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Aktualisiert am 12. September 2026 · Lesezeit: 11 Min.

Nachsendeauftrag für WG, Familie und mehrere Personen: wann ein Auftrag reicht und wann nicht

Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 12. September 2026

Sie ziehen mit Ihrer WG um, als Ehepaar oder als Familie mit Kindern — oder es zieht nur eine Person aus dem gemeinsamen Haushalt aus? Dann stellt sich vor dem Nachsendeauftrag eine einzige Frage: Reicht ein Auftrag für alle, oder braucht jede Person einen eigenen? Die Deutsche Post erlaubt bis zu 6 Personen pro Auftrag — auch ohne Verwandtschaft.

Die Antwort hängt nicht davon ab, wer die Personen sind, sondern wohin sie ziehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann ein gemeinsamer Auftrag reicht und wann separate Aufträge nötig sind, was das jeweils kostet und welche Fehlerquelle bei mehreren Namen leicht übersehen wird: die Schreibweise.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu sechs Personen je Auftrag. Ein privater Nachsendeauftrag der Deutschen Post deckt bis zu 6 Personen ab — Verwandtschaft ist nicht nötig. Er kostet 31,90 € online (34,90 € in der Filiale), egal ob eine oder sechs Personen eingetragen sind.
  • Die eine Bedingung: Alle eingetragenen Personen ziehen von derselben alten Adresse an dieselbe neue Adresse. Sobald Ziele oder Zeitpunkte abweichen, braucht es je Ziel einen eigenen Auftrag.
  • WG-Auflösung, Trennung, einzelner Auszug: Wer woandershin zieht, stellt einen eigenen Auftrag. Wer bleibt, braucht keinen — seine Adresse ändert sich nicht.
  • Nachträglich eine Person aufnehmen geht nicht. Wer bei der Bestellung fehlt, braucht einen eigenen Auftrag. Planen Sie deshalb vorab, wer im Haushalt überhaupt Post bekommt — Kinder eingeschlossen.
  • Jeder Name zählt einzeln. Die Umleitung gleicht den Namen auf dem Umschlag mit den eingetragenen Namen ab. Doppelnamen, Geburtsnamen und Kinder müssen genau so eingetragen sein, wie Absender sie schreiben.

Nachsendeauftrag für mehrere Personen: Die Grundregel

Bei einem privaten Nachsendeauftrag der Deutschen Post können Sie bis zu 6 Personen in einen einzigen Auftrag eintragen. Das ist die wichtigste Regel, die Sie kennen müssen — und sie hat genau eine Bedingung.

Die Voraussetzung: Alle eingetragenen Personen müssen von derselben alten Adresse zur selben neuen Adresse umziehen. Der Auftrag gilt immer für eine bestimmte Umzugsroute — alte Adresse A zu neuer Adresse B. Sobald Ziele oder Zeitpunkte abweichen, ist es nicht mehr derselbe Umzug: Dann braucht es je Ziel einen eigenen Auftrag.

Gut zu wissen

Die eingetragenen Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Das macht den gemeinsamen Auftrag besonders attraktiv für Wohngemeinschaften, Lebenspartnerschaften und WG-Mitbewohner.

1 Nachsendeauftrag = bis zu 6 Personen Person 1 Person 2 Person 3 Person 4 Person 5 Person 6 Keine Verwandtschaft nötig — ideal für WGs!

Wer die Regel auf den eigenen Haushalt anwendet, landet bei einer von wenigen Konstellationen:

KonstellationAufträgeWarum
Ehepaar oder Familie zieht gemeinsam um1Gleiche alte, gleiche neue Adresse — alle Namen auf einen Auftrag.
Ganze WG zieht gemeinsam um1 (bis zu 6 Personen)Verwandtschaft ist nicht nötig.
Ein Mitbewohner zieht aus, der Rest bleibt1 — nur für die ausziehende PersonFür die Bleibenden ändert sich nichts.
WG-Auflösung, jeder zieht woandershinje Person 1Jedes Ziel ist ein eigener Umzug.
Trennung, beide ziehen an verschiedene Adressen2Zwei Ziele, zwei Aufträge.
Mehr als sechs Personen ziehen gemeinsam um2Die Post erlaubt maximal 6 Personen pro Auftrag.

Firmen sind ein eigener Fall: Der geschäftliche Nachsendeauftrag gilt für genau eine Firma, nicht für bis zu sechs Personen, und kostet 51,90 € online beziehungsweise 54,90 € in der Filiale. Was dabei anders läuft, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag für Firmen.

Ehepaar, Familie und Kinder: ein Auftrag für alle

Für Familien ist die Regelung besonders unkompliziert: Ein einziger Nachsendeauftrag reicht für die ganze Familie, solange alle an dieselbe neue Adresse ziehen. Das gilt für Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Familien mit Kindern — und ebenso für ein unverheiratetes Paar, denn auf die Verwandtschaft kommt es nicht an.

Ein Ehepaar braucht also keinen zweiten Auftrag, und ein Nachsendeauftrag für zwei Personen kostet nicht mehr als einer für eine: 31,90 € online für sechs Monate. Wichtig ist nur, dass beide Namen eingetragen sind. Steht nur ein Partner im Auftrag, wird auch nur dessen Post umgeleitet; Sendungen an den anderen bleiben an der alten Adresse.

Tragen Sie einfach alle Familienangehörigen namentlich ein — auch Kinder, die eigene Post erhalten (zum Beispiel von der Schule, von Vereinen oder von der Krankenkasse). Bei bis zu 6 Personen ist auch eine größere Familie problemlos abgedeckt. Wer bei der Bestellung fehlt, lässt sich später nicht ergänzen; mehr dazu in Abschnitt 8.

Zieht die Familie in zwei Etappen um — etwa ein Elternteil mit den Kindern zuerst, der andere erst nach der Renovierung —, gilt die Regel vom Anfang: Unterschiedliche Zeitpunkte sind unterschiedliche Umzüge. Dann ist ein eigener Auftrag mit passendem Startdatum die saubere Lösung.

WG-Umzug: Wer braucht was?

In einer Wohngemeinschaft gibt es verschiedene Umzugs-Szenarien. Je nach Situation unterscheidet sich, ob Sie einen gemeinsamen oder separate Nachsendeaufträge brauchen.

Szenario 1: Die ganze WG zieht gemeinsam um

Wenn alle Mitbewohner zusammen an eine neue Adresse ziehen — etwa in eine größere Wohnung —, reicht ein einziger Nachsendeauftrag für die gesamte WG. Tragen Sie einfach alle Namen ein (maximal 6 Personen) und geben Sie die gemeinsame neue Adresse an. Entscheidend ist, dass jeder Mitbewohner mit vollständigem Namen im Auftrag steht.

Szenario 2: Ein Mitbewohner zieht aus, der Rest bleibt

Das ist die typische Situation in Wohngemeinschaften. Hier braucht nur die ausziehende Person einen Nachsendeauftrag. Die verbleibenden Mitbewohner benötigen keinen, da sich ihre Adresse nicht ändert. Der Auftrag wird auf den Namen der ausziehenden Person gestellt und leitet nur deren Post an die neue Adresse weiter.

Wichtig bei WG-Auszug

Stellen Sie sicher, dass der Nachsendeauftrag nur für Ihren Namen gilt. Post für die verbleibenden Mitbewohner wird weiterhin an die alte (also deren aktuelle) Adresse zugestellt.

Weil die Umleitung an den eingetragenen Namen hängt, bleibt die Post der anderen unberührt — vorausgesetzt, es steht niemand im Auftrag, der bleibt. Prüfen Sie die Namensliste deshalb vor dem Absenden noch einmal.

Szenario 3: Zwei Mitbewohner ziehen gemeinsam in eine neue WG

Ziehen zwei oder mehr WG-Mitglieder zusammen an eine neue Adresse, können diese einen gemeinsamen Auftrag stellen. Die übrigen Mitbewohner, die bleiben oder woanders hinziehen, brauchen separate Regelungen: Wer bleibt, braucht nichts; wer an eine dritte Adresse zieht, stellt einen eigenen Auftrag.

WG-Auflösung: Jeder braucht einen eigenen Auftrag

Wird die WG komplett aufgelöst und jeder zieht an eine andere Adresse, benötigt jede Person einen eigenen Nachsendeauftrag. Ein gemeinsamer Auftrag ist hier nicht möglich, da die neue Adresse bei jedem unterschiedlich ist. Vier Mitbewohner mit vier Zielen bedeuten also vier Aufträge — und viermal die Gebühr, dazu mehr im Kostenabschnitt.

Die Ausnahme: Ziehen zwei oder mehr Personen aus der WG an dieselbe neue Adresse (zum Beispiel gründet ein Paar einen eigenen Haushalt), können diese Personen sich einen Auftrag teilen.

Zwei Dinge sollten Sie bei einer Auflösung klären, bevor der letzte Mitbewohner den Schlüssel abgibt. Erstens: Jeder Auftrag hat seinen eigenen Vorlauf — empfohlen sind zwei bis drei Wochen, das Minimum liegt bei fünf Werktagen, rückwirkend geht nichts. Wer als Letzter bestellt, hat unter Umständen schon Post an der alten Adresse liegen, die niemand mehr entgegennimmt. Zweitens: Vereinbaren Sie, wer nach dem Auszug noch an den alten Briefkasten kommt, um Sendungen aus der Übergangszeit einzusammeln — und entfernen Sie am Ende die Namensschilder, sonst landet weiter Post in einem Kasten, den niemand leert.

Trennung: zwei Ziele, zwei Aufträge

Zieht nach einer Trennung nur ein Partner aus, braucht nur die ausziehende Person einen Nachsendeauftrag. Ähnlich wie beim WG-Auszug wird nur die Post der ausziehenden Person weitergeleitet; die des bleibenden Partners kommt weiterhin an der bisherigen Adresse an. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie in unserer Anleitung zur Postnachsendung beim Umzug.

Ziehen beide aus und an verschiedene Adressen, gibt es zwei Ziele — also zwei Aufträge, jeder auf den eigenen Namen und mit eigener Gebühr. Ein gemeinsamer Auftrag scheidet aus, weil er nur eine neue Adresse kennt. Kinder tragen Sie in den Auftrag des Elternteils ein, bei dem sie künftig wohnen; ihre Post läuft dann an diese Adresse.

Heikel wird es, wenn bereits ein gemeinsamer Auftrag läuft und die Post der anderen Person nicht mehr an die gemeinsame neue Adresse gehen soll. Ob die Deutsche Post einen Namen aus einem laufenden Auftrag streicht, ist nicht allgemein geregelt — das klärt der Kundenservice im Einzelfall. Und selbst dann gilt: Ein gestrichener Name wird nicht an ein drittes Ziel umgeleitet, seine Post geht wieder an die alte Adresse. Wer selbst ein anderes Ziel braucht, stellt dafür einen eigenen Auftrag. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag ändern.

Sonderfälle: Untermieter, Mitbewohner auf Zeit, mehr als sechs Personen

Untermieter: Auch Untermieter können in einen gemeinsamen Nachsendeauftrag aufgenommen werden, wenn sie an dieselbe neue Adresse ziehen. Zieht der Untermieter allein aus, braucht er seinen eigenen Auftrag — der Hauptmieter bleibt davon unberührt. Am neuen Briefkasten sollte bei Untermiete der eigene Name stehen oder ein Zusatz wie „bei“ oder „c/o“ mit dem Namen des Hauptmieters, sonst kommt die umgeleitete Post am Ziel nicht an.

Vorübergehende Mitbewohner: Wer nur vorübergehend bei jemandem gewohnt hat (zum Beispiel während eines Studiums) und dort gemeldet war, sollte bei Auszug ebenfalls einen Nachsendeauftrag einrichten — auch wenn der Aufenthalt nur wenige Monate dauerte. So gehen keine Briefe von Behörden oder Versicherungen verloren.

Zweitwohnsitz statt Umzug: Wer nicht auszieht, sondern zwischen zwei Wohnungen pendelt, hat keinen Umzug im Sinne des Nachsendeauftrags. Welche Möglichkeiten es in diesem Fall gibt, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag bei Zweitwohnsitz.

Mehr als 6 Personen: Wohnen mehr als 6 Personen an derselben Adresse und ziehen alle gemeinsam um, müssen Sie zwingend zwei separate Aufträge einrichten. Die Post erlaubt maximal 6 Personen pro Auftrag. Teilen Sie die Namen so auf, dass jede Person genau einmal vorkommt; beide Aufträge nennen dieselbe alte und dieselbe neue Adresse. Weitere Details zu den Kosten finden Sie in unserem Kostenratgeber.

Namensschreibweise: die Fehlerquelle bei mehreren Personen

Bei mehreren Personen auf einem Auftrag vervielfacht sich eine Fehlerquelle, die beim Einzelauftrag kaum auffällt: die Schreibweise der Namen. Die Nachsendung arbeitet mit dem Namen auf dem Umschlag — er wird zusammen mit der alten Anschrift mit den Einträgen im Auftrag abgeglichen. Weicht der Eintrag ab, kann die Sendung an der Umleitung vorbeilaufen und landet weiter im alten Briefkasten. Bei sechs Personen sind das sechs Namen, die stimmen müssen.

Tragen Sie jeden Namen deshalb so ein, wie Absender ihn schreiben, und prüfen Sie vor dem Absenden:

  • Doppelnamen: mit oder ohne Bindestrich — so, wie der Name auf Ausweis und Post steht. Schreiben manche Absender nur einen Namensteil, fragen Sie beim Kundenservice, ob beide Schreibweisen aufgenommen werden können.
  • Geburtsname: Nach Heirat oder Scheidung kommt über Monate Post unter beiden Namen. Ob die Post beide Schreibweisen auf einem Auftrag zulässt, ist uns nicht belegt bekannt — auch das klärt der Kundenservice.
  • Kinder: mit vollständigem Vor- und Nachnamen, nicht als „Familie Müller“. Schule, Verein und Krankenkasse schreiben das Kind mit eigenem Namen an.
  • Vornamen: zweite Vornamen und Abkürzungen so, wie sie üblicherweise auf Post erscheinen; eine vertauschte Reihenfolge von Vor- und Nachname stört den Abgleich.
  • Umlaute: Schreibt ein Absender den Namen ohne Umlaut — „ue“ statt „ü“ —, ist das für den Abgleich eine andere Schreibweise. Ein Grund mehr, den Namen im Auftrag exakt einzutragen.

Kommt nach dem Umzug nur die Post einzelner Personen nicht an, ist die Schreibweise der erste Prüfpunkt. Was sonst noch dahinterstecken kann — vom Vorlauf bis zum alten Namensschild —, geht der Ratgeber Nachsendeauftrag funktioniert nicht der Reihe nach durch.

Nachträglich Personen hinzufügen oder streichen

Die Namensliste ist der Teil des Auftrags, der sich am wenigsten nachträglich bewegen lässt. Drei Fälle, drei Antworten:

  • Eine weitere Person aufnehmen: nein. Wer bei der Bestellung nicht eingetragen war, lässt sich später nicht ergänzen. Diese Person braucht einen eigenen Auftrag mit eigener Gebühr — 31,90 € online. Der laufende Auftrag bleibt davon unberührt.
  • Eine Person streichen: nicht allgemein geregelt. Ob die Deutsche Post einen Namen aus einem laufenden Auftrag entfernt, klärt der Kundenservice im Einzelfall. Wird ein Name gestrichen, geht dessen Post wieder an die alte Adresse — nicht an ein anderes Ziel.
  • Einen Schreibfehler korrigieren: früh melden. Ob und wie die Korrektur umgesetzt wird, klärt ebenfalls der Kundenservice. Bis dahin arbeitet der Auftrag mit dem falschen Namen weiter.

Daraus folgt der wichtigste Ratschlag dieses Ratgebers: Planen Sie die Namensliste vor der Bestellung, nicht danach. Gehen Sie durch, wer im Haushalt überhaupt Post bekommt — Partner, Kinder, Untermieter, ein Mitbewohner auf Zeit — und tragen Sie alle ein, die mitziehen. Ein vergessener Name kostet später einen ganzen Zusatzauftrag. Was sich an einem laufenden Auftrag sonst noch anpassen lässt — Nachsendeadresse, Startdatum vor dem Start — und was nicht, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag ändern.

Kosten: ein Auftrag für sechs Personen kostet dasselbe wie für eine

Der größte Vorteil eines gemeinsamen Nachsendeauftrags liegt bei den Kosten. Ein privater Nachsendeauftrag kostet bei der Deutschen Post 31,90 Euro für 6 Monate (online; 34,90 Euro in der Filiale) — unabhängig davon, ob eine oder sechs Personen eingetragen sind. Ein Auftrag für ein Ehepaar kostet also genau so viel wie einer für eine Einzelperson, und ein Auftrag für eine sechsköpfige WG ebenfalls.

Rechenbeispiel: WG mit 4 Personen

  • Gemeinsamer Auftrag: 1 × 31,90 € = 31,90 € (ca. 7,98 € pro Person)
  • Separate Aufträge: 4 × 31,90 € = 127,60 €
  • Ersparnis: 95,70 €

Diese Ersparnis gilt natürlich nur, wenn alle an dieselbe neue Adresse ziehen. Bei einer WG-Auflösung mit unterschiedlichen Zieladressen ist ein gemeinsamer Auftrag leider nicht möglich — dann muss jeder einzeln bestellen. Die Rechnung dreht sich damit um: Mehrere Ziele bedeuten mehrere Aufträge, und jeder wird einzeln bezahlt. Vier Mitbewohner mit vier Zielen zahlen zusammen 127,60 €, ein Paar, das sich trennt und getrennt umzieht, 63,80 €.

Wer nicht selbst bei der Post bestellen und die Fristen nicht selbst überwachen möchte, kann den Auftrag über uns stellen lassen. Auch bei uns gilt der Preis je Auftrag — also je Ziel — mit bis zu sechs Personen darauf. Günstiger als bei der Post ist das nicht; beide Preise stehen deshalb nebeneinander:

LaufzeitDeutsche Post, selbst bestellt (privat, online)nachsendeauftrag.helpDifferenz
6 Monate31,90 € (1 Auftrag)129,90 €+ 98,00 €
12 Monate63,80 € (2 Aufträge)239,90 €+ 176,10 €
24 Monate127,60 € (4 Aufträge)449,90 €+ 322,30 €

Die Post-Gebühren sind in unseren Preisen enthalten; bei den längeren Laufzeiten stellen wir die Anschlussaufträge und behalten den Ablauftermin im Blick. Wer selbst bestellt und selbst an die Termine denkt, zahlt weniger. Alle Preise im Detail — auch für geschäftliche Aufträge und den Lagerservice — stehen im Kostenratgeber.

Wann brauchen Sie separate Aufträge?

Ein gemeinsamer Nachsendeauftrag ist nicht immer möglich. In folgenden Fällen benötigt jede Person einen eigenen Auftrag:

  • Unterschiedliche neue Adressen: Jeder, der an eine andere Adresse zieht, braucht einen separaten Auftrag.
  • Unterschiedliche Starttermine: Zieht ein Mitbewohner früher oder später um, ist ein eigener Auftrag mit passendem Startdatum sinnvoll — ein gemeinsamer Auftrag kennt nur ein Startdatum.
  • Mehr als 6 Personen: Ab der siebten Person ist ein zweiter Auftrag erforderlich.
  • Unterschiedliche Laufzeiten: Seit Januar 2025 bietet die Post nur noch sechs Monate an. Wer länger nachsenden lassen möchte als andere, braucht einen separaten Auftrag — beziehungsweise einen eigenen Anschlussauftrag, der wieder nur für die darin eingetragenen Personen gilt.

Für jeden dieser Aufträge gelten dieselben Grundregeln wie für einen einzelnen: zwei bis drei Wochen Vorlauf sind empfohlen, mindestens fünf Werktage sind nötig, rückwirkend geht nichts — und umgeleitet werden nur Briefsendungen, DHL-Pakete sind nicht enthalten. Klären Sie deshalb vor der Bestellung, wer wann wohin zieht — ein Punkt, der auf jede Umzug-Checkliste gehört.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie in den FAQ der Deutschen Post zum Nachsendeservice.

Fazit

Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post deckt bis zu sechs Personen ab, verwandt oder nicht — solange alle von derselben alten an dieselbe neue Adresse ziehen. Ehepaar, Familie mit Kindern, komplette WG: ein Auftrag, 31,90 € online. Sobald sich die Wege trennen — WG-Auflösung, Trennung, einzelner Auszug —, zählt jedes Ziel als eigener Umzug mit eigenem Auftrag und eigener Gebühr.

Zwei Dinge entscheiden in der Praxis über den Erfolg: dass vor der Bestellung feststeht, wer mitzieht, weil sich später niemand mehr ergänzen lässt — und dass jeder Name genau so eingetragen ist, wie Absender ihn schreiben. Wer beides beachtet, braucht für einen gemeinsamen Umzug genau einen Auftrag.

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Egal ob WG, Familie oder Einzelperson — wir stellen Ihren Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post, auch für mehrere Personen auf einem Auftrag, und behalten bei den längeren Laufzeiten den Ablauftermin im Blick. Die Post-Gebühren sind enthalten. Günstiger ist das nicht — wer selbst bestellt und selbst an die Fristen denkt, zahlt weniger.

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Häufige Fragen zum Nachsendeauftrag für WG, Familie und mehrere Personen

Wie viele Personen kann ich in einen Nachsendeauftrag eintragen?

Bei einem privaten Nachsendeauftrag der Deutschen Post können Sie bis zu 6 Personen eintragen. Alle müssen von derselben alten Adresse zur selben neuen Adresse umziehen. Eine Verwandtschaft ist nicht erforderlich. Der Preis bleibt gleich, ob eine oder sechs Personen eingetragen sind: 31,90 € online für sechs Monate.

Braucht jeder WG-Bewohner einen eigenen Nachsendeauftrag?

Nur wenn die WG-Bewohner an unterschiedliche neue Adressen ziehen. Ziehen alle an dieselbe neue Adresse, reicht ein gemeinsamer Auftrag für bis zu 6 Personen. Zieht nur eine Person aus, braucht nur diese Person einen Nachsendeauftrag — für die Mitbewohner, die bleiben, ändert sich nichts.

Müssen die Personen auf einem Nachsendeauftrag verwandt sein?

Nein, eine Verwandtschaft ist nicht erforderlich. Auch WG-Mitbewohner, Lebenspartner oder befreundete Mitbewohner können gemeinsam auf einem Nachsendeauftrag stehen. Entscheidend ist nur, dass alle von derselben Adresse zur selben neuen Adresse ziehen.

Kann ich nachträglich Personen zu einem Nachsendeauftrag hinzufügen?

Nein. Wer bei der Bestellung nicht eingetragen war, lässt sich später nicht ergänzen. Wurde eine Person vergessen, muss für diese ein separater Nachsendeauftrag eingerichtet werden — mit eigener Gebühr. Planen Sie deshalb im Voraus, wer alles umzieht. Ob sich ein Name aus einem laufenden Auftrag streichen lässt, ist nicht allgemein geregelt; das klärt der Kundenservice der Deutschen Post im Einzelfall. Was sich sonst anpassen lässt, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag ändern.

Was kostet ein Nachsendeauftrag für zwei Personen oder ein Ehepaar?

Genau so viel wie für eine Person: 31,90 € online beziehungsweise 34,90 € in der Filiale für sechs Monate, sofern beide von derselben alten an dieselbe neue Adresse ziehen. Beide Namen müssen im Auftrag stehen. Ziehen die beiden Personen an verschiedene Adressen, braucht jede einen eigenen Auftrag, und die Gebühr fällt zweimal an.

Muss ich Kinder in den Nachsendeauftrag eintragen?

Ja, wenn Kinder Post unter eigenem Namen bekommen — von der Schule, vom Verein, von der Krankenkasse. Die Umleitung arbeitet mit dem Namen auf dem Umschlag; ein Kind, das nicht eingetragen ist, wird nicht mit umgeleitet. Tragen Sie Kinder mit vollständigem Vor- und Nachnamen ein. Sie zählen zu den bis zu sechs Personen je Auftrag.

Wie trage ich Doppelnamen oder einen Geburtsnamen ein?

So, wie Absender den Namen schreiben — bei Doppelnamen also mit oder ohne Bindestrich entsprechend Ausweis und Post. Nach Heirat oder Scheidung kommt über Monate Post unter beiden Namen; ob die Post beide Schreibweisen auf einem Auftrag zulässt, ist uns nicht belegt bekannt, das klärt der Kundenservice. Kommt nach dem Umzug nur die Post einzelner Personen nicht an, ist die Schreibweise der erste Prüfpunkt — mehr dazu im Ratgeber Nachsendeauftrag funktioniert nicht.

Was gilt bei einer Trennung: ein Auftrag oder zwei?

Das hängt von den Zielen ab. Zieht nur ein Partner aus, braucht nur diese Person einen Auftrag; die Post des anderen bleibt an der bisherigen Adresse. Ziehen beide aus und an verschiedene Adressen, sind das zwei Ziele — also zwei Aufträge, jeder auf den eigenen Namen. Kinder tragen Sie im Auftrag des Elternteils ein, bei dem sie künftig wohnen.

Gilt der gemeinsame Nachsendeauftrag auch für DHL-Pakete?

Nein. Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post gilt nur für Briefsendungen — für alle eingetragenen Personen, aber nicht für Pakete. DHL-Pakete laufen über ein getrenntes Netz und sind nicht enthalten. Welche Möglichkeiten es für Pakete gibt, steht im Ratgeber DHL-Nachsendeauftrag für Pakete.

Quellen

  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Post Umzug — Nachsendeservice und Umzugsmitteilung“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle