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Veröffentlicht am 11. September 2026 · Lesezeit: 9 Min.

Nachsendeauftrag kostenlos: die ehrliche Antwort

Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 11. September 2026

Nein, ein Nachsendeauftrag ist nicht kostenlos. Die Deutsche Post verlangt dafür 31,90 € bei Online-Bestellung für eine Laufzeit von sechs Monaten. Eine Gratis-Variante gibt es nicht, und uns ist auch keine Personengruppe bekannt, für die die Post auf diese Gebühr verzichtet.

Trotzdem steckt hinter der Suche nach dem kostenlosen Nachsendeauftrag ein realer Service, den es tatsächlich umsonst gibt: die Umzugsmitteilung der Deutschen Post. Sie kostet nichts, leitet aber auch keine Post um. Diese Verwechslung sauber aufzulösen ist der Zweck dieses Ratgebers. Welches der beiden Produkte Sie tatsächlich brauchen, klärt ergänzend unser Ratgeber Post ummelden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nachsendeauftrag kostet Geld. Bei der Deutschen Post 31,90 € online und 34,90 € in der Filiale, jeweils für sechs Monate. Für Geschäftskunden 51,90 € online und 54,90 € in der Filiale.
  • Kostenlos ist die Umzugsmitteilung. Sie gibt Ihre neue Adresse an Unternehmen weiter, bei denen Sie bereits Kunde sind — sie leitet aber keine einzige Sendung um.
  • Beides zusammen ergibt erst ein vollständiges Bild. Die Umzugsmitteilung sorgt dafür, dass künftige Post richtig adressiert wird. Der Nachsendeauftrag fängt die Post ab, die trotzdem noch an die alte Adresse geht.
  • Eine Gebührenbefreiung ist uns nicht bekannt, auch nicht im Sterbefall. Dort gelten dieselben Preise wie bei jedem privaten Auftrag.
  • Wenn ein Anbieter mit „kostenlos“ wirbt, bezieht sich das in aller Regel auf die Anfrage oder das Formular, nicht auf die Gebühr der Deutschen Post.

Die kurze Antwort

Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post ist ein kostenpflichtiges Produkt. Er kostet 31,90 € online für sechs Monate. Das ist kein Einführungspreis und keine Aktion, sondern der reguläre Tarif für Privatkunden.

Wer nach einem kostenlosen Nachsendeauftrag sucht, sucht meist aus einem von zwei Gründen:

  • Erwartungshaltung. Eine Adressänderung fühlt sich wie eine Verwaltungssache an, für die keine Gebühr anfallen sollte. Tatsächlich ist die Nachsendung aber eine Dienstleistung: Jede Sendung wird erkannt, umadressiert und ein zweites Mal transportiert.
  • Verwechslung. Es existiert ein kostenloser Service der Deutschen Post rund um den Umzug — die Umzugsmitteilung. Sie wird oft für dasselbe gehalten wie die Nachsendung, macht aber etwas grundlegend anderes.

Der zweite Punkt ist der wichtigere, und er ist der Grund, warum diese Seite existiert. Wer die Umzugsmitteilung nutzt und dabei glaubt, damit sei die Post umgeleitet, erlebt eine unangenehme Überraschung.

Was der Nachsendeauftrag tatsächlich kostet

Die Deutsche Post bietet den Nachsendeservice seit Januar 2025 nur noch mit einer einzigen Laufzeit von sechs Monaten an. Diese Preise gelten 2026:

KundentypOnlinePoststation / Filiale
Privatkunden, 6 Monate31,90 €34,90 €
Geschäftskunden, 6 Monate51,90 €54,90 €

Zwei Dinge fallen daran auf. Erstens ist die Bestellung im Netz drei Euro günstiger als der Weg über die Filiale — der Unterschied ist klein, aber er existiert. Zweitens liegt der geschäftliche Tarif zwanzig Euro über dem privaten. Die drei Wege im Vergleich behandelt der Ratgeber Online vs. Filiale vs. Dienstleister.

Wer über sechs Monate hinaus nachsenden lassen will, zahlt mehrfach: Für zwölf Monate sind zwei Aufträge nötig und damit 63,80 € online. Warum es keine echte Verlängerung gibt, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag für 12 Monate. Die vollständige Preisübersicht mit allen abgeleiteten Beträgen finden Sie im Ratgeber Nachsendeauftrag Kosten 2026.

Damit es an dieser Stelle keine Unklarheit gibt: Wir selbst sind ein kostenpflichtiger Dienstleister und liegen mit 129,90 € für sechs Monate deutlich über den 31,90 € der Deutschen Post. Wer selbst bestellt, zahlt weniger.

Was wirklich gratis ist: die Umzugsmitteilung

Die Umzugsmitteilung ist der kostenlose Service, den viele meinen, wenn sie nach einem kostenlosen Nachsendeauftrag suchen. Betrieben wird sie von der Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, die dafür eine sogenannte Umzugsdatei führt.

Was sie tut

Sie melden Ihre neue Adresse einmal an. Unternehmen und Institutionen, bei denen Sie bereits Kunde oder Mitglied sind, können diese Angabe anschließend abrufen und ihre eigenen Datenbestände aktualisieren. Banken, Versicherungen, Energieversorger oder Vereine schreiben Sie danach von sich aus an der neuen Adresse an.

Was sie ausdrücklich nicht tut

Die Umzugsmitteilung leitet keine Post um. Sie greift nicht in die Zustellung ein. Ein Brief, der weiterhin an Ihre alte Adresse adressiert wird, landet auch weiterhin dort — unabhängig davon, ob Sie die Umzugsmitteilung genutzt haben oder nicht.

Das ist der entscheidende Unterschied, und er wirkt sich zeitlich aus: Die Umzugsmitteilung wirkt erst, wenn ein Unternehmen den Abgleich vornimmt und die neue Adresse übernimmt. Bis dahin vergehen Wochen, und Unternehmen, die nicht teilnehmen, erfahren nie davon.

Die Rahmenbedingungen

  • Kostenlos. Für die Anmeldung fällt keine Gebühr an.
  • Eigenständig nutzbar. Sie brauchen dafür keinen Nachsendeauftrag. Umgekehrt lässt sich die Umzugsmitteilung auch zusammen mit einem Nachsendeauftrag beauftragen, dort ohne Aufpreis.
  • Nur an Unternehmen und Institutionen. Privatpersonen können die Adresse nicht abfragen, und abgefragt werden darf nur, wo bereits eine Kundenbeziehung besteht.
  • Bis zu zwei Jahre können Unternehmen einen Abgleich vornehmen.
  • Drei Wochen Korrekturfrist nach der Anmeldung, eine Stornierung ist jederzeit möglich.

Für einen Umzug ist die Umzugsmitteilung damit sinnvoll — aber als Ergänzung, nicht als Ersatz. Welche Adressen Sie beim Umzug ohnehin selbst ändern sollten, listet der Ratgeber Umzug: Post nachsenden lassen auf.

Was ist gratis, was kostet: die Übersicht

Diese Tabelle stellt beides nebeneinander, dazu die weiteren Optionen, die in diesem Zusammenhang regelmäßig auftauchen:

LeistungPreisLeitet Post um?
Umzugsmitteilung (Deutsche Post)kostenlosNein — informiert nur Unternehmen
Adressänderung direkt beim UnternehmenkostenlosNein — Sie melden sich selbst
Postlagernd (Absender adressiert an eine Filiale)kein Zuschlag, übliche BriefentgelteNein — Sie holen die Sendung ab
Nachsendeauftrag privat, 6 Monate, online31,90 €Ja
Nachsendeauftrag privat, 6 Monate, Filiale34,90 €Ja
Nachsendeauftrag geschäftlich, 6 Monate, online51,90 €Ja
Lagerservice, bis 1 Monat, privat online15,90 €Nein — sammelt am Ort
nachsendeauftrag.help, 6 Monate129,90 €Ja, über einen Auftrag bei der Post

Die Zeile, auf die es ankommt, ist die dritte Spalte. Alles, was kostenlos ist, leitet keine Post um. Sobald eine Sendung physisch einen zweiten Weg nehmen soll, wird eine Gebühr fällig.

Auch der Lagerservice ist nicht gratis, wird aber gelegentlich für eine kostenlose Alternative gehalten. Er sammelt die Post während einer Abwesenheit am Zustellort, statt sie umzuleiten, und ist mit 15,90 € für bis zu einen Monat die günstigere Wahl für Urlaubsfälle.

Gibt es Ausnahmen oder Gebührenbefreiungen?

Nach unserer Prüfung der Angaben der Deutschen Post gibt es keine Fallgruppe, für die der Nachsendeservice gebührenfrei wäre. Weder in den Preisangaben noch in den Antworten auf häufige Fragen findet sich ein Hinweis auf eine Ermäßigung oder eine Befreiung.

Der Sterbefall

Der am häufigsten vermutete Sonderfall ist der Todesfall. Auch hier gilt: Ein Nachsendeauftrag für die Post einer verstorbenen Person kostet dasselbe wie jeder andere private Auftrag. Eine Ermäßigung für Angehörige ist uns nicht bekannt. Welche Nachweise nötig sind und wer den Auftrag stellen darf, behandelt der Ratgeber Nachsendeauftrag im Sterbefall.

Was Sie stattdessen sparen können

Es gibt keine Gratis-Variante, aber es gibt vermeidbare Mehrkosten:

  • Online statt Filiale bestellen spart drei Euro je Auftrag.
  • Einen Auftrag für mehrere Personen nutzen, statt für jede Person einen eigenen zu bestellen — sofern alle demselben Haushalt angehören.
  • Auf den Eilauftrag verzichten, wenn Sie rechtzeitig planen. Er kostet einen Aufpreis, den ein ausreichender Vorlauf überflüssig macht.
  • Die kostenlose Umzugsmitteilung parallel nutzen, damit die Nachsendung nach sechs Monaten möglichst wenig auffangen muss und kein Anschlussauftrag nötig wird.

Wie Sie den Auftrag Schritt für Schritt selbst stellen, steht in der Anleitung zum Einrichten.

Was das für Sie heißt: Die günstigste Variante ist immer der selbst gestellte Online-Auftrag bei der Deutschen Post für 31,90 €, ergänzt um die kostenlose Umzugsmitteilung. Alles andere kostet mehr, uns eingeschlossen.

Warum im Netz „kostenlos“-Angebote kursieren

Die Suche nach „Nachsendeauftrag kostenlos“ liefert Treffer, die dieses Versprechen zu bestätigen scheinen. Dahinter stecken meist vier Mechanismen — nur einer davon ist ein echtes Gratis-Angebot.

1. Es ist die Umzugsmitteilung

Der häufigste Fall und der einzige, in dem tatsächlich etwas kostenlos ist. Nur eben nicht die Nachsendung, sondern die Weitergabe der neuen Adresse. Wer die beiden Begriffe nicht unterscheidet, liest ein Gratis-Versprechen für den falschen Service.

2. „Kostenlos“ meint das Formular, nicht die Gebühr

Manche Anbieter werben mit einer kostenlosen Anfrage, einer kostenlosen Prüfung oder einem kostenlosen Formular. Das stimmt formal: Das Ausfüllen kostet nichts. Bezahlt wird erst der Auftrag — und zwar häufig deutlich mehr als die 31,90 € der Deutschen Post.

3. „Inklusive“ wird als „kostenlos“ gelesen

Im Nachsendeauftrag der Deutschen Post ist die Umzugsmitteilung ohne Aufpreis enthalten. Aus dieser korrekten Angabe wird beim Weitererzählen leicht die falsche Aussage, der Nachsendeauftrag selbst sei kostenlos.

4. Veraltete Seiten

Ratgeberseiten werden selten gepflegt. Seit Januar 2025 hat die Deutsche Post die Laufzeiten umgestellt, und die Preise haben sich mehrfach geändert. Ältere Beiträge nennen deshalb Zahlen und Tarife, die es nicht mehr gibt. Prüfen Sie bei jeder Preisangabe, von wann sie stammt.

Woran Sie ein unseriöses Angebot erkennen

  • Der Anbieter erweckt den Eindruck, die Deutsche Post zu sein, etwa durch Gelb, Posthorn-Motive oder eine Domain, die offiziell klingt.
  • Der Endpreis steht erst nach mehreren Schritten im Formular oder gar nicht.
  • Es wird nicht gesagt, dass die Gebühr der Post im Preis enthalten ist — oder sie kommt separat obendrauf.
  • Mit „kostenlos“ wird geworben, ohne dass irgendwo steht, worauf sich das bezieht.

Verbraucherzentralen weisen regelmäßig auf Anbieter hin, die den Aufschlag auf die Postgebühr verschleiern. Eine ausführliche Einordnung mit Prüfkriterien steht im Ratgeber Warnung vor teuren Drittanbietern. Der Maßstab dort gilt auch für uns: Unser Preis von 129,90 € liegt sichtbar über der Postgebühr, und der Gegenwert ist die Abwicklung, nicht ein günstigerer Tarif.

So nutzen Sie beides sinnvoll zusammen

Umzugsmitteilung und Nachsendeauftrag sind keine Alternativen, sondern zwei Bausteine, die sich ergänzen. Der eine sorgt dafür, dass künftige Post gleich richtig adressiert wird. Der andere fängt auf, was trotzdem noch an die alte Adresse geht.

  1. Nachsendeauftrag stellen, mindestens fünf Werktage vor dem Umzug, empfohlen sind zwei bis drei Wochen. Er greift ab dem Starttag und arbeitet ohne Ihr Zutun.
  2. Umzugsmitteilung anmelden, kostenlos. Damit übernehmen teilnehmende Unternehmen die neue Adresse von selbst.
  3. Die wichtigsten Adressen selbst ändern — Arbeitgeber, Bank, Versicherung, Finanzamt, Vermieter. Das ist der zuverlässigste Weg und kostet ebenfalls nichts.
  4. Nach etwa vier Monaten prüfen, was noch über die Nachsendung kommt. Wenn es dann noch relevante Absender sind, brauchen Sie einen Anschlussauftrag.

Wer die Schritte zwei und drei konsequent erledigt, kommt in vielen Fällen mit einem einzigen Auftrag über sechs Monate aus und spart sich den zweiten. Das ist der eigentliche Hebel, um bei diesem Thema Geld zu sparen — nicht die Suche nach einer Gratis-Variante, die es nicht gibt.

Fazit

Einen kostenlosen Nachsendeauftrag gibt es nicht. Die Deutsche Post verlangt 31,90 € online und 34,90 € in der Filiale für sechs Monate, für Geschäftskunden 51,90 € und 54,90 €. Eine Befreiung ist uns für keine Personengruppe bekannt, auch nicht im Sterbefall.

Kostenlos ist die Umzugsmitteilung. Sie ist ein sinnvoller Baustein, aber kein Ersatz: Sie informiert Unternehmen über Ihre neue Adresse und leitet keine einzige Sendung um. Wer sie für eine Nachsendung hält, steht nach dem Umzug ohne Post da.

Der günstigste vollständige Weg ist deshalb die Kombination: Umzugsmitteilung kostenlos anmelden, die wichtigsten Absender selbst umziehen lassen und den Nachsendeauftrag online bei der Deutschen Post stellen. Wer die Abwicklung und die Fristen abgeben möchte, kann uns beauftragen — zu einem Preis, der sichtbar über dem der Post liegt.

Nachsendeauftrag einrichten lassen

Sie geben Ihre Daten einmal ein, wir stellen den Auftrag bei der Deutschen Post und behalten bei längeren Laufzeiten die Anschlusstermine im Blick. Die Gebühren der Post sind enthalten. Kostenlos ist das nicht — wer selbst bestellt, zahlt weniger.

Laufzeit wählen und beauftragen →

129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate. Direkt bei der Deutschen Post: 31,90 € online für 6 Monate.

Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag

Häufige Fragen zu kostenlosen Alternativen

Ist der Nachsendeauftrag der Deutschen Post kostenlos?

Nein. Der Nachsendeservice kostet für Privatkunden 31,90 € bei Online-Bestellung und 34,90 € an der Poststation oder in der Filiale, jeweils für sechs Monate. Geschäftskunden zahlen 51,90 € online und 54,90 € an der Poststation oder in der Filiale. Eine kostenlose Variante des Nachsendeauftrags gibt es nicht.

Was ist die Umzugsmitteilung und was kostet sie?

Die Umzugsmitteilung ist ein kostenloser Service rund um den Umzug. Sie gibt Ihre neue Adresse an Unternehmen und Institutionen weiter, bei denen bereits eine Kundenbeziehung besteht, damit diese ihre Datenbestände aktualisieren. Post wird dabei nicht umgeleitet. Sie ist eigenständig nutzbar und im Nachsendeauftrag ohne Aufpreis enthalten.

Was ist der Unterschied zwischen Umzugsmitteilung und Nachsendeauftrag?

Die Umzugsmitteilung informiert Unternehmen über Ihre neue Adresse, damit diese künftig direkt richtig adressieren. Der Nachsendeauftrag leitet Sendungen um, die weiterhin an die alte Adresse gehen. Die Umzugsmitteilung wirkt erst, wenn ein Unternehmen den Abgleich vornimmt, und erreicht nur teilnehmende Unternehmen. Der Nachsendeauftrag wirkt ab dem Starttag und unabhängig vom Absender.

Gibt es einen kostenlosen Nachsendeauftrag im Todesfall?

Nach unserer Prüfung nicht. Ein Nachsendeauftrag für die Post einer verstorbenen Person kostet dasselbe wie jeder andere private Auftrag, also 31,90 € online für sechs Monate. Eine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung für Angehörige ist in den Angaben der Deutschen Post nicht ausgewiesen.

Wie kann ich beim Nachsendeauftrag Geld sparen?

Drei Ansätze wirken tatsächlich: online statt in der Filiale bestellen (drei Euro Unterschied), einen Auftrag für alle Personen des Haushalts nutzen statt mehrerer Einzelaufträge, und die kostenlose Umzugsmitteilung parallel anmelden sowie wichtige Absender selbst umzumelden. Letzteres kann den zweiten Auftrag nach sechs Monaten überflüssig machen.

Warum wirbt manche Website mit einem kostenlosen Nachsendeauftrag?

Meist bezieht sich das Wort auf etwas anderes als die Gebühr: auf die kostenlose Umzugsmitteilung, auf eine kostenlose Anfrage oder ein kostenloses Formular, oder es stammt aus einem veralteten Beitrag. Prüfen Sie, worauf sich das Versprechen genau bezieht und ob der Endpreis inklusive der Postgebühr klar ausgewiesen ist.

Ist die Postlagerung eine kostenlose Alternative?

Nein, aber sie ist günstiger. Der Lagerservice kostet privat 15,90 € online für bis zu einen Monat. Er leitet nichts um, sondern sammelt die Post am Zustellort und stellt sie nach dem Ende des Auftrags gebündelt zu. Für eine Urlaubsabwesenheit ist er die passendere Wahl, für einen Umzug nicht geeignet.

Kann ich meine Adressänderung nicht einfach überall selbst melden?

Doch, und das kostet nichts. Der Aufwand liegt allerdings bei Ihnen, und erfahrungsgemäß wird immer ein Absender vergessen — gerade solche, die sich nur einmal im Jahr melden, etwa mit einer Jahresabrechnung oder einem Steuerbescheid. Genau diese Lücke schließt der Nachsendeauftrag, und dafür wird er bezahlt.

Quellen

  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Post Umzug — Nachsendeservice und Umzugsmitteilung“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, „Umzugsmitteilung“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Postlagernd“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Lagerservice“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle