Aktualisiert am 11. September 2026 · Lesezeit: 12 Min.
Nachsendeauftrag ins Ausland: Post international nachsenden lassen
Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 11. September 2026
Sie ziehen ins Ausland und möchten Ihre Post nachsenden lassen? Das geht: Die Deutsche Post bietet den Nachsendeservice auch für internationale Zieladressen an — egal ob Sie in die Schweiz, nach Spanien oder nach Thailand ziehen. Allerdings gelten dabei deutlich engere Grenzen als im Inland, und der internationale Service folgt eigenen Konditionen.
Dieser Ratgeber erklärt, was international tatsächlich weitergeleitet wird, was außen vor bleibt, worauf bei den meistgefragten Zielländern Schweiz, Österreich, USA und Frankreich zu achten ist — und warum eine Adressänderung bei Ämtern durch keine Nachsendung ersetzt wird. Wo uns keine belegte Angabe vorliegt, sagen wir das ausdrücklich, statt eine Zahl zu nennen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Auslandsnachsendung existiert. Die Deutsche Post leitet Briefsendungen an praktisch jede Adresse weltweit weiter — eine Beschränkung auf EU-Länder gibt es nicht.
- Nur Briefe, keine Pakete. International werden Briefe und Postkarten weitergeleitet. Pakete und Päckchen, Einschreiben, Dialogpost und Nachnahmesendungen bleiben außen vor.
- Teurer als im Inland — den Betrag nennt nur die Post. Der internationale Nachsendeservice kostet mehr als die Inlandsnachsendung. Eine belegte Preisliste für Auslandsziele liegt uns nicht vor, deshalb nennen wir hier keine Zahl dafür.
- Im Inland gilt: privat 31,90 € online und 34,90 € an Poststation oder in der Filiale, geschäftlich 51,90 € beziehungsweise 54,90 € — jeweils für sechs Monate. Seit Januar 2025 ist das die einzige Laufzeit.
- Vorlauf einplanen. Zwei bis drei Wochen sind empfohlen, das Minimum liegt bei fünf Werktagen, rückwirkend lässt sich eine Nachsendung nicht einrichten.
- Behörden brauchen die Adressänderung selbst. Eine Nachsendung verlängert keine Frist und ändert keinen Datensatz — sie verschafft Ihnen nur Zeit.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Nachsendeauftrag ins Ausland: Ja, das geht
- 2. Kosten: was belegt ist und was nicht
- 3. Einschränkungen bei internationaler Nachsendung
- 4. Inland und Ausland im Vergleich
- 5. Welche Länder sind möglich?
- 6. Nachsendeauftrag Schweiz
- 7. Nachsendeauftrag Österreich
- 8. Nachsendeauftrag USA
- 9. Nachsendeauftrag Frankreich
- 10. Auswandern oder befristeter Aufenthalt?
- 11. Was mit Behördenpost passiert
- 12. Tipps für Expats und Auswanderer
- 13. Fazit
- Häufige Fragen
Nachsendeauftrag ins Ausland: Ja, das geht
Viele Menschen gehen davon aus, dass ein Nachsendeauftrag nur innerhalb Deutschlands funktioniert. Das stimmt nicht. Die Deutsche Post bietet den Nachsendeservice auch für internationale Zieladressen an — egal ob Sie in die Schweiz, nach Spanien oder nach Thailand ziehen.
Der Antrag funktioniert dabei genauso wie bei einem Inland-Nachsendeauftrag: Sie geben Ihre alte Adresse in Deutschland und Ihre neue Adresse im Ausland an. Die Post leitet dann Ihre Sendungen an die internationale Zieladresse weiter. Der Vorgang lässt sich online erledigen.
Gut zu wissen: Vorlauf
Ein Nachsendeauftrag ins Ausland kann bis zu 7 Werktage benötigen, bis er aktiv wird. Planen Sie deshalb genügend Vorlauf vor Ihrem Umzug ein. Allgemein gilt: zwei bis drei Wochen sind empfohlen, das Minimum liegt bei fünf Werktagen — und rückwirkend lässt sich eine Nachsendung nicht einrichten.
Kommt trotz laufendem Auftrag nichts an, liegt das meist an einer Kleinigkeit im Auftrag selbst — einem abweichend geschriebenen Namen etwa oder einer unvollständigen Zieladresse. Die häufigsten Ursachen nennt der Ratgeber Nachsendeauftrag funktioniert nicht.
Kosten: was belegt ist und was nicht
Für die Inlandsnachsendung sind die Preise eindeutig belegt und gelten unverändert:
| Nachsendeauftrag, 6 Monate | online | Poststation / Filiale |
|---|---|---|
| privat | 31,90 € | 34,90 € |
| geschäftlich | 51,90 € | 54,90 € |
Für Auslandsziele ist die Lage anders — und hier korrigieren wir eine Angabe der bisherigen Fassung dieses Ratgebers. Dort stand, die internationale Nachsendung koste dasselbe wie die Inlandsvariante, es gebe „keinen Aufpreis für die internationale Weiterleitung“, und genannt waren die oben stehenden Beträge von 31,90 € online beziehungsweise 34,90 € in der Filiale, geschäftlich 51,90 € und 54,90 €. Wir geben diese Angabe unverändert wieder, kennzeichnen sie aber als Stand der alten Fassung.
Was wir heute sagen können
Für Auslandsziele gelten eigene Konditionen, die von den oben genannten Inlandspreisen abweichen können. Eine belegte Preisliste für Auslandsziele liegt uns nicht vor — deshalb nennen wir hier bewusst keinen Betrag für das Ausland und auch keinen Aufschlag in Prozent. Verbindlich ist allein die Gebühr, die Ihnen die Deutsche Post im Bestellvorgang für Ihr konkretes Zielland anzeigt.
Unverändert gilt: Seit Januar 2025 bietet die Deutsche Post ausschließlich 6-Monats-Laufzeiten an; die früheren 12-Monats-Tarife wurden gestrichen. Wer länger absichern möchte, verlängert den laufenden Auftrag nicht — es braucht einen kompletten Neuauftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird. Wie das Anschlussdatum zu wählen ist, rechnet der Ratgeber Nachsendeauftrag verlängern vor; alle Preisvarianten für das Inland stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag Kosten.
Was unser Service kostet
Wir stellen den Auftrag bei der Deutschen Post und behalten bei den längeren Laufzeiten den Ablauftermin im Blick: 129,90 € für 6 Monate, 239,90 € für 12 Monate, 449,90 € für 24 Monate, die Postgebühren sind enthalten. Die Differenz zu den 31,90 € der Post ist ein Aufschlag für die Abwicklung und die Fristenüberwachung, kein günstigerer Einkauf — wer selbst bestellt und selbst an die Termine denkt, zahlt weniger.
Einschränkungen bei internationaler Nachsendung
Hier liegt der entscheidende Unterschied zur Inlandsnachsendung: Beim Nachsendeauftrag ins Ausland gelten deutlich strengere Einschränkungen. Nicht alles, was im Inland nachgesendet wird, kommt auch international an.
Diese Sendungsarten werden NICHT ins Ausland nachgesendet:
- Pakete und Päckchen — nur Briefe und Postkarten werden international weitergeleitet
- Einschreiben (Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben) — keine internationale Nachsendung
- Dialogpost und Infopost (Werbung, Kataloge) — werden nicht nachgesendet
- Nachnahmesendungen — können nicht international umgeleitet werden
Besonders folgenreich ist der erste Punkt. Pakete fallen bereits im Inland aus dem Nachsendeauftrag heraus, weil Brief- und Paketnetz getrennte Systeme sind — international gilt das erst recht. Warum das so ist und welche Wege für Pakete tatsächlich funktionieren, steht im Ratgeber DHL Nachsendeauftrag: Werden Pakete weitergeleitet?.
Der zweite Punkt trifft Auswanderer am härtesten: Einschreiben werden im Inland nachgesendet, ins Ausland nicht. Genau diese Zustellart nutzen aber Behörden, Gerichte, Versicherungen und Vermieter für alles, was fristgebunden ist.
Außerdem müssen Sie mit längeren Laufzeiten rechnen. Die bisherige Fassung dieses Ratgebers nannte dafür folgende Anhaltswerte: Während ein nachgesendeter Brief innerhalb Deutschlands in 2–4 Tagen ankommt, kann die Zustellung ins Ausland bis zu 14 Tage dauern; innerhalb der EU seien 5–10 Tage realistisch, nach Übersee auch zwei Wochen. Wir geben diese Werte unverändert wieder, verstehen sie aber als grobe Orientierung: Eine verbindliche Laufzeitzusage für nachgesendete Auslandssendungen gibt es nicht, und sie hängt vom Zielland ab.
Eine vollständige Übersicht aller Sendungsarten, die von der Nachsendung ausgenommen sind, finden Sie im Ratgeber Nachsendeauftrag Ausnahmen.
Inland und Ausland im Vergleich: Was wird nachgesendet?
Die folgende Übersicht zeigt auf einen Blick, welche Sendungsarten im Inland und ins Ausland nachgesendet werden:
| Sendungsart | Inland | Ausland |
|---|---|---|
| Briefe & Postkarten | wird nachgesendet | wird nachgesendet |
| Pakete & Päckchen | nicht enthalten | nicht enthalten |
| Einschreiben | wird nachgesendet | nicht enthalten |
| Dialogpost / Infopost | nicht enthalten | nicht enthalten |
| Nachnahmesendungen | Nachnahme-Briefe enthalten | nicht enthalten |
| Laufzeit (Anhaltswerte der alten Fassung) | 2–4 Tage | bis 14 Tage, EU 5–10 Tage |
| Preis, privat, 6 Monate (online) | 31,90 € | teurer als Inland — kein belegter Betrag |
Inlandspreise: Deutsche Post, Stand September 2026. Die Laufzeitangaben sind Orientierungswerte aus der vorherigen Fassung dieses Ratgebers, keine Zusage der Post. Für Auslandsziele nennt die Post die Gebühr im Bestellvorgang.
Welche Länder sind möglich?
Die Deutsche Post sendet Briefe in praktisch alle Länder der Welt nach. Es gibt keine Beschränkung auf EU-Länder — auch Adressen in der Schweiz, den USA, Australien, Thailand oder Südamerika sind möglich. Die einzige Voraussetzung: Das Zielland muss über ein funktionierendes Postsystem erreichbar sein.
In der Praxis heißt das: Überall dorthin, wo Sie einen normalen Brief aus Deutschland verschicken können, funktioniert auch der Nachsendeauftrag. Die internationale Zustellung erfolgt über den Weltpostverein (UPU), dem fast alle Staaten angehören.
Häufige Zielländer für die Nachsendung ins Ausland
Die folgenden vier Abschnitte behandeln die meistgefragten Ziele. Sie nennen bewusst keine länderspezifischen Gebühren — für keines dieser Länder liegt uns eine belegte Preisangabe vor. Es geht um die praktischen Punkte: Adressformat, Zollfrage, Grenzen der Nachsendung und die Frage, wann eine andere Lösung besser passt.
Nachsendeauftrag Schweiz: was in der Praxis zu bedenken ist
Die Schweiz ist das meistgefragte Ziel — und das, bei dem die Zollfrage am häufigsten falsch verstanden wird. Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EU-Zollgebiet. Jede Sendung überquert damit eine Zollgrenze.
Für die Nachsendung ist das weniger dramatisch, als es klingt: Weitergeleitet werden ohnehin nur Briefe und Postkarten. Reiner Schriftverkehr — Kontoauszüge, Behördenschreiben, Rechnungen — ist kein Warenverkehr und damit kein Zollfall. Kritisch sind genau die Sendungsarten, die international nicht nachgesendet werden: Päckchen, Pakete, Warensendungen. Diese Lücke schließt die Nachsendung nicht.
Beim Adressformat lohnt Sorgfalt: Die Schweizer Postleitzahl ist vierstellig und kann mit einer deutschen PLZ verwechselt werden. Schreiben Sie das Zielland deshalb immer vollständig aus und achten Sie darauf, dass Zusätze wie „c/o“ oder eine Wohnungsnummer im Auftrag mit erfasst sind — fehlt der Zusatz, scheitert die Zustellung an der richtigen Adresse.
Wann eine andere Lösung besser passt: Wenn Sie regelmäßig Einschreiben aus Deutschland erwarten — etwa von Krankenkasse, Rentenversicherung oder Finanzamt — hilft die Nachsendung nicht, weil Einschreiben international nicht weitergeleitet werden. Dann ist eine Vertrauensperson mit Postvollmacht oder ein digitaler Briefkasten der zuverlässigere Weg. Die verbindliche Gebühr nennt Ihnen nur die Deutsche Post selbst.
Nachsendeauftrag Österreich: der unkomplizierteste Fall
Österreich ist von allen hier behandelten Zielen der einfachste Fall: EU-Mitglied, Zollunion, gleiche Währung, gleiche Sprache. Es gibt keine Zollformalitäten im Warenverkehr mit Deutschland, und Adressen lassen sich ohne Übersetzung übernehmen.
Trotzdem gelten die allgemeinen Grenzen der Auslandsnachsendung unverändert: Nur Briefe und Postkarten werden weitergeleitet, Pakete und Einschreiben nicht. Die räumliche Nähe ändert daran nichts — entscheidend ist nicht die Entfernung, sondern dass die Zieladresse außerhalb Deutschlands liegt.
Beim Adressformat ist die häufigste Fehlerquelle die vierstellige österreichische Postleitzahl, die in einem deutschen Formular leicht als unvollständig gilt. Prüfen Sie nach dem Absenden des Auftrags, ob PLZ und Ort korrekt übernommen wurden, und schreiben Sie „Österreich“ als Land aus.
Wann eine andere Lösung besser passt: Bei einem Aufenthalt von wenigen Wochen lohnt die Auslandsnachsendung oft nicht. Dann ist der Lagerservice die schlankere Lösung — die Post wird am bisherigen Zustellort gesammelt und nach Auftragsende gebündelt zugestellt. Die verbindliche Gebühr nennt auch hier nur die Deutsche Post.
Nachsendeauftrag USA: weite Wege, strenges Adressformat
Die USA sind das häufigste Übersee-Ziel. Hier kommen drei Punkte zusammen, die im EU-Raum keine Rolle spielen.
Erstens das Adressformat. Eine US-Adresse braucht die Kombination aus Straße mit Hausnummer, gegebenenfalls einer Apartment- oder Unit-Nummer, Stadt, dem zweibuchstabigen Kürzel des Bundesstaates und dem ZIP-Code. Fehlt das Bundesstaat-Kürzel oder die Apartment-Nummer, ist die Adresse für die US-Zustellung unvollständig.
Zweitens die Laufzeit. Jede nachgesendete Sendung wird zunächst im deutschen Briefnetz umgeleitet und geht erst danach auf den internationalen Weg. Dieser Umweg kommt zur normalen Übersee-Laufzeit hinzu. Verbindliche Zeitangaben macht die Post für nachgesendete Sendungen nicht — rechnen Sie mit einem spürbaren Aufschlag gegenüber einem direkt adressierten Brief.
Drittens die Zollfrage. Die USA sind Nicht-EU-Ausland. Für reinen Schriftverkehr ist das unerheblich, Waren dagegen unterliegen den Einfuhrregeln des Ziellandes. Da ohnehin nur Briefe und Postkarten nachgesendet werden, stellt sich die Frage bei der Nachsendung kaum. Konkrete Freigrenzen oder Abgabensätze nennen wir hier nicht — dafür liegt uns keine belastbare Quelle vor.
Wann eine andere Lösung besser passt: Wer dauerhaft in den USA lebt und weiter deutsche Vertrags- und Behördenpost bekommt, fährt mit einer Kombination besser — Nachsendung für den Briefverkehr, dazu eine Vertrauensperson in Deutschland für Einschreiben und Pakete. Die verbindliche Gebühr nennt allein die Deutsche Post.
Nachsendeauftrag Frankreich: aufgepasst bei der Postleitzahl
Frankreich ist EU-Mitglied und Teil der Zollunion — zollrechtlich also unkompliziert. Die typische Fehlerquelle liegt woanders: Französische Postleitzahlen sind wie deutsche fünfstellig. Eine französische Adresse kann in einem deutschen Formular deshalb versehentlich als Inlandsadresse durchgehen, wenn das Zielland nicht sauber gesetzt ist. Kontrollieren Sie nach dem Absenden, ob der Auftrag tatsächlich als Auslandsnachsendung geführt wird.
Zwei weitere Besonderheiten des französischen Adressformats: Die Hausnummer steht vor dem Straßennamen, und bei Geschäfts- und Behördenadressen taucht häufig der Zusatz „Cedex“ hinter dem Ortsnamen auf. Beides gehört unverändert in die Zieladresse — Umstellen oder Weglassen führt zu Zustellproblemen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Grenzen: Briefe und Postkarten werden weitergeleitet, Pakete und Einschreiben nicht.
Wann eine andere Lösung besser passt: Bei einem Auslandssemester oder einer befristeten Entsendung stellt sich die Frage, ob sich die teurere Auslandsnachsendung lohnt — oder ob es genügt, die Post in Deutschland sammeln zu lassen und sie bei einem Zwischenbesuch mitzunehmen. Die verbindliche Gebühr nennt nur die Deutsche Post.
Auswandern oder befristeter Aufenthalt? Der Unterschied im Bedarf
Beide Gruppen stellen denselben Auftrag — brauchen aber Unterschiedliches. Wer auswandert, löst seinen deutschen Wohnsitz auf: Die alte Adresse verschwindet endgültig, und jede Stelle, die dorthin schreibt, muss dauerhaft umgestellt werden. Die Nachsendung ist hier nur das Sicherheitsnetz für die Übergangszeit. Wer befristet im Ausland ist, behält die deutsche Adresse: Dauerhaft muss nichts geändert werden, die Post soll nur ein paar Monate lang woanders ankommen.
Daraus folgen unterschiedliche Entscheidungen. Beim Auswandern lohnt der Aufwand der internationalen Nachsendung, weil man Zeit kauft, um Verträge, Banken und Ämter umzustellen. Beim befristeten Aufenthalt konkurriert sie mit der schlichteren Option, die Post in Deutschland sammeln oder von einer Vertrauensperson leeren zu lassen.
Dauerhafte Auswanderung: die vier Schritte
- Abmeldung beim Einwohnermeldeamt: Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland behalten, müssen Sie sich abmelden. Diese Abmeldung können Sie bis zu eine Woche vor dem Umzug vornehmen. Weitere Informationen für Auswanderer finden Sie beim Auswärtigen Amt.
- Nachsendeauftrag einrichten: Richten Sie den Auftrag mit Ihrer neuen Auslandsadresse ein — idealerweise mindestens 7 Werktage vor dem Umzug, besser mit zwei bis drei Wochen Vorlauf.
- Absender informieren: Teilen Sie Banken, Versicherungen, Behörden und wichtigen Kontakten Ihre neue Adresse mit. Die kostenlose Umzugsmitteilung der Deutschen Post hilft dabei, ist aber kein Ersatz für die direkte Benachrichtigung — den Unterschied erklärt der Ratgeber Post ummelden: Umzugsmitteilung oder Nachsendeauftrag?. Welche Stellen dabei keinesfalls fehlen dürfen, listet die Checkliste zum Adresse ändern auf.
- Anschlusszeitraum einplanen: Sechs Monate reichen beim Auswandern oft nicht. Behörden und Unternehmen brauchen erfahrungsgemäß länger, um Adressen zu aktualisieren; planen Sie deshalb mindestens zwölf Monate Abdeckung ein. Da die Post nur 6-Monats-Laufzeiten anbietet, bedeutet das einen zweiten Auftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird.
Wichtig bei Auswanderung
Auch nach der Abmeldung in Deutschland können Sie einen Nachsendeauftrag einrichten oder einen Anschlussauftrag stellen. Der Service ist nicht an Ihren Meldestatus gekoppelt. Bedenken Sie aber: Pakete und Einschreiben werden nicht ins Ausland nachgesendet — besonders relevant bei Vertragsunterlagen und Behördenschreiben.
Befristeter Auslandsaufenthalt
Nicht jeder Umzug ins Ausland ist dauerhaft. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt — etwa für ein Auslandssemester, eine berufliche Entsendung oder einen längeren Urlaub — gelten andere Überlegungen:
- Keine Abmeldung nötig: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, müssen Sie sich nicht abmelden.
- Nachsendeauftrag mit befristetem Zeitraum: Die 6-Monats-Laufzeit passt oft gut zu vorübergehenden Aufenthalten.
- Alternative Lagerservice (Postlagerung): Statt die Post nachsenden zu lassen, können Sie sie von der Deutschen Post am bisherigen Zustellort sammeln lassen. Nach dem Ende des Auftrags wird sie gebündelt zugestellt — eine Abholung in der Filiale ist nicht vorgesehen. Die Laufzeit beträgt höchstens einen Monat.
- Vertrauensperson beauftragen: Lassen Sie alternativ eine Person Ihres Vertrauens Ihren Briefkasten leeren und wichtige Post weiterleiten.
Verschiebt sich der Rückreisetermin oder ändert sich die Auslandsadresse während der Laufzeit, lässt sich nicht jede Angabe am laufenden Auftrag anpassen — welche schon und welche einen Neuauftrag erzwingen, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag ändern. Wie sich die Postthemen insgesamt in eine Umzugsplanung einfügen, zeigt die Umzug-Checkliste; die ausführliche Anleitung zum Nachsenden steht im Ratgeber Umzug: Post nachsenden lassen.
Was mit Behördenpost passiert — und warum die Adressänderung beim Amt nötig bleibt
Der wichtigste Satz dieses Ratgebers für alle, die dauerhaft ins Ausland gehen: Eine Nachsendung ersetzt keine Adressänderung bei Ämtern. Sie leitet eine Sendung um, sie ändert keinen Datensatz. In der Akte von Finanzamt, Krankenkasse, Rentenversicherung, Familienkasse oder Kfz-Zulassungsstelle steht nach wie vor Ihre alte Anschrift.
Daraus ergeben sich drei Folgen, die in der Praxis regelmäßig zu Problemen führen:
- Fristen laufen unabhängig von der Nachsendung. Maßgeblich ist, wann ein Schreiben als zugestellt gilt — nicht, wann es bei Ihnen im Ausland ankommt. Die lange Laufzeit verkürzt damit faktisch Ihre Reaktionszeit.
- Förmliche Zustellungen kommen gar nicht an. Alles, was als Einschreiben oder mit Zustellungsurkunde verschickt wird, ist von der Auslandsnachsendung ausgeschlossen. Genau diese Form wählen Behörden aber für die folgenreichsten Schreiben — Bescheide, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen.
- Nach sechs Monaten endet das Netz. Wer bis dahin nicht jede Stelle einzeln umgestellt hat, bekommt danach schlicht nichts mehr.
Praktisch heißt das: Nutzen Sie die Laufzeit der Nachsendung als Frist für sich selbst. Jedes Schreiben, das über die Nachsendung ankommt, verrät eine Stelle, die Ihre neue Adresse noch nicht hat — notieren Sie den Absender und melden Sie die Änderung dort direkt. Behörden, die Sie im Ausland erreichen müssen, brauchen zusätzlich eine Zustellanschrift oder eine bevollmächtigte Person in Deutschland. Welche Ämter und Unternehmen auf die Liste gehören, steht in der Checkliste zum Adresse ändern.
Tipps für Expats und Auswanderer
Ein Nachsendeauftrag ist ein guter erster Schritt — aber als Expat sollten Sie weitere Optionen kennen, um langfristig keine wichtige Post zu verpassen:
Digitale Briefkästen
Services wie CAYA oder Dropscan öffnen, scannen und digitalisieren Ihre Post. Sie erhalten alles per App oder E-Mail — praktisch für Expats, die dauerhaft im Ausland leben. Die physische Post wird an eine deutsche Adresse geschickt, dort geöffnet und digitalisiert. Der Vorteil gegenüber der Nachsendung: Sie lesen ein Schreiben am Tag des Eingangs.
Lagerservice (Postlagerung)
Die Deutsche Post bietet neben der Nachsendung auch den Lagerservice an: Ihre Post wird am bisherigen Zustellort gesammelt und nach dem Ende des Auftrags gebündelt zugestellt — sie wird also nicht in der Filiale zur Abholung hinterlegt. Möglich ist das für höchstens einen Monat, privat für 15,90 € online und 17,90 € an der Poststation oder in der Filiale, geschäftlich 24,90 € beziehungsweise 28,90 €. Praktisch für kürzere Auslandsaufenthalte oder als Übergangslösung — Details im Ratgeber zum Lagerservice.
Vollmacht für eine Vertrauensperson
Erteilen Sie einer Person in Deutschland eine Postvollmacht. Diese kann Einschreiben und Pakete entgegennehmen — genau die Sendungsarten, die nicht ins Ausland nachgesendet werden. Für Behördenpost ist das oft die einzige Lösung, die wirklich trägt.
Den Ablauftermin nicht aus den Augen verlieren
Sechs Monate sind für Expats fast immer zu kurz, und die Post erinnert Sie nicht von selbst. Notieren Sie den Ablauftermin und stellen Sie rechtzeitig einen Anschlussauftrag — oder geben Sie die Fristenüberwachung an einen Dienstleister ab. Wir behalten den Ablauftermin im Blick und melden uns vor dem Ende der Laufzeit; günstiger als bei der Post ist das nicht.
Expat-Tipp: Kombination aus Nachsendung und Vollmacht
Die tragfähigste Lösung für Auswanderer ist meist eine Kombination: Nachsendeauftrag für Briefe ins Ausland plus eine Vertrauensperson in Deutschland, die Pakete und Einschreiben entgegennimmt. So bleibt keine der beiden Lücken offen.
Fazit: möglich, aber enger und teurer als im Inland
Der Nachsendeauftrag ins Ausland existiert, funktioniert weltweit und lässt sich online beauftragen. Er ist aber kein gleichwertiger Ersatz für die Inlandsnachsendung: Er erfasst nur Briefsendungen, lässt Pakete und Einschreiben außen vor, braucht länger — und er kostet mehr als die Inlandsvariante. Wie viel genau, sagt Ihnen verbindlich nur die Deutsche Post für Ihr konkretes Zielland; eine belegte Preisliste liegt uns nicht vor, und deshalb steht hier keine erfundene Zahl.
Für die Praxis bleiben drei Punkte: Planen Sie den Vorlauf ein — zwei bis drei Wochen, mindestens fünf Werktage, rückwirkend geht nichts. Behandeln Sie die Laufzeit als selbst gesetzte Frist, um jede Stelle einzeln umzustellen. Und schließen Sie die Lücke, die keine Nachsendung abdeckt: Einschreiben, Pakete und förmliche Zustellungen brauchen eine Person in Deutschland.
Nachsendeauftrag einrichten lassen — auch für Auslandsziele
Wir stellen den Auftrag bei der Deutschen Post, auch mit internationaler Zieladresse, und behalten bei den längeren Laufzeiten den Ablauftermin im Blick. Die Postgebühren sind enthalten. Günstiger als bei der Post ist das nicht — wer selbst bestellt und selbst an die Fristen denkt, zahlt weniger.
Laufzeit wählen und beauftragen →129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate. Direkt bei der Deutschen Post: 31,90 € online für 6 Monate im Inland.
Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag
Häufige Fragen zum Nachsendeauftrag ins Ausland
Kann ich einen Nachsendeauftrag ins Ausland einrichten?
Ja, die Deutsche Post bietet Nachsendeaufträge ins Ausland an. Der Service gilt für alle Länder weltweit — sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb. Allerdings werden nur Briefe und Postkarten international nachgesendet, keine Pakete oder Einschreiben.
Was kostet ein Nachsendeauftrag ins Ausland?
Für das Inland sind die Preise belegt: privat 31,90 € online und 34,90 € an der Poststation oder in der Filiale, geschäftlich 51,90 € beziehungsweise 54,90 € — jeweils für sechs Monate.
Für Auslandsziele liegt uns keine belegte Preisliste vor. Der internationale Nachsendeservice folgt eigenen Konditionen; einen konkreten Betrag nennen wir hier deshalb bewusst nicht. Die bisherige Fassung dieses Ratgebers gab an, die Auslandsnachsendung koste dasselbe wie im Inland — 31,90 € online, 34,90 € in der Filiale — und es falle kein Aufpreis an. Diese Angabe ist der Stand der alten Fassung. Verbindlich ist allein die Gebühr, die Ihnen die Deutsche Post im Bestellvorgang für Ihr Zielland anzeigt.
Werden Pakete ins Ausland nachgesendet?
Nein, bei einem internationalen Nachsendeauftrag werden ausschließlich Briefe und Postkarten weitergeleitet. Pakete, Päckchen, Einschreiben und Dialogpost sind von der Nachsendung ins Ausland ausgeschlossen. Für Pakete empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson in Deutschland zu beauftragen oder die Lieferadressen in den Shop-Konten zu ändern — mehr dazu im Ratgeber DHL Nachsendeauftrag.
Wie lange dauert die Nachsendung ins Ausland?
Eine verbindliche Laufzeitzusage für nachgesendete Auslandssendungen gibt es nicht. Die bisherige Fassung dieses Ratgebers nannte als Anhaltswerte: bis zu 14 Tage je nach Zielland, innerhalb der EU 5–10 Tage, im Inland zum Vergleich 2–4 Tage. Wir geben diese Werte unverändert als grobe Orientierung wieder. Der Grund für den Aufschlag ist das Verfahren: Jede Sendung wird erst im deutschen Briefnetz umgeleitet und geht danach auf den internationalen Weg.
Funktioniert der Nachsendeauftrag in die Schweiz?
Ja. Die Schweiz gehört nicht zur EU, für die Nachsendung von Briefen spielt das aber keine Rolle — reiner Schriftverkehr ist kein Warenverkehr und damit kein Zollfall. Achten Sie auf die vierstellige Schweizer Postleitzahl und darauf, dass Zusätze wie „c/o“ oder eine Wohnungsnummer vollständig erfasst sind. Einschreiben werden auch in die Schweiz nicht nachgesendet. Die Gebühr nennt Ihnen die Deutsche Post im Bestellvorgang.
Kann ich meine Post nach Österreich nachsenden lassen?
Ja. Österreich ist EU-Mitglied und Teil der Zollunion, es gibt keine Zollformalitäten. Die Grenzen der Auslandsnachsendung gelten trotzdem unverändert: nur Briefe und Postkarten, keine Pakete und keine Einschreiben. Prüfen Sie nach dem Absenden, ob die vierstellige österreichische Postleitzahl korrekt übernommen wurde.
Kann ich meine Post in die USA nachsenden lassen?
Ja, Übersee-Ziele sind möglich. Wichtig ist ein vollständiges US-Adressformat: Straße mit Hausnummer, gegebenenfalls Apartment- oder Unit-Nummer, Stadt, das zweibuchstabige Kürzel des Bundesstaates und der ZIP-Code. Rechnen Sie mit einer deutlich längeren Laufzeit als im Inland, weil die Sendung zunächst im deutschen Briefnetz umgeleitet wird. Einschreiben und Pakete sind ausgeschlossen.
Was ist bei der Nachsendung nach Frankreich zu beachten?
Französische Postleitzahlen sind wie deutsche fünfstellig — kontrollieren Sie deshalb, dass der Auftrag tatsächlich als Auslandsnachsendung geführt wird und das Zielland gesetzt ist. Übernehmen Sie außerdem das französische Adressformat unverändert: Hausnummer vor dem Straßennamen, und den Zusatz „Cedex“ hinter dem Ortsnamen, falls er zur Adresse gehört.
Muss ich mich abmelden, bevor ich einen Nachsendeauftrag ins Ausland stelle?
Nein. Der Nachsendeservice ist nicht an Ihren Meldestatus gekoppelt. Sie können einen Auftrag auch nach der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt einrichten oder einen Anschlussauftrag stellen. Ob Sie sich abmelden müssen, hängt allein davon ab, ob Sie einen Wohnsitz in Deutschland behalten.
Ersetzt der Nachsendeauftrag die Adressänderung bei Behörden?
Nein. Die Nachsendung leitet eine Sendung um, sie ändert keinen Datensatz: In der Akte von Finanzamt, Krankenkasse oder Rentenversicherung steht weiterhin Ihre alte Anschrift. Fristen laufen unabhängig davon, und förmliche Zustellungen per Einschreiben werden ins Ausland gar nicht weitergeleitet. Melden Sie die neue Adresse deshalb bei jeder Stelle direkt — die Laufzeit des Auftrags ist dafür Ihr Zeitfenster, nicht die Lösung.
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- Nachsendeauftrag Kosten 2026: alle Preise im Vergleich
- Nachsendeauftrag Ausnahmen: Was wird nicht nachgesendet?
- Umzug: Post nachsenden lassen — Schritt für Schritt
- DHL Nachsendeauftrag: Werden Pakete weitergeleitet?
- Adresse ändern beim Umzug: die vollständige Checkliste
- Nachsendeauftrag einrichten: Anleitung mit drei Wegen
Quellen
- Deutsche Post AG, „Nachsendeservice“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Nachsendeservice im Online-Shop“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
- Weltpostverein (UPU), „Universal Postal Union“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
- Auswärtiges Amt, „Informationen für Auswanderer“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle