Veröffentlicht am 11. September 2026 · Lesezeit: 9 Min.
Nachsendeauftrag ändern: was sich nachträglich noch anpassen lässt
Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 11. September 2026
Der Nachsendeauftrag ist gestellt und bezahlt — und dann ändert sich etwas. Sie ziehen ein zweites Mal um, der Einzugstermin verschiebt sich um zwei Wochen, ein Name auf dem Auftrag ist falsch geschrieben. Die Frage lautet dann nicht, ob Sie den Auftrag beenden wollen, sondern ob Sie ihn anpassen können.
Die Antwort fällt je nach Angabe sehr unterschiedlich aus. Manches lässt sich über den Kundenservice der Deutschen Post korrigieren. Anderes erzwingt eine Stornierung und einen kompletten Neuauftrag. Und bei der Laufzeit gibt es die Änderung, nach der die meisten suchen, schlicht nicht. Dieser Ratgeber geht die Fälle einzeln durch und benennt dort, wo die Post keine allgemeingültige Regel veröffentlicht, auch das offen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nachsendeadresse und Startdatum sind die Angaben, bei denen eine nachträgliche Anpassung am ehesten in Frage kommt. Ansprechpartner ist der Kundenservice der Deutschen Post.
- Die Laufzeit lässt sich nicht ändern. Eine Verlängerung im Wortsinn existiert nicht: Ein laufender Auftrag wird nicht gedehnt. Es braucht einen kompletten Neuauftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird — online 31,90 € für sechs Monate.
- Eine Person nachträglich aufnehmen geht nicht. Wer nicht von Anfang an auf dem Auftrag steht, braucht einen eigenen.
- Jede Änderung hat Vorlauf. Sie greift nicht am selben Tag, und rückwirkend wirkt sie gar nicht. Es gilt dieselbe Logik wie beim Neuauftrag: mindestens fünf Werktage, empfohlen sind zwei bis drei Wochen.
- Halten Sie die Auftragsnummer bereit, dazu die Daten des Auftraggebers und die bisherige Adresse. Ohne diese Angaben lässt sich ein Auftrag nicht zuordnen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die kurze Antwort
- 2. Nachsendeadresse ändern
- 3. Laufzeit ändern: die Verlängerung, die es nicht gibt
- 4. Namen und Personen ändern
- 5. Startdatum ändern, bevor der Auftrag läuft
- 6. Was gar nicht geht
- 7. Welche Angaben Sie zum Ändern brauchen
- 8. Vorlauf: Änderungen greifen nicht sofort
- 9. Fazit
- Häufige Fragen
Die kurze Antwort: was sich ändern lässt und was nicht
Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post beschreibt einen festen Vorgang: Post von einer bestimmten alten Adresse geht für eine bestimmte Zeit an eine bestimmte neue Adresse, und zwar für namentlich genannte Personen. Je näher ein Änderungswunsch an diesen vier Angaben liegt, desto eher ist er keine Änderung mehr, sondern ein neuer Auftrag.
| Was Sie ändern wollen | Lässt sich der laufende Auftrag anpassen? |
|---|---|
| Nachsendeadresse, weil Sie erneut umziehen | Der häufigste Änderungswunsch. Das klärt der Kundenservice der Deutschen Post im Einzelfall; führt das nicht weiter, bleiben Stornierung und Neuauftrag. |
| Startdatum, solange der Auftrag noch nicht läuft | Vor dem Starttag ist eine Korrektur am ehesten möglich. Der verlässlichere Weg ist die Stornierung vor dem Start und ein neuer Auftrag mit dem richtigen Datum. |
| Schreibfehler in einem Namen | Eine Korrektur sollten Sie schnell melden. Ob und wie sie umgesetzt wird, klärt der Kundenservice. |
| Eine weitere Person aufnehmen | Nein. Diese Person braucht einen eigenen Auftrag mit eigener Gebühr. |
| Eine Person streichen | Nicht allgemein geregelt. Das klärt der Kundenservice im Einzelfall. |
| Laufzeit verlängern oder verkürzen | Nein. Verlängern heißt Neuauftrag mit Anschlussdatum, erneut zu bezahlen. Verkürzen heißt stornieren. |
| Die alte Adresse ersetzen | Nein. Damit beschreiben Sie einen anderen Umzug — also einen anderen Auftrag. |
Das Muster dahinter ist einfach. Alles, was den Kern des Auftrags betrifft — von wo, für wen, wie lange —, ist keine Änderung, sondern ein Neuauftrag. Anpassbar sind die Angaben am Rand: wohin die Post geht, wie ein Name geschrieben wird, wann es losgeht.
Eine Vorbemerkung in eigener Sache: Die Deutsche Post veröffentlicht zu nachträglichen Änderungen keine abschließende Liste mit festen Regeln und Gebühren. Wir verweisen deshalb an mehreren Stellen auf den Kundenservice, statt eine Regel zu behaupten, die es so nicht gibt.
Nachsendeadresse ändern: der zweite Umzug während der Laufzeit
Das ist der Fall, der am häufigsten auftritt. Sie sind umgezogen, haben sechs Monate Nachsendung gebucht — und nach zwei Monaten ziehen Sie erneut um. Typisch ist das bei Zwischenlösungen: Untermiete, möbliertes Zimmer, die Wohnung der Eltern für ein paar Wochen, eine Übergangsadresse bis die eigentliche Wohnung frei wird.
Dabei geht es um das Ziel der Umleitung, nicht um ihren Ausgangspunkt. Die alte Adresse, von der die Post abgeleitet wird, bleibt dieselbe. Das ist der Grund, warum dieser Wunsch eher Aussicht auf Erfolg hat als andere.
Was Sie dafür brauchen
- Die Auftragsnummer aus der Bestätigung.
- Die bisherige Adresse, also den Ausgangspunkt der Nachsendung — sie identifiziert den Auftrag.
- Die neue Zieladresse vollständig, mit Postleitzahl und gegebenenfalls einem Namenszusatz am Briefkasten.
- Das Datum, ab dem die neue Zieladresse gelten soll.
Ob sich das im Kundenkonto selbst erledigen lässt oder nur telefonisch beziehungsweise schriftlich über den Kundenservice, hängt davon ab, wie der Auftrag ursprünglich gestellt wurde. Eine allgemeingültige Regel dazu ist uns nicht bekannt — das klärt der Kundenservice der Deutschen Post im Einzelfall. Wer den Auftrag in einer Filiale gestellt hat, sollte den Beleg bereithalten; wer online bestellt hat, die Bestätigungsmail.
Die Übergangszeit ist der kritische Punkt
Eine Adressänderung greift nicht am Tag der Meldung. Bis dahin geht Post weiterhin an die bisherige Nachsendeadresse — wo Sie dann schon ausgezogen sind. Praktisch hilft nur eines: die Änderung so früh wie möglich melden und an der Zwischenadresse jemanden bitten, die Post noch ein paar Wochen anzunehmen.
Zwei Einschränkungen gelten auch nach einer Adressänderung unverändert weiter. Erstens betrifft der Nachsendeauftrag ausschließlich Briefsendungen — DHL-Pakete sind nicht enthalten und brauchen eine eigene Regelung. Zweitens gelten für eine Zieladresse im Ausland andere Bedingungen und Preise als im Inland; wie das abläuft, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag ins Ausland.
Laufzeit ändern: die Verlängerung, die es nicht gibt
Hier liegt das größte Missverständnis rund um das Thema, und deshalb steht es so deutlich da: Ein laufender Nachsendeauftrag lässt sich nicht verlängern. Es gibt kein Feld, in dem aus sechs Monaten neun werden. Seit Januar 2025 bietet die Deutsche Post ohnehin nur noch eine einzige Laufzeit an — sechs Monate. Die früheren 12-Monats-Tarife wurden gestrichen.
Wer länger nachsenden lassen will, stellt einen kompletten Neuauftrag, dessen Startdatum an das Ende des bisherigen anschließt, und bezahlt ihn erneut: 31,90 € online, 34,90 € an der Poststation oder in der Filiale, geschäftlich 51,90 € beziehungsweise 54,90 €. Der alte Auftrag bleibt davon unberührt und läuft regulär aus. Wie sich daraus eine durchgehende Laufzeit von 12 oder 24 Monaten zusammensetzt und worauf es beim Anschlussdatum ankommt, rechnet der Ratgeber Nachsendeauftrag verlängern Schritt für Schritt vor.
Daraus folgt die Falle, die den Unterschied zwischen Ändern und Neubestellen teuer macht: Zwischen beiden Aufträgen darf keine Lücke entstehen. Wer erst am Ablauftag an den Folgeauftrag denkt, steht zwei bis drei Wochen ohne Nachsendung da — die Post aus dieser Zeit geht an die alte Adresse oder zurück an den Absender.
Und der umgekehrte Fall: früher aufhören
Auch eine Verkürzung der Laufzeit ist keine Änderung. Wer die Nachsendung vorzeitig beenden möchte, storniert den Auftrag — mit den Folgen, die das für eine mögliche Erstattung hat. Welcher der drei Wege in Ihrem Fall greift und wann Geld zurückkommt, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag kündigen, stornieren oder widerrufen. Kurz gesagt: Der Auftrag endet ohnehin von selbst, weshalb eine vorzeitige Beendigung selten einen Vorteil bringt.
Namen und Personen ändern
Ein privater Nachsendeauftrag der Deutschen Post nimmt bis zu sechs Personen auf. Verwandt müssen sie nicht sein, aber alle müssen von derselben alten Adresse zur selben neuen ziehen. Welche Konstellationen daraus folgen, behandelt der Ratgeber Nachsendeauftrag für WG und mehrere Personen.
Eine Person hinzufügen
Das funktioniert nachträglich nicht. Wer bei der Bestellung nicht eingetragen war, lässt sich später nicht ergänzen; für diese Person ist ein eigener Auftrag nötig, und der kostet die volle Gebühr. Es lohnt sich deshalb, vor der Bestellung in Ruhe durchzugehen, wer im Haushalt überhaupt Post bekommt — Kinder mit Vereins- oder Schulpost gehören dazu, ebenso ein Untermieter.
Eine Person entfernen
Ob die Deutsche Post einen Namen aus einem laufenden Auftrag streicht, ist uns nicht belegt bekannt — das klärt der Kundenservice im Einzelfall. Relevant wird der Fall vor allem nach einer Trennung, wenn die Post der anderen Person nicht mehr an die gemeinsame neue Adresse gehen soll. Wichtig ist die Folge: Wird ein Name gestrichen, geht die Post dieser Person wieder an die alte Adresse — sie wird nicht an ein drittes Ziel umgeleitet. Wer selbst ein anderes Ziel braucht, stellt dafür einen eigenen Auftrag.
Schreibfehler und neue Namen
Ein falsch geschriebener Name ist etwas anderes als eine zusätzliche Person, und er ist mehr als ein Schönheitsfehler: Die Nachsendung arbeitet mit dem Namen auf dem Briefumschlag. Weicht der Eintrag im Auftrag davon ab, kann eine Sendung an der Umleitung vorbeilaufen. Melden Sie eine solche Korrektur deshalb früh.
Ähnlich gelagert ist ein Namenswechsel durch Heirat oder Scheidung mitten in der Laufzeit. Über Monate kommt Post dann unter beiden Namen. Ob die Post beide Schreibweisen auf einem Auftrag zulässt oder für den neuen Namen einen eigenen Auftrag verlangt, ist uns nicht belegt bekannt — auch das klärt der Kundenservice. Für einen Firmennamen gilt dieselbe Sorgfalt; die Besonderheiten geschäftlicher Aufträge stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag für Firmen.
Startdatum ändern, solange der Auftrag noch nicht läuft
Umzugstermine verschieben sich. Der Übergabetermin platzt, die Renovierung dauert länger, der Vormieter zieht später aus. Für den Nachsendeauftrag macht es dabei einen erheblichen Unterschied, ob der Starttag schon erreicht ist.
Vor dem Starttag
Solange der Auftrag noch nicht angelaufen ist, hat er praktisch nichts getan — er steht nur im System. Eine Korrektur des Startdatums ist in dieser Phase am ehesten möglich, und der Kundenservice der Deutschen Post ist dafür die richtige Anlaufstelle. Der verlässlichere Weg ist allerdings ein anderer: vor dem Startdatum stornieren und neu bestellen. Eine Stornierung vor dem Start ist der Fall, den der Ratgeber Nachsendeauftrag kündigen, stornieren oder widerrufen ausführlich beschreibt — dort steht auch, welche Rolle das vierzehntägige Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen dabei spielt.
Nach dem Starttag
Ist der Auftrag erst einmal aktiv, ist das Startdatum Vergangenheit und damit kein änderbares Feld mehr. Vor allem aber wirkt eine Nachsendung nie rückwirkend: Was vor dem Starttag zugestellt wurde, ist zugestellt und lässt sich nicht nachträglich umleiten. Und das Enddatum lässt sich nicht nach hinten schieben — das wäre eine Laufzeitänderung, und die gibt es aus den oben genannten Gründen nicht.
Beide Richtungen haben ihren Preis: Ein zu früh startender Auftrag leitet Post an eine Adresse um, an der Sie noch gar nicht wohnen; ein zu spät startender lässt Sendungen an der alten Adresse liegen. Das spricht dafür, ein falsches Datum vor dem Start zu korrigieren statt es laufen zu lassen. Wie lange es bis zur Aktivierung dauert, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag: Dauer und Aktivierung.
Was gar nicht geht: stornieren und neu beauftragen
Für einen Teil der Änderungswünsche gibt es keinen Weg über eine Anpassung. Wer sie umsetzen will, beendet den bestehenden Auftrag und stellt einen neuen.
- Die alte Adresse austauschen. Der Auftrag hängt an einer konkreten Strecke: von A nach B. Wer A ersetzt, beschreibt einen anderen Umzug und braucht folgerichtig einen anderen Auftrag.
- Zwischen privat und geschäftlich wechseln. Das sind zwei verschiedene Produkte mit verschiedenen Preisen — 31,90 € gegenüber 51,90 € online. Ein Wechsel mitten in der Laufzeit ist keine Korrektur, sondern eine Neubestellung.
- Die Laufzeit dehnen. Es braucht einen Anschlussauftrag, der erneut bezahlt wird.
- Eine Person ergänzen. Sie bekommt einen eigenen Auftrag.
Bevor Sie diesen Weg gehen, rechnen Sie kurz nach. Eine Stornierung mitten in der Laufzeit bringt in der Regel keine anteilige Erstattung — die verbleibenden Monate sind dann verloren, und der neue Auftrag kostet die volle Gebühr. Bei 31,90 € hält sich der Schaden in Grenzen; geschäftlich und bei mehreren Aufträgen summiert es sich. Welche Erstattung wann möglich ist und wie sich Kündigung, Stornierung und Widerruf unterscheiden, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag kündigen, stornieren oder widerrufen; die Preise aller Varianten im Ratgeber Nachsendeauftrag Kosten.
Was das für Sie heißt: Ein zweiter Auftrag neben dem laufenden ist oft die sauberere Lösung als der Versuch, den bestehenden umzubauen — etwa wenn eine weitere Person ihre Post umgeleitet haben möchte.
Welche Angaben Sie zum Ändern brauchen
Legen Sie sich die folgenden Punkte zurecht, bevor Sie den Kundenservice kontaktieren. Ohne sie lässt sich ein Auftrag nicht sicher zuordnen, und jede Rückfrage kostet Tage, die Sie beim Vorlauf nicht übrig haben.
- Die Auftragsnummer. Sie steht in der Bestätigung — bei einer Online-Bestellung in der Bestätigungsmail, bei einer Bestellung in der Filiale auf dem Beleg.
- Name und Anschrift des Auftraggebers, genau so, wie sie im Auftrag eingetragen sind.
- Die bisherige Adresse, von der die Post umgeleitet wird. Sie ist das eigentliche Erkennungsmerkmal des Auftrags.
- Die neue Angabe in vollständiger Form — und das Datum, ab dem sie gelten soll.
- Bei geschäftlichen Aufträgen zusätzlich den Firmennamen in der eingetragenen Schreibweise.
Ob die Deutsche Post darüber hinaus einen Identitätsnachweis verlangt, ist uns nicht belegt bekannt. Bei Adressänderungen wäre eine Rückfrage nachvollziehbar, denn das Umleiten fremder Post wäre sonst ein leicht missbrauchbarer Vorgang. Eine verbindliche Liste der geforderten Nachweise ist nicht veröffentlicht — das klärt der Kundenservice der Deutschen Post im Einzelfall.
Ein Sonderfall mit eigenen Anforderungen ist der Auftrag für die Post einer verstorbenen Person. Wer ihn stellen oder ändern darf und welche Unterlagen dafür nötig sind, behandelt der Ratgeber Nachsendeauftrag im Sterbefall.
Und ein organisatorischer Hinweis: Haben Sie den Auftrag über einen Dienstleister gestellt, ist dessen Kundenservice der erste Ansprechpartner. Dort liegen Ihre Vertragsdaten und die Angaben, mit denen der Auftrag eingereicht wurde.
Vorlauf: Änderungen greifen nicht sofort
Für Änderungen gilt dieselbe zeitliche Logik wie für einen neuen Auftrag. Beim Nachsendeservice sind zwei bis drei Wochen Vorlauf empfohlen, das Minimum liegt bei fünf Werktagen, und rückwirkend ist eine Nachsendung nicht möglich. Eine Umleitung ist kein Schalter, der umgelegt wird — sie muss erst in der Zustellung ankommen, bevor sie wirkt.
In der Zwischenzeit arbeitet der Auftrag unverändert nach der bisherigen Angabe weiter. Wer heute eine neue Zieladresse meldet, muss damit rechnen, dass die Post der nächsten Tage noch an die alte geht. Planen Sie deshalb rückwärts: Legen Sie fest, ab welchem Tag die neue Angabe gelten soll, und melden Sie die Änderung zwei bis drei Wochen davor.
Besonders unangenehm wird der Vorlauf beim Anschlussauftrag, weil dort ein festes Ablaufdatum im Spiel ist. Wer über uns bestellt hat, muss diese Fristen nicht selbst überwachen: Wir behalten bei den längeren Laufzeiten den Ablauftermin im Blick und stellen den Folgeauftrag rechtzeitig. Günstiger ist das nicht — 129,90 € für sechs Monate gegenüber 31,90 € online bei der Deutschen Post. Wer selbst bestellt und selbst an die Termine denkt, zahlt weniger.
Unabhängig davon gilt für jede Änderung: Notieren Sie, wann Sie sie gemeldet haben, und heben Sie die Bestätigung auf. Fehlt später eine Sendung, ist das der einzige Beleg dafür, ab wann die neue Angabe gelten sollte.
Fazit
Ändern lässt sich an einem laufenden Nachsendeauftrag weniger, als viele erwarten — aber mehr als nichts. Die Nachsendeadresse und, vor dem Starttag, das Startdatum sind die realistischen Fälle. Schreibfehler in Namen sollten Sie ohnehin sofort melden, weil die Umleitung sonst an einzelnen Sendungen vorbeilaufen kann.
Nicht änderbar sind die Angaben, die den Auftrag ausmachen: die alte Adresse, die Laufzeit und der Kreis der eingetragenen Personen. Vor allem die Laufzeit sorgt für Enttäuschung, weil das Wort Verlängerung etwas verspricht, das es bei der Deutschen Post nicht gibt. Es bleibt bei einem Neuauftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird.
Für alles andere gilt: früh melden, Auftragsnummer und bisherige Adresse bereithalten, zwei bis drei Wochen Vorlauf einplanen und die Bestätigung aufheben. Wo dieser Ratgeber keine Regel benennt, ist sie schlicht nicht veröffentlicht — dort entscheidet der Kundenservice der Deutschen Post über den Einzelfall.
Nachsendeauftrag einrichten lassen
Sie geben Ihre Daten einmal ein, wir stellen den Auftrag bei der Deutschen Post und behalten bei längeren Laufzeiten die Anschlusstermine im Blick. Die Gebühren der Post sind enthalten. Günstiger ist das nicht — wer selbst bestellt und selbst an die Fristen denkt, zahlt weniger.
Laufzeit wählen und beauftragen →129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate. Direkt bei der Deutschen Post: 31,90 € online für 6 Monate.
Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag
Häufige Fragen zum Ändern eines Nachsendeauftrags
Kann ich die Adresse bei einem laufenden Nachsendeauftrag ändern?
Die Nachsendeadresse — also das Ziel der Umleitung — ist der Fall, der am ehesten in Frage kommt, etwa wenn Sie während der Laufzeit erneut umziehen. Wenden Sie sich dafür an den Kundenservice der Deutschen Post und halten Sie Auftragsnummer, bisherige Adresse und das gewünschte Datum bereit. Ob das im Kundenkonto selbst möglich ist oder nur über den Kundenservice, klärt die Deutsche Post im Einzelfall. Die alte Adresse dagegen lässt sich nicht austauschen — dafür braucht es einen neuen Auftrag.
Kann ich einen Nachsendeauftrag nachträglich verlängern?
Nein. Eine Verlängerung im Wortsinn existiert nicht: Ein laufender Auftrag lässt sich nicht auf eine längere Laufzeit umstellen. Seit Januar 2025 bietet die Deutsche Post ausschließlich sechs Monate an. Wer länger nachsenden lassen will, braucht einen kompletten Neuauftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird — 31,90 € online. Wie sich daraus 12 oder 24 Monate ergeben, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag verlängern.
Kann ich nachträglich eine Person zum Nachsendeauftrag hinzufügen?
Nein. Wer bei der Bestellung nicht eingetragen war, lässt sich später nicht ergänzen. Diese Person benötigt einen eigenen Nachsendeauftrag mit eigener Gebühr. Ein privater Auftrag nimmt von Anfang an bis zu sechs Personen auf, die nicht verwandt sein müssen, aber alle von derselben alten zur selben neuen Adresse ziehen müssen.
Kann ich einen Namen aus einem laufenden Nachsendeauftrag streichen lassen?
Ob die Deutsche Post das zulässt, ist uns nicht belegt bekannt — das klärt der Kundenservice im Einzelfall. Wichtig ist die Folge: Wird ein Name gestrichen, geht die Post dieser Person wieder an die alte Adresse und nicht an ein anderes Ziel. Wer selbst weiter umgeleitet haben möchte, braucht einen eigenen Auftrag.
Kann ich das Startdatum meines Nachsendeauftrags verschieben?
Solange der Auftrag noch nicht angelaufen ist, ist eine Korrektur am ehesten möglich; fragen Sie dazu den Kundenservice. Der verlässlichere Weg ist, den Auftrag vor dem Startdatum zu stornieren und mit dem richtigen Datum neu zu bestellen. Ist der Starttag bereits überschritten, lässt sich daran nichts mehr ändern — eine Nachsendung wirkt nie rückwirkend.
Was kostet eine Änderung am Nachsendeauftrag?
Eine veröffentlichte Gebührenliste für nachträgliche Änderungen ist uns nicht bekannt, deshalb nennen wir hier keinen Betrag. Sicher ist die andere Seite: Überall dort, wo ein Neuauftrag nötig ist — bei der Laufzeit, bei einer zusätzlichen Person, beim Wechsel der alten Adresse —, fällt die Gebühr erneut in voller Höhe an, also 31,90 € online für sechs Monate. Was eine reine Korrektur kostet, klärt der Kundenservice der Deutschen Post im Einzelfall.
Welche Angaben brauche ich, um einen Nachsendeauftrag zu ändern?
Halten Sie die Auftragsnummer aus der Bestätigung bereit, dazu Name und Anschrift des Auftraggebers in der eingetragenen Schreibweise, die bisherige Adresse als Erkennungsmerkmal des Auftrags sowie die neue Angabe mit dem Datum, ab dem sie gelten soll. Bei geschäftlichen Aufträgen kommt der Firmenname hinzu. Ob zusätzlich ein Identitätsnachweis verlangt wird, entscheidet die Deutsche Post im Einzelfall.
Wie schnell wirkt eine Änderung am Nachsendeauftrag?
Nicht sofort. Es gilt dieselbe Logik wie beim Neuauftrag: empfohlen sind zwei bis drei Wochen Vorlauf, das Minimum liegt bei fünf Werktagen, und rückwirkend wirkt eine Nachsendung nicht. Bis die Änderung greift, arbeitet der Auftrag unverändert nach der bisherigen Angabe weiter.
Gilt eine geänderte Adresse auch für meine DHL-Pakete?
Nein. Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post gilt ausschließlich für Briefsendungen. Pakete laufen über ein eigenes Netz und sind nicht enthalten — auch nicht nach einer Adressänderung. Welche Möglichkeiten es für Pakete gibt, steht im Ratgeber DHL-Nachsendeauftrag für Pakete.
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