Veröffentlicht am 14. September 2026 · Lesezeit: 11 Min.
Nachsendeauftrag und Postbank: Wer die Post nachsendet, wo Sie den Auftrag stellen und wie Sie der Bank die neue Adresse melden
Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 14. September 2026
Wer „Nachsendeauftrag Postbank“ sucht, meint meist eines von drei Dingen: einen Nachsendeservice der Postbank, den es nicht gibt; die Frage, ob sich der Nachsendeauftrag der Deutschen Post in einer Postbank-Filiale stellen lässt; oder die Adressänderung beim eigenen Konto nach dem Umzug. Die Postbank ist eine Bank — nach eigener Angabe eine Niederlassung der Deutsche Bank AG — und befördert keine Briefe. Nachgesendet wird Ihre Post von der Deutschen Post, auch die Briefe, die die Postbank Ihnen schickt.
Dieser Ratgeber trennt die drei Fragen sauber: Was mit Kontoauszügen, Karten und PIN-Briefen passiert, wenn ein Nachsendeauftrag läuft; was die Deutsche Post und die Postbank über Postdienstleistungen in Postbank-Filialen sagen; und wie Sie Ihre Adresse bei der Postbank ändern — und warum der Nachsendeauftrag diesen Schritt nicht ersetzt. Alle Angaben stammen von deutschepost.de und postbank.de, abgerufen am 14. September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Einen Nachsendeservice der Postbank gibt es nicht. Die Postbank ist eine Niederlassung der Deutsche Bank AG; Briefe sendet die Deutsche Post nach. Die Postbank beschreibt auf ihrer Umzugsseite selbst den Nachsendeservice der Deutschen Post und verlinkt in deren Shop.
- Briefe der Postbank werden wie jeder andere Brief nachgesendet — außer der Absender hat sie mit einer Vorausverfügung wie „Nicht nachsenden“ versehen. Dann gehen sie an die Bank zurück. Karten und PIN verschickt die Postbank per Post an die bei ihr hinterlegte Adresse.
- Nach Angaben der Deutschen Post bieten Postbank-Filialen das vollständige Postangebot inklusive Nachsendeservice an. Die Postbank hat aber angekündigt, ihr Filialnetz bis Mitte 2026 von 550 auf 320 Filialen zu reduzieren, und in ihren 120 Beratungsfilialen bietet sie „Postdienstleistungen nicht mehr an“. Vorher in der Standortsuche prüfen.
- Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post kostet privat 31,90 € online (34,90 € an Poststation oder Filiale), geschäftlich 51,90 € online, jeweils für 6 Monate. Spätestens 5 Werktage vor Beginn beauftragen.
- Die Adresse bei der Postbank ändern Sie selbst: im Online-Banking oder Service-Portal zum Wunschtermin, in der Postbank App, oder schriftlich mit dem Serviceblatt „Auftrag zur Änderung der Anschrift“. Der Nachsendeauftrag ändert keinen Datensatz bei der Bank und endet nach 6 Monaten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Postbank oder Deutsche Post: Wer sendet Ihre Briefe nach?
- 2. Was mit Briefen der Postbank passiert: Kontoauszüge, Karten, PIN
- 3. Nachsendeauftrag in der Postbank-Filiale stellen: Was Post und Postbank dazu sagen
- 4. Kosten und Bestellwege bei der Deutschen Post
- 5. Adresse bei der Postbank ändern: Online-Banking, App, Formular, Filiale
- 6. Warum der Nachsendeauftrag die Adressänderung bei der Bank nicht ersetzt
- 7. Reihenfolge und Zeitplan: Nachsendeauftrag, Bank, übrige Absender
- 8. Sonderfälle: Gemeinschaftskonto, Umzug ins Ausland, Geschäftskunden
- 9. Fazit
- Häufige Fragen
Postbank oder Deutsche Post: Wer sendet Ihre Briefe nach?
Die Deutsche Post. Einen „Nachsendeservice der Postbank“ gibt es nicht. Die Postbank ist nach eigener Angabe „eine Niederlassung der Deutsche Bank AG“ — ein Kreditinstitut, das Konten, Karten, Kredite und Geldanlage anbietet und in vielen seiner Filialen zusätzlich Postdienstleistungen als Partnerin der Deutschen Post. Briefe befördert die Postbank nicht. Wer nach dem Umzug seine Post an die neue Adresse umleiten will, braucht deshalb den Nachsendeservice der Deutschen Post — unabhängig davon, bei welcher Bank er sein Konto führt.
Die Postbank sagt das auf ihrer eigenen Website. Ihre Seite „Nachsendeauftrag – Post an neue Adresse umleiten“ beschreibt den Nachsendeservice der Deutschen Post und verlinkt zur Bestellung direkt in den Online-Shop der Post. Ein eigenes Produkt der Bank steht dahinter nicht; die Seite ist eine Information für Bankkunden, die umziehen. Sie enthält außerdem den Satz, der für den Rest dieses Ratgebers wichtig ist: „Denken Sie auch daran diverse Behörden, Institutionen und Ihre Vertragspartner über Ihre Adressänderung zu informieren.“
Woher die Verwechslung kommt
Der Name, das gemeinsame Auftreten in vielen Filialen und Suchbegriffe wie „Postbank Nachsendeservice“ legen nahe, dass Post und Postbank dasselbe Unternehmen sind. Für Ihre Post zählt aber nur eines: Umleiten kann ein Brief nur, wer ihn zustellt. Das ist bei Briefsendungen im Netz der Deutschen Post die Deutsche Post — nicht die Bank, die den Brief abgeschickt hat.
Damit bleiben drei Fragen, die dieser Ratgeber getrennt beantwortet: Was passiert mit den Briefen der Postbank (Abschnitt 2)? Können Sie den Auftrag der Post in einer Postbank-Filiale stellen (Abschnitte 3 und 4)? Und wie ändern Sie Ihre Adresse bei der Bank — und warum ersetzt der Nachsendeauftrag das nicht (Abschnitte 5 bis 7)?
Was mit Briefen der Postbank passiert: Kontoauszüge, Karten, PIN
Briefe der Postbank sind gewöhnliche Briefsendungen. Läuft ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post auf Ihren Namen und Ihre alte Anschrift, werden sie wie jeder andere Brief an die neue Adresse umgeleitet — Kontoauszüge, Mitteilungen der Bank, Vertragsunterlagen. Nach den FAQ der Deutschen Post gilt das für Postkarten und Briefe aller Formate, für Einschreiben und Einschreiben Wert im Inland sowie für Waren- und Blindensendungen. Welche Sendungsarten ausgeschlossen sind — Pakete, Pressepost, Dialogpost ohne Umhüllung, Express —, zeigt der Ratgeber Nachsendeauftrag: Was wird nicht nachgesendet?. Für Bankpost ist davon nur ein Punkt relevant, und der hat es in sich.
Die Ausnahme, auf die es ankommt: die Vorausverfügung des Absenders
Die Deutsche Post sendet keine Sendung nach, die der Absender mit einer Vorausverfügung versehen hat. Auf der Hilfeseite zum Nachsendeservice heißt es: „Bei Vorausverfügung des Absenders (z. B. ‚Nicht nachsenden‘ oder ‚Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!‘) erfolgt keine Nachsendung.“ Solche Briefe gehen an den Absender zurück — trotz laufendem Auftrag. Ob ein bestimmter Brief der Postbank einen solchen Vermerk trägt, entscheidet die Bank als Absenderin; auf ihren Umzugsseiten macht sie dazu keine Angabe. Sie erkennen den Vermerk auf dem Umschlag. Verlassen Sie sich bei Bankpost also nicht allein auf die Nachsendung.
Karten und PIN-Briefe
Karten und Geheimzahlen verschickt die Postbank per Post. In ihrer Anleitung Karte sperren und Ersatzkarte bestellen schreibt sie, die Ersatzkarte werde „per Post zugestellt“, und: „Sofern zu Ihrer neuen Karte eine neue PIN ausgestellt wird, erhalten Sie diese mit separater Post.“ Maßgeblich ist dabei die Anschrift, die bei der Bank hinterlegt ist: Die Postbank unterscheidet zwischen Meldeadresse und Versandadresse, und in ihrem Serviceblatt zur Anschriftenänderung heißt es, in der Regel seien beide identisch — die Versandadresse sei nur dann gesondert anzugeben, wenn sie von der Meldeadresse abweicht (Abschnitt 5).
Daraus folgt für den Umzug: Solange die Postbank noch Ihre alte Adresse gespeichert hat, schickt sie Karte, PIN und Kontoauszüge dorthin. Ein laufender Nachsendeauftrag fängt das ab, sofern die Sendung keine Vorausverfügung trägt — aber nur für sechs Monate, und nur, wenn Name und alte Anschrift auf dem Brief mit den Angaben im Auftrag übereinstimmen. Sicherer ist, die Adresse bei der Bank zu ändern, bevor eine Karte oder eine PIN unterwegs ist. Wie das geht, steht in Abschnitt 5.
Wenn ein Brief der Bank nicht ankommt
Prüfen Sie zuerst, welche Adresse die Postbank für Sie gespeichert hat — im Online-Banking über den Profil-Bereich („Mein Profil“). Ist dort noch die alte Anschrift hinterlegt und trug der Brief eine Vorausverfügung, hat die Bank ihn zurückbekommen; daran kann die Post nichts ändern. In allen anderen Fällen gelten die Prüfschritte aus dem Ratgeber Nachsendeauftrag funktioniert nicht.
Nachsendeauftrag in der Postbank-Filiale stellen: Was die Post und die Postbank dazu sagen
Den Nachsendeauftrag können Sie bei der Deutschen Post auf drei Wegen erteilen — nach deren FAQ „online im Shop der Deutschen Post, in den Filialen der Deutschen Post per Formularset oder an einer Poststation“. Postbank-Filialen tauchen in dieser Aufzählung nicht gesondert auf, gehören für die Post aber zu den Filialen: In ihrer Standortsuche führt die Deutsche Post den Standorttyp „Postbank-Filiale“ und beschreibt ihn so: „Die Filialen der Partnerin Postbank bieten sämtliche postalischen Produkte und Dienstleistungen zu Brief, Paket und Express an. Außerdem erhalten Sie dort alle Produkte und Dienstleistungen der Postbank.“ Auf ihrer Übersicht der Filialtypen zählt sie den „Nachsende- und Lagerservice“ ausdrücklich zu diesem Angebot. Die Hilfeseite zu den Standorten fasst es so zusammen: „Postbank-Filialen: Post & Postbank vollständig“ — gegenüber „Filialen: Postdienstleistungen, teils Postbank-Services“ für die übrigen Postfilialen.
Nach Angaben der Deutschen Post können Sie den Nachsendeauftrag also in einer Postbank-Filiale mit Postangebot stellen — per Formularset wie in jeder anderen Filiale. Der Auftrag ist auch dort ein Auftrag an die Deutsche Post, zu deren Bedingungen und Preisen; die Postbank tritt nur als Filialpartnerin auf. Das Formular geht an die Post, nicht an die Bank, und die Bank erfährt daraus nichts über Ihre neue Adresse.
Aber: nicht jede Postbank-Filiale bietet noch Postdienstleistungen an
Die Postbank baut ihr Filialnetz um. In einer Meldung vom 22. Juli 2024 schreibt sie, sie habe „im Oktober vergangenen Jahres angekündigt, ihr Filialnetz bis Mitte 2026 von 550 auf dann 320 Filialen zu reduzieren“. 120 Standorte werden zu Beratungsfilialen umgebaut; daneben investiert die Bank „in die 200 weiteren Filialstandorte, in denen auch Postdienstleistungen angeboten werden“. Zu den Beratungsfilialen stellt die Postbank in ihrem Unternehmensprofil klar: „Postdienstleistungen bietet sie dort nicht mehr an.“ Postdienstleistungen gibt es nach dieser Darstellung „in vielen ihrer Filialen“ — nicht in allen.
Für Sie heißt das: Ob die Postbank-Filiale in Ihrer Nähe Post-Formulare annimmt, lässt sich nicht am Namen ablesen. Prüfen Sie es vor dem Weg dorthin in der Standortsuche der Deutschen Post — dort mit dem Filter „Postbank-Filiale“, den die Hilfe der Post auch als „Filiale mit Postbank“ bezeichnet — oder in der Filialsuche der Postbank. Wird der Standort dort nicht als Filiale mit Postangebot geführt, weichen Sie auf eine andere Postfiliale, eine Poststation oder den Online-Weg aus. Welche Unterlagen Sie am Schalter brauchen und wie sich die drei Wege unterscheiden, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag online oder in der Filiale.
Stand und Unsicherheit
Beide Unternehmen beschreiben die Zusammenarbeit auf ihren Websites (abgerufen am 14. September 2026) als bestehend. Ein Datum, bis zu dem Postdienstleistungen in Postbank-Filialen angeboten werden, nennt keine der beiden Seiten. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf frühere Besuche, sondern auf die Standortsuche am Tag Ihres Besuchs — und rechnen Sie damit, dass einzelne Standorte im Zuge des Umbaus wegfallen.
Kosten und Bestellwege bei der Deutschen Post
Egal, ob Sie den Nachsendeauftrag online, in einer Postfiliale, in einer Postbank-Filiale mit Postangebot oder an einer Poststation stellen: Es gilt die Preisliste der Deutschen Post. Sie unterscheidet nur nach Kundentyp und Bestellweg.
| Nachsendeservice der Deutschen Post | Online | Poststation oder Filiale | Laufzeit |
|---|---|---|---|
| Privatkunden | 31,90 € | 34,90 € | 6 Monate |
| Geschäftskunden | 51,90 € | 54,90 € | 6 Monate |
Stand: September 2026, inkl. MwSt., Quelle: deutschepost.de. Der Filialpreis gilt für das Formularset in jeder Filiale — nach der Standort-Systematik der Post also auch in einer Postbank-Filiale mit Postangebot.
Der Online-Weg ist bei beiden Kundentypen 3 € günstiger als Filiale oder Poststation. Seit Januar 2025 bietet die Post nur noch die Laufzeit von 6 Monaten an; wer länger absichern will, stellt nach Ablauf einen kompletten Neuauftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird. Geben Sie den Auftrag „spätestens 5 Werktage vor Beginn der Laufzeit“ auf, so die Post; empfohlen sind zwei bis drei Wochen Vorlauf, rückwirkend geht es nicht. Alle Preise, Beispielrechnungen und die Aufschlüsselung für längere Zeiträume stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag Kosten 2026; die Schritt-für-Schritt-Anleitung für alle drei Wege im Ratgeber Nachsendeauftrag einrichten.
Hinweis zu den Angaben auf postbank.de
Die Umzugsseiten der Postbank nennen (Stand 14. September 2026) für den Nachsendeservice der Deutschen Post noch Laufzeiten von 12 und 24 Monaten sowie andere Preise. Diese Angaben entsprechen nicht mehr dem Angebot der Post, die seit Januar 2025 ausschließlich 6 Monate je Auftrag anbietet. Maßgeblich ist, was die Post selbst auf deutschepost.de und im Bestellprozess ausweist — dorthin führt auch der Bestell-Link der Postbank-Seite.
Hinweis zu unserem Service
Wir stellen den Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post für Sie und übernehmen bei den längeren Laufzeiten die Anschlussaufträge. Die Adressänderung bei der Postbank oder einer anderen Bank ist nicht Teil unseres Angebots — sie kann nur von Ihnen als Kontoinhaber vorgenommen werden.
Adresse bei der Postbank ändern: Online-Banking, App, Formular, Filiale
Unabhängig vom Nachsendeauftrag muss die Postbank Ihre neue Adresse von Ihnen selbst erfahren. Die Bank nennt auf ihren Seiten die folgenden Wege; welcher für Sie in Frage kommt, hängt vor allem davon ab, ob Sie ein Einzel- oder ein Gemeinschaftskonto haben.
1. Online-Banking oder Service-Portal: Adresse zum Wunschtermin ändern
Für Einzelkonten beschreibt die Postbank die Adressänderung „per legitimierter Mitteilung im Online-Banking“. Ihre Anleitung „Adresse ändern zum Wunschtermin“ führt in acht Schritten durch den Auftrag:
- Mit Zugangsdaten und dem BestSign-Verfahren im Postbank Online-Banking oder im Postbank Service-Portal einloggen.
- Den Menüpunkt „Services“ aufrufen.
- Unter „Schnelleinstieg in alle Services“ den Reiter „Einstellungen“ und dann „Adresse zum Wunschtermin ändern“ wählen, anschließend auf „Adresse ändern“ klicken.
- Das Datum wählen, ab dem die Änderung gelten soll, und festlegen, welche Adresse geändert wird: „die Meldeadresse, die Postversandanschrift oder beides“.
- Die neue Adresse eingeben; die Angabe zur Wohnform ist freiwillig.
- Die Zusammenfassung prüfen.
- Den Auftrag mit dem BestSign-Verfahren freigeben.
- Bestätigung: „Ihr Service-Auftrag wird schnellstmöglich geprüft und bearbeitet.“ Eine Auftragskopie lässt sich als PDF herunterladen.
Der Wunschtermin ist für den Umzug der entscheidende Vorteil: Sie können den Auftrag vor dem Umzug erteilen und die Änderung auf den Tag legen, ab dem Sie an der neuen Adresse erreichbar sind. Zum Gemeinschaftskonto schreibt die Anleitung: „Soll auch die Adresse des zweiten Kontoinhabers geändert werden, muss dieser einen separaten Auftrag erteilen.“ Mehr dazu in Abschnitt 8.
2. Postbank App
Die Adressänderung gehört laut Postbank auch zum Service-Center der Postbank App: Dort erledigen Sie Service-Aufträge „von der Adressänderung zum Wunschtermin über Steuerbescheinigungen bis hin zu Limitänderungen“. Die Freigabe läuft wie im Online-Banking über BestSign.
3. Schriftlich: Serviceblatt „Auftrag zur Änderung der Anschrift“
Wer nicht online ändern kann oder will, nutzt das Serviceblatt der Postbank (Formular 921 001 010, Stand 05.23). Es fragt Filialnummer, Postbank-Kontonummer, Kundennummer und die Namen von bis zu zwei Kontoinhabern ab, dazu das Datum, ab dem die neue Anschrift gelten soll, die neue Meldeadresse und — nur falls abweichend — eine Versandadresse mit Adresszusatz, etwa „c/o“. Telefonnummer und E-Mail sind freiwillig. Im Formular selbst steht: „Bei Gemeinschaftskonten muss das Formular von allen Kontoinhabern unterschrieben werden.“ Nach der Umzugsseite der Bank geben Sie das ausgefüllte Serviceblatt in einer Postbank-Filiale ab oder senden es an Ihre kontoführende Niederlassung; der Formularkopf nennt als Anschrift „Postbank, 53241 Bonn“.
4. Filiale
In der Filiale geben Sie das ausgefüllte Serviceblatt ab — so beschreibt es die Umzugsseite der Postbank. Einen telefonischen Weg nennt die Bank für die Adressänderung nicht; auf ihrer Seite zur Datenaktualisierung schreibt sie ausdrücklich: „Auch telefonisch führen wir keinen Datenabgleich durch!“ Zugleich warnt sie, sie werde Kunden „niemals per E-Mail oder SMS auf die Datenaktualisierung ansprechen“. Wer nach dem Umzug eine solche Nachricht erhält, behandelt sie als Betrugsversuch und ändert die Adresse nur über die hier genannten Wege.
Warum der Nachsendeauftrag die Adressänderung bei der Bank nicht ersetzt
Der Nachsendeauftrag ist eine Umleitung, keine Mitteilung. Er ändert keinen Datensatz bei der Postbank oder einem anderen Absender — die Bank schreibt weiter an die Adresse, die sie gespeichert hat, und die Post bringt den Brief nur woandershin. Und das nur befristet: Nach den FAQ der Deutschen Post endet der Nachsendeservice „automatisch nach Ende der von Ihnen gewählten Laufzeit“, also nach sechs Monaten. Danach landet die Bankpost wieder im alten Briefkasten oder geht an die Bank zurück.
Die Umzugsmitteilung informiert nur auf Wunsch — und nur teilnehmende Partner
Beim Nachsendeauftrag der Deutschen Post können Sie die kostenlose Umzugsmitteilung wählen. Die Post beschreibt sie in ihren FAQ so: „auf Wunsch erhalten Vertragspartner (z. B. Banken und Versicherungen) die neue Adresse zwecks postalischer Erreichbarkeit“. Zwei Einschränkungen stecken in diesem Satz. Erstens passiert das nur, wenn Sie es bei der Bestellung ausdrücklich wünschen. Zweitens erreicht die Mitteilung nur Unternehmen, die an diesem Verfahren teilnehmen — ob die Postbank dazugehört, sagt weder die Post noch die Bank auf den hier ausgewerteten Seiten. Die Postbank empfiehlt die Umzugsmitteilung auf ihrer Seite „Umzug mitteilen“ zwar als Ergänzung, bittet aber im selben Zug, Behörden, Institutionen und Vertragspartner selbst zu informieren. Was die Umzugsmitteilung leistet und was nicht, erklärt der Ratgeber Post ummelden: Umzugsmitteilung oder Nachsendeauftrag?.
Die Bank braucht die Meldung von Ihnen
Die Postbank führt in ihrer Checkliste „Umzug mitteilen“ unter „Banken, Sparkassen und Kreditinstitute“ ausdrücklich Banken und Kreditkartenanbieter als Stellen auf, denen Sie die neue Adresse mitteilen sollten — und unter „Deutsche Post“ den Nachsendeauftrag und die Umzugsmitteilung als zusätzliche Punkte, nicht als Ersatz. Dahinter steht auch eine Pflicht der Bank: Auf ihrer Seite zur Datenaktualisierung schreibt die Postbank, sie sei „gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten aktuell zu halten“, und beschreibt dort, dass Karten und Konto gesperrt werden können, wenn eine angeforderte Aktualisierung ausbleibt.
Der Nachsendeauftrag bleibt trotzdem sinnvoll — als Sicherheitsnetz für die Übergangszeit und für alle Absender, an die Sie nicht gedacht haben. Welche Stellen beim Umzug am häufigsten vergessen werden, listet die Checkliste zum Adresse ändern.
Reihenfolge und Zeitplan: Nachsendeauftrag, Bank, übrige Absender
Nachsendeauftrag und Adressänderung bei der Postbank greifen ineinander, wenn Sie beides am selben Tag anstoßen — am besten zwei bis drei Wochen vor dem Umzug:
- Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post stellen — online, in einer Filiale mit Postangebot oder an einer Poststation, spätestens 5 Werktage vor dem gewünschten Beginn. Alle Personen des Haushalts eintragen, sonst laufen deren Briefe an der Umleitung vorbei.
- Adresse bei der Postbank zum Wunschtermin ändern — im Online-Banking, Service-Portal oder in der App, mit dem Umzugstag als Wirksamkeitsdatum; bei Gemeinschaftskonten schriftlich (Abschnitt 8). Karten oder PIN erst danach bestellen.
- Umzugsmitteilung mitbestellen, wenn Sie möchten — sie kostet nichts und erreicht die Absender, die daran teilnehmen. Für die Postbank verlassen Sie sich auf Schritt 2.
- Übrige Absender informieren — Arbeitgeber, Versicherungen, Versorger, Behörden, Abos.
- Nach dem Umzug kontrollieren: Kommt die erste Bankpost direkt an die neue Adresse, hat die Änderung gegriffen. Kommt sie über die Nachsendung, kennt die Bank die neue Adresse noch nicht — nachfassen, solange der Auftrag läuft.
- Vor Ablauf der sechs Monate prüfen, ob noch Post über die Nachsendung kommt; wenn ja, einen Anschlussauftrag stellen (Nachsendeauftrag verlängern) und die betroffenen Absender direkt anschreiben.
Die vollständige Reihenfolge für den Umzug — von der Ummeldung bis zum Namensschild am neuen Briefkasten — steht im Ratgeber Umzug: Post nachsenden lassen.
Sonderfälle: Gemeinschaftskonto, Umzug ins Ausland, Geschäftskunden
Gemeinschaftskonto
Für Gemeinschaftskonten macht die Postbank zwei Angaben. Auf ihrer Umzugsseite „Adresse im Online-Banking ändern“ bittet sie um schriftliche Mitteilung: „Da wir die Unterschrift beider Kontoinhaber benötigen, ist die Änderung im Online-Banking nicht möglich.“ In der Online-Anleitung zum Wunschtermin heißt es, der zweite Kontoinhaber müsse „einen separaten Auftrag erteilen“. Das Serviceblatt verlangt bei Gemeinschaftskonten die Unterschrift aller Kontoinhaber. Der sichere Weg ist deshalb das Serviceblatt mit beiden Unterschriften — es deckt jede der drei Formulierungen ab. Beim Nachsendeauftrag der Post gilt parallel: Beide Namen in den Auftrag eintragen, sonst wird nur die Post einer Person umgeleitet; Einzelheiten im Ratgeber Nachsendeauftrag für mehrere Personen.
Umzug ins Ausland
Wer ins Ausland zieht, hat es mit zwei Einschränkungen zu tun. Bei der Bank: Das Serviceblatt der Postbank verlangt für eine Auslandsadresse — innerhalb oder außerhalb der EU — weitere Unterlagen „wie Wohnsitznachweise oder Erklärungen zum Steuerstatus“. Ohne sie wird die mitgeteilte Adresse „lediglich als Postversandadresse“ eingemeldet, und die Bank schreibt Sie einmalig an, um die Nachweise nachzufordern. Bei der Post: Einschreiben werden nach den FAQ der Deutschen Post nicht ins Ausland nachgesendet, ebenso wenig Warensendungen und Dialogpost; Briefe mit Vorausverfügung ohnehin nicht. Für Bankpost, die per Einschreiben kommt, braucht es also eine Adresse in Deutschland oder eine Vertrauensperson mit Postvollmacht. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag ins Ausland.
Geschäftskunden
Für Firmen, Selbstständige und Vereine gilt bei der Deutschen Post der Geschäftskundentarif: 51,90 € online, 54,90 € an Poststation oder Filiale, ebenfalls für 6 Monate. Die Postbank hält für Geschäftskunden ein eigenes Serviceblatt Anschriftenänderung für das Postbank Business Girokonto bereit (Formular 921 130 250, Stand 05.20), das auch eine abweichende Versandanschrift und die Unterschrift eines Vertretungs- oder Verfügungsberechtigten vorsieht. Was beim geschäftlichen Nachsendeauftrag zusätzlich zu beachten ist — Firmenname, Vertretungsberechtigung, mehrere Empfänger —, erklärt der Ratgeber Nachsendeauftrag für Firmen.
Fazit
Die Postbank ist eine Bank und sendet keine Post nach; das übernimmt die Deutsche Post mit ihrem Nachsendeservice — 31,90 € online für sechs Monate, privat. Briefe der Postbank werden dabei wie jeder andere Brief umgeleitet, es sei denn, die Bank hat sie mit einer Vorausverfügung wie „Nicht nachsenden“ versehen; dann gehen sie zurück.
Stellen können Sie den Auftrag der Post nach deren Angaben auch in einer Postbank-Filiale, sofern sie Postdienstleistungen anbietet — was angesichts des Filialumbaus der Postbank nicht mehr überall der Fall ist und sich nur in der Standortsuche zuverlässig klären lässt. Am Preis ändert der Ort nichts: Der Filialweg kostet 3 € mehr als die Bestellung online.
Die Adresse bei der Postbank ändern Sie in jedem Fall selbst — zum Wunschtermin im Online-Banking oder in der App, bei Gemeinschaftskonten per Serviceblatt mit allen Unterschriften. Der Nachsendeauftrag ist das Sicherheitsnetz für die Übergangszeit, nicht der Ersatz für diese Meldung. Ob Sie den Auftrag bei der Post selbst stellen oder Abwicklung und Fristenüberwachung an uns abgeben, ist eine Frage von Aufwand und Preis; die Meldung an Ihre Bank bleibt in beiden Fällen bei Ihnen.
Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten lassen
Wir stellen den Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post und übernehmen bei den längeren Laufzeiten die Anschlussaufträge fristgerecht; die Post-Gebühren sind enthalten. Günstiger als direkt bei der Post ist das nicht — wer selbst bestellt und an die Fristen denkt, zahlt weniger. Die Adressänderung bei der Postbank nehmen Sie in jedem Fall selbst vor: Sie ist nicht Teil unseres Angebots.
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Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag
Häufige Fragen zu Nachsendeauftrag und Postbank
Gibt es einen Nachsendeservice der Postbank?
Nein. Die Postbank ist nach eigener Angabe eine Niederlassung der Deutsche Bank AG und befördert keine Briefe. Nachgesendet wird Ihre Post von der Deutschen Post über deren Nachsendeservice. Die Postbank beschreibt diesen Service auf ihrer eigenen Umzugsseite und verlinkt zur Bestellung direkt in den Online-Shop der Deutschen Post — ein eigenes Produkt der Bank steht dahinter nicht.
Werden Kontoauszüge, Karten und PIN-Briefe der Postbank nachgesendet?
Grundsätzlich ja: Briefe der Postbank sind normale Briefsendungen und werden mit einem laufenden Nachsendeauftrag der Deutschen Post umgeleitet. Die Ausnahme ist eine Vorausverfügung des Absenders — bei Vermerken wie „Nicht nachsenden“ oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!“ erfolgt nach Angaben der Post keine Nachsendung, der Brief geht an die Bank zurück. Ob ein Brief der Postbank einen solchen Vermerk trägt, sagt die Bank auf ihren Umzugsseiten nicht. Karten und PIN verschickt sie per Post an die hinterlegte Adresse, die PIN „mit separater Post“ — ändern Sie die Adresse bei der Bank deshalb, bevor Sie eine Karte oder PIN bestellen.
Kann ich den Nachsendeauftrag der Deutschen Post in einer Postbank-Filiale stellen?
Nach Angaben der Deutschen Post ja, sofern die Filiale Postdienstleistungen anbietet: Die Post führt „Postbank-Filiale“ als Standorttyp mit „sämtlichen postalischen Produkten und Dienstleistungen“ und nennt den Nachsende- und Lagerservice ausdrücklich. Die Postbank bietet Postdienstleistungen aber nur noch „in vielen ihrer Filialen“ an — in ihren 120 Beratungsfilialen nicht mehr — und hat angekündigt, ihr Netz bis Mitte 2026 von 550 auf 320 Filialen zu reduzieren. Prüfen Sie den konkreten Standort vorher in der Standortsuche der Deutschen Post (Filter „Postbank-Filiale“).
Was kostet der Nachsendeauftrag, wenn ich ihn in der Postbank-Filiale statt online stelle?
Es gilt der Filialpreis der Deutschen Post: 34,90 € für Privatkunden und 54,90 € für Geschäftskunden, jeweils für 6 Monate. Online kostet derselbe Auftrag 31,90 € beziehungsweise 51,90 € — der Filialweg ist also 3 € teurer, unabhängig davon, ob Sie das Formularset in einer Postfiliale oder in einer Postbank-Filiale mit Postangebot abgeben.
Wie ändere ich meine Adresse bei der Postbank nach dem Umzug?
Bei einem Einzelkonto im Online-Banking oder Service-Portal: nach dem Login unter „Services“ den Reiter „Einstellungen“ und „Adresse zum Wunschtermin ändern“ wählen, Datum und Adressart (Meldeadresse, Postversandanschrift oder beides) festlegen, neue Adresse eingeben und mit BestSign freigeben. Alternativ schriftlich mit dem Serviceblatt „Auftrag zur Änderung der Anschrift“, das Sie in einer Postbank-Filiale abgeben oder an Ihre kontoführende Niederlassung senden. Bei Gemeinschaftskonten verlangt die Postbank den schriftlichen Weg mit den Unterschriften aller Kontoinhaber.
Kann ich die Adresse bei der Postbank auch in der App ändern?
Ja. Nach Angaben der Postbank gehört die „Adressänderung zum Wunschtermin“ zu den Service-Aufträgen, die Sie im Service-Center der Postbank App erledigen können. Die Freigabe erfolgt wie im Online-Banking über das BestSign-Verfahren. Für Gemeinschaftskonten gilt auch hier die Einschränkung der Bank, dass die Unterschrift beider Kontoinhaber nötig ist.
Erfährt die Postbank durch den Nachsendeauftrag automatisch meine neue Adresse?
Nein. Der Nachsendeauftrag leitet Briefe um, er meldet keine Adresse. Die Umzugsmitteilung der Deutschen Post gibt die neue Anschrift nach Angaben der Post nur „auf Wunsch“ an Vertragspartner weiter, die daran teilnehmen — ob die Postbank dazugehört, sagt keine der beiden Websites. Die Postbank selbst bittet Sie, Behörden, Institutionen und Vertragspartner zu informieren, und führt Banken und Kreditkartenanbieter in ihrer Umzugs-Checkliste auf. Ändern Sie die Adresse bei der Bank deshalb immer selbst.
Was gilt bei einem Gemeinschaftskonto?
Die Postbank bittet bei Gemeinschaftskonten um eine schriftliche Mitteilung, weil sie die Unterschrift beider Kontoinhaber benötigt; die Änderung im Online-Banking sei dann nicht möglich. Ihre Online-Anleitung ergänzt, dass der zweite Kontoinhaber einen separaten Auftrag erteilen muss, wenn auch seine Adresse geändert werden soll. Am einfachsten ist das Serviceblatt mit den Unterschriften aller Kontoinhaber. Beim Nachsendeauftrag der Post tragen Sie parallel beide Personen ein.
Ich ziehe ins Ausland — was gilt für Bankpost und Adresse?
Für eine Auslandsadresse verlangt die Postbank laut Serviceblatt weitere Unterlagen wie Wohnsitznachweise oder Erklärungen zum Steuerstatus; ohne sie wird die neue Adresse nur als Postversandadresse gespeichert, und die Bank fordert die Nachweise einmalig an. Bei der Post werden Einschreiben nicht ins Ausland nachgesendet, Briefe mit Vorausverfügung ohnehin nicht. Für Bankpost per Einschreiben brauchen Sie deshalb eine Adresse in Deutschland oder eine Vertrauensperson mit Postvollmacht.
Wie lange läuft der Nachsendeauftrag, und was passiert danach mit meiner Bankpost?
Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post läuft 6 Monate und endet automatisch — eine Kündigung ist nicht nötig, eine Verlängerung nicht möglich. Danach werden Briefe wieder an die alte Adresse zugestellt oder gehen an den Absender zurück. Kommt Bankpost nach dem Umzug noch über die Nachsendung, hat die Bank Ihre neue Adresse noch nicht: Ändern Sie sie, solange der Auftrag läuft, und stellen Sie bei Bedarf einen Anschlussauftrag mit passendem Startdatum.
Weiterlesen
- Nachsendeauftrag: Was wird nicht nachgesendet? Alle Ausnahmen im Überblick
- Adresse ändern beim Umzug: Checkliste aller Stellen
- Post ummelden: Umzugsmitteilung oder Nachsendeauftrag?
- Nachsendeauftrag einrichten: Anleitung mit drei Wegen
- Nachsendeauftrag online oder in der Filiale: die drei Wege im Vergleich
- Nachsendeauftrag Kosten 2026: Alle Preise im Vergleich
Quellen
- Deutsche Post AG, „Nachsendeservice (Preise, Laufzeit 6 Monate, Vorlauf 5 Werktage)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen (Sendungsarten, Vorausverfügung, Umzugsmitteilung, Bestellwege)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Hilfe zum Nachsendeservice (Vorausverfügung „Nicht nachsenden“)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Standorte — Standorttyp „Postbank-Filiale““, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Filialen — Übersicht der Filialtypen (Postbank Finanzcenter: Nachsende- und Lagerservice)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Hilfe zu Standorten („Postbank-Filialen: Post & Postbank vollständig“)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Die Postbank im Profil (Niederlassung der Deutsche Bank AG, Postdienstleistungen in vielen Filialen, Beratungsfilialen)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Meldung vom 22.07.2024: Postbank richtet 120 neue Beratungsfilialen ein (Filialnetz von 550 auf 320 bis Mitte 2026)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Nachsendeauftrag — Post an neue Adresse umleiten (Beschreibung des Post-Nachsendeservice, Link in den Post-Shop)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Umzug — Adresse im Online-Banking ändern (legitimierte Mitteilung, Serviceblatt, Gemeinschaftskonten)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Adresse ändern zum Wunschtermin — so geht's (Anleitung in acht Schritten)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Postbank App (Service-Center: Adressänderung zum Wunschtermin)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Serviceblatt „Auftrag zur Änderung der Anschrift“ (Formular 921 001 010, Stand 05.23)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Serviceblatt Anschriftenänderung Postbank Business Girokonto (Formular 921 130 250, Stand 05.20)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Umzug mitteilen (Nachsendeservice und Umzugsmitteilung der Deutschen Post, Checkliste)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Checkliste „Umzug mitteilen“ (PDF: Banken, Kreditkartenanbieter, Deutsche Post)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „So halten Sie Ihre Daten aktuell (gesetzliche Pflicht, kein telefonischer Datenabgleich, Sperrung)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Karte sperren und Ersatzkarte bestellen — so geht's (Versand per Post, PIN mit separater Post)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle
- Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG), „Filialen und Geldautomaten schnell und einfach finden (Filialsuche)“, abgerufen am 14.09.2026 — Quelle