Veröffentlicht am 11. September 2026 · Lesezeit: 9 Min.
Post lagern statt nachsenden: der Lagerservice der Deutschen Post
Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 11. September 2026
Wer für ein paar Wochen wegfährt, will die Post meist nicht an eine andere Adresse umgeleitet haben. Sie soll nur so lange liegen bleiben, bis man zurück ist. Genau dafür gibt es den Lagerservice der Deutschen Post: Die Briefe werden am Zustellort gesammelt und nach dem Ende des Auftrags gebündelt zugestellt.
Dieser Ratgeber erklärt, was der Lagerservice leistet, was er kostet und wo seine Grenzen liegen. Vorweg die wichtigste Einordnung, auch wenn wir selbst Nachsendeaufträge anbieten: Für eine Urlaubsabwesenheit ist die Lagerung in aller Regel die passendere und die günstigere Lösung. Ein Nachsendeauftrag ist für einen anderen Zweck gebaut.
Das Wichtigste in Kürze
- Lagern heißt sammeln, nachsenden heißt umleiten. Der Lagerservice hält die Post am Zustellort zurück. Der Nachsendeauftrag schickt sie an eine andere Adresse.
- Der Lagerservice kostet privat 15,90 € online und 17,90 € an der Poststation oder in der Filiale, jeweils für bis zu einen Monat. Für Geschäftskunden sind es 24,90 € online und 28,90 € an der Poststation oder in der Filiale.
- Die Höchstdauer liegt bei einem Monat, die Mindestdauer bei einem Tag. Für längere Abwesenheiten braucht es mehrere aufeinanderfolgende Aufträge.
- Beauftragen Sie spätestens fünf Werktage vor Auftragsbeginn. Diese Frist gilt beim Lagerservice genauso wie beim Nachsendeauftrag.
- Pakete und Päckchen werden nicht gelagert, ebenso wenig Einschreiben mit Unterschrift. Einschreiben Einwurf ist dagegen eingeschlossen.
- Für den reinen Urlaubsfall ist der Lagerservice günstiger als ein Nachsendeauftrag — 15,90 € für einen Monat gegenüber 31,90 € für sechs Monate, die Sie in dieser Situation gar nicht benötigen.
Inhaltsverzeichnis
- Was der Lagerservice der Deutschen Post ist
- Lagern oder nachsenden: die zentrale Abgrenzung
- Der Urlaubsfall: Post lagern lassen
- Sammelauftrag, Lagerauftrag, Postlagerauftrag, postlagernd
- Was mit Paketen und Einschreiben passiert
- Grenzen: Lagerdauer und Ausnahmen
- Wann ein Nachsendeauftrag die richtige Wahl ist
- Fazit
- Häufige Fragen
Was der Lagerservice der Deutschen Post ist
Der Lagerservice ist ein Auftrag, mit dem Sie die Zustellung Ihrer Briefpost für einen begrenzten Zeitraum aussetzen. Der Zusteller nimmt Ihre Sendungen in dieser Zeit nicht mit an die Haustür. Sie werden stattdessen zurückgehalten und gesammelt.
Nach dem Ende des Auftrags verpackt die Deutsche Post die angesammelten Briefsendungen und stellt sie zu. Sie erhalten also alles, was in Ihrer Abwesenheit angekommen ist, in einem Schwung an Ihrer gewohnten Adresse. Umgeleitet wird dabei nichts: Die Post bleibt die ganze Zeit an dem Ort, an dem sie ohnehin angekommen wäre.
Was der Lagerservice kostet
Die Deutsche Post berechnet für einen Auftrag über bis zu einen Monat folgende Beträge:
| Auftragsart | Online | Poststation / Filiale |
|---|---|---|
| Privat, bis 1 Monat | 15,90 € | 17,90 € |
| Geschäftlich, bis 1 Monat | 24,90 € | 28,90 € |
Wie beim Nachsendeauftrag ist die Bestellung im Netz die günstigere von beiden. Der Auftrag endet mit dem gewählten Termin von selbst, eine Kündigung ist dafür nicht nötig.
Welche Frist gilt
Der Auftrag muss spätestens fünf Werktage vor Auftragsbeginn erteilt werden. Das ist dieselbe Vorlaufzeit, die auch für den Nachsendeauftrag gilt. Wer erst am Abreisetag daran denkt, kommt zu spät — für kurzfristige Fälle bleibt dann nur, jemanden mit dem Leeren des Briefkastens zu beauftragen.
Lagern oder nachsenden: die zentrale Abgrenzung
Beide Services der Deutschen Post lösen unterschiedliche Probleme, werden aber ständig verwechselt. Der Unterschied lässt sich in einem Satz sagen: Die Lagerung sammelt die Post am Ort, die Nachsendung leitet sie an einen anderen Ort um.
| Lagerservice | Nachsendeauftrag | |
|---|---|---|
| Was passiert | Post wird gesammelt und zurückgehalten | Post wird an eine andere Adresse umgeleitet |
| Zustellort | bleibt die bisherige Adresse | eine neue oder zweite Adresse |
| Wann Sie die Post bekommen | gebündelt nach Auftragsende | laufend, mit einigen Tagen Verzug |
| Laufzeit | ein Tag bis ein Monat | 6 Monate |
| Preis privat (online) | 15,90 € | 31,90 € |
| Preis privat (Filiale) | 17,90 € | 34,90 € |
| Typischer Anlass | Urlaub, Kur, Dienstreise | Umzug, Zweitwohnsitz, längere Abwesenheit |
Die Entscheidung hängt an einer einzigen Frage: Sind Sie während Ihrer Abwesenheit an einer anderen Adresse postalisch erreichbar — und wollen Sie das überhaupt?
- Nein, ich bin unterwegs und habe keine feste Adresse. Dann ist die Lagerung richtig. Eine Nachsendung ins Hotel oder an eine Ferienwohnung bringt nichts, wenn Sie vor der Post wieder abreisen.
- Ja, ich wohne für diese Zeit woanders und will die Post dort haben. Dann ist die Nachsendung richtig, etwa bei einem längeren Aufenthalt am Zweitwohnsitz.
- Ich ziehe dauerhaft um. Dann kommt nur die Nachsendung infrage. Lagern hilft hier nicht, weil die alte Adresse dauerhaft wegfällt.
Eine ausführliche Gegenüberstellung beider Services mit weiteren Kriterien steht im Ratgeber Postlagerung vs. Nachsendeauftrag.
Der Urlaubsfall: Post lagern lassen
Der Urlaub ist der Anlass, für den der Lagerservice gebaut wurde. Drei bis vier Wochen Abwesenheit, ein Briefkasten, der sonst überquillt, und niemand im Haus, der ihn leert — das ist die typische Ausgangslage.
Ein voller Briefkasten ist dabei nicht nur unpraktisch. Er ist ein sichtbares Signal, dass niemand zu Hause ist. Wer die Post lagern lässt, nimmt dieses Signal weg, ohne jemanden um einen Gefallen bitten zu müssen.
Was Sie vor der Abreise klären sollten
- Rechtzeitig beauftragen: mindestens fünf Werktage vor dem gewünschten Beginn.
- Enddatum großzügig wählen: Setzen Sie das Ende auf den Tag Ihrer Rückkehr oder einen Tag danach, nicht davor.
- An die Pakete denken: Sie sind vom Lagerservice nicht erfasst. Bestellungen also entweder vorher abschließen oder auf die Zeit nach dem Urlaub legen.
- Fristsachen prüfen: Alles, was während der Abwesenheit eine Antwort verlangt, bleibt bis zur Rückkehr liegen. Dazu unten mehr.
- Bei mehr als einem Monat: Sie brauchen einen zweiten Auftrag, der direkt anschließt.
„Post abbestellen“ geht nicht, „Post lagern lassen“ schon
Viele suchen nach einer Möglichkeit, die Post für den Urlaub abzubestellen. Ein solches Produkt gibt es nicht, und der Begriff führt in die Irre: Die Post wird nicht angehalten oder zurückgeschickt, sie wird nur zwischengelagert. Der Absender merkt davon nichts, und Sie bekommen am Ende alles.
Wer dagegen nur unadressierte Werbung loswerden will, braucht dafür keinen Auftrag bei der Post. Dafür genügt ein entsprechender Aufkleber am Briefkasten — das betrifft allerdings nur Wurfsendungen ohne Namen, nicht Ihre eigentliche Post.
Sammelauftrag, Lagerauftrag, Postlagerauftrag, postlagernd
Rund um das Thema kursieren mehrere Begriffe, die teils dasselbe meinen und teils etwas ganz anderes. Diese Einordnung erspart Ihnen die Suche nach einem Produkt, das es unter diesem Namen nicht gibt.
Sammelauftrag, Lagerauftrag, Postlagerauftrag, Postlagerung
Diese vier Bezeichnungen meinen im Alltagsgebrauch alle dasselbe: das Zurückhalten und Sammeln der eigenen Post während einer Abwesenheit. Bei der Deutschen Post heißt das Produkt schlicht Lagerservice. Wenn Sie nach einem „Postlagerauftrag“ oder einem „Sammelauftrag“ suchen und nichts finden, liegt das am Namen, nicht am Angebot.
Andere Briefdienstleister verwenden die Begriffe teilweise abweichend und bieten eigene Laufzeiten an. Wer seine Post nicht über die Deutsche Post erhält, sollte die Konditionen deshalb beim jeweiligen Anbieter prüfen.
Postlagernd ist etwas anderes
„Postlagernd“ klingt ähnlich, funktioniert aber genau umgekehrt. Es ist keine Bestellung des Empfängers, sondern eine Adressierungsform des Absenders: Er schreibt „Postlagernd“ zusammen mit der Anschrift einer Filiale auf die Sendung, und der Empfänger holt sie dort ab.
- Es fallen die üblichen Briefentgelte an, ein Zuschlag wird dafür nicht erhoben.
- Die Sendung wird maximal sieben Werktage zur Abholung bereitgehalten.
- Sie müssen den Absender vorher bitten, so zu adressieren — nachträglich lässt sich eine Sendung nicht auf postlagernd umstellen.
Für eine Urlaubsabwesenheit taugt das kaum, weil es jede Sendung einzeln und nur mit Mitwirkung des Absenders betrifft. Für einzelne erwartete Briefe an Menschen ohne feste Zustelladresse kann es dagegen sinnvoll sein.
Was mit Paketen und Einschreiben passiert
Der Lagerservice erfasst Briefsendungen. Zwei Sendungsarten fallen ausdrücklich heraus, und beide sind genau die, bei denen es meistens darauf ankommt.
Pakete und Päckchen
Päckchen und Pakete werden nicht gelagert. Sie werden nach den Vorschriften der AGB Paket/Express National behandelt, laufen also unabhängig vom Lagerservice weiter. Wenn niemand da ist, gilt das übliche Verfahren: Zustellversuch, gegebenenfalls Abgabe beim Nachbarn oder Hinterlegung in der Filiale zur Abholung.
Wer während der Abwesenheit Pakete erwartet, muss das getrennt regeln — etwa über die Zustelloptionen von DHL, eine Packstation oder eine Wunschnachbarschaft. Dass Briefdienst und Paketdienst hier getrennte Wege gehen, ist auch beim Nachsendeauftrag so und im Ratgeber DHL-Pakete und Nachsendeauftrag ausführlich beschrieben.
Einschreiben
Bei Einschreiben kommt es auf die Variante an:
- Einschreiben Einwurf wird gelagert. Es benötigt keine Unterschrift und fällt damit unter die normalen Briefsendungen.
- Einschreiben mit Unterschrift wird nicht gelagert. Weil die Übergabe eine Empfangsbestätigung verlangt, greift das übliche Verfahren mit Benachrichtigung und Abholung in der Filiale.
Das ist der wichtigste Punkt für alle, die eine fristgebundene Sendung erwarten. Ein Einschreiben mit Unterschrift wartet nicht auf Ihre Rückkehr, sondern nur die übliche Lagerfrist in der Filiale. Wer eine solche Sendung erwartet, sollte jemanden bevollmächtigen oder die Reise entsprechend planen.
Weitere ausgenommene Sendungsarten
Nicht gelagert werden außerdem Sendungen mit der Zusatzleistung Nachnahme, Express-Sendungen sowie DIALOGPOST SCHWER und Blindensendungen Schwer. Welche Sendungen der Nachsendeauftrag nicht erfasst, steht im Ratgeber Was wird nicht nachgesendet?.
Grenzen: Lagerdauer und Ausnahmen
Der Lagerservice hat eine harte Obergrenze, und die ist der Grund, warum er nicht für jede Abwesenheit passt.
Ein Monat ist das Maximum
Ein Auftrag läuft von einem Tag bis zu einem Monat. Eine längere Laufzeit ist in einem einzelnen Auftrag nicht vorgesehen. Für eine Abwesenheit von zwei oder drei Monaten lassen sich mehrere Aufträge hintereinanderlegen — mit demselben Prinzip wie bei den Anschlussaufträgen im Ratgeber Nachsendeauftrag für 12 Monate: Jeder Auftrag wird einzeln beauftragt und einzeln bezahlt.
Ab einer gewissen Dauer kippt die Rechnung allerdings. Vier Monatsaufträge kosten online 63,60 € und liegen damit über den 31,90 € eines Nachsendeauftrags über sechs Monate. Wer so lange weg ist und eine erreichbare Zweitadresse hat, fährt mit der Nachsendung günstiger.
Was gegen die Lagerung sprechen kann
- Fristen laufen weiter. Rechnungen, Mahnungen, Behördenpost und Kündigungsfristen halten sich nicht an Ihren Urlaub. Alles, was liegen bleibt, sehen Sie erst nach der Rückkehr.
- Es kommt viel auf einmal. Nach vier Wochen ist die Zustellung entsprechend umfangreich. Das ist unproblematisch, aber planen Sie den Abend danach ein.
- Pakete und Einschreiben bleiben außen vor, wie oben beschrieben.
- Bei mehreren Personen im Haushalt sollten alle Bescheid wissen, damit niemand irritiert ist, wenn der Briefkasten wochenlang leer bleibt.
Was das für Sie heißt: Der Lagerservice ist die richtige Wahl für eine planbare, zeitlich begrenzte Abwesenheit von bis zu einem Monat. Er ist die falsche Wahl, wenn Sie in dieser Zeit erreichbar bleiben müssen.
Wann ein Nachsendeauftrag die richtige Wahl ist
Wir richten Nachsendeaufträge ein, und trotzdem gilt: Für den reinen Urlaubsfall raten wir davon ab. Ein Nachsendeauftrag über sechs Monate für drei Wochen Abwesenheit ist teurer und löst das Problem schlechter als ein Lagerauftrag über 15,90 €.
Der Nachsendeauftrag ist dann die richtige Wahl, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:
Lagern, wenn
- Sie bis zu einen Monat weg sind
- Sie an der bisherigen Adresse wohnen bleiben
- Sie unterwegs keine feste Postadresse haben
- nichts Fristgebundenes erwartet wird
Nachsenden, wenn
- Sie dauerhaft umziehen
- Sie länger als einen Monat abwesend sind
- Sie in dieser Zeit an einer anderen Adresse erreichbar sind
- Sie laufend Post erhalten müssen statt gebündelt danach
Für eine vorübergehende Abwesenheit setzt die Deutsche Post beim Nachsendeservice eine Mindestdauer von 14 Tagen an, die Höchstdauer liegt bei sechs Monaten. Für einen dauerhaften Umzug gilt die reguläre Laufzeit von sechs Monaten. Was das kostet und wie sich die Preise zwischen Post, Filiale und Dienstleistern verteilen, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag Kosten 2026.
Wenn Sie regelmäßig zwischen zwei Wohnungen pendeln, ist weder Lagerung noch ein klassischer Umzugsauftrag die naheliegende Lösung. Der Ratgeber Nachsendeauftrag bei Zweitwohnsitz behandelt diesen Fall gesondert.
Und falls Sie eigentlich nur wissen wollten, ob es all das auch umsonst gibt: Die Antwort und die Abgrenzung zur kostenlosen Umzugsmitteilung stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag kostenlos.
Fazit
Lagern und Nachsenden lösen zwei verschiedene Probleme. Die Lagerung hält die Post am Ort, bis Sie zurück sind. Die Nachsendung bringt sie dorthin, wo Sie jetzt sind.
Für Urlaub, Kur oder eine längere Dienstreise ist der Lagerservice das passende Produkt: 15,90 € online für bis zu einen Monat, spätestens fünf Werktage vorher zu beauftragen. Pakete und Einschreiben mit Unterschrift laufen daran vorbei, alles andere wird gesammelt und danach zugestellt.
Erst wenn die Abwesenheit länger dauert, wenn Sie umziehen oder wenn Sie unterwegs erreichbar bleiben müssen, wird der Nachsendeauftrag zur besseren Wahl. In dem Fall können Sie ihn direkt bei der Deutschen Post bestellen — oder die Abwicklung und die Fristenüberwachung an uns abgeben, zu einem entsprechend höheren Preis.
Sie ziehen doch um statt zu verreisen?
Für einen Umzug richten wir den Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post ein und übernehmen die Anschlussaufträge fristgerecht. Die Gebühren der Post sind enthalten. Für eine reine Urlaubsabwesenheit ist der Lagerservice der Post die günstigere Wahl — dafür brauchen Sie uns nicht.
Laufzeit wählen und beauftragen →129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate. Direkt bei der Deutschen Post kostet ein Auftrag über 6 Monate 31,90 € online.
Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag
Häufige Fragen zum Lagerservice
Was kostet es, die Post im Urlaub lagern zu lassen?
Für Privatkunden kostet der Lagerservice der Deutschen Post 15,90 € bei Online-Bestellung und 17,90 € an der Poststation oder in der Filiale, jeweils für einen Zeitraum von bis zu einem Monat. Geschäftskunden zahlen 24,90 € online und 28,90 € an der Poststation oder in der Filiale.
Wie lange kann ich meine Post maximal lagern lassen?
Ein einzelner Auftrag läuft höchstens einen Monat, mindestens einen Tag. Für längere Abwesenheiten lassen sich mehrere Aufträge hintereinanderlegen, die jeweils einzeln beauftragt und bezahlt werden. Ab etwa zwei Monaten lohnt sich der Vergleich mit einem Nachsendeauftrag, sofern Sie in dieser Zeit an einer anderen Adresse erreichbar sind.
Was ist der Unterschied zwischen Postlagerung und Nachsendeauftrag?
Die Lagerung sammelt die Post am bisherigen Zustellort und stellt sie nach dem Ende des Auftrags gebündelt zu. Die Nachsendung leitet die Post an eine andere Adresse um und stellt sie dort laufend zu. Lagern passt zu einer vorübergehenden Abwesenheit ohne zweite Adresse, Nachsenden zu einem Umzug oder einem längeren Aufenthalt anderswo.
Werden Pakete auch gelagert?
Nein. Päckchen und Pakete werden nicht gelagert, sondern nach den Vorschriften der AGB Paket/Express National behandelt. Sie laufen unabhängig vom Lagerservice weiter, mit dem üblichen Verfahren aus Zustellversuch, Nachbarschaftsabgabe oder Hinterlegung in der Filiale. Paketzustellung müssen Sie deshalb getrennt regeln.
Was passiert mit Einschreiben während der Lagerung?
Das hängt von der Variante ab. Einschreiben Einwurf wird gelagert, weil es keine Unterschrift verlangt. Einschreiben mit Unterschrift wird nicht gelagert — dafür greift das normale Verfahren mit Benachrichtigung und Abholung in der Filiale, und die dortige Lagerfrist wartet nicht auf Ihre Rückkehr.
Wie lange vorher muss ich den Lagerservice beauftragen?
Spätestens fünf Werktage vor Auftragsbeginn. Kurzfristiger lässt sich ein Auftrag nicht einrichten. Diese Frist entspricht der Vorlaufzeit beim Nachsendeauftrag, wo ebenfalls mindestens fünf Werktage nötig sind.
Heißt Sammelauftrag oder Postlagerauftrag dasselbe wie Lagerservice?
Im Alltagsgebrauch ja. Sammelauftrag, Lagerauftrag, Postlagerauftrag und Postlagerung meinen alle dasselbe: die Post während einer Abwesenheit zurückhalten und sammeln lassen. Bei der Deutschen Post heißt das Produkt Lagerservice. Wer unter einem der anderen Namen sucht, findet es deshalb manchmal nicht.
Kann ich meine Post für den Urlaub abbestellen?
Ein Abbestellen im Wortsinn gibt es nicht. Die Post wird weder angehalten noch an den Absender zurückgeschickt — sie wird beim Lagerservice nur zwischengelagert und nach Ihrer Rückkehr zugestellt. Wer lediglich unadressierte Werbung vermeiden will, braucht dafür keinen Auftrag, sondern nur einen entsprechenden Aufkleber am Briefkasten.
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- DHL Nachsendeauftrag: Werden Pakete weitergeleitet?
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Quellen
- Deutsche Post AG, „Lagerservice“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Lagerservice — Häufige Fragen“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Postlagernd“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle