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Veröffentlicht am 11. September 2026 · Lesezeit: 10 Min.

Post ummelden: Umzugsmitteilung und Nachsendeauftrag im Vergleich

Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 11. September 2026

„Post ummelden“ ist kein einzelnes Produkt. Hinter dem Begriff stecken zwei völlig verschiedene Leistungen der Deutschen Post: die Umzugsmitteilung, die kostenlos ist und Ihre neue Adresse an angeschlossene Partnerunternehmen weitergibt — und der Nachsendeauftrag, der 31,90 € online kostet und Briefsendungen tatsächlich an die neue Anschrift umleitet.

Die beiden werden häufiger verwechselt als jedes andere Begriffspaar in diesem Bereich. Der Unterschied hat eine handfeste Folge: Wer nur die kostenlose Umzugsmitteilung nutzt und glaubt, damit sei die Post umgeleitet, findet seine Briefe weiterhin im alten Briefkasten. Diese Seite stellt beide Leistungen nebeneinander und sagt, wann Sie welche brauchen — und wann beide.

Das Wichtigste in Kürze

  • Umzugsmitteilung = Information. Kostenlos. Angeschlossene Partnerunternehmen, bei denen Sie bereits Kunde sind, erfahren Ihre neue Adresse und schreiben Sie künftig dorthin an. Es wird keine einzige Sendung umgeleitet.
  • Nachsendeauftrag = Umleitung. 31,90 € online, 34,90 € an Poststation oder Filiale, jeweils sechs Monate für Privatkunden. Briefsendungen, die weiterhin an die alte Adresse gehen, werden physisch an die neue Anschrift gebracht.
  • Das eine ersetzt das andere nicht. Die Umzugsmitteilung erreicht nur teilnehmende Partner und wirkt mit Verzögerung. Der Nachsendeauftrag erreicht jede Briefsendung, endet aber nach sechs Monaten. In den meisten Umzügen ist die Kombination die richtige Antwort.
  • DHL-Pakete sind nicht enthalten. Der Nachsendeauftrag gilt für Briefsendungen. Brief- und Paketnetz sind getrennt, auch innerhalb der Deutsche Post DHL Group.
  • Mit dem Einwohnermeldeamt hat beides nichts zu tun. Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist nach § 17 Bundesmeldegesetz binnen zwei Wochen nach dem Einzug Pflicht — sie leitet aber keine Post um.

Die kurze Antwort: zwei Produkte, ein Begriff

„Post ummelden“ ist ein Alltagsbegriff, kein Produktname. Bei der Deutschen Post führen zwei verschiedene Leistungen unter dieses Stichwort, und zusätzlich denken viele dabei an das Ummelden beim Einwohnermeldeamt. Drei Dinge, die miteinander nichts zu tun haben:

  • Die Umzugsmitteilung ist kostenlos. Sie gibt Ihre neue Adresse an angeschlossene Partnerunternehmen weiter, bei denen bereits eine Kundenbeziehung besteht. Sie leitet keine Sendung um.
  • Der Nachsendeauftrag kostet Privatkunden 31,90 € bei Online-Bestellung für sechs Monate. Er leitet Briefsendungen, die weiterhin an die alte Adresse gehen, an die neue Anschrift um.
  • Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist eine gesetzliche Pflicht nach § 17 Bundesmeldegesetz. Auf Ihren Briefkasten hat sie keinerlei Wirkung.

Der häufigste Fehler ist die Annahme, die kostenlose Umzugsmitteilung würde die Post umleiten. Das tut sie nicht — und weil das Gegenteil so oft angenommen wird, behandelt der Ratgeber Nachsendeauftrag kostenlos? genau diese Frage separat. Hier geht es um die andere, praktischere Entscheidung: welches der beiden Produkte Sie für Ihren Umzug brauchen.

Umzugsmitteilung und Nachsendeauftrag im Vergleich

Diese Gegenüberstellung beantwortet den Kern der Verwechslung. Die Zeile, auf die es ankommt, ist die dritte: die Wirkung auf den Briefkasten.

MerkmalUmzugsmitteilungNachsendeauftrag
Kostenkostenlos31,90 € online, 34,90 € an Poststation oder Filiale (privat, 6 Monate)
Was passiertinformiert angeschlossene Partnerunternehmen über die neue Adresseleitet Briefsendungen tatsächlich an die neue Adresse um
Wirkung auf den Briefkastenkeine — Post an die alte Adresse kommt weiter dort anSendungen werden physisch umgeleitet
Reichweitenur teilnehmende Partnerunternehmenalle Briefsendungen an die gemeldete Person
Wirkung aberst, wenn ein Unternehmen die Adresse abgleicht und übernimmtab dem gewählten Starttag
Laufzeitendet nicht an einem Stichtag, wirkt aber nur einmalig als Adressweitergabesechs Monate je Auftrag
Paketeneinnein — nur Briefsendungen
Geeignet fürdauerhaft richtige Adressierung durch bestehende Vertragspartnerdie Übergangszeit, in der noch Post an die alte Adresse geht

Beide Spalten beschreiben etwas Sinnvolles, aber nur eine davon greift in die Zustellung ein. Alles, was kostenlos ist, leitet keine Post um. Sobald eine Sendung einen zweiten Weg nehmen soll, entsteht Aufwand, und dafür verlangt die Deutsche Post eine Gebühr.

Was die Umzugsmitteilung leistet — und was nicht

Die Umzugsmitteilung wird von der Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG betrieben. Sie melden Ihre neue Adresse einmalig an; angeschlossene Unternehmen und Institutionen, bei denen bereits eine Kundenbeziehung besteht, können diese Angabe anschließend abrufen und ihre eigenen Datenbestände aktualisieren.

Was sie tut

Sie sorgt dafür, dass Ihre Vertragspartner Sie künftig von sich aus an der neuen Adresse anschreiben. Typische Teilnehmer sind Unternehmen mit großen Adressbeständen — Banken, Versicherungen, Energieversorger, Versandhändler oder Vereine. Welche Unternehmen konkret angeschlossen sind, veröffentlicht der Betreiber nicht als vollständige Liste, deshalb nennen wir hier auch keine Namen.

Was sie ausdrücklich nicht tut

Die Umzugsmitteilung greift nicht in die Zustellung ein. Ein Brief, der an Ihre alte Adresse adressiert ist, wird auch weiterhin dort eingeworfen. Es gibt keinen Mechanismus, der ihn anhält oder umleitet. Das gilt unabhängig davon, wie lange die Anmeldung zurückliegt.

Daraus folgen drei Einschränkungen, die Sie kennen sollten:

  • Sie wirkt verzögert. Erst wenn ein Unternehmen den Abgleich durchführt und die neue Adresse übernimmt, ändert sich etwas. Bis dahin vergehen Wochen.
  • Sie wirkt lückenhaft. Unternehmen, die nicht teilnehmen, erfahren nichts. Behörden, Gerichte, Arbeitgeber, Vermieter und Privatabsender fallen ohnehin nicht darunter.
  • Sie ist auf bestehende Kundenbeziehungen begrenzt. Privatpersonen können Ihre neue Adresse nicht abfragen.

Für den Umzug bleibt die Umzugsmitteilung damit eine sinnvolle Ergänzung: Sie reduziert über die Monate die Menge der falsch adressierten Post. Sie ersetzt aber keinen Nachsendeauftrag, weil sie in der kritischen Phase direkt nach dem Umzug noch gar nicht wirkt. Welche Stellen Sie ohnehin selbst informieren sollten, listet die Checkliste zur Adressänderung beim Umzug auf.

Was der Nachsendeauftrag leistet, kostet und wie lange er gilt

Der Nachsendeauftrag ist das Produkt, das die Post tatsächlich umleitet. Jede Briefsendung, die an die hinterlegte Person unter der alten Adresse geht, wird erkannt, umadressiert und an die neue Anschrift gebracht — unabhängig davon, ob der Absender von Ihrem Umzug weiß.

Seit Januar 2025 bietet die Deutsche Post nur noch eine einzige Laufzeit von sechs Monaten an. Die früheren Zwölf-Monats-Tarife wurden gestrichen. Diese Preise gelten 2026:

KundentypOnlinePoststation / Filiale
Privatkunden, 6 Monate31,90 €34,90 €
Geschäftskunden, 6 Monate51,90 €54,90 €

Zwei Punkte fallen auf. Erstens ist der Online-Weg drei Euro günstiger als der Weg über die Filiale; die Unterschiede der Bestellwege behandelt der Ratgeber Online vs. Filiale. Zweitens liegt der geschäftliche Tarif zwanzig Euro über dem privaten — maßgeblich ist dabei, ob der Empfänger eine Privatperson oder eine Firma ist, nicht die Art der Sendung.

Es gibt keine Verlängerung

Wenn die sechs Monate ablaufen, lässt sich der laufende Auftrag nicht verlängern. Es braucht einen kompletten Neuauftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird. Für zwölf Monate zahlen Sie also zweimal 31,90 €, zusammen 63,80 € online. Diesen Mechanismus und die Terminfalle dabei erklärt der Ratgeber Nachsendeauftrag für 12 Monate; die vollständige Preisübersicht steht unter Nachsendeauftrag Kosten 2026.

Ein Auftrag kann mehrere Personen desselben Haushalts abdecken, sofern alle namentlich genannt werden — das spart gegenüber Einzelaufträgen erheblich und ist im Ratgeber Nachsendeauftrag für WG und mehrere Personen beschrieben.

Wann Sie beides brauchen

Das ist der ehrliche Rat dieser Seite, und er ist unbequem, weil er nicht auf eine einzige Empfehlung hinausläuft: Die Umzugsmitteilung ersetzt den Nachsendeauftrag nicht — und der Nachsendeauftrag macht die Umzugsmitteilung nicht überflüssig. Die beiden decken unterschiedliche Zeiträume und unterschiedliche Absender ab.

Die Umzugsmitteilung allein reicht, wenn

  • Sie ohnehin nur eine Handvoll Absender haben und diese selbst umgemeldet haben,
  • die alte Adresse weiter zugänglich ist, etwa bei einem Umzug innerhalb des Hauses oder wenn Angehörige dort wohnen bleiben,
  • und Sie damit leben können, dass einzelne Briefe in den ersten Wochen ins Leere gehen.

Sie brauchen zusätzlich den Nachsendeauftrag, wenn

  • die alte Wohnung neu vermietet oder verkauft wird,
  • Behörden, Gerichte, Arbeitgeber oder Krankenkassen Sie erreichen müssen,
  • Fristen an Ihrer Post hängen — Bescheide, Rechnungen, Kündigungen,
  • oder Sie schlicht nicht sicher sind, wer Sie alles anschreibt.

Der Regelfall ist die Kombination. Der Nachsendeauftrag überbrückt die ersten sechs Monate und fängt auf, was noch falsch adressiert ist. Die Umzugsmitteilung arbeitet in derselben Zeit daran, dass immer weniger falsch adressiert wird. Wenn beides zusammen funktioniert, ist am Ende der sechs Monate kein Anschlussauftrag mehr nötig — und genau darin liegt der finanzielle Hebel bei diesem Thema.

Die Umzugsmitteilung lässt sich eigenständig anmelden und ist beim Nachsendeauftrag der Deutschen Post ohne Aufpreis wählbar. Sie müssen sich also nicht entscheiden.

Was das für Sie heißt: Melden Sie die Umzugsmitteilung an, weil sie nichts kostet. Stellen Sie den Nachsendeauftrag, weil nur er die Post in der Übergangszeit tatsächlich umleitet. Und ändern Sie die wichtigsten Adressen zusätzlich selbst — das ist der zuverlässigste der drei Wege und kostet ebenfalls nichts.

Ablauf und Vorlauf beim Nachsendeauftrag

Der Auftrag ist in wenigen Minuten gestellt, hat aber einen zeitlichen Vorlauf, der sich nicht abkürzen lässt. Empfohlen sind zwei bis drei Wochen, technisch möglich ist der Start frühestens fünf Werktage nach Auftragseingang. Rückwirkend geht es nicht — Post, die vor dem Starttag zugestellt wurde, ist zugestellt.

  1. Daten bereitlegen. Alte und neue Anschrift, alle Namen, die der Auftrag abdecken soll, und das gewünschte Startdatum.
  2. Zwei bis drei Wochen vor dem Umzug beauftragen. Der Puffer fängt Rückfragen, Tippfehler in der Adresse und Verzögerungen bei der Prüfung ab.
  3. Startdatum auf den Umzugstag legen, nicht auf den Tag der Schlüsselübergabe und nicht auf das Datum des Mietvertrags. Maßgeblich ist, ab wann Sie an der alten Adresse keine Post mehr erreichen.
  4. Identität nachweisen. Die Post prüft, ob der Auftrag berechtigt ist — bei Online-Bestellung elektronisch, in der Filiale per Ausweis.
  5. Laufzeitende notieren. Sechs Monate später endet die Umleitung ohne Vorwarnung. Wer dann noch nachsenden lassen will, braucht einen neuen Auftrag mit Anschlussdatum.

Wie lange es vom Auftrag bis zur ersten umgeleiteten Sendung dauert, steht im Ratgeber Dauer und Aktivierung; die Schritte im Bestellformular beschreibt die Anleitung zum Einrichten. Falls Sie nicht umziehen, sondern nur vorübergehend abwesend sind, ist nicht die Nachsendung das passende Produkt, sondern die Lagerung — den Unterschied behandelt Postlagerung oder Nachsendeauftrag.

Was mit Paketen passiert

Hier steckt der zweithäufigste Irrtum: DHL-Pakete sind im Nachsendeauftrag nicht enthalten. Der Nachsendeservice gilt für Briefsendungen. Ein Paket, das an die alte Adresse geschickt wird, wird dort zugestellt, beim Nachbarn abgegeben oder an den Absender zurückgeschickt — umgeleitet wird es nicht.

Dass DHL zur Deutsche Post DHL Group gehört, ändert daran nichts. Brief- und Paketnetz sind getrennte Systeme mit eigener Sortierung, eigener Zustellung und eigenen Produkten. Eine Nachsendung im Briefnetz greift im Paketnetz nicht.

Was stattdessen hilft:

  • Adresse im DHL-Kundenkonto ändern, falls Sie eines haben.
  • Lieferadresse in den Online-Shops aktualisieren, bei denen Sie regelmäßig bestellen. Das ist der wirksamste Schritt, weil Pakete fast immer aus einer hinterlegten Adresse entstehen.
  • Eine Packstation in der Nähe der neuen Wohnung als feste Lieferadresse hinterlegen, solange die Umzugsphase läuft.

Welche Sendungsarten sonst noch ausgenommen sind und welche Alternativen es für Pakete gibt, steht ausführlich im Ratgeber DHL-Nachsendeauftrag: Werden Pakete weitergeleitet?. Wenn Ihnen jemand zusichert, ein Nachsendeauftrag decke „alle Sendungsarten“ ab, ist das falsch.

Abgrenzung: Ummelden beim Einwohnermeldeamt

„Ummelden“ meint im Alltag oft den Behördengang, nicht die Post. Beides wird regelmäßig in einen Topf geworfen, hat aber nichts miteinander zu tun.

Nach § 17 Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Mitzubringen sind in der Regel der Personalausweis und die Bestätigung des Wohnungsgebers. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; wie streng das im Einzelfall geahndet wird, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune. Den Gesetzestext finden Sie bei gesetze-im-internet.de.

Die Meldebehörde leitet keine Post um. Die Anmeldung landet im Melderegister; auf welche Adresse ein Absender einen Brief schreibt, entscheidet der Absender. Umgekehrt gilt genauso: Ein Nachsendeauftrag ist keine Anmeldung. Wer nur die Post umleiten lässt, hat seine Meldepflicht nicht erfüllt.

Ein praktischer Zusammenhang besteht trotzdem. Behörden melden sich oft mit Monaten Abstand — Kfz-Zulassung, Finanzamt, Wahlbenachrichtigung, Rundfunkbeitrag. Genau solche Absender erreicht die Umzugsmitteilung nicht, und genau hier zeigt sich der Wert einer Nachsendung, die über die ersten Wochen hinaus läuft. Wer beim Einwohnermeldeamt war und denkt, damit sei die Post erledigt, verwechselt zwei Systeme, die getrennt geführt werden.

Was der Weg über einen Dienstleister kostet

Sie können den Nachsendeauftrag selbst bei der Deutschen Post stellen oder die Abwicklung abgeben. Wir sind ein unabhängiger Dienstleister und gehören nicht zur Deutschen Post AG. Damit Sie das einordnen können, stehen hier beide Seiten und die Differenz in derselben Tabelle:

WegPreisPostgebühr im selben ZeitraumDifferenz
Selbst online bei der Deutschen Post, 6 Monate31,90 €31,90 €
Selbst an Poststation oder Filiale, 6 Monate34,90 €31,90 €+ 3,00 €
nachsendeauftrag.help, 6 Monate129,90 €31,90 €+ 98,00 €
nachsendeauftrag.help, 12 Monate239,90 €63,80 € (zwei Aufträge)+ 176,10 €
nachsendeauftrag.help, 24 Monate449,90 €127,60 € (vier Aufträge)+ 322,30 €

Wer selbst bestellt, zahlt weniger. Das ist keine Einschränkung unseres Angebots, sondern seine Voraussetzung: Unser Gegenwert ist die Abwicklung und die Überwachung der Anschlusstermine bei Laufzeiten über sechs Monate, nicht ein günstigerer Tarif. Die Gebühren der Post sind in unseren Preisen enthalten, es kommt nichts obendrauf.

Wir sagen das so deutlich, weil Verbraucherzentralen in diesem Bereich regelmäßig vor Anbietern warnen, die den Aufschlag auf die Postgebühr verschleiern — durch gelbe Gestaltung, offiziell klingende Domains oder Endpreise, die erst im letzten Schritt sichtbar werden. Prüfkriterien dafür stehen im Ratgeber Warnung vor teuren Drittanbietern. Derselbe Maßstab gilt für uns.

Fazit

„Post ummelden“ bedeutet je nach Absicht zweierlei. Die Umzugsmitteilung ist kostenlos und gibt Ihre neue Adresse an angeschlossene Partnerunternehmen weiter; sie leitet keine Sendung um und wirkt erst mit Verzögerung. Der Nachsendeauftrag kostet Privatkunden 31,90 € online für sechs Monate und leitet Briefsendungen tatsächlich an die neue Anschrift um.

Für einen echten Umzug ist die Kombination der Normalfall: Nachsendeauftrag für die Übergangszeit, Umzugsmitteilung für die dauerhaft richtige Adressierung, dazu die wichtigsten Absender selbst umgemeldet. DHL-Pakete bleiben in allen Varianten außen vor, und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nach § 17 Bundesmeldegesetz ist eine dritte, davon unabhängige Pflicht.

Wer den Auftrag selbst stellt, zahlt die reine Postgebühr. Wer die Abwicklung und die Terminüberwachung abgeben möchte, kann uns beauftragen — zu einem Preis, der sichtbar über dem der Post liegt.

Nachsendeauftrag einrichten lassen

Sie geben Ihre Daten einmal ein, wir stellen den Auftrag bei der Deutschen Post und behalten bei Laufzeiten über sechs Monate die Anschlusstermine im Blick. Die Gebühren der Post sind enthalten. Wer selbst bestellt, zahlt weniger — unser Gegenwert ist die Abwicklung, nicht ein günstigerer Preis.

Laufzeit wählen und beauftragen →

129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate. Direkt bei der Deutschen Post: 31,90 € online für 6 Monate.

Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag

Häufige Fragen zum Ummelden der Post

Was bedeutet „Post ummelden“ genau?

Der Begriff ist umgangssprachlich und meint zwei verschiedene Leistungen. Die Umzugsmitteilung gibt Ihre neue Adresse kostenlos an angeschlossene Partnerunternehmen weiter. Der Nachsendeauftrag leitet Briefsendungen für 31,90 € online physisch an die neue Adresse um. Manche meinen mit „ummelden“ auch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt — die hat mit der Zustellung nichts zu tun.

Ist die Umzugsmitteilung dasselbe wie ein Nachsendeauftrag?

Nein. Die Umzugsmitteilung informiert teilnehmende Unternehmen über Ihre neue Adresse, damit diese künftig richtig adressieren. Der Nachsendeauftrag leitet um, was trotzdem noch an die alte Adresse geht. Die Umzugsmitteilung wirkt erst, wenn ein Unternehmen den Abgleich durchführt, und erreicht nur angeschlossene Partner. Der Nachsendeauftrag wirkt ab dem Starttag und unabhängig vom Absender.

Was kostet es, die Post umzumelden?

Die Umzugsmitteilung ist kostenlos. Der Nachsendeauftrag kostet Privatkunden 31,90 € online und 34,90 € an Poststation oder Filiale, jeweils für sechs Monate. Geschäftskunden zahlen 51,90 € online und 54,90 € an Poststation oder Filiale.

Reicht die kostenlose Umzugsmitteilung allein aus?

Nur in Ausnahmefällen — etwa wenn Sie ohnehin alle Absender selbst umgemeldet haben und die alte Adresse weiter zugänglich ist. In allen anderen Fällen nicht, denn die Umzugsmitteilung leitet keine Post um und erreicht weder Behörden noch Privatabsender noch Unternehmen, die nicht teilnehmen. Direkt nach dem Umzug wirkt sie ohnehin noch nicht.

Wie lange vorher muss ich die Post ummelden?

Für den Nachsendeauftrag sind zwei bis drei Wochen Vorlauf empfohlen, das Minimum liegt bei fünf Werktagen zwischen Auftrag und Starttag. Rückwirkend ist eine Nachsendung nicht möglich — Post, die vor dem Starttag zugestellt wurde, bleibt zugestellt. Die Umzugsmitteilung können Sie jederzeit anmelden, sie wirkt allerdings erst mit einigen Wochen Verzögerung.

Werden auch DHL-Pakete umgeleitet?

Nein. Der Nachsendeauftrag gilt für Briefsendungen. DHL-Pakete sind nicht enthalten, auch nicht deshalb, weil DHL zur Deutsche Post DHL Group gehört: Brief- und Paketnetz sind getrennte Systeme. Ändern Sie die Lieferadresse stattdessen direkt in den Online-Shops und im DHL-Kundenkonto. Details stehen im Ratgeber DHL-Nachsendeauftrag und Pakete.

Muss ich die Post extra ummelden, wenn ich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet bin?

Ja. Die Anmeldung bei der Meldebehörde nach § 17 Bundesmeldegesetz — fällig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug — ändert nichts an der Zustellung. Das Melderegister leitet keine Briefe um. Wenn Ihre Post an der neuen Adresse ankommen soll, brauchen Sie zusätzlich einen Nachsendeauftrag oder Absender, die Ihre neue Adresse kennen.

Wie lange gilt der Nachsendeauftrag und kann ich ihn verlängern?

Er gilt sechs Monate; seit Januar 2025 bietet die Deutsche Post keine längeren Laufzeiten mehr an. Eine Verlängerung im Wortsinn gibt es nicht: Ein laufender Auftrag lässt sich nicht verlängern, es braucht einen kompletten Neuauftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird. Zwölf Monate kosten damit zweimal 31,90 €, also 63,80 € online.

Kann ich die Umzugsmitteilung auch ohne Nachsendeauftrag nutzen?

Ja, sie ist eigenständig nutzbar und kostet nichts. Beim Nachsendeauftrag der Deutschen Post lässt sie sich zusätzlich ohne Aufpreis auswählen. Sie müssen sich zwischen beidem also nicht entscheiden — sinnvoll ist in den meisten Umzügen die Kombination.

Quellen

  • Deutsche Post AG, „Post Umzug — Nachsendeservice und Umzugsmitteilung“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, „Umzugsmitteilung“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Bundesministerium der Justiz, „Bundesmeldegesetz § 17 — Anmeldung, Abmeldung“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle