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Aktualisiert am 13. September 2026 · Lesezeit: 12 Min.

Nachsendeauftrag bei Zweitwohnsitz: So geht's für Pendler, Studierende und Fernbeziehungen

Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 13. September 2026

Sie haben eine Zweitwohnung und möchten sicherstellen, dass Ihre Post an der richtigen Adresse ankommt? Ob Pendler, Student oder Fernbeziehung – ein Nachsendeauftrag bei Zweitwohnsitz ist unkompliziert einzurichten. Die Deutsche Post fragt dabei nicht, welche Ihrer Wohnungen melderechtlich die Haupt- und welche die Nebenwohnung ist: Sie leitet Post von einer Adresse an eine andere um, für eine feste Laufzeit.

In diesem Ratgeber erklären wir die zwei Varianten des Auftrags, die Kosten und die typischen Fälle vom Wochenendpendler bis zur Ferienwohnung – und wir sagen ehrlich, wann eine Umleitung über sechs Monate das falsche Werkzeug ist und der Lagerservice der Post oder gar kein Auftrag besser passt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nachsendeauftrag kennt keinen „Zweitwohnsitz“. Er leitet Briefsendungen von einer Adresse an eine andere um – vom Haupt- zum Zweitwohnsitz oder umgekehrt. Ob eine Adresse als Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, prüft die Deutsche Post nicht.
  • Zwei Varianten: „Umzug“ für die dauerhafte Verlagerung des Lebensmittelpunkts, „vorübergehende Abwesenheit“ (14 Tage bis 6 Monate) für Pendler, Studierende, Saisonarbeit und längere Aufenthalte beim Partner.
  • Kein Aufpreis für Zweitwohnsitz-Situationen: privat 31,90 € online oder 34,90 € in der Filiale, jeweils für sechs Monate – seit Januar 2025 die einzige Laufzeit der Post. Länger geht nur mit einem Neuauftrag mit Anschlussdatum.
  • Wer regelmäßig zurückkommt, braucht oft keine Umleitung. Für eine Abwesenheit am Stück bis zu einem Monat ist der Lagerservice der Post (15,90 € online) meist die passendere und günstigere Wahl; wer jedes Wochenende zu Hause ist, braucht häufig gar keinen Auftrag.
  • Vorlauf einplanen: mindestens fünf Werktage, besser zwei bis drei Wochen. Rückwirkend ist nichts möglich, und DHL-Pakete sind nicht enthalten.
  • Meldeamt und Post sind getrennte Systeme. Die Anmeldung der Nebenwohnung innerhalb von zwei Wochen (§ 17 BMG) ändert nichts an der Zustellung – und der Nachsendeauftrag nichts am Meldestatus.

Die Grundfrage: Der Nachsendeauftrag kennt keinen Zweitwohnsitz

Die kurze Antwort: Ja, Sie können einen Nachsendeauftrag einrichten, wenn Sie einen Zweitwohnsitz haben. Die Deutsche Post unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz. Entscheidend ist nur, von welcher Adresse an welche Adresse die Post umgeleitet werden soll.

Genau darin liegt die Grundfrage: Der Nachsendeauftrag kennt den Begriff „Zweitwohnsitz“ gar nicht. Er ist ein Auftrag, Briefsendungen, die an eine bestimmte Adresse und einen bestimmten Namen gerichtet sind, für eine feste Laufzeit an eine andere Adresse zu leiten. Ob die Ausgangsadresse Ihre Haupt- oder Ihre Nebenwohnung ist, spielt für die Post keine Rolle. Es geht also nicht darum, ob ein Nachsendeauftrag bei Zweitwohnsitz „erlaubt“ ist, sondern nur darum, ob eine Umleitung zu Ihrer Situation passt – und in welche Richtung.

Sie können die Post sowohl vom Hauptwohnsitz zum Zweitwohnsitz als auch umgekehrt weiterleiten lassen. Das ist besonders praktisch, wenn Sie regelmäßig zwischen zwei Adressen pendeln oder Ihren Lebensmittelpunkt verlagern. Ausgangsadresse ist immer die Wohnung, an der die Post heute ankommt; Nachsendeadresse die Wohnung, an der Sie sie während der Laufzeit lesen wollen.

Gut zu wissen

Die Deutsche Post prüft nicht, ob eine Adresse als Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet ist. Der Nachsendeauftrag funktioniert unabhängig von der melderechtlichen Einstufung Ihrer Wohnung. Liegt die zweite Adresse im Ausland, gelten allerdings eigene Regeln – unter anderem werden Einschreiben dorthin nicht nachgesendet. Das steht im Ratgeber Nachsendeauftrag ins Ausland.

Die zwei Varianten: Umzug oder vorübergehende Abwesenheit

Beim Einrichten eines Nachsendeauftrags bei der Deutschen Post wählen Sie einen Grund für die Nachsendung. Die Post nennt Umzug, Sterbefall, Betreuung, Insolvenz und vorübergehende Abwesenheit. Für Zweitwohnsitz-Situationen kommen zwei davon in Frage:

Variante 1: „Umzug“

  • Post wird dauerhaft an die neue Adresse umgeleitet – der Auftrag selbst läuft sechs Monate, danach braucht es einen Anschlussauftrag
  • Auf Wunsch erhalten Vertragspartner wie Banken und Versicherungen die neue Adresse (Umzugsmitteilung)
  • Ideal, wenn der Zweitwohnsitz zum neuen Lebensmittelpunkt wird
  • Nach Ablauf stoppt die Weiterleitung – Post an die alte Anschrift landet wieder dort

Variante 2: „Vorübergehende Abwesenheit“

  • Post wird temporär an eine andere Adresse umgeleitet – mindestens 14 Tage, höchstens 6 Monate
  • Absender erhalten keine Umzugsmitteilung
  • Ideal für Pendler, Studierende oder saisonale Aufenthalte
  • Nach Ablauf geht die Post automatisch wieder an die ursprüngliche Adresse

Die Umleitung selbst läuft in beiden Varianten gleich ab. Der Unterschied liegt in zwei Punkten: in der Laufzeit – bei vorübergehender Abwesenheit legen Sie ein Wiederzustelldatum fest, frühestens nach 14 Tagen – und in der Umzugsmitteilung, die die Post nur bei einem Umzug anbietet. Wer seinen Hauptwohnsitz behält und nicht möchte, dass Banken oder Versicherungen die zweite Adresse als neue Anschrift übernehmen, wählt deshalb die vorübergehende Abwesenheit.

Entscheidungshilfe: Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Die Wahl zwischen „Umzug“ und „Vorübergehende Abwesenheit“ hängt davon ab, wie dauerhaft Ihre Zweitwohnsitz-Situation ist – und ob Sie die Post an der zweiten Adresse überhaupt brauchen. Nutzen Sie die folgende Entscheidungshilfe:

Zweitwohnsitz-Situation Wird der Zweitwohnsitz Ihr neuer Lebensmittelpunkt? Ja Nein → „Umzug“ Dauerhafte Weiterleitung Umzugsmitteilung auf Wunsch Brauchen Sie Ihre Post an der zweiten Adresse? Ja Nein → „Vorübergehende Abwesenheit“ Temporäre Weiterleitung Kein Nachsende- auftrag nötig Wochenende zu Hause, Ferienwohnung; bis 1 Monat weg: Lagerservice

In Worten: Wird die zweite Wohnung Ihr neuer Lebensmittelpunkt, ist es ein Umzug – dazu unten mehr. Behalten Sie beide Wohnungen und brauchen Sie Ihre Post am zweiten Ort, passt die vorübergehende Abwesenheit. Brauchen Sie sie dort nicht, weil Sie ohnehin regelmäßig nach Hause kommen, ist ein Nachsendeauftrag überflüssig; für eine längere Abwesenheit am Stück kommt dann der Lagerservice in Betracht.

Umleiten oder lagern: wann der Lagerservice besser passt

Die meisten Zweitwohnsitz-Situationen haben eine Gemeinsamkeit: Sie kommen zurück. Dafür ist der Nachsendeauftrag nicht gebaut – er ist ein Werkzeug für sechs Monate Umleitung. Für kürzere Abwesenheiten mit Rückkehr an dieselbe Adresse hat die Deutsche Post ein anderes Produkt: den Lagerservice, oft Postlagerung genannt. Er hält Ihre Briefsendungen am Zustellort zurück und stellt sie nach Auftragsende gebündelt zu. Ein Auftrag läuft einen Tag bis höchstens einen Monat und kostet privat 15,90 € online oder 17,90 € an Poststation oder Filiale (geschäftlich 24,90 € beziehungsweise 28,90 €). Auch hier gilt: mindestens fünf Werktage Vorlauf, keine Pakete.

Für Pendler und Studierende ist das oft die passendere Wahl. Wer drei Wochen am Stück in der Zweitwohnung oder bei den Eltern verbringt und die Post danach in einem Schwung lesen kann, zahlt für die Lagerung rund die Hälfte eines Nachsendeauftrags und muss hinterher nichts zurückdrehen. Ein Nachsendeauftrag lohnt sich, wenn Sie in dieser Zeit erreichbar sein müssen – Behördenpost, Rechnungen, Verträge mit Fristen – oder länger als einen Monat weg sind.

SituationPassendes Werkzeug
Unter der Woche am Arbeitsort, jedes Wochenende zu Hause, nichts EiligesKein Auftrag – der Briefkasten am Hauptwohnsitz wartet aufs Wochenende
Unter der Woche am Arbeitsort, Post muss innerhalb weniger Tage bei Ihnen seinNachsendeauftrag „Vorübergehende Abwesenheit“ an die Zweitwohnung
Bis zu einem Monat am Stück an der zweiten Adresse, Post kann wartenLagerservice am Hauptwohnsitz, 15,90 € online
Länger als einen Monat weg, Post soll hinterherkommenNachsendeauftrag „Vorübergehende Abwesenheit“, 14 Tage bis 6 Monate
Lebensmittelpunkt verlagert sich dauerhaftNachsendeauftrag „Umzug“, 6 Monate, bei Bedarf Anschlussauftrag

Wir bieten den Lagerservice nicht an, den bestellen Sie direkt bei der Deutschen Post. Was er im Einzelnen leistet und wo seine Grenzen liegen, steht im Ratgeber Post lagern statt nachsenden; die Gegenüberstellung beider Produkte mit Vergleichstabelle finden Sie unter Postlagerung oder Nachsendeauftrag. Hier genügt die Faustregel: Rückkehr an dieselbe Adresse und höchstens ein Monat weg – lagern. Post am zweiten Ort nötig oder länger weg – umleiten. Dauerhafter Wechsel – Umzug.

Die typischen Fälle: Pendler, Studierende, Fernbeziehung, Saisonarbeit, Ferienwohnung

So sieht die Entscheidung in den häufigsten Zweitwohnsitz-Situationen aus.

Wochenendpendler: Zweitwohnung am Arbeitsort

Wochenendpendler haben typischerweise eine kleine Wohnung am Arbeitsort und fahren am Wochenende zum Hauptwohnsitz. Hier eignet sich „Vorübergehende Abwesenheit“ mit Weiterleitung vom Hauptwohnsitz an die Arbeitswohnung – so erhalten Sie wichtige Post unter der Woche direkt. Alternativ können Sie die Post auch andersherum leiten, wenn am Hauptwohnsitz jemand den Briefkasten leert.

Ehrlich gesagt brauchen viele Pendler keinen von beiden Services: Wer jeden Freitag nach Hause kommt und Post hat, die fünf Tage warten kann, lässt sie im Briefkasten liegen. Der Lagerservice hilft im Wochenrhythmus nicht weiter – er ist für eine Abwesenheit am Stück gedacht, und jeder Auftrag kostet 15,90 € und braucht fünf Werktage Vorlauf. Die Umleitung lohnt sich, wenn Sie unter der Woche fristgebundene Post erwarten oder nur alle paar Wochen nach Hause fahren; sie gilt dann für sechs Monate, danach braucht es einen Neuauftrag mit Anschlussdatum.

Studenten: Elternhaus und Studienort

Als Student sind Sie oft noch bei den Eltern gemeldet, leben aber am Studienort. Wählen Sie in diesem Fall „Vorübergehende Abwesenheit“. So kommt wichtige Post (Behördenbriefe, Bankunterlagen, Verträge) am Studienort an, ohne dass Absender Ihre Studienadresse erfahren. In den Semesterferien können Sie den Auftrag auslaufen lassen oder einen neuen für die Gegenrichtung einrichten.

Für die vorlesungsfreie Zeit lohnt der Blick auf den Kalender: Sind Sie bis zu einem Monat zu Hause, reicht ein Lagerauftrag für die Adresse am Studienort – die Post wartet dort und wird nach Ihrer Rückkehr gebündelt zugestellt. Dauert die Pause länger und erwarten Sie Post, die nicht warten kann, ist die Umleitung nach Hause die sicherere Wahl. In einer WG betrifft der Auftrag nur die eingetragenen Namen – die Post Ihrer Mitbewohner bleibt unberührt; was bei mehreren Personen an einer Adresse gilt, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag für WG und mehrere Personen.

Tipp für Studenten

Richten Sie den Nachsendeauftrag rechtzeitig vor Semesterbeginn ein. Rechnen Sie mit mindestens 5 Werktagen Vorlauf, besser 2 bis 3 Wochen.

Fernbeziehung: Post an zwei Adressen

Bei einer Fernbeziehung verbringen Sie regelmäßig längere Zeit an der Adresse Ihres Partners. In dieser Konstellation empfiehlt sich „Vorübergehende Abwesenheit“, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz behalten möchten. Richten Sie den Nachsendeauftrag jeweils für die Zeiträume ein, in denen Sie länger abwesend sind. Für viele kurze Besuche taugt das nicht: Jeder Auftrag läuft mindestens 14 Tage, kostet erneut die volle Gebühr und braucht Vorlauf. Wer nur an einzelnen Wochenenden beim Partner ist, lässt die Post zu Hause liegen; wer für mehrere Wochen dort einzieht, entscheidet wie beim Pendeln zwischen Lagerung und Umleitung.

Saisonarbeit: einige Monate am Einsatzort

Saisonkräfte in Gastronomie, Tourismus oder Landwirtschaft verbringen mehrere Monate am Stück an einem anderen Ort und kehren danach in ihre Wohnung zurück. Das ist der klassische Fall für die vorübergehende Abwesenheit: Sie legen das Wiederzustelldatum auf das Saisonende, höchstens sechs Monate nach dem Start, und die Post folgt Ihnen an die Saisonadresse. Ist die Unterkunft vor Ort eine Sammel- oder Betriebsunterkunft, in der Briefe leicht verloren gehen, ist die Umleitung an eine Vertrauensperson zu Hause oft besser. Eine Saison von wenigen Wochen deckt auch der Lagerservice ab.

Ferienwohnung: meist kein Nachsendeauftrag nötig

Für eine reine Ferienwohnung oder Ferienhaus, in dem Sie nur wenige Wochen im Jahr verbringen, ist ein Nachsendeauftrag in der Regel nicht sinnvoll. An solche Adressen wird ohnehin keine reguläre Post geschickt. Falls Sie dort vorübergehend leben (z. B. Sabbatical), kann ein Nachsendeauftrag aber durchaus nützlich sein. Für den Aufenthalt bis zu einem Monat ist auch hier der Lagerservice am Hauptwohnsitz die einfachere Lösung: Die Post wartet, bis Sie zurück sind. Liegt die Ferienwohnung im Ausland, gelten die Einschränkungen der Auslandsnachsendung – dazu unten mehr.

Post an beiden Adressen: was umgeleitet wird und was nicht

Ein Nachsendeauftrag erfasst nur Sendungen, die an die Ausgangsadresse und an einen der eingetragenen Namen gerichtet sind. Alles, was Absender ohnehin an Ihre zweite Adresse schicken – die Nebenkostenabrechnung der Zweitwohnung, der Stromanbieter dort, Zeitschriften, die Sie dorthin bestellt haben –, kommt wie gewohnt an. Umgekehrt bleibt Post, die während Ihrer Zeit am Hauptwohnsitz in der Zweitwohnung eintrifft, dort im Briefkasten liegen. Ein Auftrag leitet immer nur in eine Richtung um; für die Gegenrichtung brauchen Sie einen eigenen Auftrag für den jeweiligen Zeitraum – zwei gleichzeitig gegenläufige Aufträge ergeben keinen Sinn.

Auf Dauer entscheidet deshalb nicht der Nachsendeauftrag, sondern die Adressänderung bei den Absendern, wo Ihre Post ankommt. Mit zwei Wohnungen legen Sie selbst fest, welche Anschrift Bank, Versicherung, Arbeitgeber, Finanzamt und Online-Shops führen sollen – und sagen es ihnen. Die Umleitung ist das Sicherheitsnetz für die Übergangszeit und für alle Absender, die Sie vergessen haben. Die Liste der Stellen steht im Ratgeber Adresse ändern beim Umzug; sie gilt für den Zweitwohnsitz genauso.

Zwei Hinweise zum laufenden Auftrag: Er gilt nur für die eingetragenen Namen. Post für Familienmitglieder, die am Hauptwohnsitz bleiben, wird nicht mitgeleitet – und wer nicht von Anfang an auf dem Auftrag steht, lässt sich nachträglich nicht aufnehmen. Die Nachsendeadresse lässt sich beim Kundenservice der Post in der Regel anpassen, die Laufzeit dagegen nicht; was sich nachträglich noch ändern lässt, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag ändern.

Einwohnermeldeamt und Post: zwei getrennte Systeme

Ein häufiges Missverständnis: Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und der Nachsendeauftrag bei der Post haben nichts miteinander zu tun. Es sind zwei völlig unabhängige Vorgänge.

Meldepflicht beachten

Laut Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie einen Zweitwohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden (§ 17 BMG). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen (§ 54 BMG).

Welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnung ist, richtet sich nach dem Gesetz danach, welche Sie vorwiegend benutzen (§ 21 BMG). Viele Gemeinden erheben auf eine Nebenwohnung außerdem eine Zweitwohnungsteuer; ob und in welcher Höhe, regelt die jeweilige Gemeinde. Mit der Post hat beides nichts zu tun. Die Deutsche Post erhält keine Informationen vom Meldeamt – und umgekehrt. Das bedeutet:

  • Die Anmeldung beim Meldeamt ändert nichts an Ihrer Postzustellung.
  • Ein Nachsendeauftrag ändert nichts an Ihrem melderechtlichen Status.
  • Beides muss separat erledigt werden, wenn Sie einen Zweitwohnsitz beziehen.

Was der Nachsendeauftrag bei Zweitwohnsitz kostet

Die gute Nachricht: Ein Nachsendeauftrag für den Zweitwohnsitz kostet genauso viel wie ein normaler Nachsendeauftrag. Es gibt keinen Aufpreis für Zweitwohnsitz-Konstellationen. Die Deutsche Post verlangt für Privatkunden 31,90 € online und 34,90 € an Poststation oder Filiale, für Geschäftskunden 51,90 € und 54,90 € – jeweils für sechs Monate. Wer den Auftrag über uns stellt, zahlt mehr; beide Seiten und die Differenz stehen in der Tabelle:

AnbieterLaufzeitPreisDavon Post-GebührAufschlag
Deutsche Post (direkt, online)6 Monate31,90 €
Deutsche Post (Poststation / Filiale)6 Monate34,90 €
nachsendeauftrag.help6 Monate129,90 €31,90 €98,00 €
nachsendeauftrag.help12 Monate239,90 €63,80 € (2 Aufträge)176,10 €
nachsendeauftrag.help24 Monate449,90 €127,60 € (4 Aufträge)322,30 €

Seit Januar 2025 bietet die Deutsche Post nur noch 6-Monats-Laufzeiten an; eine Verlängerung im Wortsinn gibt es nicht, es braucht einen Neuauftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird. Wer längere Zeiträume benötigt – etwa bei einem dauerhaften Zweitwohnsitz – kann selbst alle sechs Monate neu bestellen oder über einen Drittanbieter wie nachsendeauftrag.help Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten buchen; wir stellen dann die Anschlussaufträge und behalten den Ablauftermin im Blick. Der Aufschlag bezahlt diese Abwicklung, nicht einen günstigeren Preis: Wer selbst bestellt, zahlt weniger. Den Lagerservice für 15,90 € bieten wir gar nicht an – den bestellen Sie direkt bei der Post.

Zweitwohnsitz im Ausland

Liegt Ihre zweite Wohnung im Ausland – das Ferienhaus im EU-Ausland, die Wohnung im Nachbarland –, funktioniert die Nachsendung dorthin grundsätzlich, aber mit engeren Grenzen: Die Deutsche Post leitet ins Ausland nur Briefe und Postkarten weiter, keine Einschreiben, keine Pakete und keine Warensendungen, und der internationale Nachsendeservice kostet mehr als die Inlandsnachsendung. Für längere Aufenthalte ist die Umleitung an eine Vertrauensperson in Deutschland deshalb oft praktischer. Die Einzelheiten – Kosten, Einschränkungen und die Variante für Auswanderer – stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag ins Ausland.

Wenn der Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz wird

Verlagert sich Ihr Lebensmittelpunkt dauerhaft in die zweite Wohnung, ist das melderechtlich wie postalisch ein normaler Umzug – auch wenn Sie die bisherige Wohnung behalten. Sie stellen den Nachsendeauftrag mit dem Grund „Umzug“ von der alten zur neuen Hauptadresse, spätestens fünf Werktage vor dem Stichtag, und teilen die Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mit (§ 21 BMG). Behalten Sie die alte Wohnung als Nebenwohnung, bleibt Ihr Name dort am Briefkasten – Post, die nach Ablauf der sechs Monate noch dorthin geht, landet also wieder dort. Umso wichtiger ist es, in dieser Zeit die Adresse bei allen Absendern zu ändern.

Wie der Nachsendeauftrag beim Umzug im Einzelnen abläuft, was ohne ihn mit Briefen an der alten Adresse passiert und was Ummeldung und Umzugsmitteilung leisten, steht im Ratgeber Umzug: Post nachsenden lassen. Alle übrigen Aufgaben von der Kündigung bis zur Wohnungsübergabe fasst die Umzug-Checkliste zusammen.

Nachsendeauftrag für Ihren Zweitwohnsitz einrichten

Geben Sie Ihre Daten ein und wir kümmern uns um alles Weitere: Laufzeiten von 6 bis 24 Monaten, wir stellen den Auftrag bei der Deutschen Post, bei 12 und 24 Monaten auch die Anschlussaufträge, und behalten den Ablauftermin im Blick. Für eine Abwesenheit bis zu einem Monat ist der Lagerservice der Post die günstigere Wahl – den bieten wir nicht an.

Jetzt Nachsendung einrichten →

129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate · Post-Gebühren enthalten. Direkt bei der Deutschen Post kostet ein Auftrag über 6 Monate 31,90 € online.

Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag

Häufige Fragen zum Nachsendeauftrag bei Zweitwohnsitz

Kann ich einen Nachsendeauftrag für meinen Zweitwohnsitz einrichten?

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können die Post vom Hauptwohnsitz zum Zweitwohnsitz oder umgekehrt weiterleiten lassen. Wählen Sie beim Einrichten den passenden Grund: „Umzug“ für eine dauerhafte Verlagerung oder „Vorübergehende Abwesenheit“ für temporäre Situationen wie Pendeln oder Studium. Ob die Adresse als Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, prüft die Post nicht.

Kostet der Nachsendeauftrag bei einem Zweitwohnsitz mehr?

Nein, die Kosten sind identisch mit einem normalen Nachsendeauftrag. Privat zahlen Sie bei der Deutschen Post 31,90 Euro online und 34,90 Euro in der Filiale, jeweils für 6 Monate. Es gibt keinen Aufpreis für Zweitwohnsitz-Situationen. Weitere Details finden Sie in unserem Kosten-Ratgeber.

Was ist der Unterschied zwischen „Umzug“ und „Vorübergehende Abwesenheit“?

Bei „Umzug“ wird die Post dauerhaft an die neue Adresse weitergeleitet, und auf Wunsch teilt die Post Vertragspartnern die neue Adresse mit (Umzugsmitteilung). Bei „Vorübergehende Abwesenheit“ ist die Weiterleitung temporär – 14 Tage bis 6 Monate – und Absender werden nicht über die Ersatzadresse informiert. Nach Ablauf geht die Post automatisch wieder an die ursprüngliche Adresse.

Muss ich meinen Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden?

Ja, laut Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie einen Zweitwohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden (§ 17 BMG); ein Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Dies ist jedoch unabhängig vom Nachsendeauftrag bei der Post – es sind zwei getrennte Systeme.

Nachsendeauftrag oder Lagerservice: Was ist für Pendler besser?

Das hängt davon ab, ob Sie die Post am zweiten Ort brauchen. Wer jedes Wochenende nach Hause kommt und nichts Eiliges erwartet, braucht keinen der beiden Services. Wer unter der Woche fristgebundene Post erhält, leitet sie mit einem Nachsendeauftrag wegen vorübergehender Abwesenheit an die Zweitwohnung um. Der Lagerservice passt für eine Abwesenheit am Stück von bis zu einem Monat – nicht für den Wochenrhythmus, weil jeder Auftrag 15,90 € kostet und fünf Werktage Vorlauf braucht.

Kann ich als Student die Post in den Semesterferien nach Hause umleiten lassen?

Ja, mit einem Nachsendeauftrag wegen vorübergehender Abwesenheit vom Studienort an die Adresse der Eltern, für 14 Tage bis 6 Monate. Bei einer Pause von höchstens einem Monat ist der Lagerservice am Studienort die günstigere Alternative: Die Post wird gesammelt und nach Ihrer Rückkehr gebündelt zugestellt. In beiden Fällen gilt ein Vorlauf von mindestens fünf Werktagen.

Was passiert mit Post, die direkt an meinen Zweitwohnsitz geschickt wird?

Sie wird ganz normal dort zugestellt. Der Nachsendeauftrag erfasst nur Sendungen, die an die Ausgangsadresse gerichtet sind. Was Absender bereits an die zweite Adresse schicken, bleibt davon unberührt – und liegt dort im Briefkasten, während Sie am Hauptwohnsitz sind. Wo Ihre Post dauerhaft ankommen soll, regeln Sie über die Adressänderung bei den Absendern, nicht über die Umleitung.

Wie lange kann ich die Post an den Zweitwohnsitz umleiten lassen?

Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post läuft sechs Monate; bei vorübergehender Abwesenheit wählen Sie ein Wiederzustelldatum zwischen 14 Tagen und 6 Monaten. Verlängern lässt sich ein laufender Auftrag nicht – für längere Zeiträume stellen Sie einen neuen Auftrag mit Anschlussdatum, den Sie erneut bezahlen. Über uns sind 12 oder 24 Monate buchbar; wir stellen die Anschlussaufträge und behalten den Ablauftermin im Blick.

Werden auch Pakete an den Zweitwohnsitz nachgesendet?

Nein. Der Nachsendeauftrag gilt nur für Briefsendungen; DHL-Pakete und Päckchen laufen im getrennten Paketnetz und werden nicht umgeleitet. Ändern Sie für Bestellungen die Lieferadresse direkt im Shop oder nutzen Sie eine Packstation. Mehr dazu im Ratgeber DHL Nachsendeauftrag: Werden Pakete weitergeleitet?.

Kann ich die Richtung des Nachsendeauftrags später umkehren?

Nicht innerhalb desselben Auftrags. Ein Nachsendeauftrag leitet immer von einer festen Ausgangsadresse an eine Nachsendeadresse um. Für die Gegenrichtung – etwa vom Studienort zurück ins Elternhaus – stellen Sie einen eigenen Auftrag für den jeweiligen Zeitraum, wieder mit mindestens fünf Werktagen Vorlauf. Die Nachsendeadresse eines laufenden Auftrags lässt sich beim Kundenservice der Post meist anpassen, die Laufzeit nicht – Details im Ratgeber Nachsendeauftrag ändern.

Quellen

  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice“, abgerufen am 13.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen“, abgerufen am 13.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Lagerservice“, abgerufen am 13.09.2026 — Quelle
  • Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), „Bundesmeldegesetz (BMG) — § 17 Anmeldung, Abmeldung“, abgerufen am 13.09.2026 — Quelle
  • Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), „Bundesmeldegesetz (BMG) — § 21 Mehrere Wohnungen“, abgerufen am 13.09.2026 — Quelle
  • Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), „Bundesmeldegesetz (BMG) — § 54 Bußgeldvorschriften“, abgerufen am 13.09.2026 — Quelle