Aktualisiert am 12. September 2026 · Lesezeit: 10 Min.
Nachsendeauftrag kündigen, stornieren oder widerrufen – was ist möglich?
Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 12. September 2026
Sie möchten Ihren Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post beenden? Dann hängt der richtige Weg von zwei Fragen ab: Hat die Nachsendung schon begonnen — und bei wem haben Sie bestellt? In diesem Ratgeber erklären wir den Unterschied zwischen Kündigung, Stornierung und Widerruf. Außerdem erfahren Sie, ob eine Erstattung möglich ist und was nach dem Ablauf des Nachsendeauftrags passiert.
Eine Vorbemerkung: Zur Erstattung veröffentlicht die Deutsche Post nur einen einzigen Satz, und der steht in diesem Ratgeber im Wortlaut. Wo er nicht ausreicht, verweisen wir auf den Kundenservice, statt eine Regel zu behaupten, die es so nicht gibt. Und wer den Auftrag gar nicht beenden, sondern nur anpassen möchte, ist im Ratgeber Nachsendeauftrag ändern besser aufgehoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigen müssen Sie nicht. Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post hat eine feste Laufzeit von sechs Monaten und endet von selbst — ohne Abo, ohne Folgevertrag, ohne Kündigungsschreiben. Die Post selbst schreibt, dass es „keiner ordentlichen Kündigung“ bedarf.
- Stornieren geht am einfachsten vor dem Startdatum. Ansprechpartner ist der Kundenservice der Deutschen Post; halten Sie die Auftragsnummer bereit.
- Bei einer Online-Bestellung über einen Dienstleister können Sie 14 Tage lang ab Vertragsschluss widerrufen. Für den Nachsendeservice im Shop der Deutschen Post schließen die AGB der Post ein Widerrufsrecht dagegen aus (Stand März 2026); ob das im Einzelfall greift, beurteilen wir nicht — maßgeblich ist die Belehrung im jeweiligen Bestellprozess. Das Recht kann vorzeitig erlöschen, wenn Sie dem sofortigen Beginn zugestimmt haben und die Leistung vollständig erbracht ist.
- Wer über einen Dienstleister bestellt hat, wendet sich an den Dienstleister — dessen Widerrufsbelehrung gilt. Für Bestellungen bei uns steht alles in unserer Widerrufsbelehrung.
- Geld zurück gibt es bei der Post nur vor dem Start. Wörtlich: „Im Stornierungsfall kann eine Teilerstattung nur vor Auftragsstart erteilt werden.“ Nach dem Start bringt ein vorzeitiges Ende keine Erstattung; die Höhe einer Teilerstattung vor dem Start klärt der Kundenservice im Einzelfall.
- Nach dem Ende geht die Post wieder an die alte Adresse. Wer dort nicht mehr wohnt, sollte bis dahin alle Absender informiert haben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Kündigen, stornieren oder widerrufen: der Unterschied
- 2. Bei wem Sie bestellt haben, entscheidet über den Weg
- 3. Nachsendeauftrag kündigen: eigentlich nicht nötig
- 4. Nachsendeauftrag stornieren: vor dem Startdatum
- 5. 14-Tage-Widerrufsrecht bei Online-Bestellung
- 6. Über einen Dienstleister bestellt
- 7. Gibt es eine anteilige Erstattung?
- 8. Was passiert nach dem Ende des Nachsendeauftrags?
- 9. Wann Sie besser anpassen statt beenden
- 10. Fazit
- Häufige Fragen
Kündigen, stornieren oder widerrufen: der Unterschied
Viele Menschen verwenden die Begriffe kündigen, stornieren und widerrufen synonym. Beim Nachsendeauftrag der Deutschen Post gibt es jedoch wichtige Unterschiede, die darüber entscheiden, welche Optionen Ihnen offenstehen und ob Sie Ihr Geld zurückbekommen. Die Post selbst benutzt in ihren häufigen Fragen drei Wörter für drei Vorgänge: Ein bestehender Auftrag lässt sich „ändern, stornieren oder außerordentlich kündigen“ — eine ordentliche Kündigung braucht es nicht.
Kündigung
Bezeichnet die vorzeitige Beendigung eines laufenden Vertrags. Da der Nachsendeauftrag eine feste Laufzeit hat und automatisch endet, ist eine Kündigung im klassischen Sinne — ordentlich, mit Frist — nicht vorgesehen. Was bleibt, ist die außerordentliche Kündigung auf Anfrage, also das vorzeitige Ende mitten in der Laufzeit. Wenn Sie den Auftrag gar nicht beenden, sondern nur anpassen möchten, hilft unser Ratgeber Nachsendeauftrag ändern weiter.
Stornierung
Bedeutet, dass Sie den Auftrag rückgängig machen — idealerweise, bevor die Nachsendung begonnen hat. Vor dem Startdatum ist das der Fall mit den besten Aussichten: Bis dahin steht der Auftrag nur im System, und nur bis dahin stellt die Post überhaupt eine Erstattung in Aussicht.
Widerruf
Ein gesetzliches Verbraucherrecht bei Verträgen, die online oder telefonisch geschlossen werden (Fernabsatzverträge). Sie haben 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen — gegenüber dem Unternehmen, mit dem Sie ihn geschlossen haben. Es ist der einzige der drei Wege, bei dem die Rückzahlung gesetzlich geregelt ist.
Auf einem Zeitstrahl liegen die drei Wege hintereinander:
| Zeitpunkt | Welcher Weg greift | Geld zurück? |
|---|---|---|
| Bis 14 Tage nach der Online-Bestellung | Widerruf gegenüber dem Vertragspartner | Vollständig, solange die Leistung noch nicht begonnen hat; danach anteilig, bei vollständig erbrachter Leistung kann das Recht erloschen sein. |
| Vor dem Startdatum | Stornierung über den Kundenservice | Bei der Deutschen Post „eine Teilerstattung nur vor Auftragsstart“; die Höhe klärt der Kundenservice im Einzelfall. |
| Während der Laufzeit | Außerordentliche Kündigung auf Anfrage | Nach dem Auftragsstart stellt die Deutsche Post keine Erstattung mehr in Aussicht. |
| Nach sechs Monaten | Automatischer Ablauf | Keine Kündigung nötig, nichts zu erstatten. |
Bei wem Sie bestellt haben, entscheidet über den Weg
Bevor Sie irgendwo anrufen, klären Sie eine Frage: Mit wem haben Sie den Vertrag geschlossen? Den Nachsendeauftrag können Sie direkt bei der Deutschen Post bestellen — online, an der Poststation oder in der Filiale — oder über einen Dienstleister, der ihn für Sie bei der Post einreicht. Widerruf, Stornierung und jede Frage nach einer Erstattung richten sich an den Vertragspartner, nicht an das Unternehmen, das am Ende die Briefe umleitet.
| Bestellt bei | Vertragspartner | Widerrufsrecht | Stornierung und Erstattung |
|---|---|---|---|
| Deutsche Post, online | Deutsche Post AG | Laut Shop-AGB der Post ausgeschlossen (Stand März 2026); maßgeblich ist die Widerrufsbelehrung im Bestellprozess | Kundenservice der Post; Teilerstattung nur vor dem Auftragsstart |
| Deutsche Post, Filiale | Deutsche Post AG | Nein — der Vertrag wurde vor Ort geschlossen, nicht im Fernabsatz | Kundenservice der Post; Teilerstattung nur vor dem Auftragsstart |
| Dienstleister wie nachsendeauftrag.help | Der Dienstleister | Ja, 14 Tage — kann vorzeitig erlöschen, wenn Sie dem sofortigen Beginn zugestimmt haben und die Leistung vollständig erbracht ist | Nach den Bedingungen des Dienstleisters; bei uns nach der Widerrufsbelehrung |
Wer über einen Dienstleister bestellt hat, hat den Vertrag mit dem Dienstleister geschlossen; Widerruf und Stornierung laufen über ihn, und seine Bedingungen gelten. Die Besonderheiten dazu stehen im Abschnitt Über einen Dienstleister bestellt.
Nachsendeauftrag kündigen: eigentlich nicht nötig
Die gute Nachricht vorweg: Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post muss nicht gekündigt werden. Er hat eine feste Laufzeit — seit Januar 2025 ausschließlich sechs Monate — und läuft danach automatisch aus. Es gibt keine automatische Verlängerung, kein Abo und keinen versteckten Folgevertrag. Die Post formuliert es in ihren häufigen Fragen zum Nachsendeservice selbst so: Der Nachsendeservice „bedarf keiner ordentlichen Kündigung“, weil er nach Ende der Laufzeit automatisch endet und keine weiteren Kosten entstehen.
Gut zu wissen: Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post endet automatisch nach sechs Monaten. Sie müssen nichts tun — keine Kündigung, kein Anruf, kein Schreiben. Am Ende der Laufzeit wird die Post einfach wieder an die ursprüngliche Adresse zugestellt.
Wenn Sie im Internet nach „Nachsendeauftrag kündigen“ suchen, meinen Sie wahrscheinlich eine der folgenden Optionen: Sie möchten den Auftrag vorzeitig beenden (Stornierung oder außerordentliche Kündigung), Sie möchten Ihr Geld zurück (Widerruf) oder Sie möchten wissen, was nach dem Ablauf passiert. Alle drei Fälle behandeln wir in den folgenden Abschnitten.
Vorzeitig beenden mitten in der Laufzeit
Wer die Nachsendung nicht bis zum Ende braucht, kann den Auftrag bei der Post außerordentlich kündigen: über den Kundenservice, unter Angabe der Auftragsnummer. Rechnen Sie dabei nicht mit Geld zurück; nach dem Auftragsstart stellt die Post keine Erstattung mehr in Aussicht. Prüfen Sie deshalb vorher den Grund: Wer aufhören will, weil Post fehlt oder falsch ankommt, hat kein Beendigungs-, sondern ein Zustellproblem — dafür gibt es den Ratgeber Nachsendeauftrag funktioniert nicht. Und wer erneut umzieht, braucht keine Beendigung, sondern einen zusätzlichen Auftrag (siehe Anpassen statt beenden).
Nachsendeauftrag stornieren: vor dem Startdatum möglich
Eine Stornierung des Nachsendeauftrags ist grundsätzlich möglich — am einfachsten vor dem Startdatum der Nachsendung. Hat die Postnachsendung noch nicht begonnen, können Sie den Auftrag in der Regel problemlos rückgängig machen. Typische Anlässe: Der Umzug platzt, der Einzugstermin verschiebt sich, oder im Auftrag steht eine falsche Adresse — dann ist Stornierung plus Neubestellung der verlässlichere Weg als eine Korrektur des laufenden Auftrags.
So gehen Sie bei einem direkt bei der Post bestellten Auftrag vor:
- Kundenservice kontaktieren. Rufen Sie den Kundenservice der Deutschen Post an oder nutzen Sie das Kontaktformular der Deutschen Post; Ausgangspunkt ist die Seite zum Nachsendeservice. Halten Sie Ihre Auftragsnummer bereit — sie steht in der Auftragsbestätigung, ohne sie lässt sich der Auftrag nicht zuordnen.
- Stornierungswunsch äußern. Teilen Sie mit, dass Sie den Nachsendeauftrag stornieren möchten, und nennen Sie das Startdatum. Geben Sie den Grund an — auch wenn das nicht verpflichtend ist. Vor dem Start können Sie im selben Schritt nach der Teilerstattung fragen.
- Bestätigung abwarten. Lassen Sie sich die Stornierung bestätigen — bei einer Online-Bestellung am besten per E-Mail — und bewahren Sie die Bestätigung für Ihre Unterlagen auf.
Zum Timing: Die Post veröffentlicht keine Frist, bis wann eine Stornierung vor dem Start eingegangen sein muss. Weil sie für die Einrichtung selbst mindestens fünf Werktage Vorlauf verlangt, sollten Sie eine Stornierung nicht auf die letzten Tage legen — und was bis zur Bearbeitung bereits umgeleitet wurde, lässt sich nicht zurückholen. Wie der Vorlauf funktioniert, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag: Dauer und Aktivierung.
Wichtig: Ob eine Stornierung selbst etwas kostet, veröffentlicht die Post nicht; das klärt der Kundenservice im Einzelfall. Zur Erstattung dagegen gibt es eine klare Aussage — Teilerstattung nur vor dem Auftragsstart, danach nichts. Mehr dazu im Abschnitt zur Erstattung.
14-Tage-Widerrufsrecht bei Online-Bestellung
Haben Sie Ihren Nachsendeauftrag online bestellt — also über die Website der Deutschen Post oder über einen Dienstleister —, steht Ihnen als Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Regeln stammen aus dem früheren Fernabsatzgesetz und stehen heute im Bürgerlichen Gesetzbuch; die Verbraucherzentrale erklärt das Widerrufsrecht im Internet ausführlich. Für eine Bestellung in der Postfiliale gilt das nicht: Dort wurde der Vertrag vor Ort geschlossen. Was die Bestellwege sonst unterscheidet, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag online oder in der Filiale.
Widerrufsrecht auf einen Blick
- Frist: 14 Tage ab Vertragsschluss (Bestelldatum); es genügt, den Widerruf vor Fristablauf abzusenden.
- Form: Eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Vertragspartner, etwa per E-Mail oder Brief. Das Muster-Widerrufsformular aus der Belehrung müssen Sie nicht benutzen.
- Begründung: Nicht erforderlich.
- Erstattung: Vollständig, wenn die Leistung noch nicht begonnen hat — spätestens 14 Tage nach Eingang des Widerrufs, mit demselben Zahlungsmittel.
- Einschränkung: Haben Sie verlangt, dass die Leistung schon während der Widerrufsfrist beginnt, zahlen Sie den bis zum Widerruf erbrachten Anteil. Ist die Leistung mit Ihrer Zustimmung vollständig erbracht, kann das Widerrufsrecht erloschen sein.
Das Widerrufsrecht ist besonders relevant, wenn Sie den Nachsendeauftrag kurz nach der Bestellung bereuen — etwa weil sich der Umzug verschoben hat oder Sie die falsche Adresse angegeben haben. Innerhalb der 14 Tage können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen und erhalten Ihr Geld zurück, solange die Leistung noch nicht begonnen hat. Anders als die Stornierung hängt der Widerruf nicht von der Kulanz des Anbieters ab.
Achtung: Wenn die Nachsendung bereits aktiv ist und Sie dem sofortigen Beginn der Dienstleistung bei der Bestellung zugestimmt haben, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen. In diesem Fall steht Ihnen höchstens eine anteilige Erstattung zu — bei vollständig erbrachter Leistung gar keine mehr. Prüfen Sie daher die Widerrufsbelehrung in Ihrer Bestellbestätigung genau. Die AGB des Post-Shops zum Nachsendeservice (Stand März 2026) schließen ein Widerrufsrecht ausdrücklich aus; ob diese Klausel im Einzelfall greift, beurteilen wir nicht — maßgeblich ist die Widerrufsbelehrung aus Ihrer Online-Bestellung. Was die Post zu Bezahlung, Rechnung und Erstattung regelt, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag bezahlen.
Über einen Dienstleister bestellt: Widerruf und Stornierung beim Anbieter
Haben Sie Ihren Nachsendeauftrag nicht direkt bei der Deutschen Post, sondern über einen Drittanbieter beauftragt, gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Diese können von den Bedingungen der Post abweichen.
In der Regel gilt:
- Das 14-Tage-Widerrufsrecht besteht auch bei Drittanbietern, da es sich um einen Online-Vertrag handelt — mit derselben Einschränkung beim sofortigen Beginn.
- Die Stornierungsbedingungen finden Sie in der Widerrufsbelehrung und den AGB des jeweiligen Anbieters.
- Die Erstattungsregeln unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter; maßgeblich ist die Belehrung des Anbieters, nicht die Regel der Post.
- Wenden Sie sich bei Fragen immer zuerst an den Kundenservice des Anbieters, nicht an die Post.
Bei seriösen Drittanbietern finden Sie alle relevanten Informationen zur Stornierung in der Widerrufsbelehrung und den AGB. Die Verbraucherzentrale rät generell dazu, auf eine klare Widerrufsbelehrung und einen einfachen Kontaktweg für Stornierungen zu achten — und die Verbraucherzentralen warnen in dieser Nische vor Anbietern, die den Aufpreis auf die Post-Gebühr verschleiern. Woran Sie solche Angebote erkennen, steht im Ratgeber Warnung vor teuren Drittanbietern.
So ist es bei nachsendeauftrag.help
Wir sind ein solcher Dienstleister: Sie bestellen bei uns, wir richten den Nachsendeauftrag in Ihrem Namen bei der Deutschen Post ein. Ihr Vertragspartner sind wir — deshalb gilt für Widerruf und Beendigung unsere Widerrufsbelehrung, nicht die Regelung der Post. Die Eckpunkte:
- Sie können den Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen — mit einer eindeutigen Erklärung, etwa per E-Mail an die in der Belehrung genannte Adresse; das Absenden vor Fristablauf genügt. Dort finden Sie auch ein Muster-Widerrufsformular.
- Nach einem wirksamen Widerruf zahlen wir alle erhaltenen Zahlungen spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs zurück, mit demselben Zahlungsmittel.
- Im Bestellformular können Sie zustimmen, dass wir die Leistung sofort erbringen. Widerrufen Sie dann, bevor der Auftrag vollständig eingerichtet ist, zahlen Sie den bis dahin erbrachten Anteil.
- Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir den Nachsendeauftrag bereits vollständig bei der Deutschen Post eingerichtet haben und Sie dem vorzeitigen Beginn zugestimmt haben. Weil wir den Auftrag nach dem Zahlungseingang einrichten, kann das schnell der Fall sein — warten Sie mit einem Widerruf also nicht bis zum Ende der 14 Tage. Ist der Auftrag eingerichtet, lässt sich der laufende 6-Monats-Zeitraum bei uns nicht mehr kündigen; die Gebühr ist dann bereits bei der Post angefallen.
Mehr als das, was in der Widerrufsbelehrung steht, sagen wir hier bewusst nicht zu. Günstiger ist die Bestellung direkt bei der Post ohnehin — 31,90 € online für sechs Monate statt 129,90 € bei uns; unser Mehrwert ist, dass wir bei längeren Laufzeiten den Ablauftermin im Blick behalten und den Anschlussauftrag rechtzeitig stellen.
Gibt es eine anteilige Erstattung?
Die kurze Antwort: Nach dem Start nein. Die Deutsche Post schreibt in ihren häufigen Fragen zum Nachsendeservice: „Im Stornierungsfall kann eine Teilerstattung nur vor Auftragsstart erteilt werden.“ Wer also nach drei Monaten storniert, bekommt die verbleibenden drei Monate nicht zurück. Und selbst vor dem Start ist nur von einer Teilerstattung die Rede — wie hoch sie ausfällt, veröffentlicht die Post nicht; das klärt der Kundenservice im Einzelfall.
Davon zu trennen ist der gesetzliche Widerruf: Wer eine Online-Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerruft, bevor die Leistung begonnen hat, bekommt den vollen Betrag zurück — unabhängig von den Stornobedingungen. Die Übersicht:
| Situation | Erstattung |
|---|---|
| Widerruf innerhalb von 14 Tagen (Online-Bestellung), Leistung noch nicht begonnen | Vollständig — gesetzliche Folge des Widerrufs |
| Widerruf innerhalb von 14 Tagen, Leistung auf Ihren Wunsch bereits begonnen | Abzüglich des Anteils, der bis zum Widerruf erbracht wurde |
| Widerruf nach vollständig erbrachter Leistung, der Sie mit dem sofortigen Beginn zugestimmt hatten | Keine — das Widerrufsrecht ist erloschen |
| Stornierung bei der Post vor dem Auftragsstart | Teilerstattung möglich; die Höhe klärt der Kundenservice im Einzelfall |
| Fehler seitens der Post, etwa eine nicht eingerichtete Umleitung | Keine veröffentlichte Regel — mit Belegen beim Kundenservice reklamieren; die ersten Schritte stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag funktioniert nicht |
| Vorzeitige Stornierung oder außerordentliche Kündigung nach dem Start | Keine |
| Widerrufsfrist (14 Tage) abgelaufen | Kein Widerruf mehr möglich; es bleiben nur die Stornoregeln des Vertragspartners |
| Bestellung in der Postfiliale (kein Fernabsatz) | Kein gesetzliches Widerrufsrecht; Stornierung nur nach den Regeln der Post |
| Anteilige Rückerstattung ungenutzter Monate | Bei der Post nach dem Auftragsstart keine; bei uns gilt allein die Widerrufsbelehrung (siehe oben) |
Bei einem Preis von aktuell 31,90 € für sechs Monate (privat, online) beziehungsweise 51,90 € (geschäftlich) ist der finanzielle Verlust bei einer Stornierung überschaubar. Wer über einen Dienstleister bestellt hat, rechnet mit dessen Preis — bei uns 129,90 € für sechs Monate. Mehr zu den aktuellen Kosten finden Sie in unserem Ratgeber zu Nachsendeauftrag Kosten.
Was passiert nach dem Ende des Nachsendeauftrags?
Ob der Auftrag regulär ausläuft, storniert oder vorzeitig beendet wird — das Ergebnis ist dasselbe: Die Umleitung endet, und Ihre Briefe nehmen wieder den alten Weg.
Post geht an die alte Adresse
Ihre Briefsendungen werden wieder an die ursprüngliche (alte) Adresse zugestellt — nicht mehr an die neue. Wenn dort niemand mehr wohnt, der die Post annehmen kann, entsteht ein Problem. Steht Ihr Name noch am Briefkasten, landet die Post beim Nachmieter; fehlt er, kann die Sendung nicht zugestellt werden. Sprechen Sie deshalb mit dem Nachmieter oder der Hausverwaltung ab, was mit Sendungen auf Ihren Namen passieren soll.
Unzustellbare Sendungen
Post, die an der alten Adresse nicht zugestellt werden kann, geht als „unzustellbar“ an den Absender zurück. Wichtige Briefe von Behörden, Versicherungen oder Banken können so verloren gehen — und der Absender erfährt nur, dass die Zustellung gescheitert ist, nicht, wohin Sie gezogen sind.
Keine automatische Verlängerung
Die Deutsche Post verlängert den Nachsendeauftrag nicht automatisch. Sie müssen selbst aktiv werden und einen neuen Auftrag beauftragen, wenn Sie die Nachsendung fortsetzen möchten — mit mindestens fünf Werktagen Vorlauf, damit keine Lücke entsteht. Eine Verlängerung im Wortsinn gibt es nicht: Es ist ein kompletter Neuauftrag mit Anschlussdatum, der erneut bezahlt wird.
Tipp: Rechtzeitig verlängern. Erfahrungsgemäß brauchen viele Absender länger als sechs Monate, um Adressänderungen in ihren Systemen zu übernehmen — insbesondere Behörden, Versicherungen und Online-Shops. Eine Verlängerung des Nachsendeauftrags auf 12 oder sogar 24 Monate ist daher in vielen Fällen sinnvoller als ein vorzeitiges Ende.
Pakete waren übrigens nie Teil des Auftrags — der Nachsendeservice gilt nur für Briefsendungen, DHL-Pakete sind nicht enthalten. Die eigentliche Arbeit nach dem Ende der Nachsendung ist, die Adressänderung überall dort nachzuholen, wo sie noch fehlt: Wer alles Bescheid bekommen sollte, steht im Ratgeber Adresse ändern beim Umzug, der zeitliche Ablauf rund um den Umzug im Ratgeber Umzug: Post nachsenden lassen.
Wann Sie besser anpassen statt beenden
Ein Teil der Suchanfragen nach „Nachsendeauftrag kündigen“ zielt gar nicht auf ein Ende, sondern auf eine Korrektur. Dann ist die Beendigung der teurere Weg: Sie bringt nach dem Start kein Geld zurück, und der Ersatzauftrag kostet die volle Gebühr. Prüfen Sie deshalb vorher, ob einer dieser Fälle vorliegt:
- Sie ziehen erneut um. Die Post empfiehlt dafür keinen Abbruch, sondern einen zusätzlichen Nachsendeauftrag von der Zwischenadresse zur neuen Adresse; der bestehende Auftrag läuft weiter.
- Das Startdatum stimmt nicht mehr. Vor dem Start ist eine Korrektur über den Kundenservice am ehesten möglich; verlässlicher ist die Stornierung vor dem Start mit Neubestellung — die einzige Konstellation, in der die Post eine Teilerstattung in Aussicht stellt.
- Ein Name ist falsch geschrieben. Das ist eine Korrektur, kein Grund zur Beendigung — und sie sollte schnell gemeldet werden, weil die Umleitung mit dem Namen auf dem Umschlag arbeitet.
- Sie brauchen länger als sechs Monate. Dann ist das Gegenteil einer Kündigung gefragt: ein Anschlussauftrag, rechtzeitig vor dem Ablauf.
Welche Angaben sich nachträglich ändern lassen und welche einen Neuauftrag erzwingen, steht ausführlich im Ratgeber Nachsendeauftrag ändern. Diese Seite bleibt bei ihrem Thema: dem Ende des Auftrags.
Fazit
Kündigen im klassischen Sinn müssen Sie einen Nachsendeauftrag nie: Er endet nach sechs Monaten von selbst, ohne Abo und ohne Folgekosten. Was es gibt, sind drei andere Wege, und welcher greift, hängt vom Zeitpunkt und vom Vertragspartner ab.
Innerhalb von 14 Tagen nach einer Online-Bestellung ist der Widerruf das stärkste Mittel — mit voller Rückzahlung, solange die Leistung noch nicht begonnen hat, und mit der Einschränkung, dass das Recht bei zugestimmtem Sofortbeginn und vollständig erbrachter Leistung erlischt. Vor dem Startdatum bleibt die Stornierung, bei der Post mit Aussicht auf eine Teilerstattung. Nach dem Start bringt ein vorzeitiges Ende kein Geld zurück.
Richten Sie Widerruf und Stornierung immer an den Vertragspartner — bei uns gilt die Widerrufsbelehrung. Und prüfen Sie vor dem Beenden, ob Sie nicht eigentlich anpassen oder verlängern wollen: In beiden Fällen ist die Beendigung der teurere Umweg.
Statt beenden: die Laufzeit gleich richtig planen
Läuft Ihr Auftrag bald aus, brauchen Sie keinen Widerruf und keine Kündigung, sondern einen Anschlussauftrag mit dem richtigen Datum. Sie geben Ihre Daten einmal ein, wir stellen den Auftrag bei der Deutschen Post und behalten bei längeren Laufzeiten den Ablauftermin im Blick. Die Gebühren der Post sind enthalten. Günstiger ist das nicht — wer selbst bestellt und selbst an die Fristen denkt, zahlt weniger.
Laufzeit wählen und beauftragen →129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate. Direkt bei der Deutschen Post: 31,90 € online für 6 Monate.
Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag
Häufige Fragen zum Nachsendeauftrag kündigen
Kann ich meinen Nachsendeauftrag vorzeitig kündigen?
Ein Nachsendeauftrag muss nicht gekündigt werden, da er automatisch nach der gebuchten Laufzeit (6 Monate) ausläuft — die Deutsche Post schreibt selbst, dass es „keiner ordentlichen Kündigung“ bedarf. Sie können ihn jedoch vorzeitig beenden, indem Sie den Kundenservice der Deutschen Post kontaktieren; die Post nennt das eine außerordentliche Kündigung. Beachten Sie, dass es nach dem Auftragsstart keine Erstattung mehr gibt: Eine Teilerstattung stellt die Post nur bei einer Stornierung vor dem Start in Aussicht.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich den Nachsendeauftrag storniere?
Das hängt vom Zeitpunkt ab. Die Deutsche Post schreibt: „Im Stornierungsfall kann eine Teilerstattung nur vor Auftragsstart erteilt werden.“ Nach dem Start gibt es also keine anteilige Erstattung; vor dem Start ist eine Teilerstattung möglich, deren Höhe der Kundenservice im Einzelfall klärt. Den vollen Betrag bekommen Sie nur über einen Widerruf: innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist bei Online-Bestellungen, sofern die Leistung noch nicht begonnen hat. Für Bestellungen direkt im Post-Shop gilt laut dessen AGB kein Widerrufsrecht (Stand März 2026).
Wie lange habe ich Widerrufsrecht beim Nachsendeauftrag?
Bei einer Online-Bestellung haben Sie als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss (Bestelldatum); es genügt, den Widerruf vor Ablauf der Frist abzusenden. Wichtig: Hat die Nachsendung bereits begonnen und haben Sie dem sofortigen Beginn der Dienstleistung zugestimmt, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen — spätestens, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Widerrufen Sie daher so früh wie möglich. Für Bestellungen in der Postfiliale gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ausnahme: Für den Nachsendeservice im Shop der Deutschen Post schließen die AGB der Post ein Widerrufsrecht aus (Stand März 2026); maßgeblich ist die Belehrung im Bestellprozess.
Was passiert mit meiner Post, wenn der Nachsendeauftrag ausläuft?
Nach Ablauf des Nachsendeauftrags wird Post wieder an die alte Adresse zugestellt. Ist dort niemand mehr erreichbar, geht die Post als unzustellbar an den Absender zurück. Um das zu vermeiden, sollten Sie rechtzeitig verlängern — also einen Anschlussauftrag stellen — oder alle Absender über Ihre neue Adresse informieren; eine Liste dafür bietet der Ratgeber Adresse ändern beim Umzug.
Kann ich einen Nachsendeauftrag rückgängig machen, bevor er begonnen hat?
Ja, das ist der klassische Fall der Stornierung. Wenden Sie sich mit Ihrer Auftragsnummer an den Kundenservice der Deutschen Post, nennen Sie das Startdatum und lassen Sie sich die Stornierung bestätigen. Melden Sie sie so früh wie möglich — die Post veröffentlicht keine Frist, bis wann eine Stornierung vor dem Start eingehen muss, verlangt aber schon für die Einrichtung mindestens fünf Werktage Vorlauf. Vor dem Auftragsstart stellt die Post eine Teilerstattung in Aussicht.
Kann ich einen in der Filiale gestellten Nachsendeauftrag widerrufen?
Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Fernabsatzverträge, also für Bestellungen im Internet oder am Telefon. Wer den Auftrag in der Postfiliale gestellt hat, hat den Vertrag vor Ort geschlossen und kann ihn nicht widerrufen. Möglich bleibt eine Stornierung oder ein vorzeitiges Ende über den Kundenservice der Deutschen Post — mit den dort geltenden Erstattungsregeln: Teilerstattung nur vor dem Auftragsstart.
Wie widerrufe ich einen Nachsendeauftrag, den ich über nachsendeauftrag.help bestellt habe?
Mit einer eindeutigen Erklärung an uns, zum Beispiel per E-Mail an die in unserer Widerrufsbelehrung genannte Adresse — binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss; das Absenden vor Fristablauf genügt. Wir zahlen erhaltene Zahlungen spätestens 14 Tage nach Eingang des Widerrufs zurück. Beachten Sie: Haben Sie dem sofortigen Beginn zugestimmt, zahlen Sie den bis zum Widerruf erbrachten Anteil, und das Widerrufsrecht erlischt, sobald wir den Auftrag vollständig bei der Deutschen Post eingerichtet haben. Das kann kurz nach der Bestellung der Fall sein.
Kann ich den Nachsendeauftrag vorzeitig beenden, wenn ich erneut umziehe?
Beenden müssen Sie ihn dafür nicht — und Geld gäbe es nach dem Start ohnehin nicht zurück. Die Deutsche Post empfiehlt für einen weiteren Umzug einen zusätzlichen Nachsendeauftrag von der bisherigen Nachsendeadresse zur neuen Adresse; der bestehende Auftrag läuft weiter. Welche Angaben sich sonst nachträglich anpassen lassen, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag ändern.
Gilt das Widerrufsrecht auch für einen geschäftlichen Nachsendeauftrag?
Das gesetzliche Widerrufsrecht steht Verbrauchern zu. Wer den Nachsendeauftrag als Unternehmen bestellt — geschäftlich, 51,90 € online für sechs Monate —, kann sich in der Regel nicht darauf berufen; es gelten dann allein die Vertragsbedingungen des Anbieters beziehungsweise die Stornoregeln der Post. Was für geschäftliche Aufträge sonst gilt, steht im Ratgeber Nachsendeauftrag für Firmen.
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- Nachsendeauftrag ändern: was sich nachträglich noch anpassen lässt
- Nachsendeauftrag verlängern: so geht es über 6 Monate hinaus
- Nachsendeauftrag Kosten 2026: Was kostet die Postnachsendung?
- Adresse ändern beim Umzug: wo Sie überall Bescheid geben müssen
- Nachsendeauftrag einrichten: Anleitung mit drei Wegen
Quellen
- Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen (Ändern, Stornieren, außerordentliche Kündigung, Teilerstattung)“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
- Deutsche Post AG, „Nachsendeservice“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
- Verbraucherzentrale, „Widerrufsrecht im Internet: So widerrufen Sie richtig“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle
- nachsendeauftrag.help, „Widerrufsbelehrung“, abgerufen am 12.09.2026 — Quelle