWird am häufigsten vergessenerste zwei Wochen
Depot oder BrokerSteuerbescheinigungen, Freistellungsauftragerste zwei Wochen
KreditkarteOft eigener Herausgeber, separate MeldungUmzugswoche
BausparvertragJahresmitteilung, Zuteilungsschreibenerste Wochen
Baufinanzierung oder RatenkreditZins- und Tilgungsmitteilungenerste Wochen
PrivathaftpflichtAnschrift und Haushaltsgrößeerste zwei Wochen
HausratversicherungNeue Wohnung und neue Wohnfläche meldenzum Umzugstag
Kfz-VersicherungRegionalklasse, Beitrag kann sich ändernUmzugswoche
RechtsschutzversicherungBei Mietrechtsschutz ist die Wohnung versicherterste zwei Wochen
Lebens- und RentenversicherungJahresmitteilungen, Beitragsanpassungenerste Wochen
KrankenversicherungKasse oder privater Versicherererste zwei Wochen
ArbeitgeberPersonalakte, LohnabrechnungUmzugswoche
Lohnbuchhaltung oder SteuerbüroAuch die Entfernung zur Arbeit ändert sicherste Wochen

3. Behörden und Ämter

Zwischen Behörden gibt es einzelne automatische Übermittlungen, etwa innerhalb der Steuerverwaltung. Flächendeckend ist das aber nicht, und wer Leistungen bezieht, hat ohnehin eine eigene Mitwirkungspflicht: Änderungen der persönlichen Verhältnisse — und dazu gehört der Umzug — müssen Sie selbst melden. Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass die Anmeldung im Bürgeramt den Rest miterledigt.

Zwei Fälle sind besonders unangenehm, wenn sie liegen bleiben. Erstens das Finanzamt: Ziehen Sie in einen anderen Zuständigkeitsbereich, wechselt das zuständige Amt. Steuerbescheide gehen dann eine Zeit lang an die alte Adresse — und Einspruchsfristen laufen, ohne dass Sie den Bescheid gesehen haben. Zweitens der Rundfunkbeitrag: Er ist wohnungsbezogen. Melden Sie den Umzug selbst, damit für die alte Wohnung kein Beitrag weiterläuft und die neue korrekt zugeordnet wird. Ziehen Sie mit jemandem zusammen, der bereits zahlt, wird nur eine Wohnung berechnet — auch das müssen Sie aktiv melden.

ErledigtStelleWorum es gehtBis wann
FinanzamtZuständigkeit wechselt, Bescheide und Fristenerste zwei Wochen
Familienkasse (Kindergeld)Änderungen sind mitzuteilensobald wie möglich
Deutsche RentenversicherungVor allem bei laufender Rentesobald wie möglich
Agentur für Arbeit oder JobcenterMitwirkungspflicht bei Leistungsbezugsofort bei Leistungsbezug
BAföG-AmtZuständiges Amt kann wechselnsobald wie möglich
Beitragsservice (Rundfunkbeitrag)Beitrag ist wohnungsbezogenUmzugswoche
Eltern-, Wohngeld- oder SozialamtNur bei laufenden Leistungensofort bei Leistungsbezug

Die Kfz-Zulassungsstelle gehört sachlich ebenfalls in diese Gruppe, steht aber weiter oben bei den Pflichtmeldungen, weil sie keine Empfehlung ist.

4. Versorger und Telekommunikation

Bei Versorgern geht es selten um die Postanschrift allein, sondern um zwei getrennte Vorgänge: die alte Lieferstelle abmelden und die neue anmelden. Wer nur umzieht und sonst nichts tut, zahlt im Zweifel weiter für eine Wohnung, in der jemand anderes den Strom verbraucht.

Drei Punkte entscheiden darüber, ob das reibungslos läuft:

  • Zählerstände am Auszugstag ablesen — Strom, Gas und, falls eigener Zähler vorhanden, Wasser. Notieren Sie Zählernummer, Stand und Datum, und machen Sie ein Foto. Das ist Ihr einziger Beleg, wenn die Schlussrechnung nicht stimmt.
  • Ohne eigenen Vertrag beliefert Sie in der neuen Wohnung zunächst der örtliche Grundversorger. Sie sitzen dann nicht im Dunkeln, zahlen aber meist mehr als nötig.
  • Internet braucht den größten Vorlauf. Schalttermine sind je nach Anbieter und Anschlussart Wochen im Voraus vergeben. Melden Sie den Umzug, sobald das Einzugsdatum feststeht — für den Umzugsfall sehen die Verträge und das Telekommunikationsrecht eigene Regelungen vor, die Einzelheiten stehen in Ihrem Vertrag.

Wasser und Heizung laufen in Mietwohnungen häufig über die Hausverwaltung und tauchen erst in der Nebenkostenabrechnung auf. Klären Sie im Zweifel mit der Verwaltung, wer welche Ablesung übernimmt.

ErledigtStelleWorum es gehtBis wann
StromanbieterAb- und anmelden, Zählerstandvor dem Umzug
GasanbieterAb- und anmelden, Zählerstandvor dem Umzug
WasserversorgerOft über die Hausverwaltungzum Umzugstag
Heizung (Fernwärme, Öl, Flüssiggas)Belieferung und Ablesung klärenvor dem Umzug
Internet, DSL oder KabelSchalttermin, längster Vorlauf4 bis 6 Wochen vorher
MobilfunkRechnungsanschrift, GeräteversandUmzugswoche
FestnetzAnschluss und Rufnummernmitnahme4 bis 6 Wochen vorher

5. Alltag und Abos

Diese Gruppe hat keine Fristen und tut zunächst nicht weh — sie erzeugt dafür über Monate kleine Ärgernisse. Zwei Einträge verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Online-Shops: die Standardadresse zählt

In den meisten Shops legen Sie beim nächsten Kauf eine zusätzliche Lieferadresse an — die alte bleibt dabei gespeichert und oft als Standard eingestellt. Bestellen Sie später einmal in Eile, geht das Paket an die alte Wohnung. Ändern Sie deshalb die Standardadresse und löschen Sie die alte, statt nur eine neue zu ergänzen. Dasselbe gilt für gespeicherte Rechnungsadressen bei Zahlungsdiensten.

Paketdienste: der Nachsendeauftrag hilft hier nicht

Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post gilt für Briefsendungen. DHL-Pakete sind nicht enthalten, obwohl beide zur selben Unternehmensgruppe gehören — Brief- und Paketnetz sind getrennt. Aktualisieren Sie Ihr Paketkonto, Ihre Packstation und die Zustellpräferenzen deshalb separat. Was für Pakete möglich ist und wo die Grenzen liegen, steht im Ratgeber DHL-Nachsendeauftrag für Pakete.

Beim Haustier hängt an der Adresse mehr als Bequemlichkeit: Ein Mikrochip nützt nur, wenn im Register die Anschrift steht, unter der Sie erreichbar sind. Registrierungen bei TASSO oder FINDEFIX zu aktualisieren dauert wenige Minuten.

ErledigtStelleWorum es gehtBis wann
HausarztStammdaten in der Praxisbeim nächsten Besuch
Zahnarzt und FachärzteRecall- und Terminerinnerungenbeim nächsten Besuch
Apotheke oder VersandapothekeRezept- und Lieferadresseerste Wochen
Zeitungs- oder ZeitschriftenaboZustellung ist an die Adresse gebundenvor dem Umzug
StreamingdiensteRechnungsadresse, Zahlungsdatenerste Wochen
Online-ShopsStandardadresse ändern, alte löschenerste Wochen
Paketdienste und PackstationNicht vom Nachsendeauftrag abgedecktUmzugswoche
Vereine und MitgliedschaftenBeitragsrechnungen, Einladungenerste Wochen
FitnessstudioAdresse und gegebenenfalls Standortwechselerste Wochen
Schule oder KitaUmmeldung, neuer Schulbezirksobald wie möglich
TierarztPatientenakte, Impferinnerungenbeim nächsten Besuch
Haustierregister (TASSO, FINDEFIX)Ohne aktuelle Adresse nützt der Chip wenigUmzugswoche
BibliothekAusweis, Mahnungen, Gebührenerste Wochen
Payback- und KundenkartenPunktestände, Gutscheinversanderste Wochen

Der Nachsendeauftrag als Sicherheitsnetz

Diese Liste hat einen Haken: Sie ist nie vollständig abgearbeitet, wenn Sie umziehen. Zwischen dem Tag, an dem der Schlüssel übergeben wird, und dem Tag, an dem der letzte Verein, der letzte Online-Shop und die letzte Zweitbank die neue Anschrift kennt, liegen realistisch mehrere Wochen. Und ein Teil der Absender meldet sich nur einmal im Jahr: Jahresabrechnung, Steuerbescheid, Beitragsrechnung, Zeugnis, Kontoauszug. Diese Post fällt gar nicht auf — sie kommt einfach nicht.

Genau diese Lücke schließt der Nachsendeauftrag. Er leitet Briefsendungen von der alten an die neue Adresse um, und zwar unabhängig davon, ob der Absender auf dieser Liste steht oder nicht. Er ersetzt die Liste nicht, sondern kauft Ihnen die Zeit, sie in Ruhe abzuarbeiten. Jeder nachgesendete Brief ist dabei ein Hinweis: Wer Ihnen noch an die alte Adresse schreibt, fehlt offensichtlich in Ihrer Liste — legen Sie den Umschlag beiseite und arbeiten Sie ihn nach.

Die Rahmendaten

Die Deutsche Post bietet den Nachsendeservice seit Januar 2025 nur noch mit einer Laufzeit von sechs Monaten an. Für Privatkunden kostet er 31,90 € online und 34,90 € an der Poststation oder in der Filiale; geschäftlich sind es 51,90 € und 54,90 €. Einen Vorlauf von zwei bis drei Wochen sollten Sie einplanen, mindestens aber fünf Werktage — rückwirkend lässt sich ein Auftrag nicht stellen. Wie die Einrichtung im Einzelnen abläuft, steht in der Anleitung zum Einrichten, die vollständige Preisübersicht im Ratgeber Nachsendeauftrag Kosten.

Wichtig für die Erwartungshaltung: Der Auftrag gilt für Briefsendungen. DHL-Pakete sind nicht enthalten.

Die Umzugsmitteilung ist etwas anderes

Parallel dazu gibt es die kostenlose Umzugsmitteilung der Post. Sie gibt Ihre neue Anschrift an angeschlossene Unternehmen weiter, bei denen bereits eine Kundenbeziehung besteht — sie leitet aber keine einzige Sendung um. Als Ergänzung zu dieser Checkliste ist sie nützlich, als Ersatz für den Nachsendeauftrag nicht. Der Unterschied im Detail steht im Ratgeber Post ummelden: Umzugsmitteilung und Nachsendeauftrag.

Was das für Sie heißt: Die Liste erledigt die Arbeit, der Nachsendeauftrag fängt die Fehler auf. Wer nur eins von beidem macht, verliert entweder Post oder Zeit.

In welcher Reihenfolge Sie vorgehen

46 Meldungen an einem Nachmittag sind nicht zu schaffen und auch nicht nötig. Sinnvoll sind vier Durchgänge:

  1. Vor dem Umzug: alles mit technischem Vorlauf — Internet und Festnetz, Strom und Gas, Zeitungsabo, dazu der Nachsendeauftrag und der Termin im Bürgeramt.
  2. In der Umzugswoche: Zählerstände ablesen, Bank und Kreditkarte, Hausrat- und Kfz-Versicherung, Arbeitgeber, Paketdienste.
  3. In den ersten zwei Wochen: die Anmeldung bei der Meldebehörde, Finanzamt, laufende Leistungen, restliche Versicherungen und Konten.
  4. In den ersten zwei Monaten: der ganze Alltagsblock — Ärzte, Abos, Shops, Vereine, Karten. Hier hilft die eingehende Nachsendepost als Arbeitsliste.

Ein praktischer Zwischenschritt: Legen Sie sich für den Umzugsmonat eine kurze Notiz mit alter und neuer Anschrift, Zählerständen und Kundennummern an. Fast jede dieser Meldungen fragt dieselben vier Angaben ab, und Sie sparen sich das Suchen.

Nach etwa vier Monaten lohnt eine Zwischenbilanz: Kommt über die Nachsendung noch relevante Post, fehlt jemand auf der Liste — oder Sie brauchen einen Anschlussauftrag, weil der erste nach sechs Monaten endet. Wie der zeitliche Rahmen des gesamten Umzugs aussieht, in den sich diese Adressarbeit einfügt, steht in der Umzugscheckliste. Was mit Post passiert, die trotz allem an der alten Adresse ankommt, behandelt der Ratgeber Umzug: Post nachsenden lassen.

Fazit

Verpflichtend ist beim Adresswechsel wenig: die Anmeldung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen, dazu Fahrzeug, Waffen und Hundesteuer, sofern sie Sie betreffen. Der weitaus größere Teil der 46 Einträge auf dieser Liste ist Organisation — die sich trotzdem lohnt, weil daran Geld, Fristen und im Fall der Hausratversicherung sogar der Versicherungsschutz hängen.

Arbeiten Sie die Gruppen der Reihe nach ab: erst die Pflicht, dann das Geld, dann die Ämter, dann Versorger, zuletzt der Alltag. Was dabei durchrutscht, fängt der Nachsendeauftrag sechs Monate lang auf — für 31,90 € online bei der Deutschen Post, für Briefe, nicht für Pakete.

Nachsendeauftrag einrichten lassen

Solange Ihre Adressliste noch nicht abgearbeitet ist, fängt die Nachsendung auf, was an die alte Wohnung geht. Sie geben Ihre Daten einmal ein, wir stellen den Auftrag bei der Deutschen Post und behalten bei längeren Laufzeiten die Anschlusstermine im Blick. Die Gebühren der Post sind enthalten — wer selbst bestellt, zahlt weniger.

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129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate. Direkt bei der Deutschen Post: 31,90 € online für 6 Monate.

Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag

Häufige Fragen zur Adressänderung beim Umzug

Wo muss ich nach einem Umzug überall meine Adresse ändern?

In fünf Gruppen: gesetzlich verpflichtend (Meldebehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Waffenbehörde, Hundesteuer), Geld und Verträge (Banken, Depot, Kreditkarte, Bausparvertrag, Versicherungen, Arbeitgeber), Behörden (Finanzamt, Familienkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Jobcenter, BAföG-Amt, Rundfunkbeitrag), Versorger und Telekommunikation (Strom, Gas, Wasser, Heizung, Internet, Mobilfunk, Festnetz) und Alltag (Ärzte, Apotheke, Abos, Online-Shops, Paketdienste, Vereine, Schule oder Kita, Haustierregister, Kundenkarten). Die vollständige Aufstellung mit 46 Einträgen steht oben auf dieser Seite.

Wie lange habe ich Zeit, mich nach dem Umzug umzumelden?

Zwei Wochen nach dem Einzug — so steht es in § 17 des Bundesmeldegesetzes. Gemeint ist die Anmeldung bei der Meldebehörde am neuen Wohnort. Wird die Frist versäumt, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; die Höhe handhaben die Länder unterschiedlich, deshalb nennen wir hier keinen Betrag. Für alle anderen Stellen auf dieser Liste gibt es keine gesetzliche Frist, sondern nur vertragliche Pflichten und praktische Gründe.

Gibt die Meldebehörde meine neue Adresse automatisch weiter?

Nur eingeschränkt. Zwischen Behörden gibt es einzelne Übermittlungen, flächendeckend ist das aber nicht. Unternehmen erfahren vom Umzug gar nichts — Banken, Versicherungen, Versorger und Shops müssen Sie selbst informieren oder über die kostenlose Umzugsmitteilung erreichen. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass die Anmeldung im Bürgeramt den Rest miterledigt. Wie das bei der Postbank geht und warum der Nachsendeauftrag die Bank nicht informiert, zeigt der Ratgeber Nachsendeauftrag und Postbank.

Muss ich mich in der alten Gemeinde abmelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in aller Regel nicht: Sie melden sich am neuen Wohnort an, die alte Gemeinde erfährt das. Eine Abmeldung ist nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue zu beziehen. Fragen Sie im Zweifel direkt bei der zuständigen Meldebehörde nach.

Was ist der Unterschied zwischen Ummelden und Nachsendeauftrag?

Beim Ummelden hinterlegen Sie Ihre neue Anschrift bei einer Stelle, die Sie künftig dort erreicht. Der Nachsendeauftrag leitet Briefsendungen um, die weiterhin an die alte Adresse geschickt werden — unabhängig vom Absender und ohne dass dieser etwas davon wissen muss. Das eine löst das Problem dauerhaft, das andere überbrückt die Zeit bis dahin.

Ändert sich meine Adresse bei Online-Shops automatisch?

Nein. Und es reicht auch nicht, beim nächsten Kauf eine neue Lieferadresse anzulegen: Die alte bleibt gespeichert und ist oft weiterhin als Standard eingestellt. Ändern Sie deshalb die Standardadresse im Kundenkonto und löschen Sie die alte. Dasselbe gilt für gespeicherte Rechnungsadressen bei Zahlungsdiensten.

Werden meine Pakete auch an die neue Adresse nachgesendet?

Nein. Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post gilt für Briefsendungen; DHL-Pakete sind nicht enthalten, obwohl beide zur selben Unternehmensgruppe gehören. Brief- und Paketnetz sind getrennt. Aktualisieren Sie Ihr Paketkonto und Ihre Zustellpräferenzen separat — Einzelheiten stehen im Ratgeber DHL-Nachsendeauftrag für Pakete.

Was kostet der Nachsendeauftrag und wie lange läuft er?

Die Deutsche Post bietet seit Januar 2025 nur noch eine Laufzeit von sechs Monaten an. Privatkunden zahlen 31,90 € online und 34,90 € an der Poststation oder in der Filiale, Geschäftskunden 51,90 € und 54,90 €. Planen Sie zwei bis drei Wochen Vorlauf ein, mindestens fünf Werktage; rückwirkend ist ein Auftrag nicht möglich. Bei uns kostet die Abwicklung 129,90 € für sechs Monate inklusive der Postgebühr — wer selbst bestellt, zahlt weniger.

Was muss ich der Hausratversicherung beim Umzug mitteilen?

Die neue Anschrift und die neue Wohnfläche. In vielen Tarifen wird die Versicherungssumme aus der Quadratmeterzahl berechnet — wer in eine größere Wohnung zieht und die Summe nicht anpasst, riskiert im Schadensfall eine Unterversicherung. Während des Umzugs sind in vielen Verträgen beide Wohnungen für eine Übergangszeit versichert; wie lange, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Quellen

  • Bundesministerium der Justiz, „§ 17 Bundesmeldegesetz — Anmeldung, Abmeldung“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Post Umzug — Nachsendeservice und Umzugsmitteilung“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, „Rundfunkbeitrag — Umzug und Änderungen melden“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle