Veröffentlicht am 11. September 2026 · Lesezeit: 11 Min.
Umzug-Checkliste: in 8 Wochen Schritt für Schritt
Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 11. September 2026
Ein Umzug scheitert selten am Tragen der Kisten. Er scheitert an Terminen: an der Kündigung, die einen Tag zu spät im Briefkasten des Vermieters liegt, am Internetanschluss, der erst drei Wochen nach dem Einzug geschaltet wird, am Nachsendeauftrag, der sich rückwirkend nicht mehr einrichten lässt.
Diese Checkliste ordnet alle Aufgaben chronologisch — von acht Wochen vor dem Umzugstag bis zum ersten Monat in der neuen Wohnung. Sie steht vollständig auf dieser Seite und lässt sich Punkt für Punkt abarbeiten oder ausdrucken.
Das Wichtigste in Kürze
- Acht Wochen vorher beginnt die Planung: Kündigung der alten Wohnung, Urlaub für den Umzugstag, Angebote von Umzugsunternehmen, Schule und Kita am neuen Ort.
- Sechs Wochen vorher werden die Verträge sortiert: Strom, Gas, Internet, Rundfunkbeitrag, Abos, Versicherungen und Mitgliedschaften.
- Zwei bis drei Wochen vorher steht der Nachsendeauftrag an. Er muss spätestens fünf Werktage vor dem Starttermin vorliegen und lässt sich nicht rückwirkend einrichten.
- Am Umzugstag zählen zwei Dinge, die später niemand nachholen kann: Zählerstände ablesen und ein Übergabeprotokoll mit Unterschrift beider Seiten.
- Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). Dafür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters.
Inhaltsverzeichnis
Bevor Sie anfangen: drei Termine festlegen
Die gesamte Liste hängt an drei Daten. Legen Sie diese fest, bevor Sie irgendetwas anderes tun:
- Der Kündigungstermin der alten Wohnung. Für Mieter gilt nach § 573c BGB in der Regel eine Frist von drei Monaten, und die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat mitzählt. Sehen Sie trotzdem in Ihren Mietvertrag: Bei Zeitmietverträgen und Sonderkonstellationen kann etwas anderes gelten.
- Der Umzugstag. Das Datum, an dem transportiert wird. Ein Werktag ist bei Speditionen und Mietwagenstationen oft leichter zu bekommen als ein Samstag oder ein Monatsende.
- Der Übergabetermin der alten Wohnung. Legen Sie ihn möglichst nicht auf denselben Tag wie den Transport. Zwischen Auszug und Rückgabe brauchen Sie Zeit zum Putzen und für kleine Reparaturen. Ein Überlappungszeitraum mit beiden Wohnungen kostet doppelte Miete, nimmt aber den meisten Druck aus dem Umzug.
Alle folgenden Zeitangaben beziehen sich auf den Umzugstag. Wenn Sie weniger als acht Wochen Zeit haben, arbeiten Sie die Liste von unten nach oben ab und erledigen zuerst, was terminlich hart ist: Kündigung, Nachsendeauftrag und Ummeldung.
8 Wochen vorher: Weichen stellen
In dieser Phase geht es um alles mit langem Vorlauf — Verträge mit Fristen, Termine bei anderen Menschen, Plätze in Einrichtungen.
- Alte Wohnung kündigen. Schriftlich und unterschrieben von allen Personen, die im Mietvertrag stehen. Machen Sie den Zugang nachweisbar, etwa per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
- Mietvertrag der neuen Wohnung prüfen und unterschreiben: Übergabetermin, Kaution, Hausordnung, Renovierungsklauseln. Nicht jede Renovierungsklausel ist wirksam — im Zweifel lohnt eine Prüfung durch einen Mieterverein oder eine Anwältin.
- Urlaub beantragen, für den Umzugstag und mindestens einen Tag danach. Manche Arbeits- und Tarifverträge sehen für einen Umzug einen Tag Sonderurlaub vor; ein Blick in den Vertrag lohnt sich.
- Umzugsunternehmen oder Transporter entscheiden. Bei einer Spedition mehrere Angebote einholen, am besten nach einer Besichtigung vor Ort und schriftlich mit klarem Leistungsumfang: Verpacken, Möbelmontage, Etagen, Tragehilfen. Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt — für einzelne wertvolle Stücke lohnt eine gesonderte Absicherung.
- Bei Selbstumzug den Transporter reservieren und vorher prüfen, welche Fahrzeuggröße Ihre Führerscheinklasse abdeckt.
- Helfer fragen, solange der Termin noch flexibel ist. Danach richtet sich alles andere.
- Schule, Kita und Kinderbetreuung klären. Das ist der Punkt mit dem längsten Vorlauf: Anmeldung an der neuen Schule, Abmeldung an der alten, Betreuungsplatz am neuen Ort. Plätze sind vielerorts knapp.
- Aussortieren beginnen. Jeder Karton, den Sie nicht packen, ist gespart. Sperrmüll anmelden, Verkauf und Spenden organisieren.
- Budget festlegen und Belege von Anfang an sammeln. Ein beruflich veranlasster Umzug lässt sich steuerlich geltend machen, dafür brauchen Sie später die Rechnungen.
6 Wochen vorher: Verträge und Kündigungen
Jetzt wird sortiert, was an die alte Adresse gebunden ist. Legen Sie dafür eine Liste aller laufenden Verträge an. Die zuverlässigste Quelle sind die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate, denn dort taucht jede Abbuchung auf — auch die, an die Sie sich nicht erinnern.
- Strom und Gas. Den Anbieter über den Umzug informieren. Viele Verträge lassen sich mitnehmen; wenn nicht, sehen sie häufig ein Sonderkündigungsrecht für den Umzugsfall vor. Für die neue Wohnung rechtzeitig einen Vertrag abschließen, sonst laufen Sie automatisch in die Grundversorgung.
- Internet und Telefon. Den Umzug melden, sobald das Einzugsdatum feststeht — der Anbieter braucht Vorlauf für die Umschaltung. Ist die Leistung am neuen Ort nicht verfügbar, sieht das Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht vor.
- Rundfunkbeitrag ummelden. Fällig ist ein Beitrag je Wohnung: Wer mit jemandem zusammenzieht, der bereits zahlt, meldet die eigene Wohnung ab.
- Zeitungs- und Zeitschriftenabos. Zustelladresse ändern oder kündigen. Ein Abo läuft weiter, auch wenn niemand mehr da ist, der es aus dem Briefkasten nimmt.
- Fitnessstudio und andere Mitgliedschaften. Ein Umzug allein gilt nicht automatisch als Grund für eine außerordentliche Kündigung. Prüfen Sie die reguläre Frist im Vertrag und kündigen Sie lieber früher als nötig.
- Versicherungen. Die Hausratversicherung muss von der neuen Adresse erfahren, weil Wohnfläche und Ort die Prämie beeinflussen. Auch Haftpflicht, Kfz-Versicherung und Rechtsschutz brauchen die neue Anschrift.
- Handwerker beauftragen — für Renovierung, Malerarbeiten und Bodenbeläge. In der neuen Wohnung ist jede Arbeit einfacher, solange sie leer ist.
- Küche und Großgeräte. Anschlüsse in der neuen Wohnung nachmessen, Umbau oder Neukauf planen, Montagetermin sichern.
4 Wochen vorher: Material, Kartons und Halteverbot
Ab hier wird die Liste praktisch. Wer jetzt anfängt zu packen, muss in der letzten Woche nicht nachts Bücher in Kisten räumen.
- Packmaterial besorgen: Umzugskartons, Kleiderboxen, Packpapier, Luftpolsterfolie, Klebeband, Stretchfolie, Marker, Kabelbinder, Müllsäcke, Werkzeug. Planen Sie lieber ein paar Kartons zu viel ein.
- Beschriftungssystem festlegen, bevor der erste Karton zugeht: Zielraum und Inhalt auf jede Kiste. Schwere Dinge wie Bücher gehören in kleine Kartons.
- Mit dem Packen anfangen — Keller, Dachboden, Bücher, Dekoration, Saisonkleidung. Alles, was Sie vier Wochen lang nicht vermissen werden.
- Halteverbotszone beantragen, für die alte und die neue Adresse. Zuständig ist die Kommune, meist das Ordnungsamt oder die Straßenverkehrsbehörde. Vorlaufzeit und Gebühren legt jede Stadt selbst fest, fragen Sie deshalb früh nach. Umzugsunternehmen übernehmen das auf Wunsch.
- Sperrmülltermin festmachen. Die Termine sind je nach Kommune Wochen im Voraus vergeben.
- Möbel planen: entscheiden, was abgebaut und wieder aufgebaut wird, Aufbauanleitungen und Beschläge zusammensuchen.
- Haustiere. Betreuung für den Umzugstag organisieren, Transportbox besorgen, bei nervösen Tieren vorher mit der Tierarztpraxis sprechen. Die Registrierung des Mikrochips, etwa bei Tasso oder Findefix, auf die neue Adresse ändern.
- Einrichtungsplan zeichnen. Maße der neuen Räume nehmen, damit am Umzugstag niemand diskutiert, wohin das Sofa kommt.
- Unterlagen für die Behördengänge zusammenlegen: Ausweise, Fahrzeugpapiere, Mietvertrag, Geburtsurkunden.
2 bis 3 Wochen vorher: Nachsendeauftrag und Behördentermine
Dieses Zeitfenster ist das wichtigste der ganzen Liste, weil hier die Aufgaben liegen, die sich später nicht mehr nachholen lassen.
Nachsendeauftrag stellen
Die Deutsche Post empfiehlt einen Vorlauf von zwei bis drei Wochen. Hart ist die Untergrenze: Der Auftrag muss mindestens fünf Werktage vor dem gewünschten Starttermin vorliegen. Und er wirkt nur nach vorn — rückwirkend lässt sich ein Nachsendeauftrag nicht einrichten. Post, die vor dem Starttag an der alten Adresse zugestellt wurde, liegt dort und bleibt dort. Wie Sie den Auftrag Schritt für Schritt selbst stellen, steht in der Anleitung zum Einrichten.
Der Nachsendeservice kostet für Privatkunden 31,90 € bei Online-Bestellung und 34,90 € an der Poststation oder in der Filiale, jeweils für sechs Monate. Geschäftskunden zahlen 51,90 € beziehungsweise 54,90 €. Seit Januar 2025 bietet die Post nur noch diese eine Laufzeit an; wer länger nachsenden lassen will, braucht einen zweiten Auftrag mit Anschlussdatum. Die vollständige Preisübersicht steht im Ratgeber Nachsendeauftrag Kosten 2026.
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig verwechselt. Erstens gilt der Nachsendeauftrag für Briefsendungen; DHL-Pakete sind nicht enthalten, obwohl beide Netze zur selben Unternehmensgruppe gehören. Zweitens ist die Umzugsmitteilung der Deutschen Post zwar kostenlos, sie leitet aber keine einzige Sendung um: Sie gibt Ihre neue Adresse lediglich an angeschlossene Unternehmen weiter, bei denen bereits eine Kundenbeziehung besteht.
Was sonst in dieses Fenster gehört
- Termin beim Einwohnermeldeamt buchen. In vielen Städten sind die Termine Wochen im Voraus vergeben. Buchen Sie jetzt einen für die Zeit nach dem Einzug.
- Wohnungsgeberbestätigung anfordern. Ohne diese Bescheinigung des neuen Vermieters können Sie sich nicht ummelden.
- Adressänderungen abarbeiten: Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse, Finanzamt, Versicherungen, Online-Shops, Vereine, Bonusprogramme.
- Vorräte aufbrauchen statt sie umzuziehen, besonders Tiefkühlware.
- Namensschilder vorbereiten, für Klingel und Briefkasten der neuen Wohnung. Ohne Namen am Briefkasten kann auch eine nachgesendete Sendung nicht zugestellt werden.
- Nachbarn und Hausverwaltung informieren, wenn am Umzugstag Treppenhaus oder Aufzug blockiert werden.
- Termin für die Endreinigung der alten Wohnung setzen, mit Helfern oder einem Dienstleister.
1 Woche vorher: Endspurt
- Den Rest packen. Übrig bleibt nur, was Sie bis zum Umzugstag wirklich brauchen.
- Einen Karton „zuerst öffnen“ packen: Werkzeug, Toilettenpapier, Seife, Handtücher, Bettwäsche, Ladekabel, Putzzeug, Kaffee, Medikamente, Schere, Müllbeutel. Dieser Karton fährt bei Ihnen mit, nicht im Transporter.
- Wertsachen und Dokumente aussortieren: Ausweise, Urkunden, Verträge, Schmuck, Laptop. Diese Dinge transportieren Sie selbst.
- Kühlschrank und Gefriertruhe leeren, abtauen und trocknen lassen.
- Waschmaschine vorbereiten: Wasser ablassen, Transportsicherung einsetzen.
- Termine bestätigen: Umzugsunternehmen oder Mietwagenstation, Helfer, Übergabetermine beider Wohnungen, Handwerker.
- Halteverbotsschilder kontrollieren, sobald sie stehen. Datum prüfen und die Kennzeichen bereits parkender Fahrzeuge mit Zeitstempel fotografieren — nur dann lassen sich Fahrzeuge am Umzugstag abschleppen.
- Pflanzen vorbereiten: umtopfen vermeiden, stattdessen sichern und zuletzt einladen.
- Verpflegung einkaufen für den Umzugstag: Wasser, etwas zu essen, Einweggeschirr.
Der Umzugstag
Am Umzugstag zählt weniger, was schnell geht, als was dokumentiert wird. Alles, was hier nicht festgehalten wird, lässt sich später kaum noch belegen.
- Schlüssel für die neue Wohnung abholen, falls das nicht schon vorher geschehen ist.
- Halteverbotszone kontrollieren und bei Bedarf das Ordnungsamt verständigen, bevor der Transporter eintrifft.
- Zählerstände ablesen, in beiden Wohnungen. Strom, Gas, Wasser und Heizung, jeweils mit einem Foto von Zählernummer und Stand. Dieser Punkt wird am häufigsten vergessen und kann am teuersten werden.
- Übergabeprotokoll für die alte Wohnung: Zählerstände, vorhandene Mängel, Anzahl der übergebenen Schlüssel, Datum und Unterschrift von Mieter und Vermieter. Eine Kopie nehmen Sie mit.
- Übergabeprotokoll für die neue Wohnung: Mängel bei der Übernahme festhalten und fotografieren, sonst werden sie Ihnen beim Auszug zugerechnet.
- Kartons und Möbel zählen, wenn eine Spedition fährt. Transportschäden sofort im Beisein des Personals dokumentieren und schriftlich anzeigen.
- Namensschild anbringen, an Briefkasten und Klingel, noch am selben Tag.
- Alte Wohnung besenrein übergeben. Keller, Dachboden und Garage nicht vergessen.
- Helfer verpflegen und den Tag früh genug beenden — der Rest lässt sich auch morgen einräumen.
Die erste Woche nach dem Umzug
- Beim Einwohnermeldeamt ummelden. Die Meldepflicht beträgt nach § 17 Bundesmeldegesetz zwei Wochen nach dem Einzug. Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen und die Wohnungsgeberbestätigung.
- Fahrzeug ummelden. Die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I muss geändert werden. Innerhalb Deutschlands dürfen Sie Ihr Kennzeichen dabei behalten, auch wenn Sie den Zulassungsbezirk wechseln.
- Hund ummelden. Die Hundesteuer erhebt die Gemeinde, bei einem Ortswechsel melden Sie das Tier also am alten Wohnort ab und am neuen an.
- Zählerstände melden und die neuen Verträge für Strom und Gas aktivieren.
- Internet und Telefon testen. Funktioniert etwas nicht, melden Sie es sofort — die Bearbeitung braucht ohnehin Zeit.
- Prüfen, ob die Post ankommt. Treffen in den ersten Tagen nachgesendete Briefe ein? Wenn nicht, kontrollieren Sie die Bestätigung der Post auf Tippfehler in der neuen Anschrift.
- Ärztliche Versorgung organisieren: Hausarzt, Kinderarzt, Zahnarzt und Apotheke am neuen Ort, Unterlagen übertragen lassen.
- Ankommen. Hausordnung lesen, Mülltrennung klären, Rauchmelder prüfen, Nachbarn begrüßen.
Der erste Monat danach
- Restliche Adressen nachziehen: Abos, Streamingdienste, Bonusprogramme, Bibliothek, Vereine, Lieferdienste, Rechnungsadressen in Online-Konten.
- Alten Vermieter mit der neuen Adresse versorgen. Er braucht sie für die Nebenkostenabrechnung und die Rückzahlung der Kaution. Für die Abrechnung darf er sich einen angemessenen Zeitraum nehmen; notieren Sie sich das Datum der Übergabe.
- Die Nachsendung auswerten. Jeder Absender, der noch an die alte Adresse schreibt, fehlt in Ihrer Adressliste. Stellen Sie ihn direkt um, solange die sechs Monate laufen — danach landet seine Post wieder an der alten Anschrift. Reicht die Zeit nicht, brauchen Sie einen Anschlussauftrag.
- Belege sortieren. Rechnungen von Spedition, Transporter, Maklern und Handwerkern aufbewahren — bei einem beruflich veranlassten Umzug sind sie steuerlich relevant.
- Stellen nachziehen, die nicht automatisch informiert werden: Familienkasse, BAföG-Amt, Elterngeldstelle, Wohngeldstelle, Versorgungsamt.
- Reklamationen abschließen. Schäden aus dem Transport müssen zeitnah angezeigt werden; warten Sie damit nicht bis zum Monatsende.
- Kartons zurückgeben oder weiterverkaufen und den Karton-Berg im Keller auflösen.
Was am häufigsten übersehen wird
Einige Punkte dieser Liste fallen besonders leicht hinten herunter, weil sie niemand einfordert und weil sie erst Wochen später auffallen:
- Das Namensschild am Briefkasten. Ohne Namen kann auch eine korrekt nachgesendete Sendung nicht zugestellt werden.
- Der Nachsendeauftrag zu spät. Fünf Werktage Vorlauf sind das Minimum, und rückwirkend geht nichts.
- Zählerstände ohne Foto. Eine Zahl im Protokoll ohne Bild lässt sich im Streitfall kaum belegen.
- Die Wohnungsgeberbestätigung. Sie fehlt oft genau am Tag des Behördentermins.
- Die Anzahl der Schlüssel. Was nicht im Übergabeprotokoll steht, wird später gern zu Ihren Lasten geschätzt.
- Der Zweitwohnsitz. Wer die alte Wohnung behält, hat einen anderen Fall — dazu der Ratgeber Nachsendeauftrag bei Zweitwohnsitz.
- Mehrere Personen im Haushalt. Ein Nachsendeauftrag deckt nicht automatisch jeden Nachnamen ab; für WGs und mehrere Personen gelten eigene Regeln.
Was das für Sie heißt: Drei Aufgaben dieser Liste haben eine harte Frist — die Kündigung der alten Wohnung, der Nachsendeauftrag mit fünf Werktagen Vorlauf und die Ummeldung binnen zwei Wochen nach dem Einzug. Alles andere lässt sich verschieben, diese drei nicht.
Fazit
Der größte Teil eines Umzugs ist Terminplanung, nicht Muskelkraft. Wer acht Wochen vorher die Kündigung, den Urlaub und das Umzugsunternehmen festzurrt, hat die schwierigen Entscheidungen hinter sich, bevor der eigentliche Stress beginnt.
In der Mitte der Liste steht der Nachsendeauftrag, weil er zwei bis drei Wochen Vorlauf braucht und sich als einziger Punkt gar nicht nachholen lässt. Danach folgen die Aufgaben, die am Umzugstag selbst Geld sparen: Zählerstände, Übergabeprotokoll, Namensschild.
Wie Sie die Post konkret umleiten, von den Fristen bis zu den Sendungsarten, steht ausführlich im Ratgeber Umzug: Post nachsenden lassen.
Einen Punkt der Liste abgeben
Sie geben Ihre Daten einmal ein, wir stellen den Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post und behalten bei längeren Laufzeiten die Anschlusstermine im Blick. Die Gebühren der Post sind im Preis enthalten. Günstiger ist das nicht — wer selbst bei der Post bestellt, zahlt weniger.
Laufzeit wählen und beauftragen →129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate. Direkt bei der Deutschen Post: 31,90 € online für 6 Monate.
Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag
Häufige Fragen zur Umzugsplanung
Wann sollte ich mit der Umzugsplanung beginnen?
Acht Wochen vor dem Umzugstag ist ein realistischer Start für Umzugsunternehmen, Urlaub und Betreuungsplätze. Ein Punkt liegt allerdings noch davor: Die Kündigung der alten Wohnung hat nach § 573c BGB in der Regel eine Frist von drei Monaten. Wenn Ihr Auszugstermin feststeht, ist die Kündigung deshalb die erste Aufgabe — unabhängig davon, wie viele Wochen bis zum Umzug bleiben.
Wann muss ich den Nachsendeauftrag spätestens stellen?
Die Deutsche Post empfiehlt zwei bis drei Wochen Vorlauf. Verbindlich ist die Untergrenze von fünf Werktagen vor dem gewünschten Starttermin. Rückwirkend ist ein Nachsendeauftrag nicht möglich: Sendungen, die vor dem Starttag an der alten Adresse ankamen, werden nicht mehr weitergeleitet. Planen Sie den Auftrag deshalb in die Phase zwei bis drei Wochen vor dem Umzug ein.
Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?
Zwei Wochen nach dem Einzug, so steht es in § 17 des Bundesmeldegesetzes. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig; ein Bußgeld ist möglich. Zur Anmeldung brauchen Sie einen Ausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres neuen Vermieters. Weil Termine in vielen Städten Wochen im Voraus vergeben sind, buchen Sie den Termin am besten schon zwei bis drei Wochen vor dem Umzug.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Datum, die Zählerstände von Strom, Gas, Wasser und Heizung, alle vorhandenen Mängel, die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie die Unterschriften von Mieter und Vermieter. Machen Sie zusätzlich Fotos von Zählern und Mängeln und nehmen Sie eine Kopie des Protokolls mit. Ein Protokoll ohne Zählerstände ist die häufigste Ursache für Streit über Nebenkosten.
Brauche ich für den Umzug eine Halteverbotszone?
Vorgeschrieben ist sie nicht, aber sie erspart Ihnen die Suche nach einem Stellplatz vor der Haustür und verkürzt die Tragewege. Beantragt wird sie bei der Kommune, meist beim Ordnungsamt oder bei der Straßenverkehrsbehörde. Vorlaufzeit und Gebühren setzt jede Stadt selbst fest — fragen Sie deshalb früh nach. Viele Umzugsunternehmen übernehmen den Antrag auf Wunsch.
Werden mit dem Nachsendeauftrag auch Pakete weitergeleitet?
Nein. Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post gilt für Briefsendungen. DHL-Pakete sind nicht enthalten, obwohl Brief- und Paketnetz zur selben Unternehmensgruppe gehören. Was das praktisch bedeutet und welche Möglichkeiten es für Pakete gibt, steht im Ratgeber DHL Nachsendeauftrag: Werden Pakete weitergeleitet?
Reicht die kostenlose Umzugsmitteilung der Post nicht aus?
Nein, sie erfüllt einen anderen Zweck. Die Umzugsmitteilung ist kostenlos, leitet aber keine Post um. Sie gibt Ihre neue Adresse an angeschlossene Unternehmen weiter, bei denen Sie bereits Kunde sind, damit diese künftig direkt richtig adressieren. Briefe von allen übrigen Absendern gehen weiterhin an die alte Anschrift. Die Unterschiede erklärt der Ratgeber Nachsendeauftrag kostenlos.
Was mache ich, wenn ich den Nachsendeauftrag vergessen habe?
Stellen Sie ihn nachträglich: Er gilt dann ab dem gewählten Starttag, der frühestens fünf Werktage später liegen kann. Für die Zeit davor hilft nur, die wichtigsten Absender direkt umzustellen und den Nachmieter oder die neuen Bewohner freundlich um Weiterleitung zu bitten. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Welche Kündigungen sind beim Umzug die dringendsten?
Die Wohnung selbst, weil ihre Frist mit Abstand am längsten ist. Danach alles, was an Laufzeiten gebunden ist: Fitnessstudio, Zeitungsabos, Vereinsmitgliedschaften. Strom, Gas sowie Internet und Telefon lassen sich häufig mitnehmen statt kündigen — klären Sie das zuerst mit dem Anbieter, bevor Sie eine Kündigung schreiben.
Weiterlesen
Quellen
- Deutsche Post AG, „Nachsendeservice“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
- Bundesministerium der Justiz, „§ 17 Bundesmeldegesetz — Anmeldung, Abmeldung“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
- Bundesministerium der Justiz, „§ 573c BGB — Fristen der ordentlichen Kündigung“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle