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Veröffentlicht am 11. September 2026 · Lesezeit: 9 Min.

Nachsendeauftrag Formular PDF: was es gibt und was nicht

Von Lena Hartwig · Fachredakteurin Umzug & Postdienste · Zuletzt geprüft: 11. September 2026

Die Suche nach „Nachsendeauftrag Formular PDF“ hat fast immer denselben Hintergrund: Der Umzug steht an, die Liste ist lang, und es wäre praktisch, das Formular einmal auszudrucken, in Ruhe am Küchentisch auszufüllen und dann nur noch abzugeben. Genau so funktioniert der Nachsendeservice der Deutschen Post allerdings nicht.

Diese Seite sagt zuerst klar, was es gibt und was nicht — und liefert dann das, was das Formular eigentlich leisten sollte: eine vollständige Liste aller Angaben, die in jedem Fall gebraucht werden, egal auf welchem Weg Sie den Auftrag am Ende stellen. Wo uns eine verbindliche Regel nicht bekannt ist, steht das offen da, statt dass wir eine erfinden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein frei herunterladbares PDF-Formular gibt es nicht. Die Deutsche Post stellt für den Nachsendeauftrag keine Vorlage zum Ausdrucken bereit — uns ist jedenfalls keine veröffentlichte bekannt.
  • Drei Wege führen zum Auftrag: online im Shop der Deutschen Post, vor Ort in der Filiale oder an der Poststation, oder über einen Dienstleister. In der Filiale liegt ein Papierformular aus, das dort ausgefüllt wird.
  • Der Grund ist einfach: Zum Auftrag gehören die Prüfung, wer ihn stellt, und die Bezahlung. Ein ausgefülltes Blatt allein löst deshalb keine Nachsendung aus.
  • Die Preise der Deutschen Post für sechs Monate: privat 31,90 € online und 34,90 € vor Ort, geschäftlich 51,90 € beziehungsweise 54,90 €. Seit Januar 2025 gibt es nur noch diese eine Laufzeit.
  • Bereiten Sie sieben Angaben vor — alte und neue Anschrift, Startdatum, alle Namen, Ausweis, Zahlungsmittel, E-Mail-Adresse. Das ist der Ersatz für das Formular, nach dem Sie suchen.
  • Wir bieten kein PDF zum Download an. Wenn eine Seite Ihnen eines anbietet, lohnt ein zweiter Blick auf Preis, Impressum und Anbieter.

Die kurze Antwort: ein Formular zum Herunterladen gibt es nicht

Ein frei herunterladbares PDF-Formular für den Nachsendeauftrag stellt die Deutsche Post nicht zur Verfügung. Der Auftrag wird online im Shop der Post aufgegeben oder vor Ort — in einer Filiale beziehungsweise an einer Poststation. In der Filiale liegt ein Papierformular aus, das dort ausgefüllt und am Schalter abgegeben wird. Eine von der Deutschen Post veröffentlichte Vorlage zum Mitnehmen und Ausdrucken ist uns nicht bekannt.

Das klingt zunächst nach einer Absage, ist aber meist keine. Wer nach dem Formular sucht, sucht in aller Regel nicht nach einer Datei, sondern nach zwei Antworten: Welche Angaben werden von mir verlangt? Und wo gebe ich das ab? Beides steht weiter unten vollständig.

WegWie Sie ausfüllenPreis, 6 Monate privat
Online im Shop der Deutschen PostFormular im Browser, direkt bezahlen31,90 €
Filiale oder PoststationPapierformular vor Ort beziehungsweise Eingabe am Gerät34,90 €
Über einen Dienstleister wie unsFormular auf unserer Seite, wir stellen den Auftrag bei der Post129,90 €

Die Differenz in der letzten Zeile ist kein Druckfehler: Wer selbst bei der Deutschen Post bestellt, zahlt deutlich weniger. Was ein Dienstleister dafür übernimmt, steht im Abschnitt zu den drei Wegen — und wo sich der Aufwand lohnt und wo nicht, sollten Sie selbst entscheiden können, statt es im Kleingedruckten zu finden.

Ob Sie in der Filiale ein leeres Formular mitnehmen und zu Hause in Ruhe ausfüllen dürfen, klärt die Filiale vor Ort — eine allgemeingültige Regel dazu ist uns nicht bekannt. Verbindlich wird der Auftrag ohnehin erst am Schalter, mit Ausweis und Bezahlung.

Warum es kein Download-PDF gibt

Der Nachsendeauftrag ist kein Antrag, den eine Behörde prüft und irgendwann bescheidet. Er ist ein kostenpflichtiger Auftrag an ein Unternehmen — und zu diesem Auftrag gehören zwei Dinge, die ein Blatt Papier allein nicht leisten kann.

Erstens die Frage, wer den Auftrag stellt. Eine Nachsendung leitet fremde Briefe an eine andere Adresse um. Wäre dafür nur ein ausgefülltes Formular nötig, könnte jeder die Post beliebiger Personen umlenken. Deshalb steht am Anfang die Prüfung der Person: am Schalter über den Ausweis, online über die Angaben, die Sie im Bestellvorgang machen. Wie diese Prüfung im Einzelnen abläuft, unterscheidet sich je nach Weg.

Zweitens die Bezahlung. Ohne bezahlte Gebühr entsteht kein Auftrag — 31,90 € online, 34,90 € vor Ort, geschäftlich 51,90 € beziehungsweise 54,90 €. Ein Formular, das Sie zu Hause ausfüllen, trägt diese Zahlung nicht in sich. Es gibt auch keine Adresse, an die man ein solches Blatt schicken könnte, damit daraus ein Auftrag wird; jedenfalls ist uns keine veröffentlicht bekannt.

Aus beidem folgt die eigentliche Aussage dieser Seite: Ein ausgefülltes Blatt allein löst keine Nachsendung aus. Selbst wenn Ihnen im Netz ein Scan eines Vordrucks begegnet, der echt aussieht, ändert das daran nichts — und veraltet ist ein solcher Scan mit hoher Wahrscheinlichkeit obendrein: Seit Januar 2025 bietet die Deutsche Post ausschließlich eine Laufzeit von sechs Monaten an, die früheren 12-Monats-Tarife wurden gestrichen. Was das für längere Zeiträume bedeutet, rechnet der Ratgeber Nachsendeauftrag verlängern vor.

Der praktische Nutzen eines Formulars bleibt davon unberührt. Die Vorbereitung ist das, was Zeit spart — nicht das Papier. Deshalb finden Sie weiter unten die Angaben, die in jedem Fall verlangt werden, in einer Form, die Sie sich ausdrucken oder abschreiben können.

Die drei Wege im Detail

1. Online im Shop der Deutschen Post

Der übliche Weg, und der günstigste: 31,90 € für sechs Monate privat, 51,90 € geschäftlich. Sie geben alte und neue Anschrift, das Startdatum und die Namen aller betroffenen Personen ein und bezahlen im selben Vorgang. Die Bestätigung kommt per E-Mail; darin steht die Auftragsnummer, die Sie für spätere Rückfragen brauchen. Wie der Ablauf Schritt für Schritt aussieht, beschreibt der Ratgeber Nachsendeauftrag einrichten.

2. Filiale oder Poststation

34,90 € privat, 54,90 € geschäftlich — drei Euro mehr als online. In der Filiale liegt das Papierformular aus, das dem Wunsch nach einem Vordruck am nächsten kommt: Sie füllen es dort aus und geben es am Schalter ab. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. An der Poststation läuft die Erfassung am Gerät statt auf Papier; wie die Bedienung dort im Einzelnen aussieht, zeigt das Gerät vor Ort. Heben Sie den Beleg auf, er enthält die Auftragsnummer. Welcher Weg wann sinnvoller ist, vergleicht der Ratgeber Nachsendeauftrag online oder in der Filiale.

3. Über einen Dienstleister

Anbieter wie wir nehmen Ihre Angaben entgegen und stellen den Auftrag bei der Deutschen Post. Die Gebühr der Post ist im Preis enthalten, der Aufschlag ist der Preis für die Abwicklung und dafür, dass bei den längeren Laufzeiten jemand die Anschlusstermine im Blick behält. Damit Sie das einordnen können, stehen hier beide Seiten nebeneinander:

ZeitraumDirekt bei der Deutschen PostÜber unsDifferenz
6 Monate31,90 € online129,90 €98,00 €
12 Monate (zwei Aufträge)63,80 €239,90 €176,10 €
24 Monate (vier Aufträge)127,60 €449,90 €322,30 €

Zwölf und 24 Monate stehen hier in Klammern mit einer Zahl dahinter, weil es diese Laufzeiten bei der Post nicht mehr am Stück gibt: Sie entstehen aus zwei beziehungsweise vier aufeinanderfolgenden Aufträgen, die jeweils erneut bezahlt werden. Wer selbst bestellt und selbst an die Anschlusstermine denkt, zahlt weniger. Eine vollständige Preisübersicht samt Sonderfällen steht im Ratgeber Nachsendeauftrag Kosten.

Für alle drei Wege gilt dasselbe zeitliche Fenster: zwei bis drei Wochen Vorlauf sind empfohlen, das Minimum liegt bei fünf Werktagen, und rückwirkend funktioniert eine Nachsendung nicht. Was vor dem Starttag zugestellt wurde, ist zugestellt. Mehr dazu im Ratgeber Dauer und Aktivierung. Und unabhängig vom Weg gilt die wichtigste Einschränkung des Produkts: Der Nachsendeauftrag erfasst Briefsendungen, DHL-Pakete sind nicht enthalten.

Was Sie vorbereiten sollten: die Liste statt des Formulars

Diese sieben Punkte werden auf jedem der drei Wege gebraucht. Wenn Sie sie vorher zusammentragen, haben Sie den eigentlichen Aufwand hinter sich — und müssen am Schalter nicht ein zweites Mal anstehen, weil eine Angabe fehlt.

  1. Die bisherige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort — genau so, wie sie an Ihrem Briefkasten steht. Zusätze wie „Hinterhaus“ oder „Aufgang B“ gehören dazu, wenn die Zustellung sie braucht.
  2. Die neue Anschrift vollständig, ebenfalls mit allen Zusätzen. Wohnen Sie zunächst bei jemand anderem, gehört der Name am dortigen Briefkasten dazu — sonst findet die umgeleitete Post kein Ziel.
  3. Das Startdatum. Rechnen Sie zwei bis drei Wochen Vorlauf ein, mindestens fünf Werktage. Das Ende ergibt sich automatisch: sechs Monate später.
  4. Alle Namen, die Post bekommen. Ein privater Auftrag nimmt bis zu sechs Personen auf; verwandt müssen sie nicht sein, aber alle müssen von derselben alten zur selben neuen Adresse ziehen. Denken Sie an Geburts- und Doppelnamen, an Kinder mit Vereins- oder Schulpost und an Mitbewohner. Nachträglich lässt sich niemand ergänzen — wer fehlt, braucht einen eigenen Auftrag. Die Konstellationen erklärt der Ratgeber Nachsendeauftrag für WG und mehrere Personen.
  5. Ihren Ausweis. Personalausweis oder Reisepass, am Schalter zum Vorzeigen. Welche Ausweisangaben online im Einzelnen abgefragt werden, unterscheidet sich je nach Bestellweg und ist uns nicht abschließend belegt.
  6. Ein Zahlungsmittel. Online die im Shop angebotenen Zahlarten, in der Filiale die dort üblichen. Ohne Zahlung kommt kein Auftrag zustande.
  7. Eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung — und danach ein Platz, an dem Sie die Auftragsnummer aufbewahren. Ohne sie lässt sich ein Auftrag später kaum zuordnen.

Bei einem geschäftlichen Auftrag kommt der Firmenname in der eingetragenen Schreibweise hinzu, inklusive Rechtsform. Weicht er von dem ab, was auf den Briefen steht, läuft ein Teil der Sendungen an der Umleitung vorbei.

Was das für Sie heißt: Diese Liste ist das Formular. Schreiben Sie sie einmal sauber auf einen Zettel, und der Rest ist Abtippen — unabhängig davon, ob Sie online bestellen, in die Filiale gehen oder jemanden beauftragen.

Ein Punkt, der oft vergessen wird: Der Nachsendeauftrag meldet Sie nirgendwo um. Banken, Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden brauchen Ihre neue Adresse weiterhin direkt. Der Auftrag verschafft Ihnen dafür nur Zeit. Welche Stellen auf die Liste gehören, sammelt die Checkliste zum Adresswechsel; die Reihenfolge rund um den Umzugstermin steht in der Umzugscheckliste.

Vorsicht bei Formularen von Drittseiten

Wer „Nachsendeauftrag Formular PDF“ in eine Suchmaschine tippt, landet nicht nur bei der Deutschen Post. Ein Teil der Treffer führt zu Seiten, die ein eigenes Formular vorschalten. Das ist nicht per se unseriös — wir selbst sind so eine Seite. Es lohnt sich aber, zwei Dinge auseinanderzuhalten.

Zulässig ist ein Dienstleister, der die Angaben entgegennimmt, den Auftrag im Kundenauftrag bei der Post stellt und dafür einen Aufschlag nimmt — solange erkennbar ist, wer hinter der Seite steht, und der Gesamtpreis vor dem Zahlungsschritt sichtbar ist. Problematisch wird es, wenn ein Formular den Eindruck erweckt, es sei das der Deutschen Post, wenn der Preis erst am Ende oder im Kleingedruckten auftaucht, oder wenn aus einer erwarteten Einmalbestellung ein laufender Vertrag wird. Worauf im Einzelnen zu achten ist und was Verbraucherzentralen dazu sagen, steht im Ratgeber Warnung vor Drittanbietern.

Drei Prüfungen genügen meist: Steht ein vollständiges Impressum auf der Seite? Steht der Gesamtpreis vor dem Zahlungsschritt und nicht erst danach? Und wird deutlich gesagt, dass die Seite nicht die Deutsche Post AG ist? Wir sagen es hier ausdrücklich: Wir sind ein privater Dienstleister, nicht die Deutsche Post und mit ihr auch nicht verbunden, und unser Preis liegt sichtbar über der Gebühr der Post.

Ein eigener Gedanke gilt dem Datensatz, den Sie eingeben. Alte und neue Anschrift plus die Namen aller Personen im Haushalt sind zusammen eine ziemlich vollständige Auskunft über Ihren Umzug. Das trägt man nicht beiläufig auf einer Seite ein, die man nicht einordnen kann — und ein PDF, das irgendwo zum Download angeboten wird, macht daraus ohnehin keinen Auftrag.

Sonderfälle: Vollmacht, Sterbefall, Firma

Auftrag für eine andere Person

Der Fall kommt häufig vor: Die Eltern ziehen ins Heim, der Partner ist beruflich unterwegs, jemand kann den Gang zur Filiale nicht selbst erledigen. Der Grundsatz ist derselbe wie oben — es muss nachvollziehbar sein, dass der Auftrag von jemandem kommt, der dazu berechtigt ist. Ob und in welcher Form die Deutsche Post eine schriftliche Vollmacht verlangt, ist uns nicht belegt bekannt; das klärt die Filiale beziehungsweise der Kundenservice im Einzelfall. Praktisch fahren Sie am besten, wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht und den Ausweis der betroffenen Person dabei haben — damit entfallen die meisten Rückfragen.

Bestellen Sie über uns, bleiben Sie selbst der Auftraggeber: Wir handeln in Ihrem Auftrag mit den Angaben, die Sie uns machen. Eine eigene Vollmacht der Post gegenüber ersetzt das nicht.

Post einer verstorbenen Person

Hier gelten eigene Anforderungen, sowohl an die Person, die den Auftrag stellen darf, als auch an die Unterlagen. Das ist kein Randfall und verdient eine eigene Betrachtung: Welche Nachweise in Frage kommen und worauf es bei der Formulierung ankommt, behandelt der Ratgeber Nachsendeauftrag im Sterbefall.

Firmen und Selbstständige

Geschäftliche Aufträge laufen über einen eigenen Tarif — 51,90 € online, 54,90 € vor Ort für sechs Monate. Entscheidend ist die exakte Schreibweise des Firmennamens samt Rechtsform, und zwar so, wie sie auf den eingehenden Briefen steht. Auch frühere Namen, Marken oder ein abweichender Inhabername können relevant sein. Die Einzelheiten, samt der Frage, wie sich private und geschäftliche Post am selben Standort trennen lässt, stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag für Firmen.

Fazit

Das gesuchte PDF gibt es nicht. Die Deutsche Post stellt keine Vorlage zum Herunterladen bereit, und ein ausgefülltes Blatt allein löst keine Nachsendung aus — dafür fehlen die Prüfung der Person und die Bezahlung. Wer ein Papierformular in der Hand halten möchte, findet es in der Filiale; ausgefüllt wird es dort.

Praktisch verliert man dadurch wenig. Der Aufwand steckt nicht im Formular, sondern in den Angaben: bisherige und neue Anschrift vollständig, ein realistisches Startdatum mit zwei bis drei Wochen Vorlauf, alle Namen in der richtigen Schreibweise, Ausweis, Zahlungsmittel und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung. Diese Liste ersetzt den Vordruck vollständig.

Bleibt die Frage nach dem Weg. Online bei der Deutschen Post ist mit 31,90 € für sechs Monate die günstigste Variante, die Filiale kostet drei Euro mehr und nimmt Ihnen die Eingabe ab. Ein Dienstleister kostet deutlich mehr und nimmt Ihnen die Abwicklung und die Terminüberwachung ab. Alle drei Wege führen zum selben Auftrag bei derselben Post — den Unterschied machen Preis und Aufwand, und beide sollten Sie vorher kennen.

Nachsendeauftrag beauftragen statt Formular suchen

Sie geben die Angaben einmal in unser Formular ein, wir stellen den Auftrag bei der Deutschen Post und behalten bei den längeren Laufzeiten die Anschlusstermine im Blick. Die Gebühren der Post sind enthalten. Ein PDF zum Ausdrucken gibt es bei uns nicht — und günstiger als der direkte Weg ist unser Angebot ebenfalls nicht: Wer selbst bestellt und selbst an die Fristen denkt, zahlt weniger.

Angaben eingeben und beauftragen →

129,90 € für 6 Monate · 239,90 € für 12 Monate · 449,90 € für 24 Monate. Direkt bei der Deutschen Post: 31,90 € online für 6 Monate.

Lieber selbst stellen? Anleitung: die drei Wege zum Nachsendeauftrag

Häufige Fragen zum Formular für den Nachsendeauftrag

Gibt es den Nachsendeauftrag als PDF zum Ausdrucken?

Nein. Ein frei herunterladbares PDF-Formular stellt die Deutsche Post für den Nachsendeauftrag nicht bereit — eine veröffentlichte Vorlage ist uns jedenfalls nicht bekannt. Der Auftrag wird online im Shop der Post aufgegeben oder vor Ort in einer Filiale beziehungsweise an einer Poststation. Wir selbst bieten ebenfalls kein PDF zum Download an.

Wo bekomme ich das Formular für den Nachsendeauftrag?

In der Filiale der Deutschen Post liegt ein Papierformular aus, das Sie dort ausfüllen und am Schalter abgeben. Online ersetzt das Bestellformular im Shop der Post den Vordruck. Ein drittes Formular gibt es nicht — außer bei Dienstleistern, die Ihre Angaben entgegennehmen und den Auftrag für Sie stellen.

Kann ich das Formular zu Hause ausfüllen und in der Filiale abgeben?

Ob Sie ein leeres Formular mitnehmen dürfen, klärt die Filiale vor Ort; eine allgemeingültige Regel dazu ist uns nicht bekannt. Am Ergebnis ändert es wenig: Der Auftrag wird erst am Schalter verbindlich, mit Ausweis und Bezahlung. Ein zu Hause ausgefülltes Blatt, das Sie sonst wohin schicken oder einwerfen, löst keine Nachsendung aus.

Welche Angaben brauche ich für einen Nachsendeauftrag?

Sieben Punkte, unabhängig vom Weg: die bisherige Anschrift vollständig, die neue Anschrift mit allen Zusätzen, das Startdatum, die Namen aller Personen, deren Post umgeleitet werden soll, einen Ausweis, ein Zahlungsmittel und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung. Bei geschäftlichen Aufträgen kommt der Firmenname in der eingetragenen Schreibweise hinzu.

Was kostet der Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post?

Für sechs Monate privat 31,90 € online und 34,90 € vor Ort, geschäftlich 51,90 € beziehungsweise 54,90 €. Seit Januar 2025 bietet die Post nur noch diese eine Laufzeit an. Über uns kosten sechs Monate 129,90 € inklusive der Gebühr der Post — wer selbst bestellt, zahlt weniger. Die vollständige Übersicht steht im Ratgeber Nachsendeauftrag Kosten.

Brauche ich für den Nachsendeauftrag einen Ausweis?

In der Filiale wird die Person geprüft, die den Auftrag stellt — bringen Sie Personalausweis oder Reisepass mit. Online erfolgt die Zuordnung über die Angaben im Bestellvorgang. Welche Ausweisdaten dabei im Einzelnen abgefragt werden, unterscheidet sich je nach Weg und ist uns nicht abschließend belegt. Der Hintergrund ist derselbe: Eine Nachsendung leitet fremde Post um und darf deshalb nicht anonym beauftragt werden.

Kann ich einen Nachsendeauftrag für eine andere Person stellen?

Grundsätzlich ja, sofern nachvollziehbar ist, dass Sie dazu berechtigt sind. Ob und in welcher Form die Deutsche Post eine schriftliche Vollmacht verlangt, ist uns nicht belegt bekannt — das klärt die Filiale oder der Kundenservice im Einzelfall. Eine unterschriebene Vollmacht und der Ausweis der betroffenen Person ersparen in der Praxis die meisten Rückfragen. Für die Post einer verstorbenen Person gelten eigene Anforderungen, siehe Nachsendeauftrag im Sterbefall.

Wie lange vorher muss ich den Nachsendeauftrag stellen?

Empfohlen sind zwei bis drei Wochen Vorlauf, das Minimum liegt bei fünf Werktagen. Rückwirkend funktioniert eine Nachsendung nicht: Was vor dem Starttag zugestellt wurde, ist zugestellt. Mehr dazu im Ratgeber Dauer und Aktivierung.

Gilt der Nachsendeauftrag auch für DHL-Pakete?

Nein. Der Nachsendeauftrag erfasst Briefsendungen. Pakete laufen über ein eigenes Netz und sind nicht enthalten — auch nicht deshalb, weil DHL zur selben Unternehmensgruppe gehört. Welche Möglichkeiten es für Pakete gibt, steht im Ratgeber DHL-Nachsendeauftrag für Pakete.

Quellen

  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Nachsendeservice — Häufige Fragen“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle
  • Deutsche Post AG, „Post Umzug — Nachsendeservice und Umzugsmitteilung“, abgerufen am 11.09.2026 — Quelle