Aktualisiert am 7. April 2026 · Lesezeit: 6 Min.
Nachsendeauftrag fuer WG & mehrere Personen: So funktioniert es 2026
Sie ziehen mit Ihrer WG um oder moechten einen Nachsendeauftrag fuer mehrere Personen einrichten? Die Deutsche Post erlaubt bis zu 6 Personen pro Auftrag – auch ohne Verwandtschaft. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann ein gemeinsamer Auftrag reicht und wann separate Auftraege noetig sind.
Inhaltsverzeichnis
- Nachsendeauftrag fuer mehrere Personen: Die Grundregel
- WG-Umzug: Wer braucht was?
- WG-Aufloesung: Jeder braucht einen eigenen Auftrag
- Ehepaar, Familie & Kinder
- Sonderfaelle: Untermieter, Mitbewohner & Co.
- Kosten-Tipp: Zusammen bestellen spart Geld
- Wann brauchen Sie separate Auftraege?
- Haeufige Fragen (FAQ)
Nachsendeauftrag fuer mehrere Personen: Die Grundregel
Bei einem privaten Nachsendeauftrag der Deutschen Post koennen Sie bis zu 6 Personen in einen einzigen Auftrag eintragen. Das ist die wichtigste Regel, die Sie kennen muessen.
Die Voraussetzung: Alle eingetragenen Personen muessen von derselben alten Adresse zur selben neuen Adresse umziehen. Der Auftrag gilt immer fuer eine bestimmte Umzugsroute – alte Adresse A zu neuer Adresse B.
Gut zu wissen
Die eingetragenen Personen muessen nicht miteinander verwandt sein. Das macht den gemeinsamen Auftrag besonders attraktiv fuer Wohngemeinschaften, Lebenspartnerschaften und WG-Mitbewohner.
WG-Umzug: Wer braucht was?
In einer Wohngemeinschaft gibt es verschiedene Umzugs-Szenarien. Je nach Situation unterscheidet sich, ob Sie einen gemeinsamen oder separate Nachsendeauftraege brauchen.
Szenario 1: Die ganze WG zieht gemeinsam um
Wenn alle Mitbewohner zusammen an eine neue Adresse ziehen – etwa in eine groessere Wohnung – reicht ein einziger Nachsendeauftrag fuer die gesamte WG. Tragen Sie einfach alle Namen ein (maximal 6 Personen) und geben Sie die gemeinsame neue Adresse an.
Szenario 2: Ein Mitbewohner zieht aus, der Rest bleibt
Das ist der haeufigste Fall in WGs. Hier braucht nur die ausziehende Person einen Nachsendeauftrag. Die verbleibenden Mitbewohner benoetigen keinen, da sich ihre Adresse nicht aendert. Der Auftrag wird auf den Namen der ausziehenden Person gestellt und leitet nur deren Post an die neue Adresse weiter.
Wichtig bei WG-Auszug
Stellen Sie sicher, dass der Nachsendeauftrag nur fuer Ihren Namen gilt. Post fuer die verbleibenden Mitbewohner wird weiterhin an die alte (also deren aktuelle) Adresse zugestellt.
Szenario 3: Zwei Mitbewohner ziehen gemeinsam in eine neue WG
Ziehen zwei oder mehr WG-Mitglieder zusammen an eine neue Adresse, koennen diese einen gemeinsamen Auftrag stellen. Die uebrigen Mitbewohner, die bleiben oder woanders hinziehen, brauchen separate Regelungen.
WG-Aufloesung: Jeder braucht einen eigenen Auftrag
Wird die WG komplett aufgeloest und jeder zieht an eine andere Adresse, benoetigt jede Person einen eigenen Nachsendeauftrag. Ein gemeinsamer Auftrag ist hier nicht moeglich, da die neue Adresse bei jedem unterschiedlich ist.
Die Ausnahme: Ziehen zwei oder mehr Personen aus der WG an dieselbe neue Adresse (z. B. ein Paerchen gruendet einen eigenen Haushalt), koennen diese Personen sich einen Auftrag teilen.
Ehepaar, Familie & Kinder
Fuer Familien ist die Regelung besonders unkompliziert: Ein einziger Nachsendeauftrag reicht fuer die ganze Familie, solange alle an dieselbe neue Adresse ziehen. Das gilt fuer Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Familien mit Kindern.
Tragen Sie einfach alle Familienangehoerigen namentlich ein – auch Kinder, die eigene Post erhalten (z. B. von der Schule oder Vereinen). Bei bis zu 6 Personen ist auch eine groessere Familie problemlos abgedeckt.
Sonderfall Trennung: Zieht nach einer Trennung nur ein Partner aus, braucht nur die ausziehende Person einen Nachsendeauftrag. Aehnlich wie beim WG-Auszug wird nur die Post der ausziehenden Person weitergeleitet. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie in unserer Anleitung zur Postnachsendung beim Umzug.
Sonderfaelle: Untermieter, Mitbewohner & Co.
Untermieter: Auch Untermieter koennen in einen gemeinsamen Nachsendeauftrag aufgenommen werden, wenn sie an dieselbe neue Adresse ziehen. Zieht der Untermieter allein aus, braucht er seinen eigenen Auftrag.
Voruebergehende Mitbewohner: Wer nur voruebergehend bei jemandem gewohnt hat (z. B. waehrend eines Studiums) und dort gemeldet war, sollte bei Auszug ebenfalls einen Nachsendeauftrag einrichten – auch wenn der Aufenthalt nur wenige Monate dauerte. So gehen keine Briefe von Behoerden oder Versicherungen verloren.
Mehr als 6 Personen: Wohnen mehr als 6 Personen an derselben Adresse und ziehen alle gemeinsam um, muessen Sie zwingend zwei separate Auftraege einrichten. Die Post erlaubt maximal 6 Personen pro Auftrag. Weitere Details zu den Kosten finden Sie in unserem Kostenratgeber.
Kosten-Tipp: Zusammen bestellen spart Geld
Der groesste Vorteil eines gemeinsamen Nachsendeauftrags liegt bei den Kosten. Ein privater Nachsendeauftrag kostet bei der Deutschen Post 28,90 Euro fuer 6 Monate – unabhaengig davon, ob eine oder sechs Personen eingetragen sind.
Rechenbeispiel: WG mit 4 Personen
- Gemeinsamer Auftrag: 1 × 28,90 € = 28,90 € (ca. 7,23 € pro Person)
- Separate Auftraege: 4 × 28,90 € = 115,60 €
- Ersparnis: 86,70 €
Diese Ersparnis gilt natuerlich nur, wenn alle an dieselbe neue Adresse ziehen. Bei einer WG-Aufloesung mit unterschiedlichen Zieladressen ist ein gemeinsamer Auftrag leider nicht moeglich – dann muss jeder einzeln bestellen.
Wann brauchen Sie separate Auftraege?
Ein gemeinsamer Nachsendeauftrag ist nicht immer moeglich. In folgenden Faellen benoetigt jede Person einen eigenen Auftrag:
- Unterschiedliche neue Adressen: Jeder, der an eine andere Adresse zieht, braucht einen separaten Auftrag.
- Unterschiedliche Starttermine: Zieht ein Mitbewohner frueher oder spaeter um, ist ein eigener Auftrag mit passendem Startdatum sinnvoll.
- Mehr als 6 Personen: Ab der siebten Person ist ein zweiter Auftrag erforderlich.
- Unterschiedliche Laufzeiten: Wer laenger nachsenden lassen moechte als andere, braucht einen separaten Auftrag.
Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie in den FAQ der Deutschen Post zum Nachsendeservice.
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Haeufige Fragen (FAQ)
Wie viele Personen kann ich in einen Nachsendeauftrag eintragen?
Bei einem privaten Nachsendeauftrag der Deutschen Post koennen Sie bis zu 6 Personen eintragen. Alle muessen von derselben alten Adresse zur selben neuen Adresse umziehen. Eine Verwandtschaft ist nicht erforderlich.
Braucht jeder WG-Bewohner einen eigenen Nachsendeauftrag?
Nur wenn die WG-Bewohner an unterschiedliche neue Adressen ziehen. Ziehen alle an dieselbe neue Adresse, reicht ein gemeinsamer Auftrag fuer bis zu 6 Personen. Zieht nur eine Person aus, braucht nur diese Person einen Nachsendeauftrag.
Muessen die Personen auf einem Nachsendeauftrag verwandt sein?
Nein, eine Verwandtschaft ist nicht erforderlich. Auch WG-Mitbewohner, Lebenspartner oder befreundete Mitbewohner koennen gemeinsam auf einem Nachsendeauftrag stehen. Entscheidend ist nur, dass alle von derselben Adresse zur selben neuen Adresse ziehen.
Kann ich nachtraeglich Personen zu einem Nachsendeauftrag hinzufuegen?
Nein, nachtraegliche Aenderungen an einem laufenden Nachsendeauftrag sind bei der Deutschen Post nicht moeglich. Wurde eine Person vergessen, muss fuer diese ein separater Nachsendeauftrag eingerichtet werden. Planen Sie deshalb im Voraus, wer alles umzieht.